Hallo Ines Sachs,
ich erkundige mich hier für die Schwiegermutter meines Kindes.
Vielleicht sollte man das mal grundsätzlich "aufrollen", sofern dir diese Fakten bekannt sind (oder noch erfragt werden können) ... welche Erwerbsbiografie hat denn die Schwiegermutter überhaupt aufzuweisen ... hat sie schon mal Renteninformationen von der DRV bekommen, die schicken das doch ab einem bestimmten Alter regelmäßig zu, wenn man zumindest einige Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt hat aus "abhängiger Beschäftigung" mit Pflichtversicherung ( KK / DRV-Beiträge) ...
Sie hatte 2012 einen Antrag auf EMR gestellt, welcher wegen fehlender Mindestzahl von Pflichtbeiträgen abgelehnt wurde.
Das kann man ohne solche Vor-Informationen schlecht nachvollziehen und beurteilen wollen, wenn man gar nichts dazu weiß, ob sie längere Zeit Berufstätig gewesen ist wenigstens bis zur ersten Antragstellung ... kennst du den Bescheid, steht da auch eine bestimmte Anzahl von Beiträgen drin die fehlen würde oder hat sie generell gar keinen Anspruch auf eine EM-Rente erworben.
Das wäre dann wohl das
AUS für jeden Antrag auf EM-Rente, denn man bekommt die auch nur dann wenn man überhaupt mal pflichtversichert gearbeitet hat ... es gibt wohl Ausnahmeregelungen für sehr junge Leute (wenn die schon sehr früh EM gewesen sind) aber das dürfte ja hier auch eher nicht zutreffen ...
Zwischenzeitlich hat sich ihr Gesundheitszustand sehr verschlechtert, neue Krankheiten und Ausmaße an Beschwerden bzw. Abhängigkeiten (Medikamente) sind hinzugekommen. Ich habe ihr bei der erneuten Beantragung der Rente geholfen, da sie es alleine nicht geschafft hätte.
Wenn sie in der Zwischenzeit auch nicht (mehr) Versicherungspflichtig beschäftigt war oder eine entsprechende Lohnersatzleistung (Krankengeld / ALGI und vielleicht direkt im Anschluss ALGII) bezogen hat, dann ändert auch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nichts an den fehlenden Versicherungszeiten.
Die
MÜSSEN vorrangig erfüllt sein um überhaupt einen Renten-Anspruch (auch auf eine Altersrente später) zu haben, ansonsten wird der Gesundheitszustand oft gar nicht erst geprüft von der DRV.
Für EM-Rente bedeutet das, in den letzten 5 Jahren
VOR Eintritt der EM müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge auf dem "Rentenkonto" sein oder entsprechende anerkannte "Ersatzzeiten" (aus ALGII / HARTZ 4 z.B.)
Nun wurde der Antrag vom Juli 2015 mit Bescheid vom Oktober 2015 wieder abgelehnt. Die Begründung lies mich allerdings aufhorchen: Ihre Mindestzahl von Pflichtbeiträgen sei bis 24.10.2012 (Erstantrag) nicht erfüllt gewesen. Hier wird also Bezug auf den ersten abgelehnten Antrag genommen ohne Prüfung des neuen Antrages.
Wenn es danach (ab 2012) auch keine Pflichtbeitragszeiten mehr gegeben hat ist es eigentlich unerheblich auf welchen Antrag sich die DRV da bezieht, der Zeitraum ohne diese notwendigen Beiträge ist ja dann eher noch angewachsen ... bis zum neuen Antrag ... die negativen gesundheitlichen Änderungen spielen dabei dann keine Rolle mehr, daraus ergeben sich ja alleine keine Ansprüche auf EM-Rente wenn die notwendigen Beiträge fehlen ...
Ist das so richtig? Wir haben erst mal Widerspruch eingelegt und wollen eine Begründung bis Ende Dezember nachreichen. Kann mir jemand weiter helfen?
Fristgerecht Widerspruch einzulegen war nicht verkehrt aber der wird auch abgelehnt, wenn meine bisherigen Gedankengänge den Tatsachen entsprechen ... das kannst du nur versuchen mit der Betroffenen genauer abzuklären, vielleicht hat sie ja irgendwo diese Renteninformationen abgelegt.
Da steht in der Regel drin, welche konkreten Renten-Ansprüche man zum Zeitpunkt dieser Information erfüllt hatte, dann wäre also auch noch darauf zu achten von
WANN diese Information ist (also welche Beiträge bis Jahr X darin erfasst sind) und was danach passierte im Bezug auf weitere Rentenbeiträge.
Während eines laufenden Antragsverfahrens (auch während Widerspruch und Klage) stellt die DRV leider keine solche Informationen aus.
Wie stellst du dir denn die Begründung vor, ohne genaue Übersicht dazu welche Rentenansprüche überhaupt vorhanden sein könnten ... die Krankheiten der Schwiegermutter genügen leider nicht eine Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen, wenn keine Beiträge dafür in ausreichender Anzahl geleistet wurden ... und die Regelungen für die EM-Rente sind da besonders streng ... dafür sind schon einige Jahre Erwerbstätigkeit erforderlich (ehe die EM eintritt), sonst bekommt man auch keine Rente weil man wegen Krankheit zukünftig nicht mehr Erwerbstätig sein kann.
Daraus wird man dann kaum eine plausible Begründung für den Widerspruch machen können ... nicht bis Ende Dezember und vermutlich auch nicht danach ...
Liebe Grüße von der Doppeloma