Teil-EM-Rente durch, kein Grund zur Freude, nur mehr Fragen

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Konny
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Teil-EM-Rente durch, kein Grund zur Freude, nur mehr Fragen

Ungelesener Beitrag von Konny » Mo 19. Okt 2015, 09:52

Hallo ihr Lieben,

Hab nun endlich den Kampf gegen die Afa gewonnen und erhalte endlich die Nahtlosregelung.
Nun wird es schon wieder kompliziert.


Hab Post von der DRV bekommen, Teil-em-Rente ist durch, prima, nutzt mir nur garnichts.
Geht damit los, dass für mich inzwischen schon der Weg zur Arbeit nicht machbar ist, geschweige denn 3-6 Stunden zu arbeiten.
Selbst wenn ich jetzt zumindest 3 Std. arbeiten würde, würde mich das nach wenigen Tagen wieder komplett zurück werfen.
Ich müsste wieder stärkere Tabletten nehmen, die mich den ganzen Tag ins delirium versetzen, wenn ich die nicht nehme kann ich vor Schmerzen garnichts mehr.

Jetzt habe ich gelesen, dass einem die Teil EMR gekürzt oder ganz weg genommen werden kann, wenn man zuviel verdient. welche Grenze gibt es da?

Wenn ich das alles richtig verstehe bekäme ich, wenn ich mich der Qual aussetzte 3 Std. arbeiten zu gehen und die Teil EMR in anspruch nehme deutlich weniger Geld bekomme, als wenn ich mich, wie es auch alle Gutachter befürworten, schone.

Der AG kann ankreuzen ob er einen Platz für mich hat, voraussichtlich wird er ja ankreuzen, versuche aber noch Überzeugungsarbeit zu leisten.
Würde er nein ankreuzen bekämme ich die volle EM-Rente.

Was soll ich nur tun? Dies ist das Ergebniss nach einem Widerspruch, d.h. es ginge, wenn ich ein weiteres Mal widerspreche vors Sozialgericht?

Helft mir bitte

lieben Gruß Konny

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mubbes
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Re: Teil-EM-Rente durch, kein Grund zur Freude, nur mehr Fra

Ungelesener Beitrag von mubbes » Mo 19. Okt 2015, 10:10

:koepfchen: Hallo Konny :Gruebeln:

Bist du denn AU im Moment?

Wenn nicht, dann planst du vielleicht mit deinem Arzt eine Wiedereingliederung ?

Wenn das scheitert, müsstest du eigentlich die ''Arbeitsmarktrente'' bekommen, falls dein AG keinen ''leidensgerechten'' Arbeitsplatz für dich hat :Gruebeln:

Aber dafür müsstest du uns mehr Infos geben :Hilfe:

LG mubbes :winke:
Et kütt wie et kütt

Konny
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Re: Teil-EM-Rente durch, kein Grund zur Freude, nur mehr Fra

Ungelesener Beitrag von Konny » Mo 19. Okt 2015, 10:43

Hallo Mubbes, danke für deine Antwort. Welche Infos brauchst du denn?

Bin ausgegliedert, beziehe jetzt nach langem kampf die Nahtlosregelung der Afa. Eine Wiedereingliederung plane ich nicht, die ist vor langer Zeit schon gescheitert. Ich denke der Kampf um die Rente klappt vor allem deshalb nicht, weil ich einen ungekündigten Job im öffentlichen Dienst mit gutem Einkommen habe.Arbeiten kann ich nicht mehr, kann max. 2 Std. sitzen keine Konzentrationsfähigkeit, was auch die DRV inzwischen unter anderem anerkennt. Das Problem ist, der öffentliche Dinst hat immer Möglichkiten inen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Werde nun versuchen mit dem Personalchef meiner Firma zu rden, habe aber wenig Hoffnung. Muss der AG denn gegenüber der DRV begründen können, warum sie mir keinen Arbeitsplatz anbieten können?Was ist mit einer Firmenrente bei Teil EM Rente?

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Re: Teil-EM-Rente durch, kein Grund zur Freude, nur mehr Fra

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 19. Okt 2015, 12:58

Hallo Konny

Du bekommst jetzt aktuell immer noch von der AfA Nahtlosigkeitszahlungen.

Der AfA hast du den DRV - Bescheid über das Anerkenntnis zur Teil-EM auch bereits schon mitgeteilt? :confused:

Was zahlen sie dir denn daraufhin?
Mich wundert das gerade mit der AfA und der Nahtlosigkeitszahlung, dass diese nicht eingestellt wurde.

Um nicht arbeiten gehen zu müssen, bist du demnach aktuell noch AU geschrieben.

Solange die DRV eine Teil-EM zahlen wird, errechnet sich daraus auch der Hinzuverdienst.
Diese Hinzuverdienstgrenze findest du in Summe dargestellt auch bereits ausgerechnet/mitgeteilt in deinem Rentenkonto, da sie ein individueller Bestandteil deiner bereits erwirtschafteten Entgeltpunkte entspricht.

Eine betriebliche Rebtenanwartschaft (z.B. im öffentlichen Dienst die VBL) und die Auszahlungsvereinbarungen, kannst du beim zuständigen Zusatzversicherungs-Träger erfragen.

Meine Zusatzversicherung (ö.D. zugehörig die VBL) trat bereits auch bei meiner befristeten EMR in Kraft.
Ich könnte mir denken, dass auch bei einer Teilrente hier bereits eine Teilzahlung fällig würde.

Wie gesagt, beim zuständigen Zusatz- Rententräger erfragen.

Je nach beruflicher Eignung und vor allem nach Verfügbarkeit von offenen ausgeschriebenen Stellen zur Umsetzung, kann es natürlich sein, dass der AG eine passende Stelle parat hat oder auch nur mit einer Zeitreduzierung einverstanden ist, wenn insgesamt der vorherige Arbeitsplatz als weiterhin geeignet eingestuft wurde, lediglich zeitliche Einschränkungen in der Belastbarkeit vorliegen.

Als Teil-EMR kannst du "unter" 6 Std. arbeitstäglich weiterhin einer Beschäftigung nachgehen. Um den finanziellen Verlust gering zu halten, wird dem gegenüber die Teil-EMR gezahlt.

Finanziell solltest du annähernd einer Vollzeittätigkeit gestellt bleiben. :Gruebeln:

Du musst für dich entscheiden, ob das ein Weg für die Zukunft darstellen kann, oder ob du wirklich noch einmal in Widerspruch mit anschließend anhängendem Klageverfahreb gehen möchtest, um bestenfalls die volle EMR zugesprochen zu bekommen.

Das alleine musst du, anhand deiner vorliegenden ärztlichen Befunde/gutachterlichen Stellungnahmen, entscheiden, in wie weit sie ausreichend auf einen Erfolg untermauernd sind.

Alles Gute und viel Erfolg auf deinem Weg wünscht Agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Teil-EM-Rente durch, kein Grund zur Freude, nur mehr Fra

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 19. Okt 2015, 14:16

Hallo Konny, :smile:
Hab nun endlich den Kampf gegen die Afa gewonnen und erhalte endlich die Nahtlosregelung.
Nun wird es schon wieder kompliziert.
Das bleibt ja auch vorerst so, noch hast du KEINEN schriftlichen Rentenbescheid, also brauchst du dazu auch bei der AfA noch keine Angaben machen.
Hab Post von der DRV bekommen, Teil-em-Rente ist durch, prima, nutzt mir nur garnichts.
Geht damit los, dass für mich inzwischen schon der Weg zur Arbeit nicht machbar ist, geschweige denn 3-6 Stunden zu arbeiten.
Selbst wenn ich jetzt zumindest 3 Std. arbeiten würde, würde mich das nach wenigen Tagen wieder komplett zurück werfen.
Ich müsste wieder stärkere Tabletten nehmen, die mich den ganzen Tag ins delirium versetzen, wenn ich die nicht nehme kann ich vor Schmerzen garnichts mehr.
Du hast mir ja geschrieben, dass es aktuell ein Angebot ist, damit die DRV deinen Widerspruch abschließen könnte ... :confused: :Gruebeln:
Was wurde denn bisher überhaupt im Bezug auf deinen vorhandenen Arbeitsplatz geklärt, bist du (lt. DRV / Reha ???) in der Lage dort überhaupt noch was zu machen und wie hat jetzt dein AG dazu entschieden, was er machen wird bei einer teilweisen EM-Rente, du hast ja geschrieben, dass du ihm ein Formuar dafür zusenden musstet.

Hast du das schon zurück und WAS genau meint der dazu ???

Deine Ärzte können dich trotzdem weiter AU schreiben (auch für Teilzeit), wenn das einfach nicht möglich ist.
Dann bekommst du auch weiterhin noch Geld von der AfA, wie das dann genau gerechnet wird wirst du dann mit denen besprechen und abklären müssen ... damit kenne ich mich nicht aus, ich hatte mit Teilrente keinen Anspruch mehr an die AfA ...
Jetzt habe ich gelesen, dass einem die Teil EMR gekürzt oder ganz weg genommen werden kann, wenn man zuviel verdient. welche Grenze gibt es da?
Das wird nach DEINEM letzten Einkommen berechnet und wird dann ganz genau in deinem Bescheid drin stehen wie viel DU konkret dazu verdienen darfst bei einer Teilzeit-Arbeit OHNE dass die Teil-Rente gekürzt wird und das ist deutlich mehr als bei einer Voll-EM-Rente ... warte doch bitte mal ab bis du handfeste Informationen dazu bekommen hast. :Heiss:

Zudem ist das doch (eigentlich) unwichtig wenn du sowieso NICHT arbeiten kannst, auch nicht Teilzeit ... dann verdienst du ja auch NIX zur Rente dazu.
Wenn ich das alles richtig verstehe bekäme ich, wenn ich mich der Qual aussetzte 3 Std. arbeiten zu gehen und die Teil EMR in anspruch nehme deutlich weniger Geld bekomme, als wenn ich mich, wie es auch alle Gutachter befürworten, schone.
Welche GA haben denn das geschrieben, die von der DRV ???
Was schreibt man zu deiner vorhandenen Tätigkeit, kannst /sollst du die überhaupt noch machen oder nicht ... wenn du nicht KANNST schickt dich auch kein Arzt wirklich zur Arbeit, du kannst auch für den Teilzeitrest weiter AU geschrieben bleiben ... versteh das doch bitte ...
Der AG kann ankreuzen ob er einen Platz für mich hat, voraussichtlich wird er ja ankreuzen, versuche aber noch Überzeugungsarbeit zu leisten.
Würde er nein ankreuzen bekämme ich die volle EM-Rente.
Überlass das deinem AG, der muss das gegenüber der DRV auch verantworten können wie er dieses Formular ausfüllt, es geht darum ob du es gesundheitlich schaffen kannst (Teilzeit) dort eine (diese oder eine andere Arbeit) zu machen oder nicht, letztlich entscheiden deine Ärzte ob du wirklich zur Arbeit gehen sollst und nicht dein AG oder die DRV ... :Ohnmacht:

Du machst dich schon wieder verrückt wo noch gar nichts entschieden ist, die DRV hat im Widerspruchsverfahren ein Angebot zur Teilberentung gemacht und die dafür nötigen Fragen werden jetzt abgeklärt (auch bei deinem AG wegen zusätzlichem Einkommen und ob überhaupt) ...
Was soll ich nur tun? Dies ist das Ergebniss nach einem Widerspruch, d.h. es ginge, wenn ich ein weiteres Mal widerspreche vors Sozialgericht?
Noch ist das kein "Ergebnis", das ist ein Vergleichsangebot und das kannst du annehmen (dann bekommst du diese Teil-EM-Rente bewilligt mit allem was dazu gehört) ODER du lehnst dieses Angebot (den Widerspruch damit als erledigt zu betrachten) ab und du bekommst GAR NICHTS bis mal am Gericht dazu entschieden wird.

Man wird sich (und dich) dann allerdings auch dort fragen warum du die Teilrente nicht haben wolltest, wo die doch früher oder später auch zur Voll-EM-Rente (mindestens Arbeitsmarktrente) umgewandelt wird ... , meines Wissens wird das spätestens der Fall sein wenn dein ALGI- Anspruch abgelaufen ist ... bis dahin wird die Teilrente (vermutlich) gar nicht ausgezahlt und du bekommst weiter ALGI ...

Aber das weiß ich nicht genau, weil ich damit keine Erfahrungen habe, es gibt aber einige User hier die auch während ALGI (Nahtlosigkeit) eine teil-EM-Rente bekommen haben.

Vielleicht meldet sich ja noch Jemand der es genauer weiß.

Aktuell hast du ein "Angebot" und wenn du das annimmst ist der "fall" erledigt und du bekommst den Bescheid (von der DRV) zur Teilweisen EM-Rente ... drauf KANNST du dann keinen erneuten Widerspruch mehr einlegen, du warst ja dann mit dieser Lösung einverstanden ...

Lehnst du diesen Vorschlag jetzt ab, dann geht dein Antragsverfahren weiter (ohne Rentenzahlung) ... die DRV wird den Widerspruch auch ablehnen und du kannst nur noch Klage einreichen, wie man das dann bei Gericht sehen wird kann ich dir nicht schreiben, weil ich es nicht weiß ...
Jedenfalls gibt es in der Weise KEINEN Bescheid zur Teilrente also auch keine Halbe EM-Rente ... dann kann natürlich auch nicht auf eine volle Arbeitsmarktrente "aufgewertet" werden, wenn dein ALGI mal abgelaufen ist ... :Verwirrt: :Hilfe:

Zudem habe ich keine Ahnung wie die AfA das aufnehmen würde, wenn du eine mögliche Teilweise EM-Rente jetzt ablehnst, man wird es spätestens etwas genauer hinterfragen, wenn du zur Ablehnung des Widerspruches und Einreichung der Klage dort informieren musst ... "verstehen" wird man es wahrscheinlich nicht und ob dann die Nahtlosigkeit weiter gelten muss weiß ich auch nicht.

Das sind meine Gedanken dazu und an deiner Stelle würde ich den Vorschlag annehmen, denn du tust dir keinen Gefallen damit das abzulehnen, es wird auch Niemand verstehen wollen, bei dem du danach um die volle EM-Rente kämpfen willst ... deine Ärzte werden dich sicher nicht zur Arbeit schicken (auch nicht Teilzeit), wenn du nicht arbeiten kannst ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
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Re: Teil-EM-Rente durch, kein Grund zur Freude, nur mehr Fra

Ungelesener Beitrag von Konny » Mo 19. Okt 2015, 14:46

Wenn ich jetzt das Angebot der DRV annehme müsste ich arbeiten, kann ich das nicht würde mein Arzt mich krank schreiben. Dann bekomme ich TeilEMR und das wars, das ist weniger als das ALG1. Ich habe das Formular noch nicht weg geschickt, will versuchen mit meinem AG zu sprechen, ob er nein ankreuzt, habe aber wenig Hoffnung. Ich war so froh nun wenigstens das ALG1 zu bekommen, damit kämen wir rum, wenn es jetzt wieder weniger ist, sind wir definitiv nicht in der Lage unser Leben zu finanzieren. Nicht weil mein Mann so wenig verdient, sondern weil man eben manche Verträge so schnell nicht los wird, alles was wir irgendwie runter schrauben konnten haben wir ja bereits. Das Gutachten der DRV, was mir schon vorliegt besagt, dass ich in den nächsten 2 Jahren garnicht und auch danach wenn überhaupt nur noch Stundenweise arbeiten kann.

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Re: Teil-EM-Rente durch, kein Grund zur Freude, nur mehr Fra

Ungelesener Beitrag von Konny » Mo 19. Okt 2015, 14:53

und warum sollte die Afa weiter bezahlen? wenn die wissen, dass ich teil-EMR bekomme stellen die bestimmt sofort de zahlungen ein oder?

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Re: Teil-EM-Rente durch, kein Grund zur Freude, nur mehr Fra

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 19. Okt 2015, 15:18

Liebe Agnes, :smile:

hier sind wohl ein paar Missverständnisse aufgetreten... ich habe ja einige Infos per PN dazu bekommen und möchte das gerne in die richtigen Bahnen lenken ... denn @Konny ist aktuell zu sehr "durch den Wind" habe ich den Eindruck ... :jaa:
Der AfA hast du den DRV - Bescheid über das Anerkenntnis zur Teil-EM auch bereits schon mitgeteilt? :confused:
Das sollte sie besser noch bleiben lassen, es gibt noch keinen rechtsverbindlichen Bescheid dazu von der DRV, es handelt sich bisher um ein "Vergleichs-Angebot" im Zuge des laufenden Widerspruches (gegen die Ablehnung von EM-Rente) was sich aktuell noch in der Abklärung befindet ... :Gruebeln:
Was zahlen sie dir denn daraufhin?
Mich wundert das gerade mit der AfA und der Nahtlosigkeitszahlung, dass diese nicht eingestellt wurde.
Das wird sie noch klären müssen, wenn es denn (von ihr) angenommen wird und ihr der Bescheid zu einer Teilweisen EM-Rente auch schriftlich von der DRV vorliegt ... dazu kann ich im Moment auch nur Vermutungen anstellen, wie ich es oben schon beschrieben habe ... bei Teilrente darf die AfA aber NICHT einfach einstellen, man ist ja noch teilweise "Erwerbsfähig" ...

Nach meinen bisherigen Informationen wird das ALGI weitergezahlt (weil es ja auch als "Zuverdienst" zur Teil-Rente gelten würde) und die Teilweise EM-Rente "ruht" in der Zeit ... das ist dann echt mit der AfA direkt zu klären, wenn sie einen Bescheid in der Hand hat ... :lesen: :ic_up:
Um nicht arbeiten gehen zu müssen, bist du demnach aktuell noch AU geschrieben.
Richtig und daran brauchen die Ärzte ja auch nichts ändern, wenn sie eine Teilweise EM-Rente bewilligt bekommt ...
Solange die DRV eine Teil-EM zahlen wird, errechnet sich daraus auch der Hinzuverdienst.
Diese Hinzuverdienstgrenze findest du in Summe dargestellt auch bereits ausgerechnet/mitgeteilt in deinem Rentenkonto, da sie ein individueller Bestandteil deiner bereits erwirtschafteten Entgeltpunkte entspricht.
Das ist so nicht korrekt, der mögliche Zuverdienst zu einer teilweisen EM-Rente ergibt sich generell aus dem letzten Arbeitseinkommen und nicht aus Rentenpunkten ... darum muss der letzte AG ja die entsprechenden Formulare ausfüllen und das letzte Arbeitseinkommen (genau dafür) bescheinigen ... das gilt sogar unabhängig davon ob man noch beim letzten AG oder bei einem anderen dann den "leidensgerechten /versicherungspflichtigen" Teilzeitarbeitsplatz finden würde.

Hier wird sogar (fiktiv) auf Vollzeit umgerechnet, wenn man zuletzt schon Teilzeit gearbeitet haben sollte ... es ist also eine Mischung aus bisherigen Renten-Ansprüchen (für die Teilrente) und dem letzten Einkommen für den zulässigen Zuverdienst bei Teilzeitarbeit ... darum steht das auch ganz genau dann im persönlichen Renten-Bescheid drin (und ist nicht auf andere Teil-EM-Rentner übertragbar) ...
Eine betriebliche Rebtenanwartschaft (z.B. im öffentlichen Dienst die VBL) und die Auszahlungsvereinbarungen, kannst du beim zuständigen Zusatzversicherungs-Träger erfragen.
Meine Zusatzversicherung (ö.D. zugehörig die VBL) trat bereits auch bei meiner befristeten EMR in Kraft.
Ich könnte mir denken, dass auch bei einer Teilrente hier bereits eine Teilzahlung fällig würde.
Wie gesagt, beim zuständigen Zusatz- Rententräger erfragen.
Davon hast du ganz sicher deutlich mehr Ahnung als ich ... mit dem ganzen ÖD-Kram kenne ich mich überhaupt NICHT aus, ich war nie im ÖD beschäftigt ... :Bussi:
Als Teil-EMR kannst du "unter" 6 Std. arbeitstäglich weiterhin einer Beschäftigung nachgehen. Um den finanziellen Verlust gering zu halten, wird dem gegenüber die Teil-EMR gezahlt.

Finanziell solltest du annähernd einer Vollzeittätigkeit gestellt bleiben. :Gruebeln:
Das sehe ich wieder ganz genau so wie du, mit dem (erlaubten) Zusatz-Einkommen (bei Bezug von Teil-EM-Rente) was in meiner persönlichen Berechnung angegeben war, hätte ich fast mehr gehabt (oder haben können) als bei Vollzeitarbeit vorher in meiner Firma ... allerdings konnte ich auch gar nicht mehr arbeiten gehen, dann nützt diese theoretische Finanz-Größe auch nicht mehr viel ...
Du musst für dich entscheiden, ob das ein Weg für die Zukunft darstellen kann, oder ob du wirklich noch einmal in Widerspruch mit anschließend anhängendem Klageverfahreb gehen möchtest, um bestenfalls die volle EMR zugesprochen zu bekommen.
Sie kann aktuell den Vorschlag der DRV annehmen und damit wäre das Widerspruchs-Verfahren dann (zumindest für die DRV erfolgreich) abgeschlossen ... dann gibt es keine Klage-Möglichkeit mehr für diesen Antrag ...
Auch Widerspruch kann man nicht erneut einlegen, wenn man mit einem Vergleichsangebot einverstanden gewesen ist ... :nein: :nein:

Lehnt sie den aktuellen Vorschlag ab, dann wird man ihren Widerspruch auch ablehnen und dann kann sie Klage einreichen mit ungewissem Ausgang und ganz OHNE Rente bis da mal irgendwann, irgendwas entschieden wird bei Gericht ... das muss dann auch nicht unbedingt das sein, was sie sich jetzt vorstellt ...

Denn die DRV wird auch dem Gericht die Informationen zum Vergleichs-Angebot im Widerspruchsverfahren nicht vorenthalten (wollen) ... :confused: :Gruebeln:
Das alleine musst du, anhand deiner vorliegenden ärztlichen Befunde/gutachterlichen Stellungnahmen, entscheiden, in wie weit sie ausreichend auf einen Erfolg untermauernd sind.
Ich denke nicht, dass es mehr Aussichten auf die volle EM-Rente gibt. wenn sie das aktuelle Angebot ablehnt ... die ergibt sich im Prinzip mit der Zeit auch aus einer Teilweisen EM-Rente "fast automatisch", wenn man weiterhin AU geschrieben ist und auch nicht Teilzeit arbeiten kann... zumindest wird man nach dem ALGI dann in die (volle) "Arbeitsmarktrente" wandeln müssen ...

Es ist aktuell ein "dicker Spatz in der Hand", der zumindest eine gewisse finanzielle Sicherheit bringen kann ... bei Ablehnung des Vorschlages damit den Widerspruch zu beenden gibt es GAR NICHTS von der DRV und die AfA könnte auch erneut "zickig" werden, denn bei schriftlichen Bescheiden dazu (Widerspruchs-Ablehnung oder Teil-EM-Rentenbescheid) muss die AfA natürlich umgehend informiert werden ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Teil-EM-Rente durch, kein Grund zur Freude, nur mehr Fra

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 19. Okt 2015, 15:36

Hallo Konny, :smile:
und warum sollte die Afa weiter bezahlen? wenn die wissen, dass ich teil-EMR bekomme stellen die bestimmt sofort de zahlungen ein oder?
Ganz einfach WEIL sie das MUSS erst bei EM-Vollrente bist du nicht mehr vermittelbar, bei Teilrente ist die AfA sogar "in der Pflicht" dich mit einem leidensgerechten (versicherungspflichtigen) Teilzeitarbeitsplatz zu versorgen, jedenfalls müssen die "so tun" bis dein ALGI mal abgelaufen ist ... dann würde die "volle" Arbeitsmarktrente greifen, weil die AfA dir keinen entsprechenden Arbeitsplatz besorgen konnte ...

Komm mal wieder etwas runter :koepfchen: :troesten: , auch für den Rest deiner Leistungsfähigkeit (Teilzeit) kannst du weiter AU geschrieben sein, es liegt an deinen Ärzten das auch zu tun und nicht am AG und auch nicht an der AfA ... du musst überhaupt nicht arbeiten gehen wenn du dafür zu krank bist, auch nicht Teilzeit ... das hat auch nicht dein AG zu entscheiden.

Der kann (theoretisch) der DRV mitteilen, dass du irgendwas (Teilzeit zur Rente dazu) arbeiten könntest, aber nur wenn du (vom Arzt aus ) auch ARBEITSFÄHIG bist ... du musst mal (halbe/volle) Erwerbsminderung (DRV) und Arbeitsunfähigkeit (Arzt /KK) trennen, das ist NICHT das Selbe ... um arbeiten zu gehen, muss man zunächst mal Arbeits-fähig sein egal ob für Teilzeit oder Vollzeit ...

Bitte lies dir die obigen Beiträge noch mal in Ruhe durch (zur Not mehrmals :lesen: :lesen: :lesen: ), da habe ich versucht das alles genau zu erklären ... du steigerst dich im Moment wieder in einen Panik-Zustand rein der gar nicht notwendig ist ... deine Ärzte entscheiden ob du überhaupt arbeiten KANNST oder nicht und nicht dein AG und auch nicht die Rentenkasse ... die (bei der DRV) sehen dich eben nicht als voll "Erwerbsgemindert", trotzdem kannst du aktuell und weiterhin VOLLZEIT KRANK sein ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Teil-EM-Rente durch, kein Grund zur Freude, nur mehr Fra

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 19. Okt 2015, 18:28

Liebe Doppeloma :smile:

Danke für deine Information zum "besseren Verständnis" des tatsächlichen aktuellen Stands, der dir per PN von Konny ausführlicher demnach vorliegt.

Ohne Einblick in den tatsächlichen Sachverhalt fällt es natürlich schwer, auch sachverhaltsbezogen dem Fall gedanklich zu folgen.

Für mich las es sich so, als sei der Bescheid über eine Teil-Rente bereits rechtskräftig erfolgt.

Daher auch mein Nachfragen, ob Konny die AfA über Teil-EM informiert habe und wie es sich mit der Nahtlosigkeit weiter verhält, ob ihr nun eine Zahlungseinstellung droht.

Eine anderweitige Berechnungsgrundlage müsste ja durch die AfA erneut geprüft werden, unter neuer Voraussetzung der rechtsgültigen Teil-Rente (sofern diese in beiderseitigem Einvernehmen bei Vergleichsannahme ersteinmal zum Tragen kommt).

Demnach ist es nun aber so, dass Konny zunächst auf ihrem Widerspruch hin die Teil-EM als "Vergleich" geboten wurde und das z.Zt. noch gar nichts rechtskräftig entschieden ist.

Diesen Vergleich kann sie annehmen oder ablehnen und nicht wie sie schrieb, dass die Teil-Rente tatsächlich rechtskräftig durch ist.
Somit steht ja ein erneuter Widerspruch aktuell gar nicht zur Debatte, da gar kein Bescheid sondern nur ein Vergleichsangebot vorliegt, den es anzunehmen oder abzulehnen gilt und im letzteren Fall geht ein Widerspruch dann nicht, sie selber hat sich ja entschieden und kann von daher nur noch den Klageweg bestreiten, auf Anerkennung einer vollen EM.

Ok, die Entscheidung liegt in ihrer Hand ...
Den Spatz zunächst behalten und die "noch" unerreichbare Taube lieber auf dem Dach eine Zeit noch sitzen aber nicht wegfliegen zu sehen :pfeif:

Wie diese Hinzuverdienstberechnung berechnet wird, ist mir nicht direkt geläufig. Ich weiß lediglich, dass sie in dem Rentennachweis für jeden individuell berechnet in Summe dargestellt steht und diverse Kriterien die Berechnungshöhe ausmachen.

Wie diese Berechnung sich im Einzelnen zusammensetzt, aus letztem Arbeitseinkommen und Rentenanwartschaft, ist mir auch primär immer egal gewesen. Es würde eh nur das zur Anrechnung kommen, was ich im Arbeitsleben erwirtschaften konnte und was mir als individueller Hinzuverdienst-Betrag dann zugestanden würde.

Aber prima, dass dir liebe @Doppeloma die Berechnungsgrundlage bekannt ist und du uns an deinem Wissen teilnehmen lässt, wir lernen immer gerne von dir. :Bussi:

Ich weiß lediglich, dass bei Teil-EMR kein gesetzlich allgemein festgelegter Hinzuverdienstbetrag besteht (nur bei der vollem EMR der Hinzuverdienst auf 450 € verankert ist, mit der Möglichkeit zweimal jährlich den doppelten Betrag verdienen zu können), sondern jedem Rentenversicherungsnehmer ein individueller Betrag errechnet wird, den man in seinem Rentennachweis dann einsehen/nachlesen kann.

Ich kann und möchte @Konny keinen Rat geben, was sie aktuell zu tun oder lassen hat.
Da sie finanzielle Nöte auf sich zukommen sieht und sie sich verständlicherweise dazu Gedanken macht und alles gegeneinander aufwiegt, kann ich ihr nur wünschen, sich nicht gedanklich zu verrennen, um am Ende unbedarft zu handeln.

Daher weiter oben mein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl und dem Verweis auf den Spatz und der Taube.

Was ich habe kann mir nicht genommen werden,
Was ich nicht habe und mir noch ferngehalten wird, ist mir leider noch nicht zugänglich und ob und es mir zugäng gemacht wird oder doch verwehrt bleibt, ist leider nicht abschätzbar, denn dann wäre eine Entscheidung einfach :Gruebeln:

Ich möchte ihr aber noch den Hinweis auf den Weg legen, sich nicht an den Wortlaut und den zeitlichen Vorgaben eines einzigen Gutachters zu klammern.

Sollten im weiteren Beweisverfahren erneute Gutachten erfolgen, kann sich das Blatt in die eine wie auch in die andere Richtung drehen.

Ein Gutachter wird immer um seine Einschätzung zur Restleistungsfähigkeit gebeten, die aber letztendlich nur seine persönliche darstellt und der nicht Folge geleistet werden muss.

Hätte der Gutachter geschrieben, du seist vollkommen und uneingeschränkt arbeitsfähig, es liegen keine Keistungseinschränkungen vor, wärst du auch nicht bedingungslos seiner Einschätzung gefolgt und umgehend wieder arbeiten gegangen.

Wenn der Gutachter aktuell dich als nicht arbeitsfähig einstuft und prognostisch nur eine eingeschränkte/stundenweise Leistungsfähigkeit angibt, dann bedeutet es aber auch nicht, dass man niemals wieder einer Tätigkeit nachgehen kann und dass ein anderer Gutachter es nicht anders einzustufen versteht (besser oder auch schlechter).

Du hast es nicht geschrieben, doch ich muss immer ein wenig stutzen wenn ich z.B. lese, dass User schreiben: "laut Gutachter darf ich nur noch ..."

Man DARF alles das im Leben auch weiterhin tun was man sich zutraut. Jedoch man sollte nur das tun, was den Gesundheitszustand nicht zunehmend verschlechtert und beeinträchtigt.

Viel Erfolg für deine Vergleichsentscheidung wünscht dir auf jedenfall agnes :ic_up: :ic_up:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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