Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch
Verfasst: Di 7. Jul 2015, 15:05
Hallo,
ich erlitt durch einen Verkehrsunfall erhebliche Verletzungen meiner HWS. Ich wurde mehrfach operiert und bin jetzt von C0- C5 (Kopf bis 5. Halswirbel) versteift. Ich leide an einem chronischen Schmerzsyndrom (Stadium 3 nach Gerbershagen) und einem hirnorganischen Psychosyndrom, welches sich durch kognitive Probleme bemerkbar macht.
Die Verletzungen und ihre Auswirkungen haben mein Leben total auf den Kopf gestellt. An ein normales Leben ist nicht mehr zu denken. Ich bin auf starke Medikamente (u.a. Opiate), Schmerztherapie und Physiotherapie angewiesen, um die Schmerzen auf einem einigermaßen erträglichen Level zu halten. Schmerzfrei bin ich nie. Ich bin berufsunfähig und auch immernoch 100% arbeitsunfähig.
Letztes Jahr riet mir die BG dazu einen Rentenantrag zu stellen. Das habe ich gemacht. Ich habe den Antrag mehr als ausführlich ausgefüllt und zig aussagekräftige Arztberichte beigefügt. Es wurde ein Gutachten nach Aktenlage erstellt. Als ich das las, bin ich aus allen Wolken gefallen.
Der Gutachter hat lediglich die positiven, harmlosen Passagen aus den Arztberichten zitiert. Alle wirklich wichtige Diagnosen wurden einfach ignoriert. Letzten Endes wurde mein Antrag abgelehnt, da ich laut Gutachter die medizinischen Vorraussetzungen nicht erfülle. Ich habe daraufhin mit meinem Anwalt Widerspruch eingelegt.
Im März sollte ich dann im Hause der Rentenversicherung begutachtet werden. Man wollte mir allerdings weder Namen noch Fachgebiet des Gutachters verraten. Das fand ich doch mehr als merkwürdig. Denn ein Gynäkologe oder ein Zahnarzt kann wohl kaum mein neurochirurgisches Schadensbild adäquat beurteilen. Da die Begutachtung terminlich mit einem Krankenhausaufenthalt und einer erneuten OP an meiner HWS kollidierte, habe ich die Begutachtung abgesagt.
Mein Anwalt und ich schlugen 2 Gutachter (Unfallchirurg, Neurologe) vor, die mich bereits im Auftrag der BG sehr aussagekräftig und fair begutachtet haben. Das wurde aber von der Rentenversicherung ignoriert. Stattdessen erhielt ich die Einladung zur sozialmedizinischen Begutachtung bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Ob dieser Arzt wirklich dazu geeignet ist, meine Unfallverletzung und deren Auswirkungen zu beurteilen, weiss ich nicht und eigentlich hätte ich ein besseres Gefühl, wenn ich von einem Facharzt, der mit solchen Verletzungen zu tun hat, begutachtet werden würde.
Aber ich habe da bei der Rentneverischerung ja wenig Mitspracherecht. Oder habe ich da was falsch verstanden? Die Begutachtung soll nächste Woche stattfinden. Im Vorfeld dazu erhielt ich einen Fragebogen, den ich dem Psychiater bis Ende der Woche zukommen lassen muss, ansonsten würde die Begutachtung nicht stattfinden können und die Rentenverischerung würde natürlich darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Mein Anwalt forderte bei der Rentenversicherung den Gutachtenauftrag und außerdem noch eine Begründung, warum dieser Psychiater dafür geeignet sei, mich zu begutachten. Bis jetzt haben wir aber noch keine Antwort von der Rentenversicherung. Mein Anwalt sagte, dass ich den Fragebogen nicht dem Psychiater zukommen lassen soll und auch nicht zur Begutachtung gehen soll bis die Rentenverischerung unsere Fragen nicht beantwortet hat. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Vorgehen schlau wäre.
Wenn ich mich bei der Begutachtung quer stelle, hab ich bei der Rentenversicherung vielleicht sofort verloren?! Eigentlich würde ich diese Begutachtung einfach nur hinter mich bringen wollen und wenigstens mit einer Baustelle abschließen zu können, denn die ganze Situation zehrt sehr an meinen Nerven.
Ich weiss nicht, was ich tun soll? Wie verhalte ich mich am schlauesten? Ich möchte ja nichts, was mir nicht zusteht. Ich möchte einfach nur fair und realistisch begutachtet werden.
Liebe Grüße
Mrs. Jinx
ich erlitt durch einen Verkehrsunfall erhebliche Verletzungen meiner HWS. Ich wurde mehrfach operiert und bin jetzt von C0- C5 (Kopf bis 5. Halswirbel) versteift. Ich leide an einem chronischen Schmerzsyndrom (Stadium 3 nach Gerbershagen) und einem hirnorganischen Psychosyndrom, welches sich durch kognitive Probleme bemerkbar macht.
Die Verletzungen und ihre Auswirkungen haben mein Leben total auf den Kopf gestellt. An ein normales Leben ist nicht mehr zu denken. Ich bin auf starke Medikamente (u.a. Opiate), Schmerztherapie und Physiotherapie angewiesen, um die Schmerzen auf einem einigermaßen erträglichen Level zu halten. Schmerzfrei bin ich nie. Ich bin berufsunfähig und auch immernoch 100% arbeitsunfähig.
Letztes Jahr riet mir die BG dazu einen Rentenantrag zu stellen. Das habe ich gemacht. Ich habe den Antrag mehr als ausführlich ausgefüllt und zig aussagekräftige Arztberichte beigefügt. Es wurde ein Gutachten nach Aktenlage erstellt. Als ich das las, bin ich aus allen Wolken gefallen.
Der Gutachter hat lediglich die positiven, harmlosen Passagen aus den Arztberichten zitiert. Alle wirklich wichtige Diagnosen wurden einfach ignoriert. Letzten Endes wurde mein Antrag abgelehnt, da ich laut Gutachter die medizinischen Vorraussetzungen nicht erfülle. Ich habe daraufhin mit meinem Anwalt Widerspruch eingelegt.
Im März sollte ich dann im Hause der Rentenversicherung begutachtet werden. Man wollte mir allerdings weder Namen noch Fachgebiet des Gutachters verraten. Das fand ich doch mehr als merkwürdig. Denn ein Gynäkologe oder ein Zahnarzt kann wohl kaum mein neurochirurgisches Schadensbild adäquat beurteilen. Da die Begutachtung terminlich mit einem Krankenhausaufenthalt und einer erneuten OP an meiner HWS kollidierte, habe ich die Begutachtung abgesagt.
Mein Anwalt und ich schlugen 2 Gutachter (Unfallchirurg, Neurologe) vor, die mich bereits im Auftrag der BG sehr aussagekräftig und fair begutachtet haben. Das wurde aber von der Rentenversicherung ignoriert. Stattdessen erhielt ich die Einladung zur sozialmedizinischen Begutachtung bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Ob dieser Arzt wirklich dazu geeignet ist, meine Unfallverletzung und deren Auswirkungen zu beurteilen, weiss ich nicht und eigentlich hätte ich ein besseres Gefühl, wenn ich von einem Facharzt, der mit solchen Verletzungen zu tun hat, begutachtet werden würde.
Aber ich habe da bei der Rentneverischerung ja wenig Mitspracherecht. Oder habe ich da was falsch verstanden? Die Begutachtung soll nächste Woche stattfinden. Im Vorfeld dazu erhielt ich einen Fragebogen, den ich dem Psychiater bis Ende der Woche zukommen lassen muss, ansonsten würde die Begutachtung nicht stattfinden können und die Rentenverischerung würde natürlich darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Mein Anwalt forderte bei der Rentenversicherung den Gutachtenauftrag und außerdem noch eine Begründung, warum dieser Psychiater dafür geeignet sei, mich zu begutachten. Bis jetzt haben wir aber noch keine Antwort von der Rentenversicherung. Mein Anwalt sagte, dass ich den Fragebogen nicht dem Psychiater zukommen lassen soll und auch nicht zur Begutachtung gehen soll bis die Rentenverischerung unsere Fragen nicht beantwortet hat. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Vorgehen schlau wäre.
Wenn ich mich bei der Begutachtung quer stelle, hab ich bei der Rentenversicherung vielleicht sofort verloren?! Eigentlich würde ich diese Begutachtung einfach nur hinter mich bringen wollen und wenigstens mit einer Baustelle abschließen zu können, denn die ganze Situation zehrt sehr an meinen Nerven.
Ich weiss nicht, was ich tun soll? Wie verhalte ich mich am schlauesten? Ich möchte ja nichts, was mir nicht zusteht. Ich möchte einfach nur fair und realistisch begutachtet werden.
Liebe Grüße
Mrs. Jinx