Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Grimrock_Legend
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Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?

Ungelesener Beitrag von Grimrock_Legend » Do 11. Jun 2015, 15:13

Moin zusammen,

Bin auf der Suche nach meinem Problem auf dieses Forum hier gestoßen und habe mich mal angemeldet in der Hoffnung, dass mir jemand hier mit seiner Erfahrung ein paar Antworten geben kann.

Ich versuche, meine Fragen mal so zu formulieren, dass auch ein bisschen Vorgeschichte ersichtlich ist, um Verständnis-Probleme zu vermeiden. Sollten dennoch Informationen benötigt werden, fragt einfach.

Es ist wie folgt:

2010: Arbeitsunfall erlitten, welcher mich aus dem Beruf gekegelt hat. Nach 3 Jahren Heilbehandlung und Co. wurde eine Umschulung erfolgreich durchgeführt (Beginn 02/2013 Ende: 01:2015).
Im November 2014 legte man mir seitens der BG nahe, ich solle zusätzlich zur Unfallrente ( MdE zur Zeit 30 %) eine Erwerbsminderungsrente beantragen, da sich während der Umschulung herausstellte, dass ich nach der Umschulung auch im neuen Beruf nicht mehr Vollzeit, sondern höchsten 4 Stunden täglich arbeiten kann.

So ist es geschehen: Habe also im November 2014 den Antrag bei der Rentenkasse rausgeholt und erhielt einen Termin zur Abgabe satte 3 Monate Später, nämlich im Februar 2015 (ausgefüllt und die benötigten Nachweise hatte ich schon 24 Stunden nach Erhalt des Antrages zusammen ! ). Habe also im Februar 2015 den Antrag wie gewünscht eingereicht und bekam im April einen Termin beim medizinischen Dienst zur Begutachtung.

In der Zwischenzeit ( Umschulung wurde ja im Januar 2015 beendet) habe ich 2 Monate lang verschiedene Praktika gemacht und im zum April 2015 einen Betrieb gefunden, bei dem ich 4 Stunden täglich mit meinen Einschränkungen arbeiten kann.
Im April hatte ich dann den Termin zur Begutachtung durch die Rentenkasse wahrgenommen.

Heute habe ich erfahren, dass der Bescheid schon hätte da sein müssen, aber wohl durch den Poststreik nicht angekommen ist. Ich soll noch mal 10 Tage warten, dann schicken die den erneut raus. Allerdings hat die nette Dame versucht, mir am Telefon ein paar Zahlen zu nennen, worauf sich nun meine Fragen beziehen:

Auskunft de Sachbearbeiterin: Rente ist bewilligt bis von 05.2015 bis 06.2017

Mein erste Frage:

Ich hatte angenommen, dass die Rente rückwirkend ab November gilt, da der Sachbearbeiter beim Abholen des Antrages sich ja auch den Tag notiert hatte, wann wir den Antrag rausgeholt hatten. Auf Nachfrage damals sagte er, er bräuchte das für die Berechnung der Rente: wenn diese genehmigt wird, wird ab diesem Tag berechnet.
Weiß jemand – eventuell auch aus eigener Erfahrung – was denn nun richtig ist? Also ab November 2014 rückwirkend, ab Antragsabgabe im Februar oder wirklich ab dem Monat nach der Begutachtung durch die Rentenkasse?

Zweite Frage:

Die Sachbearbeiterin sprach von einer 3/4-Rente , da ich ja seit April einen Halbtagsjob habe ( was ich nicht unbedingt amüsant finde, da auch diese 4 Stunden mehr schlecht als recht absolviert werden können und ich auch schon den einen oder anderen Krankheitstag hatte, welcher auf meine unfalltechnischen Einschränkungen zurückzuführen sind )


Die Frage wäre nun: wird diese 1 zu 1 mit dem Brutto-Lohn verrechnet oder andersrum gefragt: Würde die Rente sich um mein Brutto-Arbeitsentgelt steigen, wenn ich nicht mehr arbeiten würde?

Dritte Frage:

Verringert sich die bisherige Unfallrente, welche durch die BG gezahlt wird oder bleibt diese vollumfänglich erhalten?

Ich weiß, Fragen über Fragen ab so langsam sehe ich den Wald wohl vor lauter Bäumen nicht mehr….

Vielen Dank schon jetzt und liebe Grüße,

G.L.

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Re: Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?

Ungelesener Beitrag von royan » Do 11. Jun 2015, 22:38

Hallo Grimlock,

also Erwerbsminderungsrente wird immer 6 Monate nach Eintritt des Leistungsfalles gezahlt. Wenn der November 2014 als Eintritt des Leistungsfalles gilt, wird also ab 05/2015 gezahlt (deswegen war es wichtig, dieses Datum festzuhalten). Dann würde das passen.

Wenn der DRV der neue Arbeitgeber und das gezahlte Gehalt bekannt ist, so wird eine volle EM-Rente unter Umständen nur zu 3/4 ausgezahlt. Nach Ablauf des Jahres muss der Arbeitgeber dann eine Bescheinigung ausfüllen, da wird dann die Anspruchsvoraussetzung geprüft (ob die genannte Zuverdienstgrenze eingehalten wurde).

Ich z.B. hatte eine halbe Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen und Teilzeit weitergearbeitet.

Die tatsächliche Bewilligung kannst Du im Bescheid ersehen. Da steht dann z.B. drin, es wird eine volle EM-Rente bewilligt, aber nur zu 3/4 ausgezahlt, wegen des Jobs oder halt Bewilligung einer 3/4-Rente.

Bei voller Rente würde der "fehlende" Betrag dann auf Antrag ausgezahlt, wenn Du z.B. den Job nicht mehr machen könntest.

Was die Unfallrente angeht, kann ich Dir leider keine Antwort geben.

Viele Grüße
Royan

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Re: Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 11. Jun 2015, 23:58

Hallo Grimrock_Legend, :smile:

ergänzend zu meinem Vorschreiber noch Folgende Informationen ...
Auskunft de Sachbearbeiterin: Rente ist bewilligt bis von 05.2015 bis 06.2017
Rente mit Befristung beginnt immer erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der EM (Leistungsfall), das ist nun mal im Gesetz so geregelt, welchen Zeitpunkt die DRV dafür sieht, entnimmt sie ihrem "eigenen Empfinden", oft ist es der Antragsmonat, manchmal auch ein GA-Termin der dann meint die EM besteht erst seit seiner Untersuchung ... in meinem Falle wurde letztlich der Monat der Ablehnung des EM-Rentenantrages genommen, weil man erst fast 3 Jahre nach der Antragstellung (am Gericht) einlenken musste ...

Da wurde also plötzlich die Ablehnung der EM zum Eintritt des Leistungsfalles EM erklärt, sonst wäre nach der langen Verfahrensdauer eine EM-Rente mit Befristung nämlich nicht mehr möglich gewesen, der Antrag war schon knapp 3 Jahre her ... es gibt Vieles bei den Entscheidungen der DRV was man nicht unbedingt verstehen und erklären kann. :Heiss:
Ich hatte angenommen, dass die Rente rückwirkend ab November gilt, da der Sachbearbeiter beim Abholen des Antrages sich ja auch den Tag notiert hatte, wann wir den Antrag rausgeholt hatten. Auf Nachfrage damals sagte er, er bräuchte das für die Berechnung der Rente: wenn diese genehmigt wird, wird ab diesem Tag berechnet.
Ich nehme an du meinet einen SB einer Rentenberatungsstelle ???
Diese Auskunft zumindest ist nicht korrekt, wann du einen Antrag auf EM-Rente abholst (den kannst du auch im Internet runterladen, das vermerkt auch Keiner) hat für gar nichts Bedeutung bei der Entscheidung ob du EM bist oder nicht ... deine Rente wird nach den bisherigen Beitrags-Zahlungen in deinem Renten-Konto berechnet und nicht nach dem Tag wo du dir den Antrag abgeholt hast ... :Verwirrt: :Hilfe:
Weiß jemand – eventuell auch aus eigener Erfahrung – was denn nun richtig ist? Also ab November 2014 rückwirkend, ab Antragsabgabe im Februar oder wirklich ab dem Monat nach der Begutachtung durch die Rentenkasse?
Wieso ab November "rückwirkend", wohin denn rückwirkend ???
Bearbeitet wird ein Antrag allerdings erst frühestens nach der Abgabe (also bei dir im Februar 2015), da kannst du doch schon froh sein wenn man die EM als Leistungsfall schon für den November anerkannt hat, Erfahrungen gibt es hier reichlich und es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, von "Umdeutung" einer Reha (dann gilt bereits der Reha-Antrag) bis zu Fantasie-Zeitpunkten wie z.B. gerichtliche Begutachtungen die angeblich die EM / den Leistungsfall (auch Jahre nach der Antragstellung) erst "ausgelöst" haben sollen ...

Letztlich kann man als Fazit feststellen, die EM-Rente wird ab dem Zeitpunkt bewilligt und gezahlt der dann in deinem Bescheid stehen wird ... nicht immer gibt es dafür eine wirklich plausible Erklärung, in deinem Falle ist das aber schon ganz richtig erklärt worden. :ic_up:
Die Sachbearbeiterin sprach von einer 3/4-Rente , da ich ja seit April einen Halbtagsjob habe ( was ich nicht unbedingt amüsant finde, da auch diese 4 Stunden mehr schlecht als recht absolviert werden können und ich auch schon den einen oder anderen Krankheitstag hatte, welcher auf meine unfalltechnischen Einschränkungen zurückzuführen sind )
Vermutlich überschreitest du mit deiner Teilzeitstelle bereits den zulässigen Zuverdienst (450 Euro im Monat sind zu einer vollen EM-Rente erlaubt) und das haben die gleich berücksichtigt und deine Rente entsprechend gekürzt.
Genauere Berechnungen und Erklärungen dazu wirst du dann im schriftlichen Rentenbescheid finden und nachlesen können.
Die Frage wäre nun: wird diese 1 zu 1 mit dem Brutto-Lohn verrechnet oder andersrum gefragt: Würde die Rente sich um mein Brutto-Arbeitsentgelt steigen, wenn ich nicht mehr arbeiten würde?
Nein, ganz so einfach ist die Rechnung nicht, Du bekommst die (eigentlich vorgesehene) Volle EM-Rente gezahlt wenn du gar nicht mehr arbeitest oder dein Einkommen höchstens noch 450 Euro im Monat betragen würde, das darfst du dann BEIDES zugleich ungekürzt behalten.
Du musst deinen Teilzeitjob also nicht gleich ganz aufgeben, du könntest auch versuchen mit deinem AG eine Änderung in einen Minijob zu vereinbaren und wenn die DRV das dann mitgeteilt bekommt (von dir), dann wird dir dazu (als Änderungsbescheid) die volle EM-Rente gemäß deinen aktuell erworbenen (Renten-) Ansprüchen gezahlt, mit deinem aktuellen Brutto-Einkommen hat das nur "indirekt" was zu tun (daraus werden zur Zeit noch weitere Beiträge für die DRV entrichtet), so viel dürfte wohl deine Viertel-EM-Rente nicht ausmachen (die jetzt fehlen wird, weil dein Verdienst über 450 Euro im Monat liegt).

Aktuell sollst du 75 % deiner zustehenden (vollen) EM-Rente bekommen, damit du den aktuellen Zuverdienst (aus der Teilzeitbeschäftigung) komplett behalten kannst, es kommt eher selten vor, dass eine volle EM-Rente bewilligt wird wenn man noch versicherungspflichtig Teilzeit beschäftigt ist ...
Verringert sich die bisherige Unfallrente, welche durch die BG gezahlt wird oder bleibt diese vollumfänglich erhalten?
Dazu sollte es ja auch Bestimmungen in den Unterlagen /Bescheiden geben, die man dir dazu mitgeschickt hat, meines Wissens können solche Renten neben einer EM-Rente der DRV unschädlich /zusätzlich gezahlt werden aber damit kenne ich mich auch nicht genauer aus ...

Habe hier was gefunden, was vielleicht weiter helfen könnte, du solltest deinen Bescheid unbedingt sehr gründlich lesen, aus welchem Grunde die Kürzung der EM-Rente aktuell schon erfolgte ... wenn ich das hier richtig deute kann das auch mit der Unfallrente zu tun haben ... :confused: :Gruebeln:

Dann musst du die Fragen wegen deinem Einkommen noch separat mit der DRV klären ...

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__93.html

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?

Ungelesener Beitrag von Grimrock_Legend » Sa 13. Jun 2015, 10:04

Vielen Dank Euch beiden,

nun sehe ich einige Dinge klarer und verstehe nun auch die telefonischen Aussagen der Sachbearbeiterin bei der Rentenkasse.

Ich nehme an, das der Mitarbeiter, bei dem ich den Antrag bekommen habe, das Datum als Eintritt des Leistungsfalles genommen hat, das würde dann - wie ihr ja schon geschrieben hattet - mit 05.2015 und 7 Monaten hinkommen.

Dann hoffe ich mal, dass der Bescheid doch noch irgendwie hier eintritt bzw. dieser dann noch mal neu auf anderem Wege verschickt werden kann.

Danke auch für den Link zum SGB VI, vor lauter Bäumen bin ich da nicht mal darauf gekommen. Habe mir des vorhin mal ausgerechnet und die Unfallrente der BG dürfte nicht angerechnet werden, aber auch dazu benötige ich ja den Bescheid, um das prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Nochmals tausend Dank, das ihr mir hier Klarheit reingebracht habt.

Liebe Grüße und Euch allen ein schönes Wochenende,

G.L.

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Re: Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?

Ungelesener Beitrag von Grimrock_Legend » Fr 21. Okt 2016, 15:36

Moin,

nach dem mir hier ja schon einmal sehr gut geholfen wurde, habe ich nun bezüglich der Rente einige weitere Fragen:

Wie läuft das mit der Rente nach Ablauf der 2 Jahre? Diese sind ja nun 2017 um und ich stell mir die Frage, ob ich da selbstständig einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss oder ob die Rentenkasse da auf mich zukommt und wieder ein Gutachten möchte.

Ferner ist mein Zustand nicht gerade besser geworden, von daher frage ich mich, ob ich auch Pflegegeld beantragen kann, wenn ich zum Beipiel selber nicht in der Lage bin, zu meinen Anwendungen zu fahren und mich jemand fahren muss.

Liebe Grüße und schon jetzt ein dickes Dankeschön.

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Re: Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?

Ungelesener Beitrag von royan » Fr 21. Okt 2016, 15:56

Hallo Grimrock,

normalerweise bekommst Du einige Monate vor dem Ablauftermin die entsprechenden Unterlagen zur Weiterbeantragung von der DRV zugeschickt. Du solltest in dem Formular dann ankreuzen, dass Dein Zustand gleich geblieben bzw. unverändert ist, dann könntest Du Chancen haben, die Weiterbewilligung evtl. ohne erneuten GA-Termin zu bekommen. Je Änderung, ob zum Positiven oder Negativen, bedeutet, dass die DRV nach ihren Vorschriften eine Begutachtung veranlassen muss. :grinser:

Was das Pflegegeld angeht, so kannst Du einfach mal einen Antrag über die Krankenkasse stellen, dann kommt jemand zu Dir nach Hause und macht das entsprechende Gutachten. Die Bestimmungen für die Einstufung in die Pflegestufen ändern sich zum 01. Januar 2017, da gibt es dann Pflegegrade. Für bestehende Pflegestufen kann es u.U. so eine Art Bestandsschutz geben, da kenne ich mich aber nicht so aus, dass müsstest Du mal recherchieren. Auf alle Fälle ist es wahrscheinlich sinnvoller, diesen Antrag gleich zu stellen und nicht bis zum Januar zu warten, da sich auch die Kriterien ändern, nach denen eingestuft wird. :Gruebeln:

Hast Du den eine anerkannte Schwerbehinderung? Seit einiger Zeit kann man auch bei nicht körperlichen Einschränkungen das Merkzeichen G erhalten, welches zum Erhalt der Wertmarke für Bus/Bahn berechtigt. Ich habe diese z.B. nicht wegen meiner orthopädischen bzw. schmerzbedingten Einschränkungen, sondern aufgrund der durch Dauerschmerzen verursachten Depression erhalten (so der Gutachter vor dem Sozialgericht, der mich damit "beglückt" hat). :grinser: :icon_e_wink:

LG
Royan :umarm:

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Re: Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?

Ungelesener Beitrag von Grimrock_Legend » Fr 17. Mär 2017, 20:34

Moin,
ich habe den Weiterbewilligungsantrag erhalten und stolpere über den Punkt ob ich einen Hausarzt habe. Natürlich habe ich einen, doch wenn ich den da eintrage, dann fragen die warum ich da in Behandlung bin.
Ich bin aber nur bei meinem Gefäßchirurgen und dem Unfallarzt in Behandlung. Es ist der Punkt 3.4. des Antrages. Was würdet ihr da dann eintragen?

Auch habe ich die Frage, ob ich alle Gutachten die ich schon bei Antragstellung beigelegt hatte, nochmal beilege, da sich ja nichts verändert hat?

Ich wünsche ein schönes Wochenende und vor allem schmerzfreie Stunden!

G.L.

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Re: Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?

Ungelesener Beitrag von alarmcobra » So 19. Mär 2017, 18:06

Hallo G.L.,

ich würde alle Ärzte angeben in denen Du in Behandlung bist. Klar auch Deinen Hausarzt. Mein Hausarzt ist auch mein Vertrauensarzt. Das heist, er hat die Befundberichte meiner Fachärzte. Also unter 3.4 trägst du Deinen Hausarzt ein. Wenn es sich um keine neuen Gutachten geht, dann brauchst du diese auch nicht mitschicken.
Drücke Dir die Daumen, das Dein Verlängerungsantrag ohne Probleme verlängert wird.

Gruß
Alarmcobra

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Re: Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » So 19. Mär 2017, 20:35

Hallo Grimrock_Legend,
Grimrock_Legend hat geschrieben:
Fr 17. Mär 2017, 20:34

ich habe den Weiterbewilligungsantrag erhalten und stolpere über den Punkt ob ich einen Hausarzt habe. Natürlich habe ich einen, doch wenn ich den da eintrage, dann fragen die warum ich da in Behandlung bin.
Interessant diese 3.4 Frage bzgl des Hausarztes bzw der HA-Behandlung...

Normal wäre diese Frage "einfach " zu beantworten - HA angeben falls vorhanden ....

Hast Du denn in Deinen HA kein Vertrauen bzw kannst Du keine " Unterstützung " bzgl EMR - Antrag erwarten ?
Bei mir ist diese Frage auch so ne " Wackelfrage " denn ich bin erst seit 1 Jahr in deren Behandlung - und bei meinem doch komplexen Krankheitsverlauf hat Fr DR
nach meiner Erkenntnis noch nicht so den " Durchblick " :aha: :nein: -So dass ich sie in Kürze über meinen EMR Antrag in Kentniss setzen werde, um genau auf ihre Reaktion zu achten...

Vermutlich werden bei genügend vorliegenden u mitüberlieferten Facharzt/Klinikbefunden usw.... ehr die beh. Fachärzte angeschrieben ( wenn überhaupt ) als der beh. Hausarzt.

Natürlich es heisst ja immer : Die Fäden ( sollten ) beim HA zusammenlaufen....

Ich mutmaße auch, dass die Fachärzte wohl die höhere Aussagekraft/Akzeptanz bei der DRV haben....
Evtl. genügen aber auch die beigefügten Befunde - so war es schon bei vielen Mitgliedern zu lesen..

Kürzlich hatten wir hier im Forum - selbige Fragen schon diskutiert - diese Fragen " beschäftigen " wohl so einige EMR Antragsteller. :Gruebeln:
Bei Bedarf, kann ich Dir den entsprechenden Link senden..
Grimrock_Legend hat geschrieben:Ich bin aber nur bei meinem Gefäßchirurgen und dem Unfallarzt in Behandlung. Es ist der Punkt 3.4. des Antrages. Was würdet ihr da dann eintragen?
Diese beiden Ärzte würde ich natürlich angeben - das ist schon wichtig... Natürlich aussagefähige Befunde/Briefe...

Sorry - das ist der Punkt 3.5 Waren Sie in der letzten Zeit bei weiteren Ärzten in Behandlung ?
Bitte korrigiere mich - falls ich etwas anderes meine mit der 3.5 Frage-

Für mich liest sich diese Frage noch immer so - seit der letzten Antragstellung [b]bei weiteren[/b] Ärzten in Behandlung !

Jaaa, diese Frage beschäftigt mich auch ( noch ) ! :Gruebeln: :Ohnmacht:
Grimrock_Legend hat geschrieben:Auch habe ich die Frage, ob ich alle Gutachten die ich schon bei Antragstellung beigelegt hatte, nochmal beilege, da sich ja nichts verändert hat?
Die schon der DRV vorgelegten Gutachten/Befunde meinst Du ??
Mhhh... diese sind der DRV ja schon bekannt - NEUE aussagefähige Befunde kannst Du dann nicht vorlegen ?

Dann würde ich glatt die " bereits vorgelegten " nochmals senden :Gruebeln: - ob die DRV dies bemerken wird - kann man so nicht vorhersehen...

Schon mal viel Glück u Erfolg für Deinen Antrag !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

Grimrock_Legend
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Re: Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?

Ungelesener Beitrag von Grimrock_Legend » Mo 20. Mär 2017, 10:32

Danke alarmcobra!

Danke für dein Daumen drücken! Ich wäre froh, wenn der schon durch wäre. Das ist wieder eine Riesenbelastung! Vielen Dank für deinen Hinweis!

Danke Engelchen22!

Ich habe meinen Hausarzt gewechselt, doch auch der davor wurde nach Eintragung nicht angeschrieben. Vielleicht mache ich mich auch nur verrückt. Beim Hausarzt bin ich immer nur, wenn etwas nicht zum Arbeitsunfall gehört, also z.B. eine Bronchitis.

Er hat sich mal ein Gutachten kopiert um zu wissen was ansonsten meine Diagnosen sind, auch um normale Medikamente abzustimmen.

Ich werde meinen Gefäßchirurgen und den Unfallarzt ( BG Arzt ) angeben. Wobei der Unfallarzt mich sehr viel öfter sieht. Den Hausarzt gebe ich auch an und werde ihn nochmal ansprechen.

Es gibt keine neuen Gutachten, dafür müsste sich mein Zustand extrem verändern und bisher ist er gleichbleibend.

Vielen Dank für die Hilfestellung! Mich belastet das einfach sehr, neben der Erkrankung selbst. Wer weiss schon was als nächstes wieder kommt.

Liebe Grüße

G.L.

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