Wann nur? EM-Rente

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Gänseblümchen
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Wann nur? EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Gänseblümchen » Do 26. Feb 2015, 12:07

Hallo ihr Lieben,

am 23.12.2014 bekam ich schriftlich, dass die DRV vorm Sozialgericht kapituliert und mir rückwirkend eine EM-Rente zahlen wird.
So weit so gut.

Bisher war ich im ALG2-Bezug. Im Januar lief der aktuelle Bescheid aus und ich musste, da bis dahin ja noch nichts zur Berechnung meiner Rente kam, einen Folgeantrag stellen.
Hab ich gemacht und musste echt mit harten Bandagen kämpfen, weil man mir unterstellte, ich würde schon Rente beziehen! :lesen:
Ich bekam wochenlang kein Geld usw...

Nun zu meinem Problem:

Vor drei Wochen wollte die DRV nochwas zu meinen Erziehungszeiten wissen, was ich gleich ausgefüllt und zurückgeschickt habe.

Seither habe ich einen Mordsärger mit der Sachbearbeiterin vom Jobcenter, weil sie immer noch glaubt, ich verschweige Informationen.. :schimpfen:
Mein Anwalt ist im Urlaub und kann mir dabei grad nicht hilfreich sein. Wann kann man denn ungefähr mit so einem Bescheid rechnen?
Ich wurde im Januar an der Schilddrüse operiert und kämpfe seither mit einer Lungeninfektion und diversen Erkältungen. Mir gehts echt alles andere als toll und ich hab langsam keine Lust mehr, mir inzwischen jeden Mist von der Dame gefallen zu lassen (war sonst übrigens nie so)..

Habt ihr da eventuell einen Tipp, ab wann man damit circa rechnen kann? Ich geh schon nicht mehr ans Telefon wenn die Dame anruft, da sie immer patziger wird und ich dazu echt grad keine Kraft mehr habe..

Danke im vorraus :smile:
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Re: Wann nur? EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 26. Feb 2015, 15:10

Hallo Gänseblümchen, :smile: :koepfchen:
am 23.12.2014 bekam ich schriftlich, dass die DRV vorm Sozialgericht kapituliert und mir rückwirkend eine EM-Rente zahlen wird.
So weit so gut.
das kann trotzdem noch einige Wochen bis Monate dauern, ich fürchte da hast du bereits zu früh dein JC informiert und nun hoffen die darauf, dass sie dich endlich los werden können und machen deswegen Druck.
Bisher war ich im ALG2-Bezug. Im Januar lief der aktuelle Bescheid aus und ich musste, da bis dahin ja noch nichts zur Berechnung meiner Rente kam, einen Folgeantrag stellen.
Hab ich gemacht und musste echt mit harten Bandagen kämpfen, weil man mir unterstellte, ich würde schon Rente beziehen! :lesen:
Ich bekam wochenlang kein Geld usw...
Zu einem EM-Rentenbescheid informiert man die auch erst wenn man den Bescheid bereits in der Hand hat wo drin steht ab wann genau es Rente geben wird, du bist nicht verpflichtet dem JC ohne amtlichen Bescheid dazu irgendwas mitzuteilen, was an der aktuellen Lage noch gar nichts ändern wird.

Dieser Fehler ist nun mal gemacht worden und rückgängig machen geht da nicht mehr ... mein Vergleich wurde im Mai geschlossen und ab September bekam ich dann erst die EM-Rente ausgezahlt, bis dahin wurden noch die Erstattungen zwischen den Vorleistern (bei mir AfA/JC) geregelt, das wissen die eigentlich auch alles sehr genau wie das läuft.
Nun zu meinem Problem:
Vor drei Wochen wollte die DRV nochwas zu meinen Erziehungszeiten wissen, was ich gleich ausgefüllt und zurückgeschickt habe.
Dann ist das ja immerhin bei der DRV "schon" in Arbeit, zunächst muss ja dein Rentenkonto überprüft werden und da gehören diese Zeiten nun mal auch dazu, erst wenn das komplett ist kann berechnet werden welche Rente (Betrag) du nun bekommen wirst, das läuft also noch im normalen Zeitrahmen ab, auch wenn ich deine Ungeduld durchaus verstehen kann. :troesten:
Seither habe ich einen Mordsärger mit der Sachbearbeiterin vom Jobcenter, weil sie immer noch glaubt, ich verschweige Informationen.. :schimpfen:
Was konkret will sie denn von dir, bekommst du das auch schriftlich was sie dir da unterstellt ???
Was sie erzählt ist irrelevant, du hast noch keinen EM-rentenbescheid in der Hand, dann bekommst du auch noch keine Rente ... wenn sie Behauptungen aufstellt das wäre anders, dann soll sie doch ihre Anforderungen "ins Blaue" an die DRV senden und die Erstattungen einfordern die noch gar nicht berechnet sind.

Ich bin mal ganz gemein und sage dir dass es sich hier um die "Strafe für vorauseileneden Gehorsam handelt", was hast du ihr denn (auf welchem Wege ) schon dazu mitgeteilt, dass sie meint an deinem Anspruch zweifeln zu dürfen ???
Mein Anwalt ist im Urlaub und kann mir dabei grad nicht hilfreich sein. Wann kann man denn ungefähr mit so einem Bescheid rechnen?
Das kann dir für dich konkret hier keiner sagen, das wird auch dein Anwalt nicht wissen (können) auf das Tempo bei der DRV hat der jetzt auch keinen Einfluss mehr, beim JC meldet man relevante Veränderungen erst wenn es die auch tatsächlich gibt ... und die gibt es noch nicht ehe du den Bescheid von der DRV erhalten hast ... :Ohnmacht:
Habt ihr da eventuell einen Tipp, ab wann man damit circa rechnen kann? Ich geh schon nicht mehr ans Telefon wenn die Dame anruft, da sie immer patziger wird und ich dazu echt grad keine Kraft mehr habe..
Einen Tipp wann du mit deinem Bescheid rechnen kannst habe ich auch nicht aber einen dafür, wie du deiner SB das Anrufen verbieten kannst, denn dazu hat sie kein recht wenn du das nicht willst und von ihrem Telefonterror bei dir arbeitet die DRV auch nicht schneller ...

Diese Dame hat gefälligst zu warten bis der Bescheid dir vorliegt und dann bekommen die sowieso einen Teil ihrer Leistungen zurück, die soll also einfach RUHE geben bis dahin sonst wirst du dich bei ihrem Chef beschweren.

Deine Telefonnummer kannst du schon mal löschen lassen, die hat das JC nie wirklich gebraucht und für solche Zwecke braucht deine SB die auch ganz sicher nicht mehr ... ruft sie an sagst du ihr, dass sie dich telefonisch nicht mehr belästigen soll und legst auf.

viewtopic.php?p=46830#p46830

Schau bitte mal in diesen Beitrag rein, da ist eine Vorlage drin für die Datenlöschung, das brauchst du nur auf deine JC und deine Daten anpassen, diese Angaben sind alle freiwillig, du brauchst dich nicht anrufen lassen, also verbiete denen das (schriftlich /nachweislich !!!) ... noch entscheidest du selber wer dich anrufen darf und wer nicht.

Wenn die Dame was von dir will soll sie dir schreiben und da muss sie schon ein wenig genauer begründen, was sie warum von dir will und nicht nur unsinnige Verdächtigungen aussprechen.

Du brauchst dir das Leben nicht von machtbesessenen JC-SB schwer machen zu lassen, du musst nur auf dem Postwege erreichbar sein ... falls dein JC zur AfA gehört kannst du dich auch in Nürnberg beschweren, wenn das nicht aufhört ... aber melde dich bitte vorher noch hier ...

Gute Besserung !

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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