Erwersminderung bestätigt aber leider

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Klappschanier
Beiträge: 10
Registriert: Fr 15. Mär 2013, 19:15
Hat sich bedankt: 10 Mal
Danksagung erhalten: 12 Mal

Erwersminderung bestätigt aber leider

Ungelesener Beitrag von Klappschanier » Mo 2. Feb 2015, 20:24

Hallo zusammen,

da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt.
Heute kam vom der DRV - sie bestätigen mir das ich seit 1.4.13 voll erwerbsunfähig bin - aber leider - leider haben sie in den letzten 5 Jahren nur 38 Monate Pflichtbeiträge bezahlt, aber leider leider waren von der 38 Monaten nur bis zum 31.3. Pflichtbeiträge - das Krankengeld wird als solchen nicht anerkannt - somit haben sie die Voraussetzungen für die EW Rente nicht erfüllt.

Ich habe sage und schreibe 5 mal dieses Schreiben durchgelesen bis ich kapiert habe was die da schreiben.
Wie soll ich bitte die 36 Monate voll bekommen - wenn ich doch EW gemindert bin - und wie soll ich da einen Job finden?
den die Agentur wird ja wohl jetzt die Leistungen einstellen - oder ???
Kennt jemand so einen Fall ? oder was kann ich den jetzt machen ?
eine ratlose Claudia

Benutzeravatar
sladdi
Beiträge: 75
Registriert: Fr 10. Okt 2014, 15:32
Hat sich bedankt: 143 Mal
Danksagung erhalten: 80 Mal

Re: Erwersminderung bestätigt aber leider

Ungelesener Beitrag von sladdi » Mo 2. Feb 2015, 20:44

Hallo Klappschanier!

Mhmm komisch.... :umarm:
Die Materie ist ja noch recht neu für mich, aber auf der DRV-Homepage steht doch extra:
Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben Zeiten unberücksichtigt, die Sie unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegen konnten - unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel wegen Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit. Der Fünfjahreszeitraum wird um solche Zeiten in die Vergangenheit verlängert, so dass Sie unter Umständen dann die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllen können.
(Fettung von mir)

Ebenfalls steht da auch:
Für die Wartezeit zählen mit:
Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum vom Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege sowie freiwillige Beitragszeiten,


Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html


Ist schon seltsam, was da manchmal an Post kommt.....

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Erwersminderung bestätigt aber leider

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 4. Feb 2015, 02:07

Hallo Klappscharnier, :koepfchen:
Heute kam vom der DRV - sie bestätigen mir das ich seit 1.4.13 voll erwerbsunfähig bin - aber leider - leider haben sie in den letzten 5 Jahren nur 38 Monate Pflichtbeiträge bezahlt, aber leider leider waren von der 38 Monaten nur bis zum 31.3. Pflichtbeiträge - das Krankengeld wird als solchen nicht anerkannt - somit haben sie die Voraussetzungen für die EW Rente nicht erfüllt.
und wie kommen die auf den 01.04.2013 , was ist da genau gewesen, was nun zu deiner Erwerbsminderung schon geführt haben soll zu genau diesem Termin ... es ist eine der neueren Maschen der DRV den Zeitpunkt des "Leistungsfalles" (Eintritt der EM) so weit zurück zu verlagern, dass man die Beitragszeiten nicht mehr erfüllen kann, wenn es da "passende Lücken" geben sollte.

Natürlich wird Krankengeld und ALGI anerkannt, das sind doch Lohnersatzleistungen, sogar Hartz 4-Bezug wird anerkannt, wenn es eine Anschluss-Leistung gewesen ist (also direkter Übergang von ALGI in ALGII) zunächst wäre aber mal zu klären WARUM dieser Termin für den Leistungsfall "gewählt" wurde ... :confused:

Da ist unbedingt Widerspruch fällig, denn mit dem Eintritt der EM "jonglieren" die in letzter Zeit sehr häufig herum und die Begründungen die du bisher genannt hast leuchten mir da noch gar nicht ein, wann hast du (z.B.) den Antrag gestellt / wann hat deine durchgehende AU begonnen/ das können alles Termine sein für den Eintritt der EM, es sollte aber (eigentlich) nicht ausgerechnet der Ungünstigste gewählt werden, damit der Antragsteller keine Geld-Rente bekommen wird obwohl er EM ist, das steht sogar in den Anweisungen für die Rentenbegutachtungen, dass die GA das berücksichtigen sollen. :Verwirrt: :Hilfe:

Was war Fakt in den letzten 5 Jahren VOR dem 01.04.2013, denn nur das wäre maßgeblich dafür ob du eine EM-Rente bekommen musst oder nicht und ansonsten ist der EM-Termin anzugreifen ... wenn der in keinem Zusammenhang steht mit irgendeinem wichtigen Krankheits-Ereignis ... welcher 31.03. ist da bitte gemeint ???
Oft genug schreiben die aber das Begutachtungsdatum rein, als Beginn der begutachteten Gesundheitsstörungen ... das kann es natürlich auch nicht sein, aber es wurden auch dahin schon die EM-Eintritte festgelegt, dann hat wahrscheinlich der GA erst dafür gesorgt dass man EM geworden ist ... :Verwirrt: :Hilfe:

Ja, leider musst du damit rechnen, dass die AfA deine Leistungen einstellen wird, denn es gibt ja nun eine Feststellung des Rententrägers zu deiner "Erwerbsfähigkeit" und du bist leider auch verpflichtet der AfA das umgehend mitzuteilen ... :ic_down:

Habe letztens erst im ELO was ähnlich verrücktes gelesen, da hat man einen jungen Mann für EM erklärt seit dem 17. Lebensjahr und darum habe er keinen Renten-Anspruch erworben, der hatte einige Jahre Vollzeit gearbeitet bis er den EM-Renten-Antrag stellen musste ... nun soll er also bereits ab 17 schon EM gewesen sein, damit die DRV nicht zahlen braucht ???

Der hatte sogar seine Renten-Informationen schon vorliegen, wo der Anspruch auf EM-Rente drin gestanden hat ... wie ist das eigentlich bei dir, hast du solche Renten-Informationen auch vorliegen und von wann ist die Letzte datiert und was steht da zum Anspruch auf EM-Rente drin ???

Es wäre glaube ich ganz gut wenn du dir dafür einen Anwalt (Sozialrecht) suchen würdest, die spinnen wirklich immer schlimmer bei der DRV ... :ic_down: :ic_down: :ic_down:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Anja12
Beiträge: 319
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 15:06
Hat sich bedankt: 329 Mal
Danksagung erhalten: 943 Mal

Re: Erwersminderung bestätigt aber leider

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 4. Feb 2015, 16:01

Ich kann "Doppeloma" zustimmen, dass
die Rentenversicherung versucht den Leistungsfall
so zu manipulieren, dass keine Rente bezahlt werden muss!!

Die Urteile dazu werden nur sehr selten veröffentlicht.

Nachstehend ein positive Entscheidung für den Kläger:

Es sei von ärztlicher Seite mehrfach bestätigt worden, dass erst zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung von einer eingetretenen Erwerbsminderung ausgegangen werden könne. Auch seien die ab 1. Mai 2004 bestätigten Zeiten der Arbeitslosigkeit Indiz für die von ihr vertretene Rechtsauffassung.

Bayerisches LSG Urteil vom 25.3.2009- AZ.L 13 R 56/08
http://openjur.de/u/475117.html

Gruß
Anja

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Erwersminderung bestätigt aber leider

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 4. Feb 2015, 19:06

Hallo Anja12, :smile:
die Rentenversicherung versucht den Leistungsfall
so zu manipulieren, dass keine Rente bezahlt werden muss!!
nicht nur in diesem Falle wird daran gerne manipuliert, ich durfte das selbst auch erleben wie der "Leistungsfall" dort hin verschoben wird, wo die DRV ihre eigenen Interessen (zumindest in Grenzen) noch immer wahren kann.
So wurde ja in meinen gerichtlichen GA (Sommer 2012) eindeutig festgestellt, dass die EM schon zum Zeitpunkt der Antragstellung (Sommer 2009) eingetreten war, möglicherweise sogar schon früher (das bezog sich auf den Reha-Bericht von 2008) ... man hätte also (eigentlich) bereits eine EM-Rente ohne Befristung bewilligen müssen für die Zukunft, denn eine Zeitrente (rückwirkend zur Antragstellung) ging ja (rein rechnerisch) schon gar nicht mehr. :confused: :Gruebeln:

Die wäre ja bereits zur Bewilligung schon abgelaufen gewesen, das hat aber die DRV nicht besonders gestört, da wurde dann der "Eintritt des Leistungsfalles" auf den Februar 2010 festgelegt und schon war die DRV-Welt wieder in Ordnung und es konnte zunächst bei Bewilligung einer EM-Rente auf 3 Jahre Befristung bleiben ... dass diese Befristung dann bereits 6 Monate später einen Verlängerungsantrag erforderte war ja nun wirklich der DRV völlig EGAL ... nach über 3 Jahren Kampf für mich die EM-Rente überhaupt zu bekommen ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Mein Anwalt versuchte dagegen noch anzugehen, denn im Februar 2010 war sinnigerweise mein Antrag auf EM-Rente von der DRV abgelehnt worden (weil ich nach deren Ansicht und Prüfung ja nicht EM gewesen bin :glotzen: ) und nun sollte plötzlich genau dieser Zeitpunkt dafür herhalten, dass man nicht die Antragstellung nehmen muss, für den Beginn der EM , den "Eintritt des Leistungsfalles" ... verstehen muss man das wohl nicht ... ich war dann letztlich froh, dass ich die Rente überhaupt endlich bekommen sollte ...

In einem anderen Fall hier wurde gerade letztes Jahr festgestellt, dass wohl der gerichtlich beauftragte GA den Antragsteller so krank gemacht hat, dass er ab dem Tag dieser Begutachtung nun eine EM-Rente ohne Befristung bewilligt bekommen hat ... immerhin war das schon der 2. EMR-Antrag der bis vor das SG ging ... in der ganzen Zeit war der Antragsteller nicht einen einzigen Tag mehr Arbeitsfähig/Erwerbsfähig ... schon jahrelang (seit ca. 2007) von Hartz 4 abhängig, nun kennt man also den "Übeltäter" für den Eintritt des Leistungsfalles ... es war der Gerichts-Gutachter (im Frühjahr 2014 :Verwirrt: ) ... wer sonst ... :jaa: :pfeif:

Der 2. (!) Antrag auf EM-Rente wurde übrigens 2012 gestellt und mit Verweis auf einen angeblich "positiven" Reha-Bericht aus dem Jahre 2007 (!!!) innerhalb einer Woche abgelehnt, ich habe diesen Reha-Bericht übrigens im Original gelesen, der war Alles aber nicht "positiv", darin war bereits die komplette Leistungsunfähigkeit am AM festgestellt worden ... auf Dauer ... :Verwirrt: :Hilfe:

Solche Sachen /Fälle gehen aber dann (wieder für die DRV zum Vorteil) nicht in die Statistik verlorener Prozesse ein, weil das irgendwann per Vergleich geregelt und somit als Klage-Rücknahme getarnt "unter den Teppich gekehrt wird", letztlich ist dem Antragsteller (da schließe ich mich ein) daraus aber kein Vorwurf zu machen, der ist doch froh wenn er das Alles bis dahin noch irgendwie durchgestanden und wenigstens "überlebt" hat ... :Heiss:
Mehr gibt es dazu wohl nicht mehr zu sagen und zu schreiben ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Anja12
Beiträge: 319
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 15:06
Hat sich bedankt: 329 Mal
Danksagung erhalten: 943 Mal

Re: Erwersminderung bestätigt aber leider

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Do 5. Feb 2015, 09:54

Hallo Doppeloma,

die Ablehnungsorgien der Rentenversicherung
treiben die ohnehin gesundheitlich stark geschwächten,
chronisch, kranke Menschen in den Wahnsinn.

Für die Betroffenen ist es ein böses "Spiel",
denn es geht um die Existenz.

Wie weit ist das Rechtswesen gesunken, dass der Staat
so mit seinen kranken Menschen umgeht.

Aber wie lange schauen die Deutschen noch zu,
was unsere Volksvertreter da eigentlich machen?

Wie leidensfähig sind wir noch?

Wie heißt es so schön:
Die Regierungskunst besteht darin, soviel Geld wie möglich einer
Klasse von Bürgern zu nehmen und es anderen zu geben.


Gruß
Anja

Klappschanier
Beiträge: 10
Registriert: Fr 15. Mär 2013, 19:15
Hat sich bedankt: 10 Mal
Danksagung erhalten: 12 Mal

Re: Erwersminderung bestätigt aber leider

Ungelesener Beitrag von Klappschanier » Do 5. Feb 2015, 18:49

Hallo an alle,
und danke für die vielen Infos.
Also bei mir ist es so das ich bis 2003 durchgehend gearbeitet hab und dann im Ausland war - klar dann ist der Anspruch erst mal weg - den ich habe danach 2006 nur als 400 Euro Kraft gearbeitet - war noch nicht krank - und das dann der Anspruch verfällt hab ich dann erst in 2010 in der Reha festgestellt - weil die dort gesagt hat ich soll mich um meine Rente kümmern - was für Rente hab ich mich gefragt.
Danach war mir klar warum - ich hab dann mit meinem Chef gesprochen und er hat mich aus diesem Grund halbtags eingestellt - eben damit ich diese 36 Monate dann wieder habe - aber ab dem 1.4.13 wurde ich dann durchengend krankgeschrieben - es kam dann noch eine Reha Anfang 14 und den Rentenantrag den hab ich dann erst am 1.6 gestellt als ich 37 Monate Pflichtbeitrag zusammen hatte - und nun datieren sie des so das ich seit 1.4.13 ja voll erwerbsungfähig wäre.
Natürlich hab ich Widerspruch eingelegt -zumal ich die Rente als Teilzeitrente beantragt habe und nicht als Voll Erwerbsminderungsrente.
Jetzt geht der Tanz los.
Drückt mir die Daumen -ich werde weiter berichten.
Gruß Claudia

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Erwersminderung bestätigt aber leider

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 5. Feb 2015, 19:20

Hallo Klappscharnier, :smile:

ab wann genau hat jetzt deine Teilzeit (versichrungspflichtige Arbeit) begonnen ???
es kam dann noch eine Reha Anfang 14 und den Rentenantrag den hab ich dann erst am 1.6 gestellt als ich 37 Monate Pflichtbeitrag zusammen hatte - und nun datieren sie des so das ich seit 1.4.13 ja voll erwerbsungfähig wäre.
Na Hoppla, da kommt doch schon der nächste Ansatzpunkt, ist dir der Reha-Bericht bekannt ???
Wenn nicht solltest du dir den aber ganz fix besorgen, darin muss ja auch was zu deiner Erwerbsfähigkeit stehen zu diesem Zeitpunkt, wie hat man sich denn in der Reha dazu geäußert ... :confused: :confused: :confused:

Warum wurde die Reha nicht (damals schon) in EM-Rente "umgedeutet" wenn man jetzt der Ansicht ist, dass du bereits seit Beginn deiner AU auch Erwerbsgemindert gewesen sein sollst, eine AU-Entlassung ist allerdings nicht mit (schon) erwiesener Erwerbsminderung zu verwechseln ???

Zudem stellt sich mir gerade die Frage ob man nicht davor schon gerade auch die Minijobs gesetzlich so geregelt hatte, dass sich daraus eben auch (geringe) Renten-Ansprüche ergeben sollten (zahlen die AG nicht pauschale Pflicht-Beiträge an die DRV ???), warum gilt das dann nicht für EM-Rente ???

Aber ich hatte noch nie einen Minijob, darum kenne ich mich damit nicht richtig aus ...
Aber vielleicht findest du hier was dazu ???
Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt ab 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro. Arbeitgeber zahlen für Minijobber wie bisher pauschale Rentenversicherungsbeiträge. Neu ist, dass Minijobber zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers selbst einen Eigenbeitrag dazu zahlen und damit in Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung kommen. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen.
Hervorhebung von Doppeloma, das ist ja sehr interessant ... :jaa: :cool:

Quelle

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... nijob.html
Natürlich hab ich Widerspruch eingelegt -zumal ich die Rente als Teilzeitrente beantragt habe und nicht als Voll Erwerbsminderungsrente.
Jetzt geht der Tanz los.
NaJa, als "Teilzeit-Rente beantragen geht im Prinzip gar nicht, man kann nur Anspruch haben auf EM-Rente oder man hat den eben nicht, dann ergibt sich auch kein Anspruch auf Zahlung einer teilweisen EM-Rente.
Das ergibt sich nur aus den Entscheidungen der DRV, ob man als teilweise EM (Erwerbsfähig zwischen unter 6 und 3 Stunden) oder als voll EM (UNTER 3 Stunden Erwerbsfähig) anerkannt wird, mit der bisherigen (selbst gewählten) Arbeitszeit hat das nichts zu tun.

Wenn es überhaupt keinen EM-Rentenanspruch gibt, dann gibt es auch keinen für eine "Teilzeitrente" ... :Verwirrt:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Achtsamkeitsuebung
Beiträge: 271
Registriert: Mi 26. Jun 2013, 21:07
Hat sich bedankt: 117 Mal
Danksagung erhalten: 121 Mal

Re: Erwersminderung bestätigt aber leider

Ungelesener Beitrag von Achtsamkeitsuebung » Fr 6. Feb 2015, 19:28

Hallo,

vor der gesetzlichen Neuerung bezüglich der Minijobs verhielt es sich, dass der AG pauschal 15 % Rentenversicherung (für nichts) zahlte.
Um den Beitrag dem Rentenversicherungkonto (des Arbeitnehmers) gut zu schreiben bzw. im Schutz einer ggf. (EM) Rente zu bleiben (zu kommen?), gab es die Möglichkeit, dass sich der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin (AN) -in der Regel schriftlich- von der Befreiung zur Rentenversicherung (RV) durch Erklärung beim AG abmelden konnte. Das hatte zur Folge, dass von den damaligen € 400 die Differenz zum damals jeweils aktuell gesetzlichen Prozentsatz zur RV von dem AN getragen worden ist (also da sind dann die 15 %, die der AG zahlte, angerechnet worden und bis max. unter 5 % vom AN getragen worden). Der Arbeitgeber hat die Summe von der Minijobvergütung gleich einbehalten (müssen).
Allerdings hat der Rentenversicherungsbeitrag nur ein paar Euro im Jahr für das Rentenkonto ausgemacht, so dass wohl kaum jemand auf die Befreiung zur Rentenversicherung verzichtet hat(te), wenn überhaupt Kenntnis bestand oder es nicht sowieso einen sozialversicherungspflichtigen (Haupt-)Job gab. Anhand von hoffentlich noch vorliegenden Lohn-/Gehaltsabrechnungen 2006... ließe sich z. B. feststellen, ob die Minijobvergütung brutto wie netto war oder ob ggf. ein Abzug in Form eines Beitrags zur Rentenversicherung vorgenommen worden ist. Dann müßte eine Jahresmeldung (wo die Rentenversicherungsnr. und der Arbeitslohn drauf stehen) vom AG vorgenommen worden sein und ein Exemplar dem AN ausgehändigt worden sein :Heiss:

Seit der Neuregelung wird umgekehrt ein Schuh draus. Es wird abgezogen und wenn es nicht sein soll, müßte es (schriftlich) festgehalten werden :jaa:
Heilsame Grüsse
Achtsamkeitsuebung

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt 1927-2013)
Wann wird gewahr werden, wozu ich den Autounfall überlebt habe

Klappschanier
Beiträge: 10
Registriert: Fr 15. Mär 2013, 19:15
Hat sich bedankt: 10 Mal
Danksagung erhalten: 12 Mal

Re: Erwersminderung bestätigt aber leider

Ungelesener Beitrag von Klappschanier » Di 10. Feb 2015, 15:22

Hallo an Alle,
ja so war das bei mir auch mit dem 400 Euro Job, hätte ich das gewußt - dann wären meine 36 Monate ein Klacks gewessen aber so - deshalb hab ich ab dem 01.05.2011 halbtags angefangen, und im Reha Entlassungsbericht Feb. 2014 stand - voll erwerbsfähig, mit Einschränkungen - nicht Stehen, nicht auf Leitern oder Gerüst usw. das kennt ihr ja alle, aber Au wegen Grippe entlassen, dann noch AU bis zur Aussteuerung am 3.9 und ab 4.9 bei der Agentur für A...
Und ja - wenn du den Rentenantrag stellst - kannst du die Vollrente ankreuzen oder aber auch die Teilweise.
Hab Widerspruch eingelegt - mal sehen was rauskommt.
Aber die finden bestimmt wieder irgendwas.
Gruß Claudia

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste