Hallo Locke,
kann mich den Vorschreibern nur anschließen, was die erforderliche Geduld und Nervenstärke betrifft, die man da leider aufbringen muss ohne den Sinn solcher Aktionen der DRV wirklich "verstehen" zu können ...
Wie lange darf sich eigentlich die DRV Zeit lassen für die Akteneinsicht oder für die Kopien?
Zu diesen Vorgängen gibt es keine festen Fristen, die DRV lässt sich da gerne Zeit und fordert auch in letzter Zeit gerne eine "Akteneinsicht" vor Ort (also in einer DRV-Dienststelle), so dass man dort dann unter Beobachtung in die eigene Renten-Akte sehen darf /soll was natürlich nicht so wirklich ergiebig ist weil man schon wieder "unter Druck" gesetzt wird.
Zumindest die Reha-Berichte (soweit vorhanden) und die erstellten GA sollte man sich explizit als Kopien einfordern, denn auch bei so einem Termin kann man davon Kopien verlangen, genauso von anderen Unterlagen die einem wichtig erscheinen.
Das aber ist genau der Punkt, dass man diese Wichtigkeit eben so schnell vor Ort nicht einschätzen kann ... nach einer Zusendung von Kopien hat man mehr Zeit das in Ruhe zu sichten und oft setzt da dann die DRV einen (willkürlichen) Termin für die Begründung des Widerspruches, das kann man denen dann aber mitteilen, wenn man mehr Zeit dafür braucht (z.B. weil man doch lieber einen Anwalt einschalten möchte).
Die gesetzlichen Fristen beziehen sich nur auf den Widerspruch an sich und auf die Bearbeitungszeit, die da der DRV zur Verfügung steht, leider ist es nicht unbedingt üblich, dass die das auch so schnell erledigen werden, man lässt sich oft deutlich mehr Zeit, mein Widerspruch wurde fast ein volles Jahr "bearbeitet" ...
Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen kann man "Untätigkeits-Klage" am Sozialgericht einleiten, aber eben nur wenn sie tatsächlich die ganze Zeit "untätig" waren ... beim Dopa hat man das damals gut "abgepasst" im 2. Antrag, nach ziemlich genau 6 Monaten bekam er die Einladung zur Begutachtung ... da fällt es doch sehr schwer "das nicht persönlich zu nehmen" ...
Da waren denen die Klinik-Berichte (die frisch mit dem Antrag eingereicht wurden

) angeblich "schon wieder zu alt" ... ein Schelm wer Böses dabei denkt

... daher war angeblich (inzwischen) unbedingt noch ein weiteres DRV-GA nötig ...
Lass dich also nicht von der DRV drängeln, was die spätere Begründung betrifft und warte erst mal ab was man dir im Zuge der geforderten Akteneinsicht mitteilen /zusenden wird, das ist oft viel weniger als man annehmen (und erwarten) würde, aber es wird oft so getan, als ob man die "ganze Renten-Akte" schicken müsse ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
