Re: EMR abgelehnt
Verfasst: Di 17. Mai 2016, 15:22
Hallo riesman,
Hast du eine Vorstellung davon wann dir das (sicher sollte das dann aber schon sein) Überwiesen wird, dann kannst du dich auch schon im Vormonat selber abmelden (auf die Leistung verzichten ab 01.06. ZUM BEISPIEL ), damit es keine Überzahlungen geben kann.
Dann brauchst du dem JC auch nichts weiter dazu nachzuweisen, wie bist du denn aktuell krankenversichert, über das JC ???
Dann musst du dich aus deiner Erbschaft freiwillig bei deiner KK krankenversichern, denn mit dem Leistungsbezug endet auch deine Versicherung, zumindest musst du den Beitrag dann selbst bezahlen.
Wenn du keine Gelder mehr von irgendeinem Amt bekommst musst du dich selbst (freiwillig) bei deiner Krankenkasse versichern lassen ...
Deine Ansprüche auf EM-Rente sind aktuell gesichert (und bleiben es auch bei fortlaufender AU-Bescheinigung) und wenn die Klage noch immer im Gange ist zählt dafür ohnehin die Vergangenheit und nicht die Zukunft ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Das macht dann schon das JC und hebt deine Leistungen auf, wenn du das Geld aus der Erbschaft auf dem Konto hast, da brauchst du gar nicht lange drüber nachdenken.Ich werde mich wohl dann vorübergehend bei dem Jobcenter vom Leistungsbezug abmelden.
Hast du eine Vorstellung davon wann dir das (sicher sollte das dann aber schon sein) Überwiesen wird, dann kannst du dich auch schon im Vormonat selber abmelden (auf die Leistung verzichten ab 01.06. ZUM BEISPIEL ), damit es keine Überzahlungen geben kann.
Dann brauchst du dem JC auch nichts weiter dazu nachzuweisen, wie bist du denn aktuell krankenversichert, über das JC ???
Dann musst du dich aus deiner Erbschaft freiwillig bei deiner KK krankenversichern, denn mit dem Leistungsbezug endet auch deine Versicherung, zumindest musst du den Beitrag dann selbst bezahlen.
Ja das genügt, wenn du weiterhin AU geschrieben bist bleibt auch dein Anspruch auf EM-Rente erhalten, kümmere dich lieber rechtzeitig um deine Krankenversicherung wenn du die Kohle bekommen hast,Wie ich gelesen hab würde es auch reichen wenn man die AU Bescheinigung bei der KK
weiterhin vorlegt, was ich eh schon die ganze Zeit mache, um Anrechnungszeiten der DRV
zu wahren.
Bei der AfA brauchst du dich dafür nicht zusätzlich melden, es genügt doch wenn EINE Stelle die Anrechnungszeiten an die DRV meldet ... das ist im günstigsten Falle die KK wegen AU, denn eine Krankenversicherung brauchst du IMMER ...Denn nach 6 Wochen AU stell ja die AA wahrscheinlich die Meldung an die DRV ein, da wäre ja
der Weg nicht sehr sinnvoll. Bezüge erhalte ich ja ohnehin in dieser Zeit nicht.
Wenn du keine Gelder mehr von irgendeinem Amt bekommst musst du dich selbst (freiwillig) bei deiner Krankenkasse versichern lassen ...
Die warten darauf, dass du die Klage endlich zurück nimmst, sonst weist der Richter die Klage bald ab, also worauf wartest du denn da noch, da kommt NICHTS mehr was dich der Rente aktuell näher bringen könnte.Die Klage vor dem SG zieht sich weiter hin.
Was meinst du denn jetzt, eine Erbschaft hatte ich noch nicht und die Rücknahme der Klage und was sich daraus für Konsequenzen / Möglichkeiten ergeben wurde dir doch schon beschrieben ... nimm dir vor Ort jemanden zu Hilfe wenn du gar nicht mehr selber durchblickst ... bis das (wegen Erbschaft / JC und KK) alles geregelt ist, ehe du da Ärger bekommen könntest oder bald ohne Krankenversicherung bist.Hat das schon mal jemand durch? Wie verhalte ich mich am besten?
NEIN ..., was willst du denn da einzahlen, "Anrechnungszeiten" ergeben sich aus Arbeitslosigkeit von der AfA gemeldet und/oder aus bescheinigter Krankheit von der KK gemeldet, die kann man nicht selber bezahlen.Müsste ich selber in Rentenkasse einzahlen um die Anrechnungszeiten für die EM Rente zu wahren?
Deine Ansprüche auf EM-Rente sind aktuell gesichert (und bleiben es auch bei fortlaufender AU-Bescheinigung) und wenn die Klage noch immer im Gange ist zählt dafür ohnehin die Vergangenheit und nicht die Zukunft ...
Liebe Grüße von der Doppeloma