EMR abgelehnt

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
riesman
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Mi 18. Feb 2015, 18:14

Danke nochmal für eure Antworten.

Ich werde eure Ratschläge beherzigen und erst mal sehen wie alles so abläuft.
Der ganze Akt wird sich eh eine Weile hinziehen.
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agnes
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 18. Feb 2015, 18:23

Hallo :smile:

Nein, die DRV zittert gewiss nicht vor dem VDK und auch nicht vor einem Anwalt.
Es ist deren Alltag, mit denen umzugehen/umgehen zu müssen.
Die lassen es beruhigt darauf ankommen, dass geklagt wird, unterliegen sie immerhin einer fifty-fifty Chance auf einen Zuspruch des Gerichts oder einer Klagerücknahme.

Und nein, auch das Amt für Soziales (früher Versorgungsamt) bekommt nicht gleich das "Zittern", wegen des Stempels vom VDK.

Aber, so konnte ich es persönlich erleben, man schaut anscheinend einmal genauer hin, auf den vorliegenden Antrag zum GdB.

Mein privat erstellter Erstantrag dotierte das damalig zuständige Versorgungsamt mit einem GdB 20.

Meine Fach- und Hausärzte glaubten nicht richtig zu sehen, als ich Ihnen den Bescheid vorlegte und meinten zu mir, dass mindestens ein GdB 30 häte zugebilligt werden müssen.
Ich selber hatte von der Materie (noch) keine Ahnung und wusste mich nicht im Schwerbehindertenrecht einzuordnen, geschweige wollte ich kein Aufhebens machen und mich mit so einem Amt anlegen (das lernte ich aber schnell, mich zu wehren, da es mir danach noch öfters so ging, dass man mich unterbuttern wollte) und so legte man mir nahe, dem VDK beizutreten.

Ich besprach mich mit dem VDK und sie rieten mir, zunächst die Füße still zu halten und in einem halben Jahr eine Neufestsetzung zu beantragen.
Und so reichte ich einen erneuten Antrag ein, mit exakt den gleichen Diagnosen und benannte auch exakt die gleichen Ärzte. Allerdings gab ich das Formular, wie oben schon geschildert, beim VDK ab.

Und siehe da, mir wurde ohne Umschweife ein GDB 40 zugebilligt. :confused: :Gruebeln:

Interessante Erfahrung, dachte ich bei mir und so handhabte ich es ab sofort bei jeder Neufestsetzung und erhielt auch jedesmal die Anerkennung und Erhöhung.

Gleichfalls verfuhr ich so, als das Amt mir einmal einen Überprüfungsantrag "von Amts wegen" zuschickte. Es gab keine Veränderung in den Verhältnissen, somit konnte keine Runterstufung erfolgen und der GdB 70 , mit dem Zusatz "keine weitere Überprüfung notwendig", ist mir seitdem erhalten geblieben.

Nein, zittern das tun sie ganz bestimmt nicht vor dem VDK, doch ich sehe es als hilfreich an sie wissen zu lassen, dass ich auf rechtliche Unterstützung zurückgreifen werde, sollte ich mich ungerecht dotiert wissen.

Im EMR Verfahren hatte ich, um meine Akte mit meinen vorliegenden Befunden/Berichten und denen der DRV abzugleichen, Akteneinsicht im DRV Gebäude genommen.

Das erste was mir ins Auge stach, als ich das Aktendeckblatt anhob, war ... ein dicker roter Stempel mit dem ungefähren Wortlaut: Rechtlich vertreten ja/nein!

Wie dieser Stempel genau beschriftet war, kann ich nicht wörtlich wiedergeben.
Es ging aber darum, ob ich rechtlich vertreten wurde und ein "Nein" war angekreuzt, was bis dato auch stimmte, da ich meinen Antrag auf EM alleine/ohne Unterstützung gestellt hatte.

Hier wurde ich mehr als hellhörig und mein Anwalt, dem ich später davon berichtete, grinste sich einen weg.

Ich denke mir mein Teil und habe grundsätzlich keine Skrupel, den VDK Stempel so als kleinen als Hinweis an die Behörden zu verwenden, rechtlich vertreten werden zu können und meinen Anträgen beizulegen.
Es tut mir nicht weh und ich bin überzeugt, dass sie manchmal schon hilfreich waren/sind.

Das noch einmal zur Erklärung, warum ich weiter oben darüber schrieb.
Meine ganz persönlich gemachte Erfahrung, mit der ich bisher gut gefahren bin, sonst würde ich dem VDK schon längst nicht mehr als Mitglied beiwohnen.

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

riesman
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Di 3. Mär 2015, 18:34

Hallo.

Ich lass die Klage über den VDK laufen, bin bis jetzt sehr zufrieden.
Ich weiß ja nicht für was ich RSV noch brauche.

Heute kam ein Brief von der KK, sie wollen das AZ u. die Adresse
vom Sozialgericht zur Klärung des Sachverhaltes. Ist das normal?

Da brauchen sie noch etwas Gedult, Ich hab das AZ ja selber noch nicht.
LG. riesman Bild

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 3. Mär 2015, 18:57

Ich lass die Klage über den VDK laufen
wenn du eine RSV hast wird der VDK eh darüber abrechnen ......(so war´s bei mir)
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Di 3. Mär 2015, 22:52

Die RSV geht den VDK nichts an.

Heute kam ein Brief von der KK, sie wollen das AZ u. die Adresse
vom Sozialgericht zur Klärung des Sachverhaltes. Ist das normal?
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 4. Mär 2015, 00:24

Hallo riesman, :smile:
Die RSV geht den VDK nichts an.
das sehe ich genau so, mag ja sein, dass die sich da gerne dann den Anwalt "spendieren" lassen wollen wenn sie wissen, dass es eine RSV gibt, da frage ich mich allerdings warum man dann auch noch den Beitrag für den VDK bezahlen soll, dann kann das doch direkt über die RSV laufen und man ist nicht "Diener zweier Herren" und weiß am Ende oft überhaupt nicht mehr wer der Ansprechpartner im Gerichtsverfahren ist.
Heute kam ein Brief von der KK, sie wollen das AZ u. die Adresse
vom Sozialgericht zur Klärung des Sachverhaltes. Ist das normal?
Nein, das halte ich absolut NICHT für "normal", das Verfahren spielt sich zwischen dir und der DRV ab, was hat die KK damit zu schaffen, welche Sachverhalte möchte die KK dort bitte klären, die Adresse des zuständigen Sozialgerichtes dürfte ja über Internet sehr leicht herauszufinden sein ... :confused: :Gruebeln:

Wenn das SG was von der KK wissen will, dann melden die sich dort schon noch direkt, ansonsten muss die KK eigene Rechtswege beschreiten wenn sie KK-wichtige Sachverhalte gerichtlich klären lassen möchte ... mich würde zunächst mal genauer interessieren von welchen "Sachverhalten" die da überhaupt schreiben, welche Rechtsgrundlagen werden denn für diesen Wunsch genannt. :confused: :Gruebeln:

Demnächst wollen die auch noch die AZ von Verkehrsdelikten oder Scheidungsverfahren haben ... die werden auch immer neugieriger ... frage mich nur worauf die da so neugierig sind :Neugierig: , wenn du mal EM-Rente bekommen solltest (dann erfahren die das früher als du selber von der DRV) wird sich ja zeigen, ob sie da noch Erstattungen von der DRV bekommen können ... bis dahin geht die dein Gerichtsverfahren gegen die DRV noch gar nichts an ... ich glaube "ich stehe im Wald" ... :Verwirrt: :Hilfe:

LIebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Mi 4. Mär 2015, 08:53

Hallo Doppeloma.


Viel steht nicht im Anschreiben der KK.

Nur das sie zur Klärung des Sachstandes die Adresse u. das AZ des Verfahrens benötigen,
weiter steht nichts drin auch keine Rechtsgundlagen.

Sorry hatte mich verschrieben Sachstand steht in dem Brief nicht Sachverhalt.
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 4. Mär 2015, 14:52

Hallo riesman, :smile:
Nur das sie zur Klärung des Sachstandes die Adresse u. das AZ des Verfahrens benötigen,
weiter steht nichts drin auch keine Rechtsgundlagen.
NaJa, dass ist wohl noch eine größere Frechheit, was haben die denn damit zu schaffen, dass sie berechtigt wären über dein EM-Rentenverfahren DIREKT vom Gericht informiert zu werden, um über den "Sachstand" auf dem Laufenden zu sein ... wo sind wir denn langsam angekommen :Wut: :schimpfen: , dass jede Behörde meint alles von uns wissen und erfahren zu müssen, ohne uns selber einfach mal "nach diesem Sachstand" zu fragen, wenn es denn für die eigenen Angelegenheiten erforderlich wäre ... :confused: :confused: :confused:

Dann lege das mal schön in deiner "Kuriositäten"-Sammlung ab, dazu brauchst du denen auch nicht zu antworten ... sollten die darauf mal zurück kommen, dann beschwerst du dich bei der übergeordneten Stelle darüber, mit welchem Recht die Zugang zu deinem Gerichtsverfahren haben wollen, wo es um die Entscheidungen der DRV geht und nicht um Konflikte mit der KK ...
Sorry hatte mich verschrieben Sachstand steht in dem Brief nicht Sachverhalt.
Vielleicht solltest du mal eine Kopie zu deinem Anwalt mitnehmen und ihn fragen was du davon zu halten hast, immerhin erfährt die KK früh genug, wenn dir eine EM-Rente bewilligt wurde, dann bist auch du spätestens dazu verpflichtet denen das mitzuteilen, aber bis dahin haben die das Verfahren abzuwarten und nicht um freien "Informatinszugang" hinter deinem Rücken zu "bitten", ich frage mich gerade ob das überhaupt zulässig ist, dass sich eine am Verfahren unbeteiligte Institution in ein laufendes Gerichts-Verfahren reinhängen möchte, zwecks Sachstand-Informationen ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Wie lange bekommst du denn noch Krankengeld, dass die hoffen es würde eine schnelle Entscheidung dazu geben bei Gericht, sie sollten doch auch die Verfahrenslaufzeiten kennen inzwischen, haben ja genug eigene Verfahren "an der Backe" wegen unberechtigter Einstellung von Krankengeld-Zahlungen ... :Heiss:

Mal abgesehen davon, dass es ihnen auch nichts nützen würde zu wissen ob und ab wann du nun vielleicht EM-Rente erhalten wirst, dann müssen sie auch den eigenen Rechtsweg einhalten um Erstattungen bei der DRV erwirken zu können, wenn eine EM-Rente nicht mehr in die KG-Zeit bewilligt wird, dann bekommen die eben auch nichts ... ich glaube kaum, dass sich der Richter dazu von der KK "lenken lassen" darf und wird ... damit die am Ende nicht leer ausgehen werden.

In dem Verfahren geht es darum ob du eine EM-Rente bekommen sollst/musst (und der Prozess-Gegner ist klar die DRV und nicht die KK) und wenn ja ab wann und nicht darum, ob die KK dann auch noch was von einem "rückwirkenden Kuchen" ab bekommen wird ... das werden die schon merken, wenn es soweit ist ... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Mi 4. Mär 2015, 15:35

Hallo Doppeloma.

Ich danke dir für deine Antworten.
Vielleicht solltest du mal eine Kopie zu deinem Anwalt mitnehmen und ihn fragen was du davon zu halten hast
Den habe ich schon kontaktiert. Er meinete so lange die KK nicht tiefer ins Detail geht wäre es schon okay.
Er denkt das es Versicherungstechnisch ist da ich im September in den ALGII Bezug komme und das Verfahren
bis dahin noch läuft. :Heiss:

Woher bekommt die KK eig. die Information das ein Verfahren läuft?

Ich weiss auch nicht ob die KK vom SG einfach alles so abfragen kann.
Wie lange bekommst du denn noch Krankengeld,
Garnicht mehr, bin seit 06/14 Ausgesteuert. :nein:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 4. Mär 2015, 16:39

Hallo riesman, :smile:
Den habe ich schon kontaktiert. Er meinete so lange die KK nicht tiefer ins Detail geht wäre es schon okay.
das ist ja ne sehr merkwürdige Antwort, was ist daran bitte OK wenn die KK sich laufend Informationen zum Sachstand deines EM-Rentenverfahrens bei Gericht holen möchte ... das finde ich überhaupt NICHT OK und ich habe auch noch nie davon gehört, dass so was "üblich" sein soll ... "wie tief die dann dort (hinter deinem Rücken) ins Detail gehen wollen" erfährst du doch dann gar nicht mehr, die KK hat mit diesem Verfahren einfach nichts zu schaffen... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn das Gericht selbst Auskünfte von denen braucht, dann machen die das schon auf ihren Wegen, du brauchst denen doch kein Auskunftsrecht zu deinem Rentenverfahren einzuräumen ... hoffentlich hat der da mehr Ahnung als von den KK-Angelegenheiten, sonst sehe ich jetzt schon "schwarz" ... :ic_down:
Er denkt das es Versicherungstechnisch ist da ich im September in den ALGII Bezug komme und das Verfahren
bis dahin noch läuft. :Heiss:
Er denkt gar nicht habe ich den Eindruck, deine Krankenversicherung läuft zwischen KK und aktuell noch AfA und wenn dann ALGII zuständig wird, hängt deine Krankenversicherung auch nicht vom aktuellen "Sachstand" deines Rentenverfahrens ab, sondern davon ob du vom JC Leistungen beziehen wirst oder nicht, das ist dann ein "Ding" zwischen KK und JC, ich weiß überhaupt nicht wo da die "versicherungstechnische" Informationen vom Gericht brauchen.
Ich weiss auch nicht ob die KK vom SG einfach alles so abfragen kann.
Wenn du dazu so wie gewünscht deine Einverständnis abgibst, dann können die auch abfragen was sie wollen, so lange der Richter das Gericht das nicht anders sehen würde ... genau dazu hatte ich mir eigentlich konkrete Informationen durch deinen Anwalt erhofft ... :Verwirrt: :Hilfe:

Wir haben ja auch alles durch (sogar doppelt), und die KK hat sich nie dafür Interessiert selbst "Sachstand-Anfragen" an das Gericht zu unseren laufenden EM-Renten-Verfahren machen zu dürfen, bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens bleibt man doch ohnehin schon "vorläufig" in der KvdR (als Renten-Anwärter) zugeordnet, die KK wird doch als Erste was dazu erfahren wenn zukünftig die Versicherungs-Beiträge direkt von der DRV kommen, weil EM-Rente bewilligt wurde ... aber eben erst wenn es auch einen verbindlichen EM-Rentenbescheid dazu gibt ...

Wo die bis dahin die Beiträge her bekommen ist denen doch eigentlich völlig egal, so lange überhaupt noch irgendwo Beiträge herkommen ... vom Gericht werden die sicher nicht gezahlt, wenn sonst keiner mehr zuständig wäre (AfA / JC/ Familienversicherung und notfalls man selber), selbst wenn noch Krankengeld laufen würde, hätten die doch gar nichts davon zu wissen, was nun gerade wegen deiner EM-Rente am Gericht im Gange ist ...
Das kann und wird seine Zeit dauern, wenn das Verfahren gerade erst beginnt, da macht das Gericht auch nicht schneller weil die KK das (vielleicht) gerne so hätte und dauernd neugierige Anfragen stellt ... :Verwirrt: :glotzen:

Ich verstehe den SINN dahinter einfach nicht, im nötigen Umfang muss man doch sowieso selber die KK informieren wenn sich da (versicherungstechnisch) was ändert (Familienversicherung nötig/möglich wäre z.B.) das erfahren die doch nicht vom Gericht aus deinem Rentenverfahren ... ob du nun irgendwann ALGII beziehen wirst erfahren sie von dir und durch die Beiträge vom JC ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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