Hallo agnes,
Ich möchte die Summe an sich in ihrer Größenordnung nicht schmälern (es ist schon ein beachtlicher Geldbetrag), dennoch handelt es sich um eine noch sehr "übersichtliche Summe" die auch sehr schnell aufgebraucht sein könnte.
Das ist durchaus eine richtige Überlegung von dir, es "muss" auch nicht zwangsläufig die ganze Erbschaft komplett ausgegeben werden, das hängt mit dem schon vorhandenen (erlaubten) "Schonvermögen" nach dem SGB II zusammen.
Eine Abmeldung (aus dem Hartz 4-Bezug) wegen Zufluss einer größeren Summe ist für mindestens 3 Monate vorgesehen, wenn der Betrag diesen Zeitraum "überbrücken" kann, danach würde ein Restbetrag in das erlaubte "Schonvermögen" mit übernommen werden, sofern es dadurch nicht überschritten wird.
Mir kam dabei nämlich gedanklich in den Sinn, musst du zwangsläufig diese Summe zum täglichen Lebensunterhalt (Miete, Strom, Heizung, Wasser, Versicherungen, Lebensmittel, Kleidung ...) nutzen/aufbrauchen, oder könntest du damit auch lebensnotwendige Unterhaltsanschaffungen erneuern, wie z.B. einen alten ggf. defekten Küchenherd/Schränke, eine klapprige Waschmaschine, einen Kühlschrank, ein Sofa, neue Matratzen, Wäsche, notwendiges Mobiliar usw. ersetzen?
Das ist völlig korrekt, auch einen schönen Urlaub kann man sich davon genehmigen, man sollte aber alle (größeren) Ausgaben (das Erbe betreffend) nachweislich halten, denn das JC wird natürlich bei erneutem Antrag gerne wissen wollen, wo denn das Geld aus der Erbschaft so abgeblieben ist.
Dabei kann das Amt aber nicht verlangen, dass man sich an die (Mindest-Bedarfs-) Grenzen des SGB II halten muss, wenn man dort keine Leistungen bezieht, leider sehen die das oft ganz anders, auch wenn es dafür keine klaren Rechtsgrundlagen gibt.
Es kann aber der "Verdacht von Vermögens-Verschwendung" aufkommen (was immer man darunter zu verstehen hat), den man mit Kaufbelegen nötiger / normaler Haushaltsgegenstände und sogar einer Urlaubsbuchung schnell entkräften kann.
Es darf auch nicht bemängelt werden, wenn man sich hochwertige (stromsparende) Geräte oder Möbel gekauft hat, weil einem die eben besser gefallen, das Amt hat auch nicht zu prüfen, ob die Beschaffung / Erneuerung überhaupt "nötig" war oder nicht, weil es ja auch "billiger" gegangen wäre.
In dem Fall wären 10.000 € nämlich relativ schnell auch wieder umgesetzt, wenn du diese für den Alltag notwendigen Gebrauchsgegenstände ersetzt/erneuerst, ohne dir diese bald vom Amt finanziell unterstützend zu erbeten?
Das siehst du alles völlig richtig, zumal es vom Amt dafür so schnell keine finanziellen Zuschüsse gibt, das soll man ja alles aus dem "Regelsatz" (aktuell 404 Euro im Monat für einen Single) ansparen können, es wären ja "Anteile" enthalten für notwendige Haushaltsgegenstände ...
Allerdings sind diese Anteile jeweils so gering, dass man schon für ein (sehr günstiges) Fahrrad rund 20 Jahre Hartz 4 beziehen müsste, um sich das aus dem Regelsatz zusammen zu sparen, ähnlich sieht das mit Geld für Wohnungseinrichtung aus wenn es da was zu ersetzen gibt.
Ich war und bin in der glücklichen Lage, mich mit derartigen Ämtern wie JC und den Geldangelegenheiten nicht auseinandersetzen zu müssen, von daher kenne ich mich nicht damit aus, wie mit einem plötzlichen Geldfluss durch Erbschaft zu verfahren ist, wie das Amt vorschreibt es einzusetzen.
Sei froh, da hast du
NICHTS verpasst, das Amt möchte sehr gerne "vorschreiben" wie das Geld einzusetzen wäre, damit möglichst lange keine neuen Leistungen bewilligt werden müssen, nur steht es dem Amt rechtlich gesehen nicht zu darüber zu bestimmen, was ich mit meinem Geld mache, wenn ich dort gar keine Leistungen beziehe ...
Dann müsste ja Jeder generell auf "Sozial-Hilfe-Niveau" sein gesamtes Leben gestalten, es könnte ja immer mal passieren, dass man durch unglückliche Umstände (Jobverlust /Krankheit) bei einem solchen Amt Geld beantragen muss ...
Unangenehme Fragen muss man sich leider meist trotzdem gefallen lassen (wenn es zwischenzeitliche Extra-Einnahmen gab) und ich erinnere mich noch daran, wie man mich damals beim Sozial-AMT fragte, ob mir denn nicht klar war, "dass ich mich mit der Ausleihe" eines PKW (für den Transport meiner Umschulungsutensilien aus gut 2 Jahren über gute 300 km nach Hause) in finanzielle Schwierigkeiten bringen würde ...
Nun ja, diese Schwierigkeiten ergaben sich vor Allem aus der Tatsache, dass ich dank gesetzlicher Regelungen zu der Zeit
KEINE Ansprüche auf ALGI / Arbeitslosen-Hilfe oder sonst was hatte für mich und mein Kind und auch noch keinen Job gefunden hatte direkt nach Ende der Umschulung ... da waren die zusätzlichen Kosten für meinen "Kleintransport" aus dem Internatszimmer eher "Nebensache" für mich ...
Damals gab es noch kein Hartz 4 aber die Fragestellung könnte heute noch genau die gleiche sein, wenn man kommt und (wieder) Geld vom JC haben will, weil vom Erbe nicht mehr genug übrig ist, um weiter davon (
NORMAL) leben zu können ... oder man den Rest noch als erlaubtes Schonvermögen behalten will für zukünftige Engpässe.
Wenn die Unterbrechung weniger als 3 Monate beträgt (bei geringeren Summen), dann ist das aufzuteilen (bis zu 6 Monate) und weiter ALGII zu leisten, schon damit man die Kranken-Versicherung nicht auch noch selber zahlen muss ... so wurde das bei der Urlaubsabgeltung vom Dopa damals gemacht.
Das waren so um die 2500 Euro als sein Arbeitsvertrag wegen der Dauer-Rente aufgelöst wurde, wurde dann als Einkommen über 6 Monate verteilt von meinem Leistungsbetrag abgezogen ... da blieb uns gar nichts Anderes übrig als das mit zu verbrauchen, nicht mal einen kleinen Urlaub konnten wir davon machen.
Außerhalb Hartz 4 hätte das Niemanden interessiert, denn es war ja (eigentlich) sein Geld von seiner Firma ...
Nur wenn in deinem Haushalt dringender Renovierungsbedarf anstehen würde und du dazu das Geld verwenden könntest, dann bliebe ggf. dieses Procedere des ab und um-/anmelden evtl. aus, da die Summe, um noch Monate den monatlichen Lebensunterhalt auch noch damit bestreiten zu können, dann insgesamt doch nicht ausreicht.
Nicht ganz, zur "Aufteilung" wie bei uns damals ist die Summe zu hoch und aktuell (mit Zufluss auf dem Konto) ist es eben zusätzliches Einkommen und (noch) kein Schonvermögen, davon kann man mindestens für 3 Monate seinen Lebensunterhalt komplett bestreiten ohne noch Zuschüsse vom Amt zu benötigen, so ist es nun mal im Gesetz festgelegt.
Man kann natürlich auch die Wohnung davon renovieren, aber erst nach Ablauf von 3 Monaten wird das JC einen Antrag wieder annehmen müssen, das Erbe muss dann aber noch nicht komplett verbraucht sein, sofern noch "Luft" beim zulässigen Schonvermögen nach SGB II ist ... geht das restliche Erbe dann da mit rein ... aus dem Einkommen (während des Bezuges) ist dann erst (nach dieser 3-Monats-Pause) "Schonvermögen" für einen neuen Bezug geworden.
Ein Grund für unterbrechungsfreie Weiterzahlung ist es jedenfalls nicht, dass man vor hat einen guten Teil des Erbes in notwendige Anschaffungen oder eine Renovierung zu investieren ... das kann später (nach 3 Monaten) höchstens ein gutes Argument für neugierige Nachfragen der JC-Mitarbeiter sein, warum das Geld nicht länger gereicht hat für den laufenden Lebensunterhalt.
Liebe Grüße von der Doppeloma