Hallo riesman,
Ich war heute bei der AfA und hab ihn schriftlich mitgeteilt das ich im Widerspruch gegen einen negativen Bescheid der DRV bin und hab gleich noch die Kopie vom Widerspruch mit angehängt. Danach bin noch zum ÄD und hab mir Teil A und Teil B vom GA ausdrucken lassen.
Soweit völlig richtig gemacht, leider kam deine Renten- Ablehnung zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt aber du schreibst ja, dass du das GA (der AfA) auch direkt bekommen hast ...
Mir wurde erklärt das wenn ich im Widerspruchverfahren bin §145 aufgehoben wird. Kann es sein das die ganzen Rechtssprechungen vom §125 nicht mehr anwendbar sind ?
Auf meine Frage nach §125 sagte sie es hätte sich viel gändert. Es sieht so aus als ob sich die AfA dem DRV GA anpasst und damit Divergenzen ausräumt.
Das ist purer Unsinn, denn der Antrag auf EM-Rente befindet sich (bis zur endgültigen/Rechtsgültigen Entscheidung dazu) im Schwebenden Verfahren und der Ablehnung hast du ja widersprochen, weil du damit nicht einverstanden bist ... leider sieht das die AfA inzwischen oft ganz anders.
An der Rechtslage hat sich dazu überhaupt
NICHTS geändert, es wird nur gerne behauptet, dass die Änderung der §-Nummer nun "alles über den Haufen wirft", was zum § 125 mal gerichtlich entschieden wurde" ...
Die AfA ist (eigentlich) nicht berechtigt sich den DRV-GA einfach anzuschließen, die sollen /müssen ja deine Restleistungsfähigkeit selber feststellen und die ändert sich ja nicht "spontan" durch die Ablehnung der EM-Rente, damit werden keine "Divergenzen ausgeräumt" sondern gar nicht mehr hinterfragt und einfach die aktuelle Meinung der DRV zu deiner Erwerbsfähigkeit (weiterhin ungeprüft) "übernommen" ...
Welche Einschätzung gibt es denn im aktuellen AfA-GA und hast du der AfA (dem ÄD) die Erlaubnis erteilt die DRV-GA anzufordern, ansonsten wissen die ja gar nicht was da drin steht, geht sie auch eigentlich nichts an, weil die AfA nicht über EM zu entscheiden hat und es auch denen langsam nicht mehr ganz unbekannt sein sollte, wie häufig die DRV-GA an der Sache vorbei gehen ...
Ich würde mich gern nochmal etwas schlau machen bevor ich Post von der SB bekomme.
Der SB kann das AfA-GA nicht ändern und bis es ein anderes geben würde, ist das aktuelle auch maßgeblich für deine "Vermittlung", im Prinzip ist die Ablehnung der EM-Rente bei Widerspruch und Klage aber keine endgültige Entscheidung, die bei der AfA (binnen weniger Tage ???) zu einer gegenteiligen Bewertung deiner aktuellen Leistungsfähigkeit führen könnte ...
Ist aber durchaus inzwischen "die Regel", warum sich Ärzte dafür hergeben weiß ich nicht, die Amtsärztin die mich 2009 untersucht und mein AfA-GA geschrieben hat war offensichtlich nicht bereit, ihre Feststellungen nach kaum 3 Monaten zu "korrigieren" ...
Eine echte Klärung von unterschiedlichen Beurteilungen zwischen DRV und AfA (Klärung von Divergenzen ...
) findet nämlich real gar nicht statt, das sollte mal so sein aber daran hat sich die DRV nie beteiligt und der entsprechende § bei der DRV wurde inzwischen ersatzlos gestrichen.
Falls es noch Schweigepflichtentbindungen von dir beim ÄD der AfA gibt (besonders für die DRV) solltest du die schnellstens widerrufen oder bei der AfA die Weiterleitung der GA stoppen, sonst holen die sich das bevor du überhaupt weiß was da drin steht.
Die AfA hat in jedem Falle weiter zu zahlen, wegen der Aussteuerung und weil dein Antrag an die DRV eben noch keineswegs abschließend bearbeitet wurde ... zur Not kann man sie mit einer Beschwerde in Nürnberg daran erinnern lassen ...
Du kannst auch an vielen Stellen hier im Forum nachlesen, dass die AfA das immer wieder so macht wenn ein Antrag auf EM-Rente abgelehnt wurde ... man betrachtet die Leute dann einfach als "wundergeheilt" durch den Ablehnungsbescheid der DRV ...
Liebe Grüße von der Doppeloma