EMR abgelehnt

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
riesman
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » So 24. Aug 2014, 22:41

Hallo Doppeloma :umarm:

Ich habe alles separat als Einschreiben geschickt, hatte mich auch schon über den § 76 gewundert.
Ich solle mich doch diesbezüglich mit der entsprechende Reha-Einrichtung in Verbindung setzen. :Verwirrt:

Ich bin diese Woche beim VDK wegen der Widerspruchsbegründung, ich werde den Brief mal mitnehmem.
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agnes
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von agnes » So 24. Aug 2014, 23:00

Hallo riesmann

verstehe das jetzt im Zusammenhang nicht so ganz.
Ich dachte du hast dir den Bericht damals bereits bei deinem HA geholt
Später dann zwar gemerkt, dass der Bericht nicht komplett ist, aber hat der HA den nicht komplett in seinen Akten?

Falls nein, kann er den als Arzt nicht einfordern, wenn man ihn dir nicht geben will?
Kannst du ihn nicht an der Stelle auch einfordern, wo er geschrieben/verfasst wurde, also die Rehaklinik anschreiben und um Aushändigung bitten?

Allerdings verstehe ich das aktuelle Rumgezeter der DRV nicht, zumal man mir damals alle Berichte oder auch Gutachten umgehend auf Wunsch immer zusandte.

In den Kliniken habe ich grundsätzlich vermerkt, wenn man das Formular ausfüllt und dabei angibt wer von den behandelnden Ärzten den Bericht erhalten soll, dass immer eine Kopie auch zu meinen Händen geht. Ich habe da meine Heimatadresse eingesetzt und PUNKT!

Auch jetzt, wo ich im Juni vier Wochen in einer Spezial-Fachklinik war, habe ich nur meinen einweisenden Arzt angegeben und mich selber und der komplette Bericht kam dann auch wieder zu mir. :ic_up:

Ansonsten nimm ganz offiziell mit/über dem/den VDK Aktenseinsicht und lasse dir dabei die Akten rauskopieren, von denen du noch keine Unterlagen/Dokumente vorliegen hast. :jaa:

Viel Erfolg bei deinem Handeln und hartnäckig bleiben :umarm:

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » So 24. Aug 2014, 23:30

Hallo Agnes :umarm:
Auch jetzt, wo ich im Juni vier Wochen in einer Spezial-Fachklinik war, habe ich nur meinen einweisenden Arzt angegeben und mich selber und der komplette Bericht kam dann auch wieder zu mir.
Genau das hatte ich bei der Rehaentlassung " als Tip von eine Schwester" auch gemacht, aber an mich wurde der Bericht jedoch nie geschickt.
Mein HA bekam den Bericht nur unvollständig, ich werde über ihn den kompletten Bericht nochmal anfordern.

Ich hatte den Bericht bei der DRV aufgrund der EMR Ablehnung angefordert und auch das GA Gutachten das vor der Reha erstellt wurde.
Statt mir die DRV den Bericht einfach zusendet kommen sie mir mit §76 und so. :Veraergert:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Fr 5. Sep 2014, 13:06

Hallo. :winke:

Heut hab ich Post von der AfA bekommen. Die SB möchte mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprechen.

Ich soll meinen Ablehnungsbescheid der DRV mitbringen ?! >>> Muss ich den vorlegen oder nicht? :confused:

Ich werde dann wohl auch gleich mal fragen ob es ein neues GA gibt.
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 7. Sep 2014, 18:15

Hallo riesman, :smile:
Heut hab ich Post von der AfA bekommen. Die SB möchte mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprechen.
na dann soll sie dir mal erzählen, was sie sich so vorstellen kann für dich mit deinem bisher (per vorliegendem AfA-GA) bestehenden "Restleistungsvermögen" ... und welche Möglichkeiten es (für ihre Vorstellungen) bei den umliegenden AG so geben könnte ... natürlich immer unter Beachtung der (sonstigen) Zumutbarkeit nach § 140 SGB III ... :jaa: :cool:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html

Ansonsten gilt weiterhin, KEINE Unterschriften ohne Prüfung der vorgelegten Unterlagen in Ruhe zu Hause (und vielleicht von deinem Anwalt ... :grinser: ), lass dich da nicht "erpressen", dass du sonst kein Geld mehr bekommen würdest ... dafür brauchst man nach dem Antrag nichts mehr extra unterschreiben ...
Ich soll meinen Ablehnungsbescheid der DRV mitbringen ?! >>> Muss ich den vorlegen oder nicht? :confused:
Nein, der ist für dich und nicht für die AfA geschrieben worden, da steht nichts drin was der AfA zu deiner "Vermittlung" Auskünfte geben könnte, das ist eine Entscheidung zur EM-Rente und nicht zu ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit ... dafür hat die AfA eigene Feststellungen zu treffen.
Ich werde dann wohl auch gleich mal fragen ob es ein neues GA gibt.
Das sollte deine erste Frage sein wenn man dich nun plötzlich "vermitteln" will, die SB hat sich nach dem GA des ÄD der AfA dabei zu richten, die kann jetzt nicht einfach (ohne medizinische Kenntnisse ???) beschließen, das sei nun nicht mehr gültig, weil die DRV die EM-Rente abgelehnt hat.

Das Eine hat mit dem Anderen rechtlich gar nichts zu tun, dein Widerspruch hebt ja aktuell die Rechtswirkung dieser Ablehnung auf (bzw. lässt die gar nicht erst eintreten, da ist eben NICHTS schon "entschieden") und wenn sie das anders sieht, möge sie dir dafür bitte die Rechtsgrundlagen schriftlich geben ... dass du durch einen Ablehnungsbescheid der DRV nun plötzlich auch ohne (erneute) ärztliche Prüfung (bei der AfA) "besser" vermittelbar sein sollst ... :confused: :Gruebeln:

Du stellst dich weiterhin (wie im Antrag unterschrieben) mit deinem "Restleistungsvermögen" (lt. AfA-GA) der Vermittlung zur Verfügung, die weiteren Klärungen sind dann Sache der SB und nicht deine Aufgabe ... :lesen: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » So 7. Sep 2014, 23:06

Hallo Doppeloma.

Ich danke dir mal wieder für deine beruhigenden Antworten. :respekt:

Ich werde bei der AfA eh nichts gleich unterschreiben, lese mir zuhause alles in Ruhe durch. :kaffee:

Hauptsache ich behalte dort die Ruhe. Vielleicht such mir auch lieber noch einen Beistand :icon_e_wink: , sonst kann ich für nichts garantieren. :teufel:

Wenn ich mir unsicher bin melde ich mich auf jeden Fall wieder hier.

Danke nochmal :umarm:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Fr 21. Nov 2014, 15:15

Hallo, ich bins mal wieder.

Ich bin nun auch in der Schublade für leichte Pförtnertätigkeiten bei der AfA, aber man lässt mich bis jetzt soweit in Ruhe.

Jetzt soll ich bei der DRV wegen dem Widerspruchsverfahren nochmals die Befundberichte einreichen. Macht es Sinn den Teil B des AfA GA mit einzureichen? Da steht zwar unter 3 Stunden, aber auch voraussichtlich länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer. Oder lass ich das AfA GA lieber weg?
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 21. Nov 2014, 18:54

Hallo riesman, :smile:
Ich bin nun auch in der Schublade für leichte Pförtnertätigkeiten bei der AfA, aber man lässt mich bis jetzt soweit in Ruhe.
geht nicht mehr zu diese "Schublade", schon voll mit abgelehnten K-o-R-Usern denen das Gleiche angeraten wurde ... warum vermitteln die dann nicht alle Ausgesteuerten direkt in solche Jobs, wenn die doch so toll dafür geeignet sind ... :icon_e_wink: :pfeif:
Jetzt soll ich bei der DRV wegen dem Widerspruchsverfahren nochmals die Befundberichte einreichen.


AHA, also wieder Antragsteller-Beschäftigungstherapie, "weil sich das (angeblich) so gut bewährt haben soll", besonders natürlich als Arbeitsersparnis für die DRV ... soll doch der Antragsteller /Widerspruchsführer was tun ... damit es ihm nicht zu gut gehen könnte ... :kotzen:

Wurde ich damals im Widerspruch auch mit beauftragt, vorher hatten die keine Befunde bei meinen Ärzten angefordert im Antragsverfahren ... und danach wurde der Widerspruch Monate später auch abgelehnt ... also erhoffe dir davon lieber keine große Wendung in deinem Verfahren.
Macht es Sinn den Teil B des AfA GA mit einzureichen? Da steht zwar unter 3 Stunden, aber auch voraussichtlich länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer. Oder lass ich das AfA GA lieber weg?
Was sollen die damit, ich hatte sogar den Teil A mitgeschickt bei der Antragstellung, der war ja Grund dafür, dass die AfA den Antrag auf EM-Rente von mir gefordert hatte und diese Ärztin war da sehr gründlich und klar vorgegangen (sie hatte mich auf Dauer in absolut keinen Job mehr vermittelbar gesehen, aus rein gesundheitlichen Gründen :Gruebeln: ), hat die DRV aber auch nicht gehindert den Antrag abzulehnen.

Der Teil B ist sowieso nur für den Arbeitsvermittler vorgesehen, was soll denn die DRV damit anfangen ohne Begründungen aus welchen medizinischen Sachverhalten das so sein soll ... das ist nur für die interne Verwendung bei der AfA gedacht, denn der Vermittler soll/darf ja (eigentlich) auch nicht wissen, was der "Kunde" für Krankheiten hat.

Das ist doch für die DRV völlig wertlos, was die AfA schreibt interessiert die sowieso nicht, zumal es meist gerne aus DRV-Reha-Berichten und /oder deren GA stammt und die kennen die ja dort schon. :Gruebeln: :teufel:

Welche deiner Ärzte sollen sich denn jetzt äußern, sichere dir möglichst auch eine Kopie dieser Befundberichte, damit du wenigstens auch weißt was deine Ärzte da geschrieben haben, leider wissen aber viele ambulante Ärzte auch nicht Bescheid worauf es da ankommen könnte ... so genügt es nicht wenn geschrieben wird "mein Patient ist aus meiner Sicht nicht mehr arbeitsfähig", das macht nichts ... trotzdem muss er ja nicht Erwerbsgemindert sein ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Oder sie meinen, dass man höchstens noch 3 - 4 Stunden täglich arbeiten könnte, es muss aber geschrieben werden, dass eine Berufstätigkeit von UNTER 3 Stunden täglich nicht mehr als machbar angesehen wird und dann sollte der Arzt das auch (aus seiner Behandlung hergeleitet) entsprechend gut medizinisch begründen können.

Man darf es den eigenen Ärzten aber auch nicht übel nehmen wenn sie sich damit nicht so auskennen, das ist nicht unbedingt "Tagesgeschäft" und so nutzt die DRV das dann auch wieder für ihre Zwecke aus, was die (vielleicht) ganz anders "gemeint hatten" ... :Ohnmacht:
Unsere Hausärztin hat das bei mir auch nicht so "verbissen" gesehen und das lag vor Allem daran, dass ich mit ihr auch nicht unbedingt meine psychischen Probleme durchgekaut habe, dafür war ich ja beim Psychiater und der hat auch meine AU-Bescheinigung geführt ...

Manche Ärzte "füllen das auch zusammen mit dem Patienten aus", nur die Patienten wissen ja meist auch nicht, wie man das da am Besten reinschreiben und ausdrücken sollte ... diese vorgefertigten Befund-Formulare sind sehr DRV-lastig aufgebaut und bieten auch nicht viel Platz für ausführliche Erklärungen der befragten Ärzte, zumal Viele sowieso komplett überlastet sind und solche zusätzlichen Sachen "schnell vom Tisch haben wollen" ... die werden schon wissen warum sich das (aus Sicht der DRV) so "gut" bewährt hat ... :lesen: :ic_down:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Fr 21. Nov 2014, 21:23

Hallo Doppeloma.

Danke wieder für deine ausführlichen Antworten. :ic_up:

Ich kann eh nur die Befunde einreichen die sie schon haben. Bin nur noch in Schmerztherapie bei einen Neurologen.
Der VDK hat der DRV geschrieben das sie den Neurologen befragen sollen. Chirurgisch bin ich austherapiert,
es ist eine bleibende Behinderung entstanden. Das haben auch alle GA bestätigt. Den Befundbericht hab ich auch mit meinem HA ausgefüllt.
AfA GA lass ich weg.
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Do 12. Feb 2015, 12:43

Hallo ihr Lieben. :winke:

Ich möchte mich auch mal wieder melden.

Gestern wurde mir nun vom VDK der 2. Widerspruchsbescheid der DRV zugeschickt. :Veraergert:
Ich könne laut DRV mind. 6 St. arbeiten. Verweisungstätigkeit: Pförtner an der Nebenpforte !

Aber auch das ist bei mir nicht möglich da bei mir die re. Hand stark eingeschränkt ist.
Die DRV ist der Meinung das ich mit einem Spitzgriff Schreibarbeiten erledigen könnte,
denn das ist nötig um die Tätigkeit ausüben zu können.

Da gibt es auch Rechtsprechungen darüber, da bei mir die Haupthand betroffen ist. (funktionelle Einarmigkeit)

Ich habe gleich über den VDK die Klage eireichen lassen und die AfA darüber in Kenntnis gesetzt.

Nun geht es vor das Sozialgericht.
LG. riesman Bild

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