Hallo Camper,
Hallo zusammen und wieder eine Frage an die Profis. Das Behördendeutsch verstehe ich einfach nicht so recht.
Ich bin vor 01.01.1961 geboren.
Das hat zunächst nur Bedeutung für einen (eventuellen /gesetzlichen) Anspruch auf eine Rente wegen
Berufs-
Unfähigkeit, das wird (bei den berechtigten Jahrgängen) "automatisch" geprüft wenn eine EM-Rente beantragt wurde, ist sozusagen die "kleine Schwester" der EM-Rente = 50 % einer Voll-EM-Rente, allerdings ohne Anspruch auf Erweiterung in die "Arbeitsmarktrente", die man bei einer ("echten") Teilweisen EM-Rente (3 - unter 6 Stunden Erwerbsfähig überall, nicht nur im Beruf) bekommen kann ...
Nach Auffassung des letzen Gutachters, bin ich bereits seit mehr als zehn Jahren nicht nur berufsunfähig, sondern voll Erwerbsgemindert.
Solange die Rentenkasse das nicht genauso sieht, nützt dir die Feststellung des GA aber nicht viel, die werden das sicher auch nicht an diesem einen einzigen GA festmachen (wollen) und 10 Jahre rückwirkend gäbe es sowieso keine EM-Rente ... es gibt auch
IMMER nur die höherwertige Rentenart (nicht alles auf einmal) ... wer komplett Erwerbsgemindert ist, der ist es zweifellos dann auch im erlernten Beruf ... dann gibt es die Volle EM-Rente und das war es auch schon.
Was "Extra" dazu wegen BU gibt es dann nicht mehr ...
Manchmal lese ich etwas von einer Wartezeit von 20 Jahren für Altersrente, dann wieder von 35 Jahren.
Es gibt viele unterschiedliche Renten-Arten (einige, wie die für Frauen /oder nach Arbeitslosigkeit) wurden inzwischen (ab Jahrgang 1952) auch gestrichen ... für viele davon gibt es bestimmte "Wartezeiten", das bedeutet nur die Anzahl der Jahre, die mit den versicherungsrechtlichen Beitrags- oder Anrechnungszeiten belegt sein müssen ...
Einen Anspruch auf Altersrente (ganz allgemein) hat man meines Wissens schon mit 5 Beitragsjahren, allerdings wird von dieser Rente letztlich keiner "leben" können, denn der Renten-Betrag ergibt sich ja erst aus den lebenslangen (persönlichen) Einkommenswerten.
Waren Frauen/ Mütter überwiegend nicht berufstätig oder war jemand lange Zeiten selbstständig tätig und hat die Rentenbeiträge "lieber gespart", dann dürfte es schwierig (bis unmöglich) werden, im Alter (oder bei EM) eine auskömmliche Rente von der DRV zu bekommen.
Nach 35 Jahren (überwiegend mit Beiträgen aus Renten-Pflichtversicherung belegt) zählt man (nach aktueller Rentengesetzgebung) zu den "langjährig Versicherten" und kann vorzeitig in Altersrente gehen ab (noch) dem 63. Lebensjahr, allerdings mit Abschlägen ähnlich wie bei der EM-Rente.
Ähnlich ist es mit der Möglichkeit bei Schwerbehinderung vorzeitig in (Alters-)Rente zu gehen, dafür braucht man neben GdB 50 +X auch 35 anerkannte Beitragsjahre (Wartezeit) bei der DRV ... auch hier gibt es Abschläge je früher man diese Rente in Anspruch nimmt vor dem (persönlichen) regulären Rentenalter (65 + X je nach Geburtsjahrgang), der früheste Eintritt ist mit 60 Jahren möglich, dafür bist du aber noch "zu jung" ...
Es gibt Listen auf der DRV-Seite wo man das nachlesen kann, wer/wann womit in vorzeitige Altersrente gehen könnte, das wäre zu viel, wenn ich das jetzt hier alles aufzählen würde ...
Nur als Beispiel hätte ich mit 63 in die Rente für "Langjährig Versicherte" gehen können (knapp 40 Jahre "Wartezeit" erfüllt), man hätte mir aber auch noch was abgezogen, weil meine (persönliche) reguläre Altersgrenze bei 65,5 Jahren liegt, in die Rente für Schwerbehinderte könnte ich trotzdem nicht, weil ich "nur" GdB 40 habe ... durch die EM-Rente (jetzt für mich bewilligt bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente mit 65,5 Jahren) hat sich das aber
ALLES erledigt, denn es bleibt dabei, dass man mir (Lebenslang) diese 10,8 % Abschlag abziehen wird ... auch später von meiner Altersrente ...
Allerdings darf die dann nicht mehr geringer sein (vom Betrag her) als die EM-Rente war, die ich bis dahin bekommen habe ... das kann sich aber auch alles wieder ändern, wenn die Politiker das irgendwann mal so beschließen würden ...
Die neue Gesetzgebung tritt ja erst am 01.Juli 2014 in Kraft. Da ändert sich bei dieser Anrechnung noch mal was.
Mit allem was ich beschrieben habe hat die neue Gesetzgebung überhaupt nicht viel zu tun, jedenfalls nicht mit der Berechnung einer EM-Rente, die du hoffst für die letzten 10 Jahre rückwirkend bewilligt zu bekommen, dann gelten natürlich auch die gesetzlichen Vorgaben, die zu diesem Zeitpunkt gültig waren ...
Die Änderungen für die EM-Rente betreffen absolut nur (zukünftige) Bescheide in denen die EM-Rente
NACH dem 1.7.2014 beginnt, eine "rückwirkende Rente" beginnt ja auch zu einem zurückliegenden Zeitpunkt ...
Bei der Änderung (zu den EM-Renten) geht es nur um die sogenannte "Zurechnungszeit", wenn jemand (meist weit) vor dem 60. Lebensjahr beruflich ganz aussteigen muss, das wird auf das 62. Lebensjahr verschoben für zukünftige EM-Rentner ... alle Bestandsrentner (so wie ich) bekommen davon gar nichts ...
Was ist, wenn mein Rentenbescheid erst nach 01.07.2014 ausgestellt wird, aber rückwirkend.
Das ist ziemlich egal, denn es gilt nicht das Ausstellungsdatum sondern der beschiedene Beginn der EM-Rente, meine EM-Rente wurde rückwirkend bewilligt auf den Februar 2010, das ist maßgeblich für meinen offiziellen "Renten-Beginn" und nicht das Datum der Ausstellung des Bescheides im August 2012 ...
Altersente, BU-Rente, oder volle EU-Rente. Ich blicke da einfach nicht mehr durch.
Altersrente kannst du erst bekommen, wenn du das maßgebliche Alter (65 + X je nach Jahrgang) dafür erreicht hast und dann musst du auch "Altersrente" beantragen und nicht EM-Rente, aktuell hast du noch gar keinen Anspruch auf irgendeine "Altersrente", egal ob die "Wartezeit" (35 Jahre) dafür bereits erfüllt ist ... auch dein Schwerbehinderten-Ausweis nützt dir noch nichts dafür, weil du das erforderliche Lebensalter noch nicht erreicht hast.
BU-Rente siehe oben und EU-Rente (Rente wegen
Erwerbs-
Unfähigkeit) gibt es bereits seit 2001
NICHT MEHR ... das ist jetzt die EM-Rente ... und die gibt es auch nicht 10 Jahre rückwirkend ...
Sorry, wenn es dich erneut verwirren sollte, ich habe diese komplizierten Regelungen nicht gemacht, brauchte selber auch Jahre um das auseinanderhalten zu können ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
