Termin Amtsarzt AfA, Kürzung ALG1 möglich???

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buntschatten
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Termin Amtsarzt AfA, Kürzung ALG1 möglich???

Ungelesener Beitrag von buntschatten » Mo 9. Dez 2013, 23:03

Hallo,

nachdem ich ausgesteuert worden bin, habe ich Antrag auf Rente und Schwerbehindertenausweis gestellt.

Sozusagen am 2 Tag meiner Arbeitslosigkeit, vor Abgabe des Antrags für ALG 1.

Nachdem 2,5 Monate kein Geld gezahlt worden ist, und ich nichts hörte von der AfA, habe ich nachgehakt. Nach einigen hin und her stellte sich heraus, das vergessen wurde den Gesundheitsbogen bei mir einzufordern. Diesen würde ich geschickt bekommen und müsste diesen sofort dann zurAfA FAXEN... Ich schickte den Gesundheitsbogen ausgefüllt, ohne Berichte, an den SB dann doch lieber mit der Post. Eigentlich geht das ja nur den Med Dienst was an, dachte ich....aber Eiligkeit war geboten, sonst sollte ich kein Geld erhalten.

Habe die F. Diagnosen reingeschrieben, (Psycho), Asthma usw.

Wenn ich jetzt den Termin bei Amtsarzt habe, wird das wohl kein Psychotherapeut sein, oder ?

Es soll ja festgestellt werden ob ich länger als 6 Monate krank bin. Das bin ich sicher. ABER !!! :Verwirrt:

Mein Arzt Psychotherapeut, wird, wenn er aufgefordert wird sicherlich den selben Bericht zur AfA, Med. Dienst senden, den er auch zur Rente gesendet hat. Im Bericht wird empfohlen unter 3 Stunden.... hat das dann auch Konsequenzen bei der AfA?? Lieber dann kein Bericht?

Stellt der Amstarzt auch selber die Stunden der Leistungsfähigkeit fest?? :Gruebeln: :confused:

Und wirkt sich das auf das ALG 1 aus?? :schlecht:

Sozusagen, wenn ich eingestuft werde, vom Amstarzt, das ich nur noch 4-5-6 Stunden arbeiten kann, dann bekomme ich auch das Geld für nur 4-5-6 Stunden?? Und das solange bis über meine EM-Rente entschieden ist??? :schlecht:

Mir ist grad ganz schwummerig, von dem ganzen, ich kenn mich grad gar nicht mehr aus.

Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke.

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Fee59
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Re: Termin Amtsarzt AfA, Kürzung ALG1 möglich???

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Di 10. Dez 2013, 08:51

Hallo Buntschatten,

hast Du Schweigepflichtsentbindungen für die AfA unterschrieben?

Meine Vorgehensweise wäre Folgende:
Ich würde die Schweigepflichtsentbindungen schriftlich widerrufen.
Dann würde ich mir von meinen Ärzten die Gutachten und Berichte holen, die ich gerne bei der AfA vorlegen möchte.
Also die Berichte, die das aussagen, was für mich sinnvoll ist.
Und ich würde auch meine Ärzte informieren, falls Schweigepflichtsentbindungen erteilt und ggf. widerrufen wurden.

Manchmal entscheidet die AfA nämlich einfach nach Aktenlage, oftmals auch, ohne überhaupt Gutachten anzufordern.

Wenn Du jedoch die Gutachten selbst besorgst und der AfA anbietest, diese zu einem persönlichen Untersuchungstermin mitzubringen, kannst Du eine Entscheidung nach Aktenlage vermeiden.

Ich habe damals auch meinen Gesundheitsfragebogen und die relevanten Gutachten erst zum persönlichen Untersuchungstermin mitgebracht.

Im Übrigen: Ein fehlender Gesundheitsfragebogen oder fehlende Schweigepflichtsentbindungen sind kein Grund, das ALG 1 nicht zu zahlen!
(leider probiert die AfA das trotzdem manchmal, Userin Vrori kann hiervon ein Lied singen ...)

Wenn Du zur persönlichen ärztl. Untersuchung gehst, kannst Du den Arzt nach seiner Ausbildung und ggf. absolvierten Zusatzausbildungen fragen.
Nimm Dir unbedingt einen Beistand mit!
Der Beistand protokolliert einfach, was läuft.
Im Notfall greift er auch ein (zum Beispiel wenn der Arzt Dich überfordert ).
Einen Arzt des anderen Geschlechts kannst Du ablehnen, wenn Dir das unangenehm ist.

Was die Höhe des ALG 1 bei Leistungseinschränkung angeht, kann wohl Entwarnung erteilt werden,

in § 151 SGB III Absatz (5) steht:
Einschränkungen des Leistungsvermögens bleiben unberücksichtigt, wenn Arbeitslosengeld nach § 145 geleistet wird.
Wenn Du länger als 6 Monate in Deiner Leistung eingeschränkt bist, wird ALG nach § 145 geleistet.

Der Amtsarzt muss natürlich bereits bestehende Diagnosen berücksichtigen. Von daher finde ich es sinnvoll, wenn Du das Gutachten Deines Arztes / Psych. mit der Einschätzung "unter 3 Stunden" vorlegst.

Der Amtsarzt erstellt ein Gutachten (Teil B), in dem er unter anderem ankreuzt, wie sich Deine Leistungsfähigkeit darstellt:
unter 3 Stunden
unter 6 Stunden
Vollschichtig
Er beschreibt die Einschränkungen, die bestehen und gibt seine Einschätzung Deiner Leistungsfähigkeit ab.

Auf Teil B dürfen keine Diagnosen stehen! Denn Teil B erhält der SB.

Es ist sinnvoll, wenn Du nach der Untersuchung auch noch Teil A des Gutachtens anforderst - nur für Deine Akten. Da stehen dann Vorgeschichte und Diagnosen drin.

Liebe Grüße
Fee
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maday
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Re: Termin Amtsarzt AfA, Kürzung ALG1 möglich???

Ungelesener Beitrag von maday » Di 10. Dez 2013, 09:29

Hallo,

ich war nie zu einem Gutachter von AfA und Jobcenter. Ich hatte dem medizinischen Dienst meine Unterlagen zukommen lassen und jedes Mal wurde nach Aktenlage zu meinen Gunsten entschieden. Für mich war es sogar erschreckend, dass eingeschätzt wurde, dass ich auf längere Zeit unter 3h/täglich belastbar bin. So unterschiedlich können die Erfahrungen sein, den einzigen Gutachter, den ich gesehen habe, war der Gutachter der DRV, der dann gegen die beantragte REHA entschieden hat und der RV die volle EMR für mich empfohlen hat. Die DRV ist dann der Empfehlung gefolgt, bin seit knapp 3,5 Jahren berentet und seit der Verlängerung sogar unbefristet.

Nach meinem Werdegang bin ich mir nicht sicher, ob es immer günstig ist, selbst beim Gutachter von AfA und JC vorstellig zu werden. Fachärzte sitzen da am allerwenigsten. Das ist meine Meinung.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Vrori
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Re: Termin Amtsarzt AfA, Kürzung ALG1 möglich???

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 10. Dez 2013, 10:19

Hallo,

sei bitte auf der Hut....manchmal versuchen die es, dir eine Unterschrift zu entlocken...in dem sie dir suggerieren, da du nur noch z.B. 4 - 6 Stunden erwerbsfähig bist, würde es auch nur für 4 -6 Std. ALG I geben...das ist falsch...

die müssen dir das ALG I voll zahlen..für die Zeit, die du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst..und wenn das vorher 8 Stunden waren dann ist das auch nach einer Begutachtung so...lass dir nichts erzählen und unterschreibe nichts vor Ort....
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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