Rentenantrag/Alg 1/Widerspruch?????
Verfasst: Di 22. Okt 2013, 22:19
Als ich weiss gar nicht wie ich anfangen soll.
Ich bin seid Dez 2011 wegen schwerden Depris krank geschrieben. Es folgte eine REha, ein stationärer Aufenthalt sowie ein Tagesklinikaufenthalt.
Bereits im Dez 2012 wurde ein Rentenantrag gestellt. Der aber im April abgelehnt wurde. Widerspruch läuft.
Im juni wurde ich ausgesteuert und bekam Alg 1 ( Nahtlosigkeit). Ich habe zu Anfang August einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Nun erhalte ich noch bis Ende diesen Monats meinen Lohn für sämtliche angefangen Urlaubstage und eine Abfindung. Ab dem 1.11. soll ich dann wieder Alg 1 bekommen.
Nun habe ich heute ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten:
Überschrift::Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente!!!!!!
sie sind in ihrer Leistungsfähigkeit soweit gemindert, dass sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchtenlich arbeiten können. Damit stehen sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne der § 137, 138 etc...........
Zur Prüfung der Erwerbsminderung beabsichtige ich, der Rentenversicherung die ärztlichen Unterlagen zu übersenden.usw..............
jetzt soll ich noch einen Rentenantrag stellen??????? Ich versteh das so langsam nicht mehr. Das Arbeitsamt weiss doch bereit über den laufenden Rentenantrag bescheid.
Vielleicht kann irgendjemand von euch mir erklären was das zu bedeuten hat. Ich bin völlig überfordert damit!!!!

Ich bin seid Dez 2011 wegen schwerden Depris krank geschrieben. Es folgte eine REha, ein stationärer Aufenthalt sowie ein Tagesklinikaufenthalt.
Bereits im Dez 2012 wurde ein Rentenantrag gestellt. Der aber im April abgelehnt wurde. Widerspruch läuft.
Im juni wurde ich ausgesteuert und bekam Alg 1 ( Nahtlosigkeit). Ich habe zu Anfang August einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Nun erhalte ich noch bis Ende diesen Monats meinen Lohn für sämtliche angefangen Urlaubstage und eine Abfindung. Ab dem 1.11. soll ich dann wieder Alg 1 bekommen.
Nun habe ich heute ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten:

Überschrift::Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente!!!!!!
sie sind in ihrer Leistungsfähigkeit soweit gemindert, dass sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchtenlich arbeiten können. Damit stehen sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne der § 137, 138 etc...........
Zur Prüfung der Erwerbsminderung beabsichtige ich, der Rentenversicherung die ärztlichen Unterlagen zu übersenden.usw..............
jetzt soll ich noch einen Rentenantrag stellen??????? Ich versteh das so langsam nicht mehr. Das Arbeitsamt weiss doch bereit über den laufenden Rentenantrag bescheid.





Vielleicht kann irgendjemand von euch mir erklären was das zu bedeuten hat. Ich bin völlig überfordert damit!!!!


