Rentenantrag/Alg 1/Widerspruch?????

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flocke68
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Rentenantrag/Alg 1/Widerspruch?????

Ungelesener Beitrag von flocke68 » Di 22. Okt 2013, 22:19

Als ich weiss gar nicht wie ich anfangen soll.
Ich bin seid Dez 2011 wegen schwerden Depris krank geschrieben. Es folgte eine REha, ein stationärer Aufenthalt sowie ein Tagesklinikaufenthalt.
Bereits im Dez 2012 wurde ein Rentenantrag gestellt. Der aber im April abgelehnt wurde. Widerspruch läuft.
Im juni wurde ich ausgesteuert und bekam Alg 1 ( Nahtlosigkeit). Ich habe zu Anfang August einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Nun erhalte ich noch bis Ende diesen Monats meinen Lohn für sämtliche angefangen Urlaubstage und eine Abfindung. Ab dem 1.11. soll ich dann wieder Alg 1 bekommen.
Nun habe ich heute ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten: :lesen:
Überschrift::Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente!!!!!!
sie sind in ihrer Leistungsfähigkeit soweit gemindert, dass sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchtenlich arbeiten können. Damit stehen sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne der § 137, 138 etc...........
Zur Prüfung der Erwerbsminderung beabsichtige ich, der Rentenversicherung die ärztlichen Unterlagen zu übersenden.usw..............
jetzt soll ich noch einen Rentenantrag stellen??????? Ich versteh das so langsam nicht mehr. Das Arbeitsamt weiss doch bereit über den laufenden Rentenantrag bescheid.
:Verwirrt: :Verwirrt: :Verwirrt: :Verwirrt: :Verwirrt:

Vielleicht kann irgendjemand von euch mir erklären was das zu bedeuten hat. Ich bin völlig überfordert damit!!!! :confused: :Gruebeln: :Hilfe:

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Re: Rentenantrag/Alg 1/Widerspruch?????

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 23. Okt 2013, 00:34

Hallo Flocke68, :smile:
Bereits im Dez 2012 wurde ein Rentenantrag gestellt. Der aber im April abgelehnt wurde. Widerspruch läuft.
Im juni wurde ich ausgesteuert und bekam Alg 1 ( Nahtlosigkeit). Ich habe zu Anfang August einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Nun erhalte ich noch bis Ende diesen Monats meinen Lohn für sämtliche angefangen Urlaubstage und eine Abfindung. Ab dem 1.11. soll ich dann wieder Alg 1 bekommen.
Warum tust du denn sowas :confused: , wer hat dir denn dazu geraten einen Aufhebungsvertrag zu machen und deinen "Rest-Urlaub" anzutreten ... von der Firma bezahlten Urlaub kann man nur in Anspruch nehmen wenn man gesund ist, ansonsten hat man Anspruch auf die Urlaubsabgeltung (in Geld) falls man bis zum Ende des Arbeitsvertrages wegen Krankheit keinen Urlaub mehr nehmen kann.

Dass die AfA eine Abfindung (meist) anrechnet ist dir hoffendlich bekannt und den Anspruch auf ALGI wegen der Nahtlosigkeit hast du damit irgendwie "unterbrochen" ... ich kann dir da echt gerade nicht ganz folgen, warum du so gehandelt hast ... und welche Auswirkungen das jetzt haben wird ist schwer abzuschätzen ... :confused: :Gruebeln:

Was meint denn die AfA zu deinem Aufhebungsvertrag, üblicherweise bekommt man dafür eine ALGI - Sperre von 3 Monaten, hast du was schriftlich dazu (von der AfA), dass es bei dir nicht so sein wird, ich nehme an das mit November hat was mit deinen Urlaubstagen zu tun ... :confused: :Gruebeln:

Irgendwie bekomme ich das gerade nicht sortiert, wenn der Aufhebungsvertrag zu Anfang August geschlossen wurde, dann ist das Arbeitsverhältnis ja beendet und deine K-Versicherung auch wenn die AfA nicht mehr zahlt, was genau war seitdem Sache, wie bist du versichert gewesen, hast du das alles selber bezahlt ... :confused:

Hast du Urlaubsabgeltung in einem Betrag ausgezahlt bekommen oder hat deine Firma dir tatsächlich Urlaubstage mit Lohn bezahlt ???
Nun habe ich heute ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten:
Überschrift::Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente!!!!!!
sie sind in ihrer Leistungsfähigkeit soweit gemindert, dass sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchtenlich arbeiten können. Damit stehen sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne der § 137, 138 etc...........
Hast du denn einen komplett neuen Antrag bei der AfA gestellt und in diesem Zusammenhang noch einmal auf dein (bereits) laufendes EM-Renten-Verfahren hingewiesen, die schauen da nicht unbedingt so genau hin, wenn jemand raus war aus dem Bezug ... immerhin scheinen sie ja schon dein GA vom Med. Dienst "gesichtet" zu haben ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Zur Prüfung der Erwerbsminderung beabsichtige ich, der Rentenversicherung die ärztlichen Unterlagen zu übersenden.usw..............
Von wem genau (welche Abteilung ???) kam denn dieses Schreiben jetzt (klingt nach ÄD, denn ein SB KANN ja gar keine ärztlichen Unterlagen an die DRV senden ... :Gruebeln: ), haben die denn eine Schweigepflichtentbindung dafür vorliegen, dass die was an die DRV "senden" dürfen ???
jetzt soll ich noch einen Rentenantrag stellen??????? Ich versteh das so langsam nicht mehr. Das Arbeitsamt weiss doch bereit über den laufenden Rentenantrag bescheid.


Offenbar nicht oder die haben zumindest nicht genau hingeschaut, nach 3 Monaten können sie ja auch den aktuellen Stand nicht wissen, es sei denn du hast es jetzt bei der neuen Antragstellung wieder (schriftlich) mitgeteilt ... :confused: :Gruebeln:

Ansonsten solltest du den aktuellen Stand deines Renten-Verfahrens dort nochmal nachweislich mitteilen, es wäre natürlich unsinnig einen weiteren Antrag zu stellen, wenn schon einer im Widerspruch am Laufen ist.
Vielleicht kann irgendjemand von euch mir erklären was das zu bedeuten hat. Ich bin völlig überfordert damit!!!!
NaJa, ich auch ein wenig, denn das ist eine ziemlich ungewöhnliche Situation, zu der es hier (vermutlich) nicht besonders viele Erfahrungen geben wird, wir raten eher nicht dazu ein bestehendes/ruhendes Arbeitsverhältnis "freiwillig" aufzugeben und der von dir dafür gewählte Zeitpunkt ist nicht wirklich nachvollziehbar ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rentenantrag/Alg 1/Widerspruch?????

Ungelesener Beitrag von flocke68 » Mi 23. Okt 2013, 09:25

Hallo Doppeloma,
also selbst das Arbeitsamt und das Integrationsamt hat mir dazu geraten den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Arbeitsamt Aussage: " Der Arbeitgeber kann nicht planen wenn sie krank sind. Und sie werden dort nie wieder arbeiten können weil sie unter 3 Stunden leistungsfähig sind.Also können sie ruhig einen Aufhebungsvertrag schließen."
Nee wenn der Aufhebungsvertrag fristgerecht geschlossen wird, dann darf man die Abfindung behalten.
Bei mir wurde jetzt der Urlaub abgegolten. Das heisst ich habe für August, September und für Oktober normalen lohn erhalten.Ab dem 1. November bekomme ich dann wieder ALG 1 ( das habe ich schriftlich)
Nein ich habe keinen neuen Antrag gestellt, ich habe dem Arbeitsamt nur mitgeteilt, das ich den Aufhebungsvertrag geschlossen habe und der Arbeitgeber mir den alten Urlaub auszahlt. Darauf hin kam der Bescheid. Das das Alg 1 bis Ende Oktober ruht und das dann ab dem 1.November wieder Alg 1 gezahlt wird.

Also das Schreiben kommt von Bielefeld, aber da steht nichts von ärztlicher Dienst oder so.

Na ja das mit dem Aufhebungsvertrag hat auch gesundheitliche Gründe, bevor ich krank wurde haben wir einen Betriebsrat gegründet, in dem ich dann Vorsitzende war. Seid bestehen des Betriebsrats wurden wir 3 in zunehmenden Maße gemobbt. Man hat echt versucht uns systematisch fertig zu machen ( was bei mir ja geglückt ist) Und da meine Gesundheit es eh nicht zulassen würde ( laut Ärzten) dort noch einmal zu arbeiten, hab ich mir gedacht, unterschreib, dann bekommst du zumindest deine Urlaubstage, deine Überstunden und Guttage, sowie eine Abfindung gezahlt. Das alles wollte ich denen ja nicht schenken.
Und wie gesagt, selbst das Arbeitsamt hat mir dazu geraten.

LG Flocke68

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Re: Rentenantrag/Alg 1/Widerspruch?????

Ungelesener Beitrag von flocke68 » Mi 23. Okt 2013, 10:53

So nun hab ich mit meinen Rechtsanwalt und auch mit dem Arbeitsamt gesprochen. Ich muss keinen neuen Rentenantrag stellen.Es geht hier nur um die Schweigepflichtsentbindung, damit das Arbeitsamt ihre Einschätzung der Arbeitsfähigkeit an die Rentenversicherung weiterleiten darf.
Und mein Alg 1 läuft dann wie bereits erwähnt ordnungsgemäß ab dem 01.11.2013 weiter. Na Gott sei dank ich hatte schon Angst die würden das streichen.
LG Flocke68

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Re: Rentenantrag/Alg 1/Widerspruch?????

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 23. Okt 2013, 16:15

Hallo Flocke, :smile:

dann ist ja Alles geklärt, konnte mir auch nicht vorstellen, dass ein "doppelter" Renten-Antrag irgendeinen Sinn ergeben würde ... :Gruebeln: :teufel:

Wenn es so für dich die Beste Lösung und alles im Vorfeld abgesprochen war, dann hast du aber viel Glück mit deiner AfA, ob es die DRV interessieren wird, wie die (beim ÄD der AfA) deine Leistungsfähigkeit einschätzen, ist aber trotzdem eine ganz andere Frage ... ich wurde ja auch mit dieser Beurteilung bei der AfA aufgefordert den Antrag auf EM-Rente zu stellen. :confused: :Gruebeln:

Die DRV hat trotzdem abgelehnt und es brauchte noch den Weg bis zum Gericht, ehe ich dann endlich die EM-Rente bewilligt bekam, Schweigepflichtentbindungen für die DRV (um angeblich die unterschiedlichen Ansichten zu meinem Gesundheitszustand klären zu können) wurden damals auch von mir gegeben (auf Anraten meines Anwaltes) ... genützt hat es aber NICHTS ... :Ohnmacht:

Aber vielleicht hast du ja auch an diesem Punkt mehr Glück als mancher andere hier, wir ALLE drücken dir jedenfalls weiter die Daumen ganz feste ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rentenantrag/Alg 1/Widerspruch?????

Ungelesener Beitrag von flocke68 » Mi 23. Okt 2013, 22:04

Danke liebe Doppeloma.
wie lange musstest du denn kämpfen????

Schönen Abend noch und schlaft alle gut!!!!!!!

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Re: Rentenantrag/Alg 1/Widerspruch?????

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 24. Okt 2013, 00:14

Hallo Flocke, :smile:
wie lange musstest du denn kämpfen????
Insgesamt fast 3 Jahre ab Antragstellung, zuerst 1,5 Jahre Krankengeld, ab Anfang 2008 mit Aufforderung zur Reha nach knapp 4 Monaten = weiter AU entlassen, aber nicht für EM beurteilt NUR im vorhandenen Job sollte ich nicht mehr arbeiten ...
Dann Austeuerung (Mitte 2009) und AfA mit Aufforderung zum Antrag auf EM-Rente, lt.AfA-GA gesundheitlich auf dem gesamten Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar (unter 3 Stunden Leistungsfähig) ... altersgemäß 1,5 Jahre ALGI (Nahtlosigkeit) ohne weitere Probleme mit der AfA, trotz Ablehnung EM-Antrag (Anfang 2010) und auch Ablehnung Widerspuch (Ende 2010) von der DRV in der Zeit.

Ende 2010 Klage am Sozialgericht und gezwungenermaßen Antrag auf Hartz 4, da inzwischen ohne jegliches Einkommen ... Arbeitsplatz noch immer "ruhend" vorhanden, sollte ich aber auch aus Sicht der DRV-GA NICHT mehr machen ... :Ohnmacht:

JC ließ mich / uns soweit in Ruhe wegen der laufenden Anträge auf EM und der weiter bestehenden AU-Bescheinigungen,trotzdem ein :kack: -Gefühl dort um Hilfe "bitten" zu müssen, weil die DRV sich weiterhin sperrte ...
Das Gericht beauftragte (nach ca. 1 Jahr Verfahrenslaufzeit) erneute GA und im Frühjahr 2012 mußte die DRV dann einen Vergleich anbieten, damit kein Urteil gegen sie gesprochen wurde ...

Bescheid Voll-EM-Rente (wegen Arbeitsmarkt) auf Zeit rückwirkend für fast 2 Jahre (wovon es mir nur bedingt "besser" ging), darum nur noch gut 1 Jahr in die Zukunft (bis Sommer 2013), Teilweise EM-Rente aber direkt bis zur Altersrente bewilligt ... bis dahin war ich seit fast 4 Jahren durchgehend AU geschrieben ... :Heiss: :Hilfe:

Erst die gerichtlichen GA haben u.A. auch die Feststellungen der AfA berücksichtigt und bestätigt, der Eintritt des Leistungsfalles (Eintritt der EM) wurde klar auf den Antragszeitpunkt (Sommer 2009) gelegt ... inzwischen habe ich seit März die Verlängerung durch, erhalte nun (überraschenderweise) die volle EM-Rente (ohne weitere Einschränkungen, Untersuchungen und Befunde) bis zum Eintritt in die Altersrente (2018) ... :jaa: :ic_up:

Dadurch wurde jetzt auch mein Arbeitsverhältnis "aufgelöst", das erfolgte in diesem Fall (lt. meinem Arbeitsvertrag) automatisch bei einer EM-Rente auf Dauer, in diesem Falle gibt es bei uns auch so eine Art "Abfindung", weil man wegen Krankheit vor der Altersrente gehen mußte, eine schöne Urlaubsabgeltung habe ich noch dazu bekommen.

Es war ein harter, langer Kampf aber nun ist es endlich VORBEI und so ganz langsam gewöhnen wir uns daran, nicht mehr ständig irgendwo kämpfen zu müssen und wieder positiv in die Zukunft sehen und planen zu dürfen, soweit es uns gesundheitlich möglich ist, wollen wir das auch noch SEHR viele Jahre gemeinsam genießen (schon um die DRV zu ärgern, dass sie noch sehr lange unsere Renten zahlen muss :grinser: ) ... :jaa: :cool: :Yeah:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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