Befundbericht 5-Tagesfrist rechtens ?

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Agnes44
Beiträge: 8
Registriert: Sa 12. Okt 2013, 07:49
Danksagung erhalten: 9 Mal

Befundbericht 5-Tagesfrist rechtens ?

Ungelesener Beitrag von Agnes44 » Di 22. Okt 2013, 20:23

Hallo!

Aktuell läuft bei mir ein EM-Verfahren. Habe nun von der RV ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert wurde binnen einer 5-Tagesfrist bei meinem behandelnden Arzt einen Befundbericht ausstellen zu lassen. Gehts noch :confused: War heute bei meinem Arzt, um persönlich die Unterlagen vorbeizubringen. Die Sprechstundenhilfe meinte, dass ich bis zu meinem Termin am 04.11. mich gedulden müsse, da der Doktor regelrecht überarbeitet sei und lieber gerne persönlich mit mir den Fragebogen durchgehen möchte! Muss ich nun zw. der nicht eingehaltenen Frist mit Konsequenzen rechnen?

Verstehe ehrlich gesagt eh nicht, warum die RV überhaupt einen Bericht von meinem Arzt haben möchte...es wurde ja vor kurzem ein ärztliches Gutachten vom Medizinischen Dienst des Jobcenters erstellt, in dem mein Arzt hierzu auch eine Stellungsnahme abgab?!

Wurde auch noch nicht von einem Gutachter der RV begutachtet? Dachte dies sei der übliche Weg?

Danke :smile:

maday
Beiträge: 1464
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Befundbericht 5-Tagesfrist rechtens ?

Ungelesener Beitrag von maday » Di 22. Okt 2013, 20:47

Hallo Agnes,

die 5-Tage-Frist ist ein Textbaustein, den die DRV gern verwendet. Ich glaube nicht, dass diese Frist überhaupt ein Antragsteller einhalten kann. Ich würde an deiner Stelle der RV mitteilen, dass du die Unterlagen bei deinem Arzt abgegeben hast und dass du nicht weißt, wie lange der Arzt benötigt diese zu bearbeiten. Darauf kannst du selbst ja keinen Einfluss nehmen. Ich glaube, bei mir mußte sich die RV damals 3 Monate gedulden bis sie die Arztunterlagen hatten. Konsequenzen ergeben sich daraus nicht.

Das medizinische Gutachten vom Jobcenter kannst du vergessen, das interessiert die RV nicht im geringsten. Sie haben ihre eigene Ärzte und wenn sie ein Gutachten brauchen, wird von ihnen selbst eins in Auftrag gegeben. Kann durchaus passieren, dass dabei ein ganz anderes Ergebnis heraus kommt als beim Gutachter vom Jobcenter.

Gruß maday
Zuletzt geändert von maday am Mi 23. Okt 2013, 01:54, insgesamt 1-mal geändert.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Befundbericht 5-Tagesfrist rechtens ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 22. Okt 2013, 23:41

Hallo Agnes, :smile:
Aktuell läuft bei mir ein EM-Verfahren. Habe nun von der RV ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert wurde binnen einer 5-Tagesfrist bei meinem behandelnden Arzt einen Befundbericht ausstellen zu lassen. Gehts noch
Das ist bei denen so üblich, eigentlich haben die eine umfassende Schweigepflichtentbindung von dir bekommen (mit dem Antrag zusammen) und könnten sich das alles direkt selber anfordern aber angeblich hat sich der "Umweg über den Antragsteller so gut bewährt..." :Verwirrt: :Hilfe:

So stand es jedenfalls bei mir in dem Anschreiben dazu, da es für diese "5-Tage-Frist" keine Rechtsgrundlage gibt, steht auch keine drin in dem Schreiben und wann bitteschön würde denn diese Frist beginnen ... wenn die den Brief schreiben /wenn du ihn bekommen hast oder wie soll man da anfangen "zu rechnen" ...
War heute bei meinem Arzt, um persönlich die Unterlagen vorbeizubringen. Die Sprechstundenhilfe meinte, dass ich bis zu meinem Termin am 04.11. mich gedulden müsse, da der Doktor regelrecht überarbeitet sei und lieber gerne persönlich mit mir den Fragebogen durchgehen möchte! Muss ich nun zw. der nicht eingehaltenen Frist mit Konsequenzen rechnen?
Kein behandelnder Arzt wird den "Turbo" einschalten, nur weil die DRV das gerne so hätte, bei meinen ersten 2 "DRV-Wunsch"-Berichten hat es ca. 5 Wochen gedauert und die DRV hat das "brav" abgewartet, um mir dann noch eine weitere Bericht-Anforderung nachzuschicken, die (angeblich) genauso "eilig" war (war auch deswegen nicht möglich, weil die Ärztin gerade im Sommerurlaub war ... :Gruebeln: ) ... nimms leicht, es gibt keine Konsequenzen, oder steht dabei dass es welche geben wird, wenn du diese Frist nicht beachtest ... :Gruebeln: :teufel:
Verstehe ehrlich gesagt eh nicht, warum die RV überhaupt einen Bericht von meinem Arzt haben möchte...es wurde ja vor kurzem ein ärztliches Gutachten vom Medizinischen Dienst des Jobcenters erstellt, in dem mein Arzt hierzu auch eine Stellungsnahme abgab?!
Sei froh, dass dein Arzt gefragt wird und das sogar gemeinsam mit dir ausfüllen will, dann weißt du wenigstens was er dort (aus seiner Sicht) schreibt, zu deiner beruflichen Leistungsfähigkeit und deinen gesundheitlichen Problemen, lass dir direkt auch eine Kopie davon aushändigen ...
Hast du Probleme damit, dass dein behandelnder Arzt befragt wird :Gruebeln: , das sollte eigentlich IMMER so sein, die Behandler wissen doch am Besten wie es uns geht, bei meinem Dopa wurde unsere Hausärztin (die seine AU-Bescheinigung führte) und die Unterlagen /Befunde/Berichte ALLER mitbehandelnden Fachärzte vorliegen hatte (!!!) in fast 5 Jahren niemals angeschrieben ... :Verwirrt: :Ohnmacht:

Zu dem GA vom JC habe ich dir schon an anderer Stelle ausführlich geschrieben, was davon zu halten ist und welche Bedeutung das bei der DRV für deinen Antrag auf EM-Rente haben wird ...

Das JC will dich loswerden und nicht mehr für dich zahlen müssen, das wissen die bei der DRV doch auch schon lange ... was glaubst du wohl wieviele Anträge die von Hartz 4-Beziehern so im Jahr bekommen, "weil der dortige Amtsarzt" ihre Leistungs- / Vermittlungsunfähigkeit festgestellt haben will, damit für das JC eine rechtliche Basis da ist, diesen Antrag schriftlich zu fordern ... :confused: :Gruebeln:
Wurde auch noch nicht von einem Gutachter der RV begutachtet? Dachte dies sei der übliche Weg?
Die Wege der DRV bei der Bearbeitung von Anträgen auf EM-Rente sind "unergründlich" und keineswegs immer logisch nachvollziehbar, was allgemein "Übliches" wonach man sich so im Ablauf richten könnte, gibt es da nicht wirklich ... :Verwirrt: :Hilfe:

Ich habe diese Befundanfragen z.B. erst im Widerspruchsverfahren bekommen, nachdem mein Anwalt bemängelt hatte, dass bis dahin noch keine Anfragen an meine Ärzte erfolgt waren ... bei den beiden DRV-GA war ich schon 3 Monate nach der Antragstellung, die hatten aber auch NIX von meinen Ärzten, nur den "positiven" Rehabericht der DRV-Klinik und das "negative" GA von der AfA ... so konnten sie sich zwischen "gut und böse" nicht entscheiden und haben entsprechend der eigenen Begutachtungen den Antrag abgelehnt ...

Der Widerspruch wurde später auch abgelehnt, weil man sich den Einschätzungen meiner Ärzte nicht anschließen konnte bzw. weil die "nicht aussagekräftig genug gewesen seien" , so blieb es bei der Ansicht, dass NUR die DRV-GA das einzig Wahre sind und fertig ... :ic_down:

Das GA vom Med. Dienst der AfA war bestimmt nur ein "Irrtum", ich glaube das haben die damals gar nicht erst gelesen, das ist etwa genauso wenig wert wie das vom JC-Amtsarzt ... :Ohnmacht:

Wie das alles so läuft, hatte ich dir doch schon beschrieben ...

viewtopic.php?f=7&t=4422&p=51879#p51879

Zu diesen Befundberichten und der kurzen Frist gibt es hier auch schon viele Berichte, bitte schau auch mal über die SUCHE, wenn du Antworten brauchst ... man muss ja nicht ständig alles wiederholen ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Agnes44
Beiträge: 8
Registriert: Sa 12. Okt 2013, 07:49
Danksagung erhalten: 9 Mal

Re: Befundbericht 5-Tagesfrist rechtens ?

Ungelesener Beitrag von Agnes44 » Mi 23. Okt 2013, 08:07

Hallo :smile:

vielen Dank für Eure schnellen und vor allem hilfreichen Antworten! Ihr seid die Besten! :applaus:

LG Agnes

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste