Sorry, mal ne Frage an denen die sich berufen fühlen.
Bekannter (63,5 Jahre alt) seit 3 Monaten Krank, Reha abgelehnt wegen erfolgslosigkeit, Wurde
umgedeutet in EM-Rente. Herzgeschichte, aber fast ausgeheilt.
Er hat 2000€ Krankengeld, Em-Rente 120€. Vorher Selbstständig seit 5 Jahren angestellt, also klar warum so wenig.
Er will wieder arbeiten gehen, sollte laut ihn klappen, aber 3-5 Monate brauch er noch.
KK sacht Krankengeld stellen wir ein.
Kann man auch gegen ein Positiven Bescheid der DRV widerspruch einlegen, zumal ja gerade "null Renten oder sehr kleine Renten" sofort durchgewunken werden von der DRV, aber jemand der genau die selben Krankheiten hat, und einen hohen Rentenanspruch als Kerngesund beurteilt wird.
Ich weiss, schwere frage.
Will keine Rente
- Doppeloma
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Re: Will keine Rente
Hallo Fatbob,
Kläre mal bitte den Hintergrund der Reha, wenn es eine schriftliche Aufforderung der KK gewesen ist (nach § 51 SGB V) dann liegt das Dispositionsrecht (Entscheidungsgewalt zum weiteren Vorgehen in der Sache DRV) jetzt bei der KK, dann hat er rechtlich KEINE andere Möglichkeit (mehr) und MUSS die Umdeutung annehmen.
Bis der EM-Renten-Bescheid tatsächlich erstellt wurde muss die KK aber trotzdem noch weiter zahlen und bekommt dann nur den Mini-Betrag aus der Nachzahlung erstattet.
Auch bei einer Reha-Umdeutung muß ja erst der Antrag gestellt werden auf EM-Rente und solange (bis zum Renten-Bescheid) muss die KK auch noch weiter Krankengeld zahlen, wenn die aber "am längeren Hebel" sitzen, weil sie diese Reha verlangt haben, werden die keine Ruhe geben.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Bekannter (63,5 Jahre alt) seit 3 Monaten Krank, Reha abgelehnt wegen erfolgslosigkeit, Wurde
umgedeutet in EM-Rente.
Kläre mal bitte den Hintergrund der Reha, wenn es eine schriftliche Aufforderung der KK gewesen ist (nach § 51 SGB V) dann liegt das Dispositionsrecht (Entscheidungsgewalt zum weiteren Vorgehen in der Sache DRV) jetzt bei der KK, dann hat er rechtlich KEINE andere Möglichkeit (mehr) und MUSS die Umdeutung annehmen.
Bis der EM-Renten-Bescheid tatsächlich erstellt wurde muss die KK aber trotzdem noch weiter zahlen und bekommt dann nur den Mini-Betrag aus der Nachzahlung erstattet.
Interessiert aber im geschilderten Falle keinen mehr, nur wenn ER selbst das Dispositionsrecht dafür inne hat (bei der DRV eventuell noch umgehend schriftlich sichern, falls er die Reha eigenständig beantragt hatte!!!), kann er das ablehnen bzw. braucht den Antrag auf EM-Rente nicht zu stellen, dann hat sich das sowieso erledigt.Herzgeschichte, aber fast ausgeheilt.
Er hat 2000€ Krankengeld, Em-Rente 120€. Vorher Selbstständig seit 5 Jahren angestellt, also klar warum so wenig.
Auch bei einer Reha-Umdeutung muß ja erst der Antrag gestellt werden auf EM-Rente und solange (bis zum Renten-Bescheid) muss die KK auch noch weiter Krankengeld zahlen, wenn die aber "am längeren Hebel" sitzen, weil sie diese Reha verlangt haben, werden die keine Ruhe geben.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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