teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

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Pegasus
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teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Ungelesener Beitrag von Pegasus » Sa 1. Jun 2013, 17:13

Hallo Ihr Lieben,
nachdem mein Rentenantrag abgelehnt worden ist, hatte sich mein RA vom VdK darum bemüht eine Rente wegen BU zu beantragen. Denn laut der Gutachten kann ich so gut wie gar nichts arbeiten. Dienstag sollte der Gerichtstermin sein. Und nun kommt Post vom RA mit der Übersendung eines Schreibens vom Sozialgericht. Wir sollen Stellung nehmen zu dem Schriftsatz. :lesen: "Annahme des Regelungsangebotes". Hier der wichtigste Punkt: 1- ab dem 18.11.2010 wird teilweise Erwerbsminde4rung bei Berufsunfähigkait gemäß § 240 SGB VI angenommen, dementsprechend werden Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und ggf. unter Anwendung der Regelungen über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen (§89 ff SGB VI) zuerkannt.
Ich kann so recht nichts damit anfangen, und mit dem RA kann ich erst Montag wieder telefonieren. Werdet Ihr daraus schlau. Was heißt das für mich? Wieviel Geld bekomme ich denn dann monatlich? Kann ich dann irgendwann mal wieder einen EM.Antrag stellen? Denn arbeiten kann ich nicht und es geht auch nicht mehr. Aber das steht ja auf einem anderen Blatt.
Könnt Ihr mir helfen? :confused: :Gruebeln:
Ich bedanke mich im voraus :winke:
Pegasus

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Re: teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 2. Jun 2013, 01:27

Hallo Pegasus, :smile:
Wir sollen Stellung nehmen zu dem Schriftsatz. "Annahme des Regelungsangebotes". Hier der wichtigste Punkt: 1- ab dem 18.11.2010 wird teilweise Erwerbsminde4rung bei Berufsunfähigkait gemäß § 240 SGB VI angenommen, dementsprechend werden Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und ggf. unter Anwendung der Regelungen über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen (§89 ff SGB VI) zuerkannt.
Kurz und knapp bietet man dir einen Vergleich an, die Halbe EM-Rente wegen BU rückwirkend ab 18.11.2010, der rechtliche "Pferdefuß" ist die Tatsache, dass man mit dieser Rente (wegen BU nach § 240 SGB VI) keinen Anspruch auf die Erweiterung zur (vollen) "Arbeitsmarktrente" hat ... darum wird sie (vermutlich) auch in diesem Angebot nicht erwähnt ...

Andererseits ist diese BU-Rente ohne Befristung (bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente) denn die BU ändert sich ja nicht mehr und eine Umschulung (damit BU-Rente überflüssig wäre) sieht man offenbar auch nicht (mehr) für möglich /nötig an.

Andererseits besagt aber BU nur, dass du im alten Beruf /letzte Tätigkeit nicht mehr arbeiten kannst /darfst (unter 6 Stunden genügt dafür noch bis 1961 Baujahr) ... ansonsten auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" aber weiterhin von der DRV (vermutlich) 6 und mehr Stunden Erwerbsfähig gesehen wirst.

Die entsprechenden Zuverdienstgrenzen werden dann im Renten-Bescheid stehen, denn natürlich darf es einem auch damit finanziell nicht zu wohl werden, aber die sind bei einer Teilrente (wegen BU) deutlich höher (abhängig vom letzten Einkommen) als bei voller EM-Rente.
Ich kann so recht nichts damit anfangen, und mit dem RA kann ich erst Montag wieder telefonieren.


Dann bist du ja schon ein wenig vorbereitet und kannst dann weitere auftretende Fragen klären ... :jaa: :cool:

Die DRV "lenkt ein", auf möglichst niedrigem Niveau, kann mit dieser Variante wohl das "Gemüt des Richters besänftigen" und zumindest die baldige Zahlung einer Voll-EM-Rente (wegen verschlossenem Teilzeit-Arbeitsmarkt) verhindern, so erscheint mir das Zugeständnis der BU-Rente jedenfalls im Moment.

Denn mir wurde am Gericht (letztes Jahr) auch ein Vergleich vorgeschlagen, allerdings die "echte" Teilweise EM-Rente (3 - unter 6 Stunden für den allgemeinen AM bis zur Altersrente) auch rückwirkend bis 2010 und als Konsequenz daraus dann auch direkt (fast 2 Jahre rückwirkend) eine volle "Arbeitsmarktrente", die aber bis 08/2013 befristet wurde ...

Ich hatte dann noch mit meinem Anwalt versucht direkt die Volle-EM-Rente durchzudrücken (als Gegenvorschlag) aber darauf hat sich die DRV nicht eingelassen, so habe ich dann den Vergleich akzeptiert wie von der DRV vorgeschlagen.
Diesen Versuch würde ich dir aktuell nicht empfehlen, weil man nicht weiß auf welcher Basis die DRV jetzt wenigstens die BU-Rente zahlen will ... :confused: :Gruebeln:
Werdet Ihr daraus schlau.


Der Rest bezieht sich wohl darauf, dass es entsprechende Verrechnungen (gemäß Zuverdienstgrenze) rückwirkend geben wird / könnte, aber das ist normal, hängt alles davon ab, wer seit dem Tag X deinen Lebensunterhalt finanziert hat oder ob du noch zeitweise gearbeitet hast, seit dem 18.11.2010, das wird alles geprüft /verrechnet und wenn was von deiner Rente über bleiben sollte bekommst du das später als Nachzahlung überwiesen.
Was heißt das für mich? Wieviel Geld bekomme ich denn dann monatlich?


Das heißt, dass der Kampf mit deiner Zusage zu diesem Vorschlag (zumindest vorerst) beendet wäre und du dann einen Bescheid von der DRV dazu bekommen wirst (garantiert!!!), die Höhe deiner BU-Rente entspricht dem Betrag von 50% einer vollen EM-Rente ... meist hat man ja schon entsprechende "Grob-Berechnungen" in der letzten Renten-Information, was man bekommen würde, wenn man jetzt voll Erwerbsgemindert wäre.

Von diesem Betrag also 50 % und dann gehen noch die Versicherungs-Beiträge runter (ca.10 % von der halben Rente), bei uns haben diese Berechnungen annähernd gestimmt, denn bei langer Krankheit /Zeiten ohne Einkommen wird das ja eher nicht mehr.
Kann ich dann irgendwann mal wieder einen EM.Antrag stellen?
Ja natürlich, das solltest du auch tun, wenn du aktuelle Arzt- / Klinik-Berichte vorliegen hast, die eine klare Verschlechterung deines Gesundheitszustandes allgemein belegen können, denn mit der BU-Rente bist du (wie oben schon erwähnt) theoretisch noch Vollzeit Erwerbsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt, jedenfalls unter Beachtung diverser Einschränkungen.

Im Moment wäre es wohl überlegenswert "den Spatzen in der Hand" zu nehmen, einen Widerspruch auf diesen Bescheid kannst du dann allerdings nicht mehr einlegen, denn du warst ja einverstanden mit dieser Lösung ... interessant wäre noch ob dann die Verhandlung am Dienstag überhaupt noch stattfinden wird /muss aber das kann dir wirklich nur dein Anwalt beantworten.

Bei mir gab es keine Verhandlung, das wurde dann alles nur noch schriftlich geregelt und war mit dem Vergleich dann endgültig abgeschlossen, aber das kann natürlich jeder Richter so machen wie er das möchte.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Ungelesener Beitrag von Pegasus » So 2. Jun 2013, 18:08

Liebe Doppeloma,
ich könnte dich umarmen. vielen lieben Dank für diese schnelle Aufklärung. Ich bin jetzt mal gespannt was der RA am Montag dazu sagen wird. Wenn ich mich dazu entscheiden sollte, was ja wohl das Beste wäre, findet der Gerichtstermin nicht statt.
Angst mach mir der Absatz, das ich keinenAnspruch auf die Erweiterung zur vollen Arbeitsmarktrente dann haben werde. Also jetzt BU-Rente, später mit viel Glück EM-Rente und dann immer EM-Rente?? oder habe ich das falsch verstanden.
Meine Ärzte verstehen es sowie so nicht, warum man mir keine volle EM-Rente zu gestehen will. Aber das ist ja wohl was anderes. Damit muß ich leben.
Seit fast 2 Jahren bekomme ich von keiner Instution Geld. Mein Mann (arbeitslos 80 % GdB bekommt auch keinen Arbeitsplatz. So das unser Leben doch sehjr eingeschränkt abläuft. So scheint es leider immer mehr kranken Menschen zu gehen. Echt traurig. Da arbeitet man sich kaputt, und am Ende wird man noch bestraft dafür, und das nach 40 Jahren Arbeitsleben.
Noch mals herzlichen Dank
Lieben Gruß Pegasus

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Re: teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 2. Jun 2013, 22:50

Hallo Pegasus, :smile:
ich könnte dich umarmen. vielen lieben Dank für diese schnelle Aufklärung. Ich bin jetzt mal gespannt was der RA am Montag dazu sagen wird. Wenn ich mich dazu entscheiden sollte, was ja wohl das Beste wäre, findet der Gerichtstermin nicht statt.
Gerne geschehen ... :jaa: , bin auch neugierig was dein Anwalt dir dazu erzählen wird, ob ich richtig liege mit meiner Vorahnung, anders kann ich mir das nicht erklären und der Hinweis auf § 240 SGB VI besagt, dass es hier NUR um die "blanke" BU-Rente geht.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/240.html

Bei einer "echten" Rente wegen Erwerbsminderung, auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt, also für ALLE Tätigkeiten die es überhaupt geben könnte, unabhängig vom Beruf, wäre zusätzlich auch dafür die Einschränkung von 3 - unter 6 Stunden notwendig = teilweise Erwerbsminderung, gemäß § 43 SGB VI ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html

In § 89 SGB VI geht es um die Ansprüche aus "verschiedenen DRV-Renten" und darum, dass dann nur die höchste gezahlt wird, was das in diesem Zusammenhang für dich bedeuten soll, musst du deinen Anwalt fragen ... das kann ich aus dem kurzen Ausschnitt nicht entnehmen (ich dachte erst das hat mit den Verrechnungen /Vorleister zu tun).

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/89.html

Nachträglich fällt mir dazu jetzt ein, dass es bei mir auch so ähnlich drin gestanden hat, aber eben gleich mit dem Hinweis darauf, dass ich zu dem Bescheid über die teilweise EM-Rente (auf Dauer) einen weiteren bekommen würde, wo es um die Bewilligung der Vollrente wegen der Arbeitsmarktlage geht ("Arbeitsmarktrente"), die Teilweise EM würde dann natürlich nicht (zusätzlich) ausgezahlt werden ...
Angst mach mir der Absatz, das ich keinenAnspruch auf die Erweiterung zur vollen Arbeitsmarktrente dann haben werde.
Ich kenne ja nicht das komplette Schreiben, bitte lass dir das wirklich noch konkret von deinem Anwalt erklären, da kann man schnell was falsch verstehen, bei einer reinen BU-Rente nach § 240 gibt es diesen Anspruch allerdings tatsächlich nicht.
Bei mir war es ja direkt die teilweise EM-Rente (3 - unter 6 Stunden für ALLES), die BU kam bei mir nicht mehr in Betracht, weil ich zuletzt im Anlernbereich gearbeitet hatte, da haben die gleich "abgelehnt", obwohl ich vom Jahrgang her auch Anspruch gehabt hätte.
Also jetzt BU-Rente, später mit viel Glück EM-Rente und dann immer EM-Rente?? oder habe ich das falsch verstanden.
NEIN, NEIN ... nach dem was ich bisher verstanden habe, hast du noch gar keine EM-Rente bekommen /in Aussicht, denn man erkennt ja nur an, dass du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, das ist ja "nur die halbe Miete" (für die Leute in unserem Alter), erst mit offizieller Einschränkung der kompletten Erwerbsfähigkeit (gemäß § 43 SGB VI) unter 6 Stunden (= teilweise EM) /oder unter 3 Stunden für ALLES (= volle EM) gibt es die übliche Halbe/Volle EM-Rente.

Diese EM-Rente musst du also noch separat einfordern (Volle oder wenigstens Teilweise), ich weiß nur nicht ob es sehr sinnvoll wäre, das jetzt aktuell in diesem Verfahren erreichen zu wollen, dann bekommst du nämlich weiterhin überhaupt kein Geld von der DRV ... :confused: :Gruebeln:

Niemand kann dich aber hindern in kurzer Zeit erneut einen Antrag auf Rente wegen EM zu stellen, in dieser Zeit bekommst du aber wenigstens schon die jetzt erkämpfte BU-Rente gezahlt ... :ic_up:
Diese und/oder eine EM-Rente gibt es generell nur bis zur regulären Altersgrenze, dann musst du die Altersrente beantragen, dafür gibt es wohl einen Kurz-Antrag, lebenslange EM-Rente gibt es nicht, aber die Kürzungen daraus (10,8 %) die bleiben lebenslang bestehen (es sei denn die Politik ändert das mal).

Der %-Betrag für die BU-Rente wurde nur der Einfachheit halber so festgelegt (50% der vollen EM-Rente), bis 2000 lag der Betrag für BU-Rente z.B. noch bei 2/3 der möglichen vollen EM-Rente (die damals auch noch als Rente wegen Erwerbs-Unfähigkeit bezeichnet und ohne Abzüge gezahlt wurde), das wurde alles in Zuge der "Renten-Reform" ein "wenig erschwert" /verändert und gestutzt ... natürlich immer zum Nachteil der zukünftigen Empfänger einer Rente wegen gesundheitlicher Probleme.

So werden und wurden wir per "Reformen" irgendwie nach und nach immer mehr um die Beiträge beschi**en, die wir und unsere AG dafür über Jahrzehnte eingezahlt haben ... denn wer bis 2000 nicht mehr arbeiten gehen konnte, bekam deutlich bessere Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit /Berufsunfähigkeit und so extrem lange wie heute haben die meisten Verfahren dazu auch nicht gedauert.
Meine Ärzte verstehen es sowie so nicht, warum man mir keine volle EM-Rente zu gestehen will. Aber das ist ja wohl was anderes. Damit muß ich leben.
Ja, was unsere Ärzte dazu meinen, ist der DRV meist ziemlich egal, meine /unsere Ärzte haben das auch nie verstanden, warum der Dopa seit 2007 und ich seit 2009 so schwer, um die EM-Rente zu kämpfen hatten, erst meine gerichtlichen GA haben ja endlich "verstehen" können, was meine Ärzte in ihren Berichten (mehrfach seit Jahren) geschrieben haben, für die DRV war das "Alles nicht Aussagefähig genug" ... :Heiss: :Verwirrt: :Hilfe:
Seit fast 2 Jahren bekomme ich von keiner Instution Geld. Mein Mann (arbeitslos 80 % GdB bekommt auch keinen Arbeitsplatz. So das unser Leben doch sehjr eingeschränkt abläuft.


Verstehe ich gerade nicht ganz, wovon lebt ("existiert") ihr denn, wenn dein Mann auch keinen Job hat ... so ganz "von Luft und Liebe" geht ja auch nicht, oder :Gruebeln: :teufel: ... wir mußten auch fast 2 Jahre Hartz 4 beziehen, das wurde dann natürlich auch (für das JC sehr großzügig) mit den Renten-Nachzahlungen verrechnet.

Ansonsten steht dir natürlich die ganze Nachzahlung zu, wenn das so beschlossen wird.
So scheint es leider immer mehr kranken Menschen zu gehen. Echt traurig. Da arbeitet man sich kaputt, und am Ende wird man noch bestraft dafür, und das nach 40 Jahren Arbeitsleben.
Da kann ich dir nur voll zustimmen, ich hätte mir auch nicht träumen lassen, dass ich nach fast 40 Jahren Arbeit mal zum JC gehen muss, weil man mir die EM-Rente nicht zahlen will, obwohl ich mein Leben lang auch dafür immer brav meine Beiträge gezahlt habe ... von der Renten-Höhe nach so vielen Arbeitsjahren und 2 Kindern, da schweigen wir mal lieber ...die "Angela" plant ja da jetzt was (oder besser die "brütet da was aus" :jaa: :cool: ) ... ich bin gespannt "allein mir fehlt der Glaube" ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi:
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