EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,

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Vrori
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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 12. Feb 2013, 11:36

und hier haben wir eine Information über das fiktive Entgelt bei ALG I - Bezug..

kleines Beispiel? ich hätte Anspruch gehabt auf 60 % von 2.200 Euro netto...

hab allerdings nur rund 820 Euro bekommen....eben wegen diesem fiktiven Entgelt..
man berechnet dieses Entgelt nach verschiedenen Stufen..da ich eine Ausbildung abgeschlossen habe, kam ich in Stufe 3...und die besagte nun mal ca. 820 Euro....
da wird keinerlei Rücksicht darauf genommen, ob man jahrzehntelange Beiträge eingezahlt hat oder sich durch Fortbildung hochgestrampelt hat..
die Ausbildung, die ich habe, geht seit Jahren nur noch mit Abitur...
aber das brauchte ich damals nicht..somit bekam ich ALG I nach dem langen Zeitraum nur noch nach diesem fiktivem Entgelt..
ein Widerspruch nutzte nichts..

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p132.pdf

ab Seite 3 werden die fiktiven Stufen beschrieben...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,

Ungelesener Beitrag von Agadon » Di 12. Feb 2013, 13:29

Hallo ihr Lieben,

hier wird in vielen Threads geschrieben, dass man sich auch nach der Aussteuerung eine AU-Bescheinigung ausstellen lassen soll, aber nicht an die AfA abgeben soll.

Alles sehr merkwürdig, man ist immer noch krank, also AU, wird von der KK ausgesteuert, von DRV bekommt man keine EM-Rente mehr, meldet sich wegen der Nahtlosigkeit bei der AfA um Arbeitslosengeld zu beantragen. Man darf sich aber auf keinen Fall mehr krank schreiben lassen, weil sonst die ALG1-Zahlung eingestellt wird.
Aber gleichzeitig wird hier „empfohlen“ dass man in ALG1 Formular bei Punkt 2d „Ja“ ankreuzen soll
Doppeloma hat geschrieben:„Punkt 2d also JA ankreuzen und als Datum für die AU den ursprünglichen Beginn der (aktuellen) AU eintragen und BIS „weiterhin", denn die AU ist eben (durch die Aussteuerung) NICHT beendet mit Beginn der ALG-Zahlung, „
viewtopic.php?f=3&t=1751

Ich bin gerade richtig verwirrt. Soll sich mein Mann ab 01.03.13 AU-Bescheinigung ausstellen lassen oder doch nicht?
Bis 28.02.2013 bekommt er noch volle EM-Rente und ab 01.03.13 Arbeitslos gemeldet.
Was soll er bei Punkt 2d ankreuzen? :Gruebeln:

Vielen Dank im Voraus.
LG
Agadon

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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 12. Feb 2013, 16:53

Hallo Agadon, :smile:
Ich bin gerade richtig verwirrt. Soll sich mein Mann ab 01.03.13 AU-Bescheinigung ausstellen lassen oder doch nicht?
Bis 28.02.2013 bekommt er noch volle EM-Rente und ab 01.03.13 Arbeitslos gemeldet.
Was soll er bei Punkt 2d ankreuzen?
deine Verwirrung kann ich durchaus verstehen, dieser Muster-Antrag wurde auch für aktuell Ausgesteuerte vorbereitet und kann (an diesem Punkt) nicht genauso für einen EM-Rentner nach 7 Jahren Rente gelten, nur wird er genau dieses Antragsformular auch bekommen und da muss ich noch ein wenig drüber nachdenken, wie er da diesen Punkt am Besten ausfüllen sollte ... :confused: :Gruebeln:

Eine "Richtlinie" dafür haben wir hier noch nicht ausprobiert /ausprobieren können ...es gibt keine Erfahrungen mit der Situation deines Mannes, ob es Sinn macht, wenn er sich jetzt AU schreiben läßt, ich glaube eher nicht ... bei den (frisch) Ausgesteuerten ist das ja irgendwie "logisch", dass die noch weiter AU-krank sind...bei einem EM-Rentner eigentlich auch ... :Heiss: :Hilfe:

Melde mich dazu später nochmal, vielleicht diesen Punkt (mit der AU) einfach offen lassen :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln: aber unbedingt die Bereitschaft ankreuzen sich den amtsärztlichen Feststellungen zufolge, mit dem "Restleistungsvermögen" zur Verfügung zu stellen...immerhin ist ja bei der AfA auch schon bekannt, aus welchem genauen Grund er da seinen Anspruch geltend macht ...

Ja, ich glaube hier sollte man einfach "den Mut zur Lücke haben" :jaa: :cool: , wenn die da was drin haben wollen, werden die schon nachfragen ... viellleicht äußern sich noch andere User dazu oder haben einen besseren Einfall ...eine aktuelle (Erst-) AU-Bescheinigung halte ich eher für gefährlich ..., dann sagen die, er KANN der Vermittlung gar nicht zur Verfügung stehen (seine Aussteuerung liegt ja nun schon einige Jährchen zurück, dazu besteht ja kein wirlicher Zusammenhang mehr, es wäre ja keine "Folgebescheinigung") ...

:Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 12. Feb 2013, 18:08

Hallo,

ich würde auch Mut zur Lücke haben wollen...wenn die was wissen wollen, müssen sie dich schon fragen...

und da ihr ja hoffentlich die Telefonnummer habt streichen lassen...müßten sie einen Brief schreiben...dazu haben sie hoffentlich keine Lust...ergo "egal"...
einfach frei lassen..

und dann im Rahmen des noch festzustellenden Restleistungsvermögens dem Arbeitsmarkt "Vollzeit" zur Verfügung stellen..

und aufpassen, euch nicht einreden lassen wollen, das er nur noch 15 Stunden arbeiten könne und somit auch nur für 15 Std. ALG I gibt...
nein,nein...gibt volles ALG I...

manchmal wollen die einen gerne reinlegen, um Geld zu sparen...und legen dir dann eine Bescheinigung vor, auf der du dann "freiwillig" mitteilst, dass du nur für 15 Stunden dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehst...also...alles nur Vollzeit...

wie gesagt..Mut zur Lücke..den besagten Punkt nicht kennzeichnen....
LG
Vrori

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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,

Ungelesener Beitrag von Agadon » Di 12. Feb 2013, 23:32

Hallo ihr Lieben,

danke für die detaillierte und umfangreiche Antworten.
Ich habe was interessantes über Krankengeldzahlung nach EM-Rente gefunden

"Wichtig für alle, die derzeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und deren Verlängerung beantragen, aber nicht wissen ob sie nach Wegfall der Rente erneut einen Anspruch auf Krankengeld haben....

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht Urteil vom 29.09.1998 Az: B 1 KR 5/97 lebt ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wieder auf. "


http://www.unfallopfer.de/forum/showthr ... z1RLcOtXpK

http://lexetius.com/1998,155

LG
Agadon

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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 13. Feb 2013, 02:42

Hallo Agadon, :smile:
danke für die detaillierte und umfangreiche Antworten.
Ich habe was interessantes über Krankengeldzahlung nach EM-Rente gefunden
interessantes Urteil aber ich fürchte, dass dein Mann die Altersrente bezieht bevor es dazu eine aktuelle Entscheidung geben würde, die KK wehren sich ja aktuell schon mit "Händen und Füßen" überhaupt noch Krankengeld zahlen zu müssen ... schon bei denen, wo der Anspruch eindeutig besteht ... :confused: :Gruebeln:

Ich denke auch die AfA wäre bestimmt schon auf diesen Gedanken gekommen, wenn es da noch rechtliche Möglichkeiten gäbe, hast du nicht geschrieben, dass dein Mann damals auch bereits "ausgesteuert" war aus dem Krankengeld, dann gibt es ja keinen "Restanspruch" mehr und aus der EM-Rente ergibt sich ja kein (neuer) Anspruch auf Krankengeld, nur einer auf ALGI gemäß Nahtlosigkeit ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Hier würde ja dann auch zusätzlich die Frage aufkommen, nach welcher Vorleistung soll das Krankengeld berechnet werden, die nehmen dann sicher auch nicht erneut das damalige Einkommen, wirklich interessant aber ich fürchte da wird nix draus ...lasse mich da gerne eines Besseren belehren ... :jaa: :cool:

Wenn ich gerade mal im § 48 SGB V nachlese ist es wohl eindeutig, dass es nach einer EM-Rente keinen Anspruch (welcher Art auch immer) auf Krankengeld geben kann, denn es fehlt schon an der Grundbedingung, dass (bei Beginn einer AU) ein Versicherungsstatus mit Anspruch auf Krankengeld besteht /bestehen muß (Versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder "echte" Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALGI).

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/48.html

Insbesondere der Absatz (2) macht das deutlich, auch der Schlußsatz von Absatz (3) besagt, dass Zeiten ohne Anspruch auf Krankengeld (und dazu zählt ja eine Zeitdauer mit EM-Rente) nicht mit einbezogen werden, wenn es um einen erneuten Anspruch auf Krankengeld geht.

Ein theoretischer "Restanspruch" aus der Blockfrist vor Bewilligung der EM-Rente ist ja bereits nach Ablauf dieser Blockfrist verfallen ... es erfolgt ja keine "Übertragung" (des Restes) in die nächste 3-jährige Blockfrist, diese Änderung /Einschränkung wurde übrigens vom Bundesverfassungsgericht 1998 für rechtmäßig erklärt.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... nkgld.html

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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