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Während des Antrages

Verfasst: So 6. Jan 2013, 17:40
von Scherben
Hallo

ich befinde mich im Antragsverfahren, Bescheide stehen noch aus

Wenn nun ein negativer Bescheid kommt und ich Widerspruch mit Anwalt einlege
muß ich das alles dem Jobcenter mitteilen, also die Absage der RV und Widerspruch ?

und wenn darauf auch eine Ablehnung kommt und ich klagen will bei SG

muß ich diese wichtigen Punkte auch dem JC jeweils melden ?

Re: Während des Antrages

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 10:20
von Emma54
Hallo Scherben - habe ich jedenfalls so gemacht - je nach Fortschritt des Verfahrens immer "Laut" gegeben an das JC - in der Regel fragen die ohnehin immer nach - wie weit das Verfahren gediehen ist - und wohin sie dich ggf. "abschieben" könnten

Grüße - Emma

Re: Während des Antrages

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 11:57
von Miko
Hi,

habe ich nie gemacht.

Ich habe denen bekannt gegeben, dass ich die EU Rente beantragt habe und sonst nichts.

Die Ablehnung und mein Widerspruch wurde denen autom. zugestellt, so erfuhr ich im Nachhinein.
Auch den verlorenen Sozialgerichtsprozess hat das JC zugestellt bekommen.

Fazit: Nach meiner Erfahrung braucht man sich um nichts zu kümmern.

Ggf. nachfragen ob das bei dir/deinem Fall ebenso ist.

Re: Während des Antrages

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 12:18
von maday
Mein Jobcenter hat von mir auch nur erfahren, dass REHA-Anträge am laufen sind. Anfragen nach dem Stand der Dinge habe ich immer wie folgt beantwortet: "es ist alles noch am laufen, ich habe noch keinen Bescheid. Da ich warten muss, muss auch das JC warten und wenn ich Bescheid habe, werde ich umgehend das JC informieren." Das JC hat dann von mir nach Erhalt des Rentenbescheides sofort eine Kopie der ersten zwei Seiten erhalten.

Re: Während des Antrages

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 13:31
von Scherben
Danke für die Antworten

aber da ich immer auf sicher gehen will, sonst mach ich mir ja schon wieder Sorgen

werde ich zumindet eine Email über den Stand schicken

wollte eben vor allem nur wissen
ob es förmlich notwenig ist

Re: Während des Antrages

Verfasst: Mo 21. Jan 2013, 23:55
von sonni1956
Hallo.


Da ich ALG 1 nach §145 erhalte werde ich es machen aber ich denke das die RV das atomatisch macht zumindes wenn ich EMR erhalte weil die ja ihr Geld dann zurück haben wollen sollte ich die Rente erhalte:
Wenn ich die Rente aber nicht rückwirkend zum Antragsdatum haben möchte ,wegen des Folgeantrags,kann man das angeben.
VG von BG bis 28 Ferbruar und ab 1. März ALG 1 der Antrag laüft aber schon seid 7.9.2011 grad bei der BG sehe ich nicht ein das die was zurück fordern weil die keine Unfallrente zahlen wollen.
Muß ja noch neue Bescheide wieder hinschicken und Hausarzt und BG wurden jetzt erst angeschrieben obwohl der Antrag da schon lange liegt und alles damals aussagekräftig war. :Wut:

LG SONJA