Was muss man bei Bewilligung der EM-Rente beachten?

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
aidafan301286
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Was muss man bei Bewilligung der EM-Rente beachten?

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Di 25. Dez 2012, 10:08

Hallo,

ich versuche, mich kurz zu fassen.

Habe Depressionen und Angstzustände/Panikattacken - und das seit 2009. Alles fing bei meiner Arbeitsstelle an (schlechte Arbeitsbedingungen, Mobbing usw.). Hinzu kamen zwei Todesfälle von nahen Familienangehörigen, mein Mann muss berufsbedingt alle zwei Jahre nach Afghanistan. Das alles habe ich ganz schlecht verarbeiten können, wahrscheinlich eher weniger.
Als ob das alles nicht genug wäre, bekam mein Mann dann noch einen bösartigen Nierentumor. Ich war am Ende. Bin in die Reha gefahren - arbeitsunfähig entlassen worden, mit dem Hinweis, dass ich die EM-Rente beantragen solle. Das habe ich im Juli gemacht und mittlerweile weiß ich, dass die Rente bewilligt wurde. Auf den Bescheid warte ich leider aber immer noch. Das zieht sich alles unendlich lange hin.

Da ich die Rente für zwei Jahre rückwirkend bekomme, werde ich sie ja dann für die Zukunft höchstens noch für ein Jahr erhalten (Höchstdauer 3 Jahre).

Mich würde interessieren, wie ich mich in dieser Zeit verhalten muss bzw. was ich beachten muss?

Ich weiß, dass ich regelmäßig weiter zu meinem Neurologen gehen sollte, was für mich auch selbstverständlich ist. Allerdingst meint dieser, dass alle 4 Monate reichen würden, da die DRV ohnehin nicht erfährt, ob ich öfter bei ihm wäre. Ist das richtig so?

Reicht eine ambulante Therapie aus oder sollte ich mich um andere Therapien (z. B. stationär) kümmern? Ich möchte das zwar nicht, da ich mich nur in meiner gewohnten Umgebung wohlfühle, aber ich möchte nicht, dass die Verlängerung der Rente abgelehnt wird, weil ich meine Möglichkeiten nicht genutzt habe.

Des öfteren habe ich gelesen, dass auch ein Minijob eher zum Nachteil gewertet wird. Dies kommt bei mir momentan aber nicht in Betracht, da ich selbst das nicht schaffen würde.

Danke Euch im Voraus.

LG
Gaby

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angel
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Re: Was muss man bei Bewilligung der EM-Rente beachten?

Ungelesener Beitrag von angel » Mi 26. Dez 2012, 10:17

Hallo gaby,
herzlich Willkommen im Forum!
Es ist gut, dass Du die Rente bewilligt bekommen hast- da kommt dann schon mal etwas Ruhe ins Leben,
auch wenn vielleicht im halben Jahr wieder die Verlängerung beantragt werden muß.

Es ist richtig, dass Du weiterhin zum Deinem Neurologen gehst. Die Abstände Deiner Besuche könnt ihr absprechen.
Wenn er meint , dass so lange Abstände reichen...nun gut....das kann ich so nicht beurteilen, obwohl ich sie als zu lange betrachte....

Letztendlich ist wichtig, dass Dir geholfen wird und dass er beim Verlängerungsantrag seinen dementsprechenden Befund abgibt.
Im Endeffekt wird niemand fragen, wie oft Du dort warst.

Ich persönlich habe keinen Minijob angenommen- es würde auch bei mir nicht gehen...
ich bin froh, wenn ich meine Angelegenheiten überhaupt geregelt bekomme.....
Liebe Grüße... AngelBild

aidafan301286
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Re: Was muss man bei Bewilligung der EM-Rente beachten?

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Mi 26. Dez 2012, 16:29

Hallo Angel,

danke Dir für Deine Antwort. Dann ist ja wirklich alles so, wie ich es auch schon wusste: Ich nehme weiterhin meine Termin beim Neurologen wahr und einen Minijob kann ich ohnehin nicht annehmen. Bin froh, wenn ich so mit meinem Leben klarkomme.

LG
Gaby

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Urmeli
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Re: Was muss man bei Bewilligung der EM-Rente beachten?

Ungelesener Beitrag von Urmeli » Mi 26. Dez 2012, 17:17

Hallo Gaby,


Also irgendwie habe ich wegen deinem EM-Rentenbescheid ??? im Gesicht :confused: . Nicht das ich sie dir nicht gönne….doch wenn ich richtig gelesen habe, hast du da ja nichts schwarz auf weiß auf der Hand :Verwirrt: . Aus welcher Quelle weist du denn, das deine EM-Rente bewilligt wurde?? :Gruebeln: (Telefonisch von der DRV?) Ich würde da mal kräftig bei der DRV nachhaken wo denn der Bescheid bleibt. Am besten schriftlich das Ganze. Drück dir feste die Daumen, dass es auch alles so ist mit der Rente wie du so schreibst. :ic_up:
Es grüßt euch das Urmeli

Sieh in deiner Krankheit keinen Feind, sondern deinen Freund und eine neue Chance für DICH!(OT:Urmeli)

aidafan301286
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Re: Was muss man bei Bewilligung der EM-Rente beachten?

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Mi 26. Dez 2012, 18:07

Hallo Urmeli,

ich weiß, dass das alles ganz schön komisch ist. Ich habe bereits ein Schriftstück erhalten, aus dem hervorgeht, dass ich für die DRV erwerbsgemindert bin. Hier ging es um die Wahl des Rentenbeginns, weil meine Krankheit schon länger existiert und nicht erst mit dem Rentenantrag. Telefonisch habe ich das von der DRV auch bestätigt bekommen. Mir wäre es natürlich auch lieber, wenn ich es langsam mal schriftlich hätte. Die letzte Info von der DRV war, dass man bislang auf die Erstattungsansprüche der Krankenkasse und der Arbeitsagentur gewartet hat - vergeblich. Keiner von beiden hat sich bislang gemeldet. Ich habe der Dame dann am Telefon gesagt, dass ich langsam wirklich mal einen Bescheid bräuchte, zumal der Antrag für zwei Jahre rückwirkend genehmigt wird. Da kann sich ja jeder vorstellen, dass ich in Zukunft nicht mehr viel von meiner Rente habe, denn spätestens im Mai/Juni muss ich schon den Verlängerungsantrag stellen. Man hat mir darauf versprochen, dass es jetzt nur noch einige Tage dauern wird.

Also, ich bin guter Dinge, freue mich aber, wenn ich den Bescheid endlich in der Hand halte.

LG
Gaby

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Urmeli
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Re: Was muss man bei Bewilligung der EM-Rente beachten?

Ungelesener Beitrag von Urmeli » Mi 26. Dez 2012, 20:12

Na da drück ich dir doch ganz heftig die Daumen, dass die das mit der Abrechnung baldmöglichst schaffen. Den Bescheid könnten sie dir aber jetzt schon zusenden....War bei meinem Schatz jedenfals so. Bescheid bekommen und dann erst die Abrechnung mit Afa, KK und Co.
Es grüßt euch das Urmeli

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aidafan301286
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Re: Was muss man bei Bewilligung der EM-Rente beachten?

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Do 27. Dez 2012, 06:56

Danke Dir. Ja, ich weiß nicht, ob das überhaupt der Hauptgrund war. Die letzte Info war halt, dass die Sachbearbeiterin der DRV nicht mehr auf die Erstattungsansprüche der KK/AA wartet, sondern meine Unterlagen zur Prüfung gibt. Sobald das erfolgt ist, wird der Bescheid verschickt. Darauf warte ich jetzt schon. Schriftlich habe ich übrigens auch schon mitgeteilt, dass ich jetzt schon unheimlich lange warte, wenn man bedenkt, dass ich das sonst geläufige Verfahren (mit Gutachter usw.) nicht durchlaufen musste. Aber da ist die DRV wohl etwas dickfellig.

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