DRV möchte Rehabericht für EMR Entscheidung haben

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
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Schahri
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DRV möchte Rehabericht für EMR Entscheidung haben

Ungelesener Beitrag von Schahri » Do 11. Okt 2012, 10:19

Hallo,

ich habe die Suche gequält, aber irgendwie keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Gestern habe ich von der DRV ein Schreiben erhalten, das sie den vollständigen Reha Bericht - insbesondere den Textteil zu Bl.1 - haben möchten.

Dann schreiben sie noch:
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ohne das Vorliegen sämtlicher relevanter Unterlagen ein Rentenanspruch nicht umfassend geprüft werden kann und in Folge dess gg. abgelehnt werden könnte.
Der Punkt ist, das ich diesen "Baron-von-Münchhausen"-Lügenbericht auf keinen Fall weitergeben möchten.

Denn "natürlich" bin ich nach 7 Wochen Reha, arbeitsfähig entlassen worden - vollschichtig ohne Einschränkungen. Habe eine ganz andere Diagnose dort drinstehen.
Womit ich seit 03/2011 schon AU bin, hat sich in der Reha ja in Luft aufgelöst. :Wut:

Für mich ist dieser Lügen-Rehabericht keine "relevante Unterlage". Aber wie kann ich das der DRV mitteilen, ohne das die mir einen Strick draus drehen?

Bin für jeden Tipp dankbar.

LG
Schahri
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Nixe
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Re: DRV möchte Rehabericht für EMR Entscheidung haben

Ungelesener Beitrag von Nixe » Do 11. Okt 2012, 11:23

Mein Rehabericht ging automatisch an die DRV als Kostenträger.
Wer hat Deine Reha denn bezahlt und in Auftrag gegeben?

Die Unstimmigkeiten in meinem Rehabericht habe ich als Korrekturschreiben verfasst und an die Rehaklinik und die DRV geschickt. Es war gar nicht soviel zu beanstanden, allerdings habe ich mittlerweile mehr fehlerhafte Arztberichte als korrekte und bin da nun gar nicht mehr tolerant.
z.B. wurde im Entlassbericht behauptet ich hätte Doxepin bekommen und TENS - muss ne Verwechslung sein - hatte ich beides nicht...

Im DRV-Gutachten stand dann später, dass man an meinem Korrektur-Schreiben ja sieht was ich für eine "schwierige Persönlichkeit" habe.

Also gilt man als schwierig und neurotisch wenn man Fehler in seinen Berichten richtigstellt und damit ja eigentlich dem DRV-Gutachter zuarbeitet. Denn er braucht ja zutreffende Angaben um sich ein Bild zu machen
Damit kratzt man ja an der Kompetenz der Ärzte und der Machtapparat schlägt mit nicht fundiert erhobenen Psychodiagnosen zurück um von den eigenen Fehlern abzulenken und sie nicht revidieren zu müssen.

Die Mühe, in das Kurvenblatt zu sehen und sich zu vergewissern dass weder Doxepin noch TENS dort dokumentiert sind, machte man sich nicht.

LG

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stadtpflanze
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Re: DRV möchte Rehabericht für EMR Entscheidung haben

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Do 11. Okt 2012, 11:33

Hallo Schahri,

das kennen wir ja wohl alle hier: Die Rehaberichte strotzen nur so vor Fehlern (Lügen).

Bei mir forderte die DRV auch den kompletten Rehabericht an, den ich eben aus diesen Gründen bei Antragstellung nicht mitgegeben habe.
Aber ich hatte direkt nach der REHA selbt einen Bericht über den "Zustand" in der Klinik geschrieben und die "Fehler" aus dem Kurzbericht "korrigiert" und der DRV geschickt mit der Bitte, dieses Schreiben zu meinen Akten zu legen.

Auf dieses Schreiben habe ich mich bezogen und dann noch mal einen Bericht bei der Klinik angefordert.
Ich gehe davon aus, dass man hier - genau sie wie in den meisten anderen Situationen im Leben- mit der Wahrheit am besten fährt.
Und wenn in den Berichten Lügen stehen, dann korrigiere ich sie.
Ich bat noch die Klinik mir einen neuen Bericht zu schreiben. Das lehnten sie aber ab.

Dann habe ich der DRV geschrieben:
Vor kurzem forderte ich von der Reha-Einrichtung einen Entlassungsbericht an. Ich erhielt 3 Seiten: Blatt 2.1 , 2.2 (bestehend aus 5 Zeilen) und 2.6.
Ein kompletter Reha-Bericht liegt mir bis heute nicht vor.
Die Fakten stimmen zum größten Teil nicht, und das kann ich auch belegen.
nur 3 Beispiele:
......
Aufgrund dieser Fehler gehe ich davon aus, dass in dem psychologischen Bericht, den ich nicht bekam, auch einige Fehler sind.



Ob das richtig war oder nicht - ich weiß es nicht.
Ich wurde natürlich auch arbeitsfähig entlassen.

Gern schicke ich dir meine Schreiben an die DRV per PN zu.
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
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Schahri
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Re: DRV möchte Rehabericht für EMR Entscheidung haben

Ungelesener Beitrag von Schahri » Do 11. Okt 2012, 12:13

@ Nixe
Die Reha wurde von der DRV bezahlt und es war eine DRV eigene Klinik.
Aber ich habe nach der Reha und nachdem ich die Suizidgedanken im Griff hatte, sämtliche Einwilligungen vom Rehaantrag und in der Reha-Klinik widerrufen.
Da hab ich offensichtlich noch rechtzeitig getan, sonst würde die DRV den Bericht jetzt haben.

Ich finde den Bericht einer Reha-Klinik, die mich fast in den Selbstmord getrieben hat (wegen falscher Behandlung aufgrund falscher Diagnosen, absetzen des AD und nicht mehr drum kümmern) für NICHT relevant.


@ stadtpflanze
Die ganzen Horrorgeschichten mit den Rehaberichten hier, habe ich auch schon gelesen.

Ich habe den vollständigen Rehabericht von meinem Psy bekommen und werde noch einen Widerspruch schreiben. Leider hat mich der ÄD Termin der Afa am Montag völlig umgehauen, so das ich die letzten Tage nichts machen konnte. Zusätzlich darf ich mich nun mit der Afa ums Geld prügeln. :Ohnmacht: viewtopic.php?f=5&t=3503

Wenn überhaupt würde ich der DRV den Bericht mit meiner Korrektur bzw. Gegendarstellung übermitteln. Aber dazu brauch ich noch etwas Zeit und ich hab Angst, da die mir den Antrag gleich ablehnen wegen fehlender Mitwirkung.

LG
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Re: DRV möchte Rehabericht für EMR Entscheidung haben

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Do 11. Okt 2012, 14:34

Hallo Schahri,

die Reha-Einrichtung wird von der DRV bezahlt und damit zum guten Teil das Reha-Ergebnis bestimmt. Ich sehe das genau so, Reha-Berichte sind untauglich, jedenfalls wenn sie Erwerbs- / Arbeitsfähigkeit bescheinigen während ein EMR-Antrag läuft.

Aber inzwischen gibt es doch ein amtliches Ergebnis der Arbeitsagentur, deswegen würde ich ggf. ersatzweise diese Unterlagen vorlegen, zunächst ohne das alles weiter zu problematisieren, sondern nur auf die Verwaltungsvereinbarung, hier Seite 29 verweisen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf

Gruß!
Machts Sinn

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Re: DRV möchte Rehabericht für EMR Entscheidung haben

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 11. Okt 2012, 15:54

Hallo Machts Sinn, :smile:
Aber inzwischen gibt es doch ein amtliches Ergebnis der Arbeitsagentur, deswegen würde ich ggf. ersatzweise diese Unterlagen vorlegen, zunächst ohne das alles weiter zu problematisieren, sondern nur auf die Verwaltungsvereinbarung, hier Seite 29 verweisen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf
ich weiß gar nicht warum die bei der AfA diesen "Papiertiger" von 2001 da überhaupt drangehängt haben, danach haben die sich NOCH NIE gerichtet und irgendwelche "Divergenzen" in den unterschiedlichen Leistungsbeurteilungen mit der DRV "geklärt"...sowas hat man MIR 2009 auch angekündigt und wollte dafür die DRV-GA von mir haben.

Witzigerweise (eher traurigerweise :traurig: ) war mein EM-Renten-Antrag da bereits abgelehnt, also NIX mit VOR Bescheiderstellung wird da irgendwas "geklärt" ...das AfA-GA lag der DRV ja mit der Antragstellung bereits vor...da wäre Zeit genug gewesen, für derartige Abklärungen, ODER... :Gruebeln:

Ich HABE die DRV-GA damals (auf Anraten meines Anwaltes) dann für die AfA freigegeben (aber NUR diese Gutachten, NICHT mein ganzes Krankheitsleben), passiert ist da GAR NIX, von wegen das wird geklärt und/oder ein "neutraler Sachverständiger" beauftragt...BEVOR ein Bescheid erstellt wird... :confused: :Gruebeln:

NIX ist davon geschehen (und das nicht NUR bei mir, wie man HIER vielfach nachlesen kann, teilweise wurden sogar die AfA-GA dann einfach den DRV-GA "angepasst"), die DRV hat meine EM-Rente trotzdem einfach abgelehnt, weil sie anderer Meinung war, als die Ärztin von der AfA (Ergebnis war genau so wie bei @Schahri !), das AfA-GA hatte erstmals eine gewisse "Bedeutung" für mein EM-Renten-Verfahren, als ich von den gerichtlichen GA untersucht wurde, also fast 3 JAHRE später...

Dabei hatte ich doch GENAU auf Grund dieser AfA-Feststellung den EM-Rentenantrag stellen MÜSSEN, weil ich sonst kein Geld nach Nahtlosigkeit (damals noch § 125) erhalten könne... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Die LÜGEN sich alle gegenseitig in die Tasche, da wird GAR NICHTS geklärt, schon weil es die DRV NICHT WILL...

Den Reha-Bericht betreffend stimme ich zu, dass der Auftraggeber den IMMER bekommt (also auch dann wenn man das selber nicht will), dafür braucht man keine Einwilligung geben, ähnlich ist es z.B. mit den gerichtlichen GA gewesen, die bekommt das Gerich AUCH bevor man überhaupt selber weiß was da drin steht...die haben das beauftragt UND bezahlt, da gibt es rechtlich keine Möglichkeit das zu verhindern. :Verwirrt: :Hilfe:

Man KANN aber den Reha-Bericht bei der DRV zur Weitergabe (an andere Institutionen) sperren lassen, das habe ich damals im Zuge meiner Beschwerde auch gemnacht, die EIGENE Verwendung (bei Reha und/oder EM-Renten-Anträgen) KANN man denen NICHT verbieten, daher ist es wichtig, wenigstens eine Gegendarstellung an die DRV zu senden, die dann dem Bericht beigefügt werden muss.

Bei mir dauerte das allerdings auch fast ein Jahr und mehrere zusätzliche Beschwerden bis die überhaupt mal reagiert haben, für diesen Zeitraum habe ich dann wenigstens die Weitergabe durch die DRV insgesamt verboten.

Die AfA hat KEIN Recht mehr den ALGI-Bescheid und das Geld zurückzuhalten, mit dem Verweis auf unkonkrete Mitwirkungspflichten bei der DRV :Gruebeln: ...die AfA HAT jetzt ihr GA (dafür reichten die vorgelegten Unterlagen und die Untersuchung ja offenbar aus, damit spätestens ist die Mitwirkung bei der AfA JETZT ERFÜLLT und die AfA hat zu zahlen...was da noch mit der DRV zu regeln und zu klären wäre, ist eine ganz andere Baustelle, DAFÜR ist ja die (finanzielle) Überbrückung durch die Nahtlosigkeits-Regelung gedacht (gewesen ???) ... :confused: :Gruebeln:

Schon das hartnäckige Beharren der AfA, auf dieses GA VOR einer Leistungsentscheidung ist rechtlich eigentlich nicht haltbar aber es hat sicher seinen Grund, dass man mit der "Umsortierung" der SGB III-§§ auch die dazu (zu § 125 gab es schon so Einiges, bis hoch zum BSG) eindeutige Rechtsprechung erst mal "außer Kraft gesetzt hat", denn da kann man sich immer fein darauf berufen, dass diese Entscheidungen ja NICHT den § 145 SGB III betreffen. :Heiss:

Ich finde dieses angebliche Rechtssystem einfach NUR NOCH ZUM :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: DRV möchte Rehabericht für EMR Entscheidung haben

Ungelesener Beitrag von Karla1 » So 14. Okt 2012, 20:31

Hallo
Also mein Rehabericht passt exakt (4 Wochen Bad Windsheim)

Ich habe dieses Schreiben gleich nach dem ich von der AOK ausgesteuert wurde
und bei den AFA meldete erhalten.

Die schreiben aber das man mitwirken muss .
Der schreibt auch solange Sie nicht mitwirken darf ich Arbeitslosengeld nicht zahlen


PS
Alle schreiben die ich von dem AFA bekomme sind in Ich Form geschrieben.
Zum Beispiel
Ich zahle H. xxx seit dem 28.09.2012 Arbeitslosengeld .
Ist das bei euch auch so oder liegt das an dem Bearbeiter.
Das Arbeitslosengeld wurde am 23.08.ohne probleme bewilligt
gruß Karl
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Aufklaerung AFA.jpg

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Re: DRV möchte Rehabericht für EMR Entscheidung haben

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 14. Okt 2012, 23:17

Hallo Karl, :smile:

bitte lösche deinen Anhang und nimm deine noch vorhandenen persönlichen Daten (rechts OBEN) da raus, JEDER kann sonst immer noch sehen wer du bist. :ic_up:

Das Schreiben haben (mit fast dem gleichen Text) auch andere User hier schon bekommen, JAAA, es ist so üblich, dass (fast) immer in der ICH-Form geschrieben wird...soll wohl "vertrauter" klingen... :confused: :Gruebeln:
Bei mir kommt das immer so an, als würde der SB der mir sowas schreibt, meinen Lebensunterhalt tatsächlich "aus der eigenen Tasche" bezahlen (MÜSSEN) und genauso wird man ja von denen auch oft genug behandelt. :Gruebeln:

Ich sehe das eher als "psychologischen Schachzug" an, man will den Leistungs-Empfängern (KUNDEN :glotzen: ) DIREKT KLAR machen, vom WEM sie so LEBEN "dürfen" ...NUR passt das im ALGI überhaupt NICHT, denn die SB LEBEN (AUCH) von UNSEREN gezahlten Sozial-Beiträgen ..., vielleicht sollte man sie DARAN auch mal wieder öfter erinnern ... :confused: :ic_down: :ic_down: :ic_down: :Verwirrt: :Hilfe:

Dass man den Mitwirkungspflichten bei der DRV nachkommen muss /sollte (im zumutbaren, gesetzlichen Rahmen :ic_up: ), DAS unterschreibt man schon auf deren Anträgen, hier fühlt sich die AfA wohl inzwischen zu unserem "Kindermädchen" berufen :Gruebeln: , es gibt aber in beiden Fällen (AfA UND DRV) KEINE Mitwirkungspflichten bei absolut freiwilligen Sachen (wie Schweigepflicht-Entbindungen) ...da nützt auch so ein "DU-DU-Schreiben" der AfA NIX... :Verwirrt: :Hilfe:

Das (un-) schöne Wort "Mitwirkungspflicht" wird (bei den Behörden) langsam überstrapaziert, es erlangt erst DANN Rechtswirkung, wenn die ART der Mitwirkung KONKRET benannt wird, die man dem Kunden abverlangt, natürlich IMMER unter Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlage... allgemeine "Mitwirkung" gemäß § 60 ff. SGB I zu fordern reicht da nicht so ganz HERR /FRAU SB, WIR hätten es GERNE etwas GENAUER, WIE soll man sonst entscheiden /prüfen können, ob hier die Grenzen der Mitwirkung gemäß § 65 SGB I (eventuell) schon längst überschritten werden... :Gruebeln: :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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