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Rentennachzahlung ans Jobcenter, und der Rest?

Verfasst: Do 15. Mär 2012, 17:38
von diemuna
Hallo,
ich bekomm seit/ab März 2012 die EM Rente, bin noch mit Partner beim Jobcenter gemeldet.
Die DRV schreibt, dass sie meine Nachzahlung dem Jobcenter gezahlt haben, den Rest bekomme ich.
Dann ist der letzte Satz:
"Falls Sie während des Abrechnungszeitraumes noch weitere Leistungen von anderen ersatz- bzw. erstattungsberechtigten Stellen erhalten haben, bitten wir Sie, Diese Abrechnungsmitteilung den entsprechenden Stellen unverzüglich vorzulegen."
Jetzt meine Frage an euch: welche Stelle könnte damit gemeint sein?
Muss ich dies auch dem Jobcenter mitteilen?
lg von diemuna

Re: Rentennachzahlung ans Jobcenter, und der Rest?

Verfasst: Do 15. Mär 2012, 18:13
von Esuse
Hallo,
der Satz ist Standard. Manche haben ja Arbeitslosengeld und Wohngeld bekommen. Wenn Du H4 bekommen hast, sollte eigentlich keine weitere Stelle im Spiel sein.
Wir haben damals mitgeteilt, daß nur die AfA (in unserem Fall) gezahlt hat, dann war die Nachzahlung ganz schnell da.

Re: Rentennachzahlung ans Jobcenter, und der Rest?

Verfasst: Do 15. Mär 2012, 18:52
von Vrori
Hallo,

die gehen davon aus, dass vor JC auch noch KG oder Arbeitslosengeld geflossen ist...kommt auf den Tag des Beginns an...dann müßtest du noch der KK und dem AA mitteilen, dass du nun Rente bekommst...

LG
Vrori

Re: Rentennachzahlung ans Jobcenter, und der Rest?

Verfasst: Do 15. Mär 2012, 19:54
von Doppeloma
Hallo diemuna,
Falls Sie während des Abrechnungszeitraumes noch weitere Leistungen von anderen ersatz- bzw. erstattungsberechtigten Stellen erhalten haben, bitten wir Sie, Diese Abrechnungsmitteilung den entsprechenden Stellen unverzüglich vorzulegen."
Mit dem JobCenter wurde ja bereits abgerechnet, der Rest Nachzahlung geht die NICHTS mehr an, die Aufrechnung sollte eigentlich DABEI sein, welche Beträge das JC zurückbekommen hat.

Bei uns war es die Wohngeldstelle, zu der wir dann noch mit diesem Schreiben hin mussten, denn in den Nachzahlungsmonaten hatten wir Wohngeld (6 Monate) zu meinem ALGI bezogen, mein Dopa bekam aber SELBER zu der Zeit GAR NICHTS mehr.

Die haben das dann überprüft, wieviel Wohngeld uns bei Zahlung seiner EM-Rente zugestanden hätte und wollten dann auch noch was zurück haben, das MUSS man dann aus der überwiesenen Nachzahlungssumme ausgleichen.
Höhere Beträge braucht man aber NICHT erstatten.

Bei uns blieb aber trotzdem noch was übrig, mit KK und AfA rechnen die üblicherweise DIREKT ab, denn da geht es ja auch um die Sozial-Beiträge (Krankenkasse /Pflegekasse) das entfällt ja beim Wohngeld-Amt.

Ihr solltet jetzt die Überweisung abwarten und wenn es sonst keine Ansprüche weiter gibt /gab (für den rückwirkenden Renten-Zeitraum) außer JC, dann gehört das DIR, ansonsten eben nach Geldeingang noch zur Wohngeldstelle, andere Bezüge fallen mir da gerade nicht ein (BaföG /Unterhaltsvorschüsse ???)...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Rentennachzahlung ans Jobcenter, und der Rest?

Verfasst: Fr 16. Mär 2012, 14:18
von diemuna
Danke an Esuse, Vrori und an Doppeloma für eure Antworten,
Ich konnte es im ersten Moment nicht glauben, dass es wirklich in die eigene Tasche fließt und wollte es schon dem JC melden :( denn es ist ja ein Zuverdienst.
Aber auf jeden Fall freu ich mich über ein kleines Extra jetzt zu Ostern.
einen lieben Gruß von diemuna