Rente..aber was kommt dann??

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gretl
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Rente..aber was kommt dann??

Ungelesener Beitrag von gretl » Mi 3. Feb 2010, 07:20

Moin Ihr Lieben..

Ich habe hier etwas sehr interessantes gefunden..Auch wenn wir es irgendwann mal schaffen werden unsre EM-Rente durch zu boxen.
Mich beschäftigt immer wieder der Gedanke..WAS KOMMT DANACH??
Lest mal dazu nachfolgenden Beitrag..



Erwerbsminderungsrente im Würgegriff der Steuer
Die Bezieherin einer Rente wegen Erwerbsminderung werte sich gegen die gestiegene anteilige Besteuerung dieser Leistung von bisher vier auf nun 50 Prozent. Doch das Gericht belehrte sie eines Besseren.

Die seit dem 1. Januar 2005 geltende Regel, dass Erwerbsminderungsrenten gemäß Paragraf 22 EStG (Einkommensteuergesetz) mit einem Anteil von 50 Prozent und mehr zu besteuern sind, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden (Az.: 8 K 1745/07 E).

Der Entscheidung lag die Klage einer Frau zugrunde, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezog. Ihr Finanzamt besteuerte die Rente in der Vergangenheit mit einem Ertragsanteil von vier Prozent. Durch die Neuregelung des Einkommensteuergesetzes im Rahmen der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes wurde die Rente der Klägerin ab 1. Januar 2005 mit einem Anteil von 50 Prozent besteuert. In der Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils um das 12,5-Fache sah die Klägerin einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz sowie gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.

Die Klägerin monierte außerdem, dass die Erhöhung des Steueranteils einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-Grundsatz des Grundgesetzes darstelle. Die Erwerbsminderungsrente werde nämlich lediglich für einen Zeitraum von zwei Jahren bewilligt. Diese Art von Rente sei daher nicht mit einer "normalen" Altersrente vergleichbar.
Fehlende gesetzliche Grundlage

Doch dem wollten die Richter des Finanzgerichts Münster nicht folgen. Sie wiesen die von der Steuerpflichtigen gegen ihr Finanzamt eingereichte Klage als unbegründet zurück. Nach Auffassung des Gerichts lässt die Begründung zum Alterseinkünftegesetz ausschließlich den Schluss zu, dass die Gesetzesänderungen alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen umfassen, dass heißt auch Renten wegen Erwerbsminderung. Es fehlt daher an einer gesetzlichen Grundlage zum Fortbestand der bis zum 31.12.2004 geltenden Begünstigungsregelung.
Folgerichtig und verfassungsgemäß

Im Übrigen hegt auch das Finanzgericht Münster, ebenso wie der Bundesfinanzhof, keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmungen des Alterseinkünftegesetzes. Nach Ansicht des Gerichts stellt die erhebliche steuerliche Mehrbelastung der Klägerin weder einen verfassungsrechtlichen Eingriff in ihre Eigentumsgarantie noch einen Verstoß gegen Gleichbehandlungs-Grundsatz des Grundgesetzes dar. Das Gericht hält die durch die Gesetzesänderung vorgeschriebene Gleichbehandlung von "regulären" Alterseinkünften und Erwerbsminderungs-Renten für folgerichtig und für verfassungsmäßig geboten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das Gericht eine Revision gegen das Urteil zugelassen. Bisher war nicht zu erfahren, ob die Klägerin von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.(verpd)


Quelle
Zuletzt geändert von WiZaRd am Mi 3. Feb 2010, 07:26, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte richtig verlinken :)
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Schwarze Rose
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Re: Rente..aber was kommt dann??

Ungelesener Beitrag von Schwarze Rose » Mi 3. Feb 2010, 08:18

Hallo Gretl,
das Geld bzw. die EM-Rente, die man sich mehr oder weniger mühsam erkämpft hat bekommt also der Staat
durch die Einkommenssteuer wieder zurück? Ich hoffe nur, dass die Klägerin gegen dieses Urteil weiter vorgeht.
Mit meinem GdB-Bescheid bekam ich eine Bescheinigung für das Finanzamt, dass ich weniger Einkommenssteuer
zahlen brauch (falls ich jemals in den Genuß irgendwelcher Rente komme).
Gruß
Schwarze Rose
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Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt und gebe nur meine Erfahrungen und Wissen weiter.

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Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 3. Feb 2010, 09:18

Es geht, wenn ich es richtig verstehe um eine EM Rente.
Somit ist es ein Gemisch aus Rente und Bezügen aus einer Arbeitstätigkeit.

Die reine EU, also Erwerbsunfähigkeitsrente bleibt bis zu einem gewissen Betrag (1500 Euro...bin mir nicht ganz sicher) unangetastet.

Ein Hinzuverdienst zur EU Rente wird steuerlich angerechnet.
(Vom Hinzuverdienst bei einer befristeten Rente rate ich ab)

So..hoffe, dass ich das nun richtig hier geschrieben habe.
Gruß
Miko

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Re: Rente..aber was kommt dann??

Ungelesener Beitrag von Peramos » Mi 3. Feb 2010, 16:53

Also, wenn der Ehepartner arbeitet, wird 50% der Rente besteuert, also die Hälfte von der EM-Rente so habe ich das mitbekommen.
Vom Hinzuverdienst rate ich auch bei befristete Rente ab, wenn man 2h arbeiten kann, werden es raz faz 6h und mehr beim nächsten Gutachter.
Gemeinsam sind wir stark und wir werden noch stärker.

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gretl
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Re: Rente..aber was kommt dann??

Ungelesener Beitrag von gretl » Mi 3. Feb 2010, 20:12

Hallo Peramos,
Klasse, das Du auch zu uns gefunden hast. Du siehst, wir haben doch schon etwas geschafft?..Ich denke, Du erinnerst Dich noch?
An Akte haben wir uns natürlich auch gewandt, mit dem Ergebnis= O...
Aber dafür haben wir Kontakt zu einer Redakteurin eines anderen Sendes bekommen..Dieser Sender hat anscheinend Interesse an uns..Wir setzen große Hoffnungen darauf, denn nach wie vor werden wir versuchen uns an die Öffentlichkeit zu wenden. Denn dieser Missstand muss einfach den Menschen, da draußen, näher gebracht werden..Denn es kann JEDEN treffen..
Ich würde mich freuen,wenn Du uns mit Deinen Beiträgen bereichern könntest..
Also, auf gute Zusammenarbeit..
Grüße von gretl Bild


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