Liebe Antonia,
hast ja schon wieder tolle Infos bekommen und selbst bist du ja ohnehin bereits zu der Erkenntnis gelangt, dass am Widerspruch KEIN Weg vorbeiführt
Eintritt der Erwerbsminderung war bei mir vor über drei Jahren!!!
Hier kann ich Esuse nur zustimmen, dieser Zeitpunkt ist zu berücksichtigen und nicht allgemein das Antragsdatum.
Ein weiterer WICHTIGER Punkt für die Begründung des Widerspruches.
Den Aussagen zur "Arbeitsmarktrente" kann ich mich nur bedingt anschließen, denn dafür ist zunächst mal ein volles Jahr Abhängigkeit von AfA bzw H4-Amt notwendig, offizielle, vom Amt finanzierte Arbeitslosigkeit!
Hier ist auch der Gedankengang von Esuse nicht verkehrt, dass diese Variante bei einer Teilrente wegen
BU eher NICHT zum Tragen kommt, da ist es dem A-Amt und der DRV nämlich egal, ob ein Teilzeitarbeitsplatz da ist oder vermittelt werden kann!
Die
VOLLE BU-Rente ergibt nur die Hälfte an Renten-Zahl-Betrag, ist aber in dem Sinne KEINE Teil-Erwerbsminderungs-Rente!!!
Die ist erst offiziell anerkannt, wenn am allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch zwischen 3 und höchstens 6 Stunden gearbeitet werden KANN (lt.DRV), das heißt, BU-Rente UND TEIL-Erwerbsminderung KÖNNEN parallel bestehen (DOPPELT Geld gibt es deswegen aber nicht!)!
Aber NUR bei einer
Teil-Erwerbsminderung kommt die "Arbeitsmarktrente" in Betracht, wenn die AfA/Arge den
EM-Teil-Rentner NICHT innerhalb eines Jahres auf einen "geeigeneten, leidensgerechten" Teilzeit-Arbeitsplatz (für die restliche Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden!) vermitteln konnte
Das "bekaspern" die (AfA /DRV) dann untereinander und der EM-Rentner bekommt dann einen neuen Bescheid darüber, dass NUN die VOLLE EM-Rente (auf Grund der Arbeitsmarktlage) bis zum Ende der angegebenen Befristung gezahlt wird.
Eine BU-Rente IST KEINE (reguläre) Teil-Erwerbsminderungs-Rente, NUR wird eine BU-Rente eben "normal" auch NICHT befristet, weil es eher unwahrscheinlich ist, dass eine BU sich wieder ändert, es sei denn es wird zusätzlich (durch die DRV!) eine Umschulung in einen anderen Beruf angeboten/gemacht.
Zwingend ist hier jedoch (meines Wissens!) die konkrete Angabe eines Verweisberufes, den du mit den Kenntnissen deines (BU-) Berufes und deinen gesundheitlichen Möglichkeiten auch ausüben könntest, nach relativ kurzer Einarbeitung.
Der Verweis "auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" geht eigentlich nur bei angelerntem/ungelerntem Vorberuf/letzter Tätigkeit, ABER bei Verweis gibt es ja widerum (eigentlich) KEINE BU-Rente.
Deshalb wurde mir ja (als Verweis) die "Registratorin" vorgeschlagen, das wäre mir nach meinen Vorkenntnissen angeblich möglich und "sozial" (also vom Einkommen her) zumutbar, NUR bekomme ich wegen meiner erwiesenen BU (für die letzte Tätigkeit) trotzdem (oder gerade deshalb???) KEINE BU-Rente
Irgendwie blicken die bei ihren Bescheiden wohl auch NICHT mehr durch, bei mir stehen ja im Ablehnungsbescheid für den Widerspruch auch schon wieder andere Kuriositäten drin, als im Ursprungsbescheid (z.B. die komischen Verweise auf die Uralt-Urteile zu Selbstständiger Tätigkeit???).
Die ganze Konstellation deines Bescheides enthält wirklich schon so viele Angriffspunkte, denn da passt irgendwie GAR NICHTS zusammen.
Ich glaube (nicht nur) DIE von der DRV müssen ALLE mal zur REHA, DIE sind
ALLE KOMPLETT BERUFSUNFÄHIG
Liebe Grüße und
von der langsam immer verwirrteren Doppeloma