Es ist soweit - Post von der DRV....
- Blacky
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Normalerweise wandelt sich die halbe Rente in eine Arbeitsmarktrente um.
Hier rächt es sich das du dich nicht bei der Arge gemeldet hast.
Sieh bitte zu das du das sofort nach dem Umzug erledigst.
Denn dann mußt du nicht kämpfen und nach der Befristung wird eh neu entschieden.
Hier rächt es sich das du dich nicht bei der Arge gemeldet hast.
Sieh bitte zu das du das sofort nach dem Umzug erledigst.
Denn dann mußt du nicht kämpfen und nach der Befristung wird eh neu entschieden.
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Liebe Antoinia,
Ich gratuliere zur Rente,w enns auch leider nur die halbe erst ist.
Dann wollen wir Dir mal Alle die Daumen drücken, das dein Widerspruch gut durchgeht.
Darum schnell den Widerspruch einreichen.
Alles Liebe Ulla
Ich gratuliere zur Rente,w enns auch leider nur die halbe erst ist.
Dann wollen wir Dir mal Alle die Daumen drücken, das dein Widerspruch gut durchgeht.
Darum schnell den Widerspruch einreichen.
Alles Liebe Ulla
- Antonia
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Steile These, Blacky. Hast Du da irgendwas, was diesen Sachverhalt belegt? Paragraphen? Konkreter Fall?Blacky hat geschrieben:Normalerweise wandelt sich die halbe Rente in eine Arbeitsmarktrente um.
Hier rächt es sich das du dich nicht bei der Arge gemeldet hast.
Sieh bitte zu das du das sofort nach dem Umzug erledigst.
Denn dann mußt du nicht kämpfen und nach der Befristung wird eh neu entschieden.
Als was hätte ich mich denn da melden sollen?
Ich denke nicht, daß sich die DRV mit der ARGE kurzgeschlossen hat...
Aber das werde ich ja womöglich zu sehen bekommen, wenn ich Einsicht in die Unterlagen der DRV erhalte.
Mir erscheint die Entscheidung der DRV, mich auf halbe Rente zu setzen sowieso irgendwie seltsam: entweder ich bin über 6 Stunden arbeitsfähig, dann habe ich keinen Anspruch auf Rente (weder EM noch BU), oder aber, ich bin weniger als 6 Stunden arbeitsfähig (das genügt bei meinem Alter), dann bekomme ich die volle Rente.
Stattdessen wird jetzt gesagt, ich stünde dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit 6 Stunden Arbeitsfähigkeit zur Verfügung und gibt mir dennoch ne halbe Rente...
Soll das ein Kompromiß zugunsten der DRV sein?
Zuletzt geändert von Antonia am Fr 3. Dez 2010, 13:49, insgesamt 3-mal geändert.
- angel
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Hallo Antonia,
erstmal herzlichen Glückwunsch zur Teilrente....
aber da Du ja nicht arbeiten kannst, mußt Du auf jeden Fall widersprechen.
Dafür drücke ich dir die Daumen und wünsche viel Erfolg!
erstmal herzlichen Glückwunsch zur Teilrente....
aber da Du ja nicht arbeiten kannst, mußt Du auf jeden Fall widersprechen.
Dafür drücke ich dir die Daumen und wünsche viel Erfolg!
- Esuse
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Wenn es die halbe Rente wegen BU gibt, ist dann die Arbeitsmarktrente möglich?
Mir war, als ob ich irgendwo gelesen hätte, daß das nicht geht.
http://www.sbv-ag-nrw.de/texteaktuell/neuerente.htm
Hier ein Link zur Arbeitsmarktrente
http://www.versicherungsmagazin.net/arb ... rungsrente
Mir war, als ob ich irgendwo gelesen hätte, daß das nicht geht.
http://www.sbv-ag-nrw.de/texteaktuell/neuerente.htm
Hier ein Link zur Arbeitsmarktrente
http://www.versicherungsmagazin.net/arb ... rungsrente
Liebe Grüße
Esuse
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- Antonia
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Danke Esuse für die Links.Esuse hat geschrieben:Wenn es die halbe Rente wegen BU gibt, ist dann die Arbeitsmarktrente möglich?
Mir war, als ob ich irgendwo gelesen hätte, daß das nicht geht.
http://www.sbv-ag-nrw.de/texteaktuell/neuerente.htm
Hier ein Link zur Arbeitsmarktrente
http://www.versicherungsmagazin.net/arb ... rungsrente
Drucke mir den ersten auf jeden Fall mal aus und lese ihn durch. Hoffe, daß ich das Kauderwelsch auch auf die Reihe bekomme.
Bei dem zweiten Link heißt es übrigens schon mal:
Da verspüre ich schon direkt wieder so'n dumpfes Grollen im Hals....Ausgezahlt wird eine befristete Rente frühstens ab dem 7. Monat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung.
Ich bekomme die Rente 7 Monate nach Antragsstellung!!! Halloooo!!! Klingelinglingelingeling!!!!! Hört ihr das Totenglöckchen, liebe DRV-Heinis!???
Eintritt der Erwerbsminderung war bei mir vor über drei Jahren!!!
- Esuse
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Ich glaube, der Termin wird ziemlich willkürlich von der DRV festgelegt. Bei manchen ist es der Termin des Gutachtens, oder des Rehaantrages oder der Rehaentlassung. Immer so, wie es der DRV am besten paßt.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
hallo,
die Gutachter haben eine spezielle Fragen zu beantworten: nämlich die Frage nach dem Eintritt der Erwerbsminderung und die Gutachter schreiben dann: frühestens mit Antragsbeginn, oder zu Beginn einer stat. Behandlung, oder mit Beginn des REHA-Antrages usw.....
die DRV verläßt sich auf die Aussagen der Gutachter..
LG
Vrori
die Gutachter haben eine spezielle Fragen zu beantworten: nämlich die Frage nach dem Eintritt der Erwerbsminderung und die Gutachter schreiben dann: frühestens mit Antragsbeginn, oder zu Beginn einer stat. Behandlung, oder mit Beginn des REHA-Antrages usw.....
die DRV verläßt sich auf die Aussagen der Gutachter..
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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- Doppeloma
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Liebe Antonia,
hast ja schon wieder tolle Infos bekommen und selbst bist du ja ohnehin bereits zu der Erkenntnis gelangt, dass am Widerspruch KEIN Weg vorbeiführt
Ein weiterer WICHTIGER Punkt für die Begründung des Widerspruches.
Den Aussagen zur "Arbeitsmarktrente" kann ich mich nur bedingt anschließen, denn dafür ist zunächst mal ein volles Jahr Abhängigkeit von AfA bzw H4-Amt notwendig, offizielle, vom Amt finanzierte Arbeitslosigkeit!
Hier ist auch der Gedankengang von Esuse nicht verkehrt, dass diese Variante bei einer Teilrente wegen BU eher NICHT zum Tragen kommt, da ist es dem A-Amt und der DRV nämlich egal, ob ein Teilzeitarbeitsplatz da ist oder vermittelt werden kann!
Die VOLLE BU-Rente ergibt nur die Hälfte an Renten-Zahl-Betrag, ist aber in dem Sinne KEINE Teil-Erwerbsminderungs-Rente!!!
Die ist erst offiziell anerkannt, wenn am allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch zwischen 3 und höchstens 6 Stunden gearbeitet werden KANN (lt.DRV), das heißt, BU-Rente UND TEIL-Erwerbsminderung KÖNNEN parallel bestehen (DOPPELT Geld gibt es deswegen aber nicht!)!
Aber NUR bei einer Teil-Erwerbsminderung kommt die "Arbeitsmarktrente" in Betracht, wenn die AfA/Arge den EM-Teil-Rentner NICHT innerhalb eines Jahres auf einen "geeigeneten, leidensgerechten" Teilzeit-Arbeitsplatz (für die restliche Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden!) vermitteln konnte
Das "bekaspern" die (AfA /DRV) dann untereinander und der EM-Rentner bekommt dann einen neuen Bescheid darüber, dass NUN die VOLLE EM-Rente (auf Grund der Arbeitsmarktlage) bis zum Ende der angegebenen Befristung gezahlt wird.
Eine BU-Rente IST KEINE (reguläre) Teil-Erwerbsminderungs-Rente, NUR wird eine BU-Rente eben "normal" auch NICHT befristet, weil es eher unwahrscheinlich ist, dass eine BU sich wieder ändert, es sei denn es wird zusätzlich (durch die DRV!) eine Umschulung in einen anderen Beruf angeboten/gemacht.
Zwingend ist hier jedoch (meines Wissens!) die konkrete Angabe eines Verweisberufes, den du mit den Kenntnissen deines (BU-) Berufes und deinen gesundheitlichen Möglichkeiten auch ausüben könntest, nach relativ kurzer Einarbeitung.
Der Verweis "auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" geht eigentlich nur bei angelerntem/ungelerntem Vorberuf/letzter Tätigkeit, ABER bei Verweis gibt es ja widerum (eigentlich) KEINE BU-Rente.
Deshalb wurde mir ja (als Verweis) die "Registratorin" vorgeschlagen, das wäre mir nach meinen Vorkenntnissen angeblich möglich und "sozial" (also vom Einkommen her) zumutbar, NUR bekomme ich wegen meiner erwiesenen BU (für die letzte Tätigkeit) trotzdem (oder gerade deshalb???) KEINE BU-Rente
Irgendwie blicken die bei ihren Bescheiden wohl auch NICHT mehr durch, bei mir stehen ja im Ablehnungsbescheid für den Widerspruch auch schon wieder andere Kuriositäten drin, als im Ursprungsbescheid (z.B. die komischen Verweise auf die Uralt-Urteile zu Selbstständiger Tätigkeit???).
Die ganze Konstellation deines Bescheides enthält wirklich schon so viele Angriffspunkte, denn da passt irgendwie GAR NICHTS zusammen.
Ich glaube (nicht nur) DIE von der DRV müssen ALLE mal zur REHA, DIE sind ALLE KOMPLETT BERUFSUNFÄHIG
Liebe Grüße und von der langsam immer verwirrteren Doppeloma
hast ja schon wieder tolle Infos bekommen und selbst bist du ja ohnehin bereits zu der Erkenntnis gelangt, dass am Widerspruch KEIN Weg vorbeiführt
Hier kann ich Esuse nur zustimmen, dieser Zeitpunkt ist zu berücksichtigen und nicht allgemein das Antragsdatum.Eintritt der Erwerbsminderung war bei mir vor über drei Jahren!!!
Ein weiterer WICHTIGER Punkt für die Begründung des Widerspruches.
Den Aussagen zur "Arbeitsmarktrente" kann ich mich nur bedingt anschließen, denn dafür ist zunächst mal ein volles Jahr Abhängigkeit von AfA bzw H4-Amt notwendig, offizielle, vom Amt finanzierte Arbeitslosigkeit!
Hier ist auch der Gedankengang von Esuse nicht verkehrt, dass diese Variante bei einer Teilrente wegen BU eher NICHT zum Tragen kommt, da ist es dem A-Amt und der DRV nämlich egal, ob ein Teilzeitarbeitsplatz da ist oder vermittelt werden kann!
Die VOLLE BU-Rente ergibt nur die Hälfte an Renten-Zahl-Betrag, ist aber in dem Sinne KEINE Teil-Erwerbsminderungs-Rente!!!
Die ist erst offiziell anerkannt, wenn am allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch zwischen 3 und höchstens 6 Stunden gearbeitet werden KANN (lt.DRV), das heißt, BU-Rente UND TEIL-Erwerbsminderung KÖNNEN parallel bestehen (DOPPELT Geld gibt es deswegen aber nicht!)!
Aber NUR bei einer Teil-Erwerbsminderung kommt die "Arbeitsmarktrente" in Betracht, wenn die AfA/Arge den EM-Teil-Rentner NICHT innerhalb eines Jahres auf einen "geeigeneten, leidensgerechten" Teilzeit-Arbeitsplatz (für die restliche Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden!) vermitteln konnte
Das "bekaspern" die (AfA /DRV) dann untereinander und der EM-Rentner bekommt dann einen neuen Bescheid darüber, dass NUN die VOLLE EM-Rente (auf Grund der Arbeitsmarktlage) bis zum Ende der angegebenen Befristung gezahlt wird.
Eine BU-Rente IST KEINE (reguläre) Teil-Erwerbsminderungs-Rente, NUR wird eine BU-Rente eben "normal" auch NICHT befristet, weil es eher unwahrscheinlich ist, dass eine BU sich wieder ändert, es sei denn es wird zusätzlich (durch die DRV!) eine Umschulung in einen anderen Beruf angeboten/gemacht.
Zwingend ist hier jedoch (meines Wissens!) die konkrete Angabe eines Verweisberufes, den du mit den Kenntnissen deines (BU-) Berufes und deinen gesundheitlichen Möglichkeiten auch ausüben könntest, nach relativ kurzer Einarbeitung.
Der Verweis "auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" geht eigentlich nur bei angelerntem/ungelerntem Vorberuf/letzter Tätigkeit, ABER bei Verweis gibt es ja widerum (eigentlich) KEINE BU-Rente.
Deshalb wurde mir ja (als Verweis) die "Registratorin" vorgeschlagen, das wäre mir nach meinen Vorkenntnissen angeblich möglich und "sozial" (also vom Einkommen her) zumutbar, NUR bekomme ich wegen meiner erwiesenen BU (für die letzte Tätigkeit) trotzdem (oder gerade deshalb???) KEINE BU-Rente
Irgendwie blicken die bei ihren Bescheiden wohl auch NICHT mehr durch, bei mir stehen ja im Ablehnungsbescheid für den Widerspruch auch schon wieder andere Kuriositäten drin, als im Ursprungsbescheid (z.B. die komischen Verweise auf die Uralt-Urteile zu Selbstständiger Tätigkeit???).
Die ganze Konstellation deines Bescheides enthält wirklich schon so viele Angriffspunkte, denn da passt irgendwie GAR NICHTS zusammen.
Ich glaube (nicht nur) DIE von der DRV müssen ALLE mal zur REHA, DIE sind ALLE KOMPLETT BERUFSUNFÄHIG
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
ich weiß nicht mir schwirrt der Kopf und schwillt der Hals wenn ich das mit der Bu-Rente lese..ABER bei Verweis gibt es ja widerum (eigentlich) KEINE BU-Rente.
Fakt ist....bin vor 61 geb.
Fakt ist...ich habe erlernten Beruf....
Fakt ist...alle Gu.bestätigen kann meinen Beruf nicht mehr tun (unter 3 std)...(seit 2000)
Fakt ist...ich bekomme gar nichts.... aber warum?
Fakt ist..auf den Job auf den sie mich verweisen gibt es mit meinen Einschränkungen nicht
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
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