Hallo Hamburger Deern
Ich denke, wir (die Forenmitglieder) werden das alles gemeinsam hier mit dir schon noch aufgedröselt bekommen und auch mit dir versuchen, Klarheit in die damalige Situation zu bringen.
Anhand deiner Rentenversicherungszeiten, du hast ja bei deiner Kontenklärung zur Berentung dazu eine aktuelle Aufrechnung der einzelnen Versicherungsjahre bekommen, kannst du die genauen Versicherungs- und somit auch die Beschäftigungszeiten aus den Vorjahren vor 2000 einsehen.
Wenn darin auch Versicherungszeiten aus dem ö. D. vorliegen, dann sollte parallel dazu aktuell eine Abklärung erneut bei der VBL durch dich erfolgen, wie der AG das auch damals zusatzversicherungsvertraglich zu handhaben hatte, was da an Zeiten ggf. entstanden und durch den AG gemeldet sind.
Wenn nicht ausdrücklich dein damaliger Arbeitsvertrag bei der ausgeübten Tätigkeit im ö. D. den Ausschluss der Zusatzversorgung hergab (du schriebst etwas von Zeitverträgen), oder du nur dort bei der FHH gearbeitet aber nicht von/bei ihnen angestellt warst und du durch einer anderen Firma versicherungsrechtlich gemeldet wurdest, dann sollte eigentlich der Tarifvertrag des ö. D. diese Zusatzversorgungsangelegenheit auch bei dir geregelt haben.
Eine eingeleitete Beitragserstattung war und ist ja bisher auch aus den Vorzeiten nicht erfolgt.
Evtl. kann dir auch die KK wieder dienlich sein, also die KK, die damals die Beiträge durch den AG eingefahren haben, zu klären, wie und wie lange dein Beschäftigungsverhältnis wo und bei wem war.
Auch wenn es viel Umstand bedeutet, nun im Nachhinein die Unterlagen noch einmal aufleben zu lassen und beizuschleppen, so ist es aber bares Geld, was dir ggf. unrechtmäßig flöten ginge.
Die zu erwarteten 36 Euro ungrad würden jährlich mit einem 1% automatisch ihre Erhöhung finden und wären mehr, als man für sein Geld aktuell auf jeder Bank an Sparzins bekommt
Nein, Spaß beiseite!
Auch für einen vermeintlich geringen Betrag, lohnt sich das Kämpfen, wenn diese Ansprüche rechtsgültigen Bestand haben.
Die Definition
"gering" muss und sollte man der Definition
"nichts" gegenüberstellen und dann wird aus
"gering" auch wieder
VIEL, um das es sich am Ende lohnt nachzuforschen!
Wir werden der Sache auf dem Grund kommen, egal wie es ausgehen wird.
Du musst nur geduldig bleiben und die Situation Stück für Stück rekonstruieren.
Lieben Gruß sendet agnes
![Umarm :umarm:](./images/smilies/umarm.gif)