Einsicht in die Unterlagen wegen Widerspruch

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
royan
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Einsicht in die Unterlagen wegen Widerspruch

Ungelesener Beitrag von royan » Do 11. Aug 2011, 10:15

Guten Morgen,

heute habe ich nach meinem unbegründeten Widerspruch endlich Post von der DRV bekommen. Allerdings nicht, wie erwartet, eine Kopie der Unterlagen, die zur Ablehnung geführt haben sondern:

"Ihr Widerspruch vom 01.08.2011 ist bei uns eingegangen.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wegen Ablehnung der Rente wegen Erwerbsminderung wurde mit heutiger Post die Verwaltungsakte an die zuständige Behörde, Markt xxx gesandt.

Wir bitten Sie deshalb, sich mit der oben genannten Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen und nach Einsichtnahme in der Verwaltungsakte den Widerspruch bis spätestens 31.08.2011 zu begründen.

Mit freundlichen Grüßen"

Erstmal habe ich nix davon gehört, dass man seine Akte bei der Gemeindeverwaltung ansehen soll, ist das bei anderen auch so gewesen?

Nun ja, ist ja aber nicht unbedingt das Problem. Also, bei der Gemeinde angerufen, Auskunft bekommen: "die zuständige Mitarbeiterin kommt erst am 29.08.2011 wieder". Darauf ich, ich muss aber bis 31.08.2011 begründen, die MA: "das reicht doch, der 29. ist der Montag, der 31. ist doch erst der Mittwoch." :groehl:

Daraufhin hab ich etwas energischer darauf hingewiesen, dass ich sicher nicht in der Lage bin, mir montags irgendwelche Unterlagen anzusehen und bis Dienstag einen Widerspruch geschrieben zu haben, dami der rechtzeitig in der Post ist, damit er Mittwochs dann da ist. :grinser: :teufel:

Schon hatte ich einen anderen MA am Telefon und kann mir heute mittag die Unterlagen ansehen. Lt. seiner Aussage kann ich von einigen Unterlagen auch Kopien bekommen (nach Rücksprache mit der DRV wohl), aber nicht von der gesamten Verwaltungsakte. :jaa: :icon_e_wink:

Kennt das jemand von Euch auch so? Oder ist das was bayerntypisches?

LG
Royan :teufel:

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Re: Einsicht in die Unterlagen wegen Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 11. Aug 2011, 10:37

Hallo royan,

das ist nicht bayerntypisch, ich glaube, die Akten bekommt man nicht nach Hause geschickt, sondern zum Anwalt, Sozialverband, Arzt oder eben zur Gemeinde.


LG
Esuse
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Einsicht in die Unterlagen wegen Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Rudra » Do 11. Aug 2011, 12:05

. . . genau so ist es. Verwaltungsakten dürfen nicht an Privatpersonen übersandt werden.
Es ist besser ein kleines Licht zu entzünden,
als über große Dunkelheit zu klagen.

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Update

Ungelesener Beitrag von royan » Do 11. Aug 2011, 14:23

Hallo,
eben hab ich mir mal alle Unterlagen angeschaut. Das, was für mich wichtig ist, habe ich auch kopiert bekommen. :grinser:

Das Gutachten ist so, wie ich es nach dem Termin schon erwartet habe. Sie hat ja alles in meiner Anwesenheit diktiert. Die ärztliche Stellungnahme besteht aus drei Sätzen: Letzte Tätigkeit als Sachbearbeiterin CAD: > 6 Stunden; Leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes: > 6 Stunden. Empfohlen wir die Durchführung einer stationären psychosomatischen Reha in einer Fachklinik mit Ausrichtung auf die Behandlung von chronischen Schmerzstörungen.

Also doch die Psychoecke, wie gedacht. :lachen: Nach der Begrüßung: "Was, sie wollen Rente haben? Sie waren ja noch keine 78 Wochen krank geschrieben. Lassen Sie sich erstmal 78 Wochen krank schreiben, das ist in Deutschland der übliche Weg vor der Rente." war ja nix anderes zu erwarten. :confused:

Alle neuen Unterlagen hat die Gutachterin nicht zur Kenntnis und nicht in die Akte genommen, da hab ich doch schonmal eine gute Grundlage für meinen Widerspruch. :applaus:

LG
Royan :teufel:

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Re: Einsicht in die Unterlagen wegen Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 11. Aug 2011, 21:03

Hallo Royan!
royan hat geschrieben:Erstmal habe ich nix davon gehört, dass man seine Akte bei der Gemeindeverwaltung ansehen soll, ist das bei anderen auch so gewesen? Kennt das jemand von Euch auch so?
Das ist zulässig, ist so im Gesetz geregelt.

SGB X § 25 Absatz 4
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte...

....(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.


D.h. laut Gesetz müssen die eigentlich gar keine Kopien zuschicken, können es aber tun. In meiner BG-Sache wurde die Akte ans hiesige Sozialgericht geschickt, wo ich Einsicht nehmen und und Kopien anfertigen konnte. In meiner SBA-Sache hätte ich auf dem Versorgungsamt Einsicht nehmen müssen, Akteneinsicht war beantragt, mit Ankündigung von Klage. Ich habe es dann aber gelassen und nicht geklagt, da ich zu der Zeit mal wieder in einer schweren Depression hing, wo gar nicht mehr ging.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

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