![Smile :smile:](./images/smilies/smile.gif)
wieso sie das abgelehnt haben steht ja im Bescheid, weil sie der Meinung sind du brauchst KEINE Rente , du KANNST arbeiten gehenFalls Sie beabsichtigen,den Widerspruch zu begründen,senden Sie uns die Begründung-eventuell mit weiteren Unterlagen - bitte innerhalb von vier Wochen zu. von wegen die sollen mir erst mal schreiben wieso die das abgelent haben die schreiben das ich die Akteneinsicht noch erhalte.
![Ic_down :ic_down:](./images/smilies/ic_down.gif)
MEHR begründen brauchen die (leider) NICHT, du hast doch im Zuge des Widerspruches direkt auch schon die maßgeblichen Unterlagen (Akteneinsicht!) angefordert, die zu dieser Entscheidung geführt haben..., wieso haben die den Kram nicht gleich mitgeschickt, DAS brauchst du doch FÜR deine Begründung ...
![Confused :confused:](./images/smilies/confused.gif)
![Gruebeln :Gruebeln:](./images/smilies/Gruebeln.gif)
Solange dir diese Unterlagen (und das sollten NICHT NUR die DRV-GA sein) nicht zur Prüfung zur Verfügung stehen, können die sich ihren Termin für die Begründung sonstwohin schieben, aber so versuchen sie gerne, die Leute gleich wieder unter Druck zu setzen, dabei gibt es für eine solche Terminvorgabe (für die Begründung!) nicht mal eine Rechtsgrundlage.
Es gibt NUR eine gesetzliche Frist (1 Monat nach Eingang des Bescheides bei DIR!!!) für den Widerspruch an sich und die wurde eingehalten.
![Ic_up :ic_up:](./images/smilies/ic_up.gif)
Hast ja geschrieben, dass bei dir jetzt der VDK dran ist, ich wünsche dir da VIEL Erfolg
![Ic_up :ic_up:](./images/smilies/ic_up.gif)
Liebe Grüße von der Doppeloma
![Umarm :umarm:](./images/smilies/umarm.gif)