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Re: Blockfrist Krankengeld

Verfasst: Mo 18. Okt 2010, 18:07
von Antonia
Fulgora hat geschrieben: Zum Thema Lupinchen:
AU schreiben lassen wegen der DRV ja, aber abgeben der AU-Bescheinigungen bei der AfA AUF KEINEN FALL. Bei anerkanntem ALG1nach §125 ist man faktisch von der AfA für AU erklärt worden und sollte man nach §117 ALG1 beziehen und gibt die AU-Bescheinigungen ab wird man nach 6 Wochen in Hartz4 abgeschoben. Denn bei ALG1 nach §117 muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
:winke: Huhu, hier ist so eine §117-in; ich hab über die volle Bezugszeit des ALG1 (12 Monate in meinem Fall) immer wieder AUs - von meiner Hausärztin ausgestellt - eingereicht. Mich hat niemand in H-4 abgeschoben. Für den Arbeitsmarkt verfügbar war ich ja - theoretisch.

Grüsse

Antonia

Re: Blockfrist Krankengeld

Verfasst: Di 19. Okt 2010, 10:34
von Fulgora
Für den Arbeitsmarkt verfügbar war ich ja - theoretisch.
Dann war dein SB der AfA ein Vollpfosten der die Vorschriften der AfA nicht kennt, denn AU stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Wenn man während einer Beschäftigung AU geschrieben wird, dann gilt das im Nomalfall für die Tätigkeit die der Kranke verrrichtet.
Wird man während Arbeitslosengeldbezug AU geschrieben, dann gilt das das für sämtliche möglichen Tätigkeiten.
Darum gibt es ja schon bemühungen, das man einen Arbeitslosen als normaler Hausarzt gar nicht Arbeitsunfähig schreiben kann.

Hierzu ein nettes Statement eines Facharztes für Neurologie

Leider wird auf der Seite nicht bekannt von wem folgendes Zitat stammt:
"Auch die Festlegung der Arbeitsfähigkeit, täglich tausendfach von Ärzten praktiziert, ist durch die Unbestimmtheit des Begriffs weitgehend zu einer Sache des Ermessens geworden. Dieses Ermessen ist sogar so frei, dass es oft gar nicht mehr allein nach ärztlichen Richtlinien gehandhabt wird. Wir wissen alle, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oft nur eine ärztlich sanktionierte, aber durchaus nicht immer ärztlich begründete Fluchthilfe für Alltagsüberdrüssige... ist." Zitat aus :Mit Kollegialen Grüssen ...
Das von einem Arzt ist mehr als beschämend.

Re: Blockfrist Krankengeld

Verfasst: Di 19. Okt 2010, 11:03
von Antonia
Fulgora hat geschrieben:
"Auch die Festlegung der Arbeitsfähigkeit, täglich tausendfach von Ärzten praktiziert, ist durch die Unbestimmtheit des Begriffs weitgehend zu einer Sache des Ermessens geworden. Dieses Ermessen ist sogar so frei, dass es oft gar nicht mehr allein nach ärztlichen Richtlinien gehandhabt wird. Wir wissen alle, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oft nur eine ärztlich sanktionierte, aber durchaus nicht immer ärztlich begründete Fluchthilfe für Alltagsüberdrüssige... ist." Zitat aus :Mit Kollegialen Grüssen ...
Das von einem Arzt ist mehr als beschämend.
Kann so nur von einem Schlechtachter geäußert worden sein. Zum Kotzen sowas. Da gehört einfach nur reingeschlagen.