Berufsschutz??

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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xthomas
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von xthomas » Do 12. Okt 2017, 10:57

Hallo ihr lieben, und danke

also Rechtsschutzversicherung brauche ich nicht , werde aber in den VRK eintreten man weis ja nie ob ich die mal brauche, und kostet ja nicht viel.

bei mein alter habe ich mich verschrieben , bin 59 und geboren im februar 58 mach den Kohl sicherlich auch nicht dünner .

Will noch was über meine Krankheit schreiben, beide Hände Karpaltunnelsyndrom mit Arthrose in den Fingergelenken und Knopel , OP ende 2016 und

anfang 2017 keine verbesserung bis Heute, das war der Hauptgrund für die Reha.

Starker Bandscheibenverschleiß EVL mit op im Frühjahr 2018 .

Werde auch weiterhin AU geschrieben , frage muss ich die AU jetzt beim Arbeitsamt abgeben?oder wie mache ich das am besten.

Für den ÄD hätte ich fast alle unterlagen , soll ich die mit abgeben plus Rehabeurteilung?

Bin leider zufrühr beim Amt gewesen, hab ja erst die Aussteuerung zum 30.11.2017 ,nun will sie das ich den Ärztlichen Antrag bis zum dienstag abgeben.

so erstmal genug.

DANKE;DANKE

Und Schöne Liebe Grüße aus Hamburg

Thomas
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von k@lle » Do 12. Okt 2017, 11:26

hi
Hast du einen GdB (schwerbehinderungsausweis)?
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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xthomas
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von xthomas » Do 12. Okt 2017, 11:46

k@lle hat geschrieben:
Do 12. Okt 2017, 11:26
hi
Hast du einen GdB (schwerbehinderungsausweis)?
Danke
Hallo
NEIN habe ich nicht; kann ich den ein beantragen?oder soll ich ?
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 12. Okt 2017, 14:53

Hallo xthomas, :smile:
also Rechtsschutzversicherung brauche ich nicht , werde aber in den VRK eintreten man weis ja nie ob ich die mal brauche, und kostet ja nicht viel.
Du meinst sicher den VDK, das kostet zunächst mal mindestens einen VOLLEN Jahresbeitrag, ehe die überhaupt einen Stift für dich (erst Mitglied werden, DANN vielleicht Hilfe bekommen :lesen: ) in die Hand nehmen werden, von Krankengeld und ALGI (besonders nach einer Aussteuerung) haben die meist NULL Ahnung.

Schau an, ein weiterer Hamburger in der K-o-R-Runde, da sind die wohl auch nicht besonders hilfreich wenn man sich hier so umliest ...
Bei Bedarf (und "Bedürftigkeit" nach SGB II) kannst du dort die ÖRA aufsuchen wenn du rechtliche Probleme hast ..., spar dir dein Geld, du wirst es noch brauchen ...

Hier im Forum gibt es sehr "gemischte" Erfahrungen mit den Sozial-Verbänden (VDK / SovD), die meisten sind eher negativ, nur im Ausnahmefall waren die (bei Antrag Schwerbehinderung / EM-Rente) mal wirklich "zu gebrauchen".
bei mein alter habe ich mich verschrieben , bin 59 und geboren im februar 58 mach den Kohl sicherlich auch nicht dünner .


Das macht in deiner Situation wirklich kaum einen Unterschied, berufliche Bildung zahlt man (DRV wäre zuständig) dir in keinem Falle mehr, du wärst ja bereits gut Ü 60 wenn du eine Umschulung abgeschlossen hast und da will dich auch kein AG mehr einstellen "frisch von der Schulbank", also ohne Berufserfahrung, da gibt es doch genug Jüngere und vor Allem Gesündere ... :Ohnmacht:
Will noch was über meine Krankheit schreiben, beide Hände Karpaltunnelsyndrom mit Arthrose in den Fingergelenken und Knopel , OP ende 2016 und
anfang 2017 keine verbesserung bis Heute, das war der Hauptgrund für die Reha.
Starker Bandscheibenverschleiß EVL mit op im Frühjahr 2018 .


Sicher nicht so ungewöhnlich in deinem Beruf und mit zunehmendem Lebensalter erkennt auch KEINER mehr was als "Berufs-Krankheit" an davon, das Schicksal teilst du hier mit vielen Rücken-Geplagten, es ist IMMER das Alter und niemals die Arbeit die dazu geführt haben muss. :Verwirrt: :Hilfe:

Mein Dopa hatte schon mit Mitte 30 die erste Bandscheiben-OP, er hatte bis dahin schon zu fleißig Autobahnen gebaut, damals war das noch nicht mal als "Berufs-Krankheit" (im Baubereich) überhaupt anerkannt und es ist immer noch schwer das zu beweisen ...
"Verschleiß" besagt ja nicht mehr als "abgenutzt", das passiert nun mal, bei einem Menschen früher (sicher auch beruflich "gefördert"), bei anderen später und mancher hat Glück und dafür geht was Anderes kaputt ... :glotzen: :Heiss:
Werde auch weiterhin AU geschrieben , frage muss ich die AU jetzt beim Arbeitsamt abgeben?oder wie mache ich das am besten.
Für den ÄD hätte ich fast alle unterlagen , soll ich die mit abgeben plus Rehabeurteilung?


Zur Reha (dass du eine gemacht hast und wann) musst du im Antrag sowieso Auskunft geben, ich persönlich würde NUR die reine Leistungseinschätzung mit beim ÄD einreichen, dann wissen die zumindest schon mal über die BU Bescheid und können nicht versuchen dich wieder in deinen erlernten Beruf schicken zu wollen.
Den ganzen Rest müssen die dafür nicht unbedingt auch lesen dürfen
Bin leider zufrühr beim Amt gewesen, hab ja erst die Aussteuerung zum 30.11.2017 ,nun will sie das ich den Ärztlichen Antrag bis zum dienstag abgeben.


Das ist kein "ärztlicher Antrag" und diese Unterlagen sind ALLE freiwillig, was sie dazu "will" ist also völlig EGAL und du gibst das (was du für richtig halten möchtest) bitte NUR DIREKT beim ÄD ab, die SB der AfA haben keinen Anspruch darauf ihre Nase in deine medizinischen Unterlagen zu stecken, denen hat die Abgabe -Bestätigung vom ÄD dann zu genügen. :aha:

Damit du Geld bekommen wirst ist der Formular-Antrag auf ALGI wichtig und die Arbeitsbescheinigung von deinem AG, kann sogar sein, dass du die letzten beiden AG brauchst dafür ...
Das hätte man dir besser genauer erklären und mitteilen sollen, der ÄD hat gar nicht zu entscheiden ob du ALGI bekommen wirst und wie viel, aber das machen die schon länger so "dringend" ... nur um die Ausgesteuerten direkt schon "unter Druck" zu setzen ...

Hier wartet gerade auch noch Jemand auf den Bescheid und das Geld von der AfA ... sie hat schon im Mai ihre Aussteuerung (zum September) von der KK mitgeteilt bekommen und wollte ALLES "Richtig" machen, damit sie pünktlich ALGI bekommen wird ... im Moment wartet sie immer noch auf die Antworten aus Nürnberg zu ihrer Beschwerde ...
Bisher hat sie weder einen Leistungsbescheid noch Geld von der AfA gesehen ... aber "begutachtet" wurde sie schon (nach Aktenlage) im Juni vom AfA-ÄD ... danach wurde sie noch operiert und hatte eine AHB ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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xthomas
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von xthomas » Do 12. Okt 2017, 15:36

Doppeloma hat geschrieben:
Do 12. Okt 2017, 14:53
Hier wartet gerade auch noch Jemand auf den Bescheid und das Geld von der AfA ... sie hat schon im Mai ihre Aussteuerung (zum September) von der KK mitgeteilt bekommen und wollte ALLES "Richtig" machen, damit sie pünktlich ALGI bekommen wird ... im Moment wartet sie immer noch auf die Antworten aus Nürnberg zu ihrer Beschwerde ...
Das würde ich mir gerne mal durchlesen, wo finde ich den Artikel.

Danke
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 12. Okt 2017, 16:43

Hallo xthomas
Will noch was über meine Krankheit schreiben, beide Hände Karpaltunnelsyndrom mit Arthrose in den Fingergelenken und Knopel , OP ende 2016 und anfang 2017 keine verbesserung bis Heute, das war der Hauptgrund für die Reha.
Starker Bandscheibenverschleiß EVL mit op im Frühjahr 2018 .
@ Doppeloma hat sich bereits zu deinem Krankheitsbild erläuternd gemeldet.

Es ist leider wirklich so, dass Bandscheibenschäden gutachterlich nicht die Anerkennung finden, die ihnen oft gebührt. :jaa:

Diverse BS-Probleme werden sogar unter "Volkskrankheit" verbucht und schon gar, wenn der Betroffene einige fortgeschrittene Lebensjahre auf dem Buckel hat spricht man eher von einem "degenerativem Verschleiß" (natürlichem Alterungsschaden) als von einer beruflich bedingten Schädigung durch Fehl- oder Überlastung.

Ein operierter Bandscheibenschaden gilt nahezu als ausgeheilt, wenn z.B. keine neurale Schädigung als/in Folge sich messbar darstellt (Lähmungen oder starker Kraftverlust etc.).

Ich nehme an, dass ohne nachweisbar nachhaltiger neurologischer Schädigung auch dein Karpaltunnelsyndrom gutachterlich so zu bewerten sein wird. :Gruebeln:

Aus meinem persönlichem Erfahrungsschatz kann ich dir berichten, dass man auch mir (auch vor 1961 geboren und Berufsschutz habend) im Rentenantragsverfahren die Anerkennung der BU zunächst verwehrte und der § 240, wie von @Kalle schon darauf verwiesen, dazu begründend dargelegt wurde.
Die direkte Anerkennung zur EM gab es natürlich auch nicht.

Ich litt bei Rentenantragstellung bereits 21 Jahre an einer schweren Fußwurzelverletzung (Unfallverletzung), die bis dato drei operative Maßnahmen forderten u.a. mit Knocheneigenplastikspende aus meinem Becken.

Zudem litt ich zum Zeitpunkt gleichzeitig schon 16 Jahre unter starken, in den Arm/Hand/Finger ausstrahlenden BS-Beschwerden, ausgehend von einer HWS-Schädigung, mit messbaren neurologischen Folgen, die sich der neuralen Leitbahn geschuldet, mit fortlaufenden Jahren, nicht nur als teilweise Lähmung des Arms und massivem Kraftverlust der Hand, sondern zeitweise bis ins Bein/Fuß ausstrahlend zeigten und mir dann immer wieder den Rollstuhl/Rollator bescherte.

Nachdem die halbjährlichen neurologischen Kontroll-Messungen eine permanente Progredienz (Verschlechterung) aufwiesen, die Ausfallerscheinungen zunahmen und eine absolute Spinalkanalstenose auf mehreren Ebenen der HWS sich bildgebend bei Spezialuntersuchungen darstellte, wurde ich 2x dringlich operativ versorgt.

Mir wurden die defekten BS entfernt, die störenden knöchernen Anbauten (Spondylophyten) abgetragen und erneut mit der Knocheneigenplastikspende aus meinem Becken aufgefüttert.
Drei Wirbelkörper wurden dabei mittels einer Plattenosteosynthese (Titanplatte) und fünf Schrauben verblockt.

Zudem litt ich auch da schon unter Skoliose in der BWS und LWS.

In der LWS Nachweis von weiteren 4 BS-Schäden der unteren LWS, sowie einem gutartigem Tumor bei S1.

Meine jahrelangen NEURO-ORTHOPÄDISCHEN und operativ versorgten Leiden waren dem med. Dienst der DRV demnach nicht ausreichend erklär- und begründbar, um damit die Anerkennung BU oder EM herbeizuführen und meinem Antrag auf Anerkennung stattzugeben.

Im Gegenteil, im letztendlich herbeigeführtem Klageverfahren sprachen sie die Vermutung einer "reinen Psychosomatik" aus, da ich mittlerweile psychologische Unterstützung /Therapie erhielt, um mein chronfiziertes Leiden (chronisches Schmerzsyndrom Stufe III = Morphinmedikation und die psychovegetativen Störungen mit massiver Insomnie = Ein- und Durchschlafstörung ; bis Asomnie = Schlaflosigkeit) und das Gezeter mit der DRV aufzuarbeiten. :kotzen:
Hast du einen GdB (schwerbehinderungsausweis)?

NEIN habe ich nicht; kann ich den ein beantragen?oder soll ich ?
Du/jeder kannst/kann einen solchen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Allerdings, auch hier mache dir nicht wirklich allzu viel Hoffnung auf Anerkennung eines hohen GdBs (Grad der Behinderung), bei den oben von dir genannten Schäden, da auch bei dieser Beurteilung BS-Schädigungen als "Volksleiden" abgetan werden.

Die Funktionsstörungen, die mit den geltend gemachten Leiden des Antragstellers einhergehen, gilt es gutachterlich vom "Versorgungsamt" (heute nennen sie sich meist "Amt für soziale Hilfe" und unterstehen z.B. dem örtlichen Landratsamt) gegenüber einem gesunden Gleichaltrigen und Gleichgeschlechtlichen zu stellen. :Laber: :lesen:

Es werden dabei nicht die Erkrankungen als solche in unterschiedlichen Einzelgraden beurteilt und eingestuft, sondern die Summe aus allen Funktionsstörungen, die mit und durch die Erkrankungen einhergehen, in einem Gesamt-GdB bemessen.

In Folge auszugsweise die Einstufung aus meiner gutachterlichen Stellungnahme zum Gesamt-GdB 70 des ä. D., wie die einzelnen Erkrankungen und die dadurch einhergehenden und einzustufenden Funktionsstörungen rein orthopädisch von ihm bemessen wurden:

-Funtkionsbehinderung der Wirbelsäule
-Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule
-Bandscheibenschaden
-Nervenwurzelreizerscheinungen
-Spinalkanalstenose
-operierter Bandscheibenschaden
-Versteifung von Wirbelsäulenabschnitten
-Schulter Arm Syndrom

Für dieses operierte und teilweise versteifte WS-Leiden erhielt ich lediglich einen anrechenbaren Einzel-GdB von 30 :Heiss: :Wut:

Bei meinem gleichfalls operativ versorgtem und im OSG schon versteiftem Fuß sah es noch mieser aus.

Hier wurde mir lediglich ein Einzel-GdB von 20 zugesprochen, wobei man darin noch die Funktionsbehinderung des linken Hüftgelenks (Arthrose) und beider Kniegelenke (Gonarthrosen) hineinpackte :Hilfe:

Für mein chronisches Schmerzsyndrom und meine psychovegetativen Störungen erhielt ich in Summe ein Einzelgrad von 50.

Die Einzelgrade von 50 - 30 - 20 und noch 2 Einzelgradanerkennungen in Höhe von je 10 aufgrund diverser anderen anrechenbaren Funktionsstörungen, ergaben nicht gleich 120, sondern einen Gesamt GdB 70 (den allerdings unbefristet).

Du liest und kannst jetzt sicher abschätzen, wie schwer es auch hier ist, seine Leiden adäquat eingestuft zu bekommen, um dadurch als "schwerbehindert" zu gelten.

Sollte dir jedoch ein GdB von 30 oder 40 zugesprochen werden, kannst du bei der AfA einen Antrag auf Gleichstellung stellen. D.h., du würdest einem Schwerbehindertem in einigen Punkten gleichgestellt werden, der einen GdB ab 50 und somit die Schwerbehinderteneigenschaft erfüllt, um einen Ausweis darüber zu erhalten.

Beruflich würdest du z.B. damit einen verbesserten Kündigungsschutz erlangen (Integrationsamt) und natürlich einen kleinen anrechenbaren Steuervorteil erlangen (der ist summarisch gestaffelt anhand des Gesamt-GdBs), jedoch keinen Mehr-Urlaubsanspruch damit erwirken, den gibt es erst ab GdB 50.

Bzgl. eines Eintritts im VDK/SoVd und auch dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wurde dir ja erklärend geantwortet.

Eine Klage vor dem Sozialgericht kann allerdings auch jeder alleine ohne Rechtsunterstützung führen ... ich finde eine fachlich versierte/anwaltliche Unterstützung dabei aber beruhigender und stressfreier :fluestern:

Alles Gute für deinen weiteren Weg! :ic_up: :ic_up:

Wir werden ihn gerne informativ begleitend unterstützen, so gut es uns möglich ist. :umarm: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 12. Okt 2017, 18:41

Hallo xthomas, :smile:
Das würde ich mir gerne mal durchlesen, wo finde ich den Artikel.
Aber gerne, wobei ich anfügen muss, dass wir wegen bestimmter persönlicher Daten, ein paar Sachen über PN regeln mussten, ich werde das was gerne ALLE User wissen dürfen aber noch zusammenfassen im Thema von @knuffel2, ich denke sie wird NICHTS dagegen haben (ist selber aktuell etwas "neben der Spur" ) ... :Heiss:

Da findest du aber auch noch ergänzende (wichtige) Hinweise für die Abläufe bei der AfA nach einer Aussteuerung ... ist gar nicht so verkehrt für dich, das nachzulesen. :lesen: :ic_up:

viewtopic.php?f=21&t=6095

Leider ist "die Kuh noch immer nicht vom Eis", aber ich weiß nun seit heute wenigstens woran es gelegen hat (dachte schon MEIN "Beschwerde-Feuer" wirkt nicht mehr in Nürnberg :glotzen: :teufel: ) ..., es war (leider) ein fataler "Sende-Fehler" vom Beschwerde-Führer selber ... aber mehr dann im anderen Thema.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von xthomas » Fr 13. Okt 2017, 17:14

Hallo




:AlterSchwede: Die sind aber schnell,Dienstag gemeldet bei der AFA alle Anträge mit bekommen und die aufforderung das ich

bis zum 17.10 die Ärztlichen Unlagen abgeben soll.

Heute im Briefkasten, nochmal Amtliches Schreiben Arbeitslosengeld nach §145sgb III, mit Freiumschlag abgabe so schnell
wie möglich.

Was haltet ihr davon.

Danke fürs lesen,.

viele grüße
Thomas
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von xthomas » Sa 18. Nov 2017, 15:56

hallo

ich nun wieder,

heute ein Schreiben vom AFA bekommen, soll ein Antrag auf LTA stellen abgabe bis 01.12.2017 bei der AFA.

Auftragsabschluss ohne Kundenkontakt.

Ärztliches Gutachten dabei,Es wird angeregt,eine weitere Unterstützung mit LTA oder vergleichbaren Leistungen zu prüfen.

Also Antrag ,ausfüllen und hinschickenß?

Danke erstmal
gruß

Thomas
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Sa 18. Nov 2017, 16:50

Hallo Thomas,

stelle lieber gleich einen Reha- oder Rentenantrag.

LTA nützt Dir gar nichts.
Da erklärt sich die DRV lediglich bereit, Deinem (potenziellen) Arbeitgeber eine Förderung zu zahlen, falls er Dich einstellt.

Umschulung wird ab einem gewissen Alter auch nicht mehr gezahlt und würde letztendlich auch nichts bringen,
weil Du dann zwar eine neue Ausbildung hast, aber noch keine Berufserfahrung in diesem Beruf.

Der AfA ist es egal, welche Art Antrag Du bei der DRV stellst - Hauptsache, die AfA muss für ein paar Wochen (oder bei Rente für immer) nichts mehr für Dich bezahlen.

Den Antrag schicke bitte direkt an die DRV.
Ein solcher Antrag hat in Afa-SB-Händen nichts zu suchen.
Der AfA teilst Du nachweislich schriftlich mit, dass Du bei der DRV einen Rentenantrag (oder Reha-Antrag) gestellt hast.
Damit bist Du Deiner Mitwirkungspflicht bei der AfA nachgekommen.

So lange der Antrag bei der DRV bearbeitet wird, muss die AfA auf jeden Fall Dein ALG 1 weiter bezahlen.
Falls die DRV ablehnt, kannst Du dem widersprechen. Auch während der Widerspruch läuft, muss die AfA weiter zahlen.

LG
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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