Wartezeiten für Genehmigung neue Psychotherapie

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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Fee59
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Wartezeiten für Genehmigung neue Psychotherapie

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mo 29. Aug 2016, 20:47

Hallo,

ich habe gehört, dass die KK eine neue Psychotherapie erst 2 Jahre nach Beendigung der letzten PT genehmigt.
Stimmt das?

Welche Möglichkeiten gibt es, bereits nach 13 Monaten eine neue PT zu bekommen?
Wie kann ich der KK gegenüber argumentieren?
Eine Therapeutin habe ich bereits gefunden.

Weitere Infos dazu:
Die neue PT ist eine andere Therapieform als die letzte.
(Die letzte PT hat auch leider nicht allzu viel gebracht).

Als die letzte PT genehmigt wurde, war ich noch nicht voll-verrentet.
Mittlerweile bin ich es und habe nur einen Minijob.

Danke und LG
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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Amethyst
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Re: Wartezeiten für Genehmigung neue Psychotherapie

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 29. Aug 2016, 22:22

Hallo Fee!
ich habe gehört, dass die KK eine neue Psychotherapie erst 2 Jahre nach Beendigung der letzten PT genehmigt.
Stimmt das?

Welche Möglichkeiten gibt es, bereits nach 13 Monaten eine neue PT zu bekommen?
Wie kann ich der KK gegenüber argumentieren?
http://www.depressionsliga.de/wissensda ... 73&search=


Zwei-Jahres-Sperrfrist

Die oft zitierte Zwei-Jahres-Sperrfrist der gesetzlichen Krankenkassen nach einer beendeten oder abgebrochenen Therapie gilt nicht grundsätzlich.

Auch innerhalb der zwei Jahre kann eine Therapie beim Wechsel der Therapieform, beim Vorliegen einer neuen Diagnose oder in Ausnahmefällen bei besonders dringendem Behandlungsbedarf auf Antrag genehmigt werden.

Während der Zwei-Jahres-Frist ist jede Therapie gutachterpflichtig. Probatorische Sitzungen können auch während der Zwei-Jahres-Frist wahrgenommen werden.



http://vielfaltoma.blogspot.de/2013/01/ ... n-der.html


Hier (Psychotherapievereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung)

http://www.kbv.de/media/sp/2015_01_15_P ... _1_BMV.pdf

ist es auf Seite 11/12, Teil C – Durchführung der Behandlung
§ 11 Antragstellung

dargestellt.

Ich hoffe, die Therapie wird Dir genehmigt und bringt etwas!

Ich habe Anfang Juli mit einer Verhaltenstherapie begonnen, bisher hatte ich außer bei meiner letzten stationären Behandlung 2012 immer nur tiefenpsychologisch orientierte Therapie (ambulant und stationär) sowie stationäre Akutbehandlung.

Die Therapeutin, die ich jetzt habe, kenne ich aus einem Schmerzbewältigungskurs, den ich 2011 gemacht habe und den sie geleitet hat. Ich fand sie schon damals klasse, damals hatte sie aber noch keine Kassenzulassung und war nur privat und in der Schmerztherapie-Praxis tätig.
Die 15 Monate Warteit auf einen Ersttermin haben sich auf jeden Fall gelohnt, das wusste ich sehr schnell. Sie macht u.a. auch EMDR, das erste Mal ist für diese Woche vorgesehen. Ursprünglich wollte sie gleich eine Langzeit-Therapie für mich beantragen, aber da sie befürchtete, dass diese abgelehnt wird und ich dann nicht mal die 25 Stunden für eine Kurzeit-Therapie bewilligt bekomme und dann völlig abdrehe (durchaus denkbar :schuechtern: ), hat sie doch erstmal Kurzzeit beantragt. Die wurde auch problemlos bewilligt, wird aber nicht reichen, dafür ist meine psychische Problematik zu komplex und langandauernd.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Achtsamkeitsuebung
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Re: Wartezeiten für Genehmigung neue Psychotherapie

Ungelesener Beitrag von Achtsamkeitsuebung » Sa 3. Sep 2016, 07:10

Hallo Fee,
Welche Möglichkeiten gibt es, bereits nach 13 Monaten eine neue PT zu bekommen?
Wie kann ich der KK gegenüber argumentieren?
Eine Therapeutin habe ich bereits gefunden.
Der Therapeut/die Therapeutin hat es schriftlich der Krankenkasse gegenüber zu begründen und ich hoffe für Dich, dass Du Glück hast. Will Dir nicht die Hoffnung nehmen, jedoch bedarf es einer Person (Behandelnde/r), welche Kosten und Mühen nicht scheut, um sich für Dich einzusetzen also jemanden, die/der Dein Wohlergehen sozusagen am Herzen liegt :Heiss:
Bei 'Bedürftigen', die berentet sind und/oder wo keine Aussicht auf Beitragszahlungen mit der eigenen Hände Arbeit zu erwarten sein wird, dürfte die Krankenkasse (kommt sicher auch darauf an welche) die Richtlinien wohl nach ihrem Gutdünken/Gutachter auslegen (wollen). Ansonsten heißt es, es gibt Notfalldienste. Sorry, es sind meine Meinung und meine Erfahrungswerte, die Dich nicht abhalten sollten, vielmehr als Hinweis dienen sollten :jaa:
Wenn die Krankenkasse den Antrag auf PT ablehnt, besteht die Möglichkeit gegen die Mitteilung (so sah der 'Wisch' jedenfalls aus) Widerspruch innerhalb der Frist einzulegen. Was danach kommt entzieht sich meiner Kenntnis, mir wurde dieses Wissen erst nach Ablauf der Frist zuteil und ich hätte das ganze Prozedere mit einem/einer neu zu findenden PT durchziehen müssen. Wie jede/r weiß, wo damit in letzter Zeit zu tun hatte, gibt es (zeitnahe) Psychotherapieplätze nicht wie Sand am Meer sondern (fast nur noch) auf 'gut Glück' vielleicht auch mit Vitamin B - Ausnahmen bestätigen die Regel - ... :kotzen:

Ich lasse meinen PT Kampf 'ruhen', weil mein einfühlsamer Hausarzt treffend sagte, mit neuer Ablehnung würde es mir aktuell (noch) schlechter gehen.
Wünsche Dir viel Erfolg :ic_up:
Heilsame Grüsse
Achtsamkeitsuebung

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt 1927-2013)
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