Hallöchen,
hab da mal wieder ne Frage.
Mir wurde im Laufe der letzten Jahre von verschiedenen Ärzten angeraten, mal über eine Reha nachzudenken.
Ich bin der Typ "Verdränger".
Ehrlich gesagt, hab ich auch so überhaupt keine Ahnung, wie da die Vorgehensweise ist.
Vielleicht kann mir einer von Euch mal Licht ins Dunkel bringen:
Was müsste ich tun, wenn ich eine Reha möchte - der Arzt würde es unterstützen.
Wo muss ich welche Anträge stellen, auf was ist zu achten.
Angenommen, ich bin noch krankgeschrieben und würde in dieser Zeit eine Reha-Maßnahme machen.
Was ist da zu tun. Bekomme ich in dieser Zeit weiterhin KG?
Angenommen, ich bin im Dienst und könnte dann eine Reha machen.
Was ist da zu tun. Wie sieht es dann mit dem Gehalt aus während der Reha und danach.
Reha
-
- Beiträge: 1469
- Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
- Hat sich bedankt: 213 Mal
- Danksagung erhalten: 721 Mal
Re: Reha
Hallo Villa Kunterbunt,
Während der Reha zahlt die DRV Übergangsgeld. Bei mir war es in der gleichen Höhe wie das Krankengeld. Übergangsgeld wird in die Berechnung der möglichen 78 Wochen Krankengeld ein gerechnet.
Gruß maday
Anträge für eine Reha findest du im Internet auf den Seiten der DRV. Die können dort runter geladen werden. Sie sind von dir, deinem Arzt uns von der KK auszufüllen und dann ab direkt zur DRV schicken.Was müsste ich tun, wenn ich eine Reha möchte - der Arzt würde es unterstützen.Wo muss ich welche Anträge stellen, auf was ist zu achten.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es gar nicht so verkehrt ist, als AU zur Reha zu fahren, da so wie so mindestens 90-95% der Patienten als arbeitsfähig entlassen werden. Eine Reha erhält man ja nur, wenn die Aussicht besteht, dass du zurück ins Arbeitsleben kehren kannst. Ist dieser Schritt von vorn herein aussichtslos, wird keine Reha gewährt.Angenommen, ich bin noch krankgeschrieben und würde in dieser Zeit eine Reha-Maßnahme machen.
Was ist da zu tun. Bekomme ich in dieser Zeit weiterhin KG?
Während der Reha zahlt die DRV Übergangsgeld. Bei mir war es in der gleichen Höhe wie das Krankengeld. Übergangsgeld wird in die Berechnung der möglichen 78 Wochen Krankengeld ein gerechnet.
Du stellst den Rehaantrag bei der DRV und wenn der genehmigt ist, sagst du es deinen Arbeitgeber. Wenn dann der Termin durch die Rehaklinik kommt, ist da ein Zettel für deinen AG bei, der abgegeben werden muß. Wenn dir Lohnfortzahlung zu steht, zahlt dein AG für die Zeit der Reha diese Lohnfortzahlung (für 6 Wochen ca. 90% des Gehaltes).Angenommen, ich bin im Dienst und könnte dann eine Reha machen. Was ist da zu tun. Wie sieht es dann mit dem Gehalt aus während der Reha und danach.
Gruß maday
Zuletzt geändert von maday am Mo 20. Jan 2014, 23:48, insgesamt 2-mal geändert.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
-
- Beiträge: 24
- Registriert: Do 16. Jan 2014, 19:36
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Reha
Hallo Maday
Danke für die prompte und verständliche Antwort.
Noch eine Frage. Du schreibst, falls mir Lohnfortzahlung zusteht? Was heißt das?
Denke, eine Reha sagen wir von 3-4 Wochen gilt dann als AU? Also innerhalb der 6 Wochen-Frist.
Hört sich zwar echt doof an, wenn ich so auf dem Geld reite, aber ohne geht es nun mal nicht. Die Miete usw. läuft ja halt weiter. Und ich bin alleinstehend und meine Tiere müssen unter.
Danke für die prompte und verständliche Antwort.
Noch eine Frage. Du schreibst, falls mir Lohnfortzahlung zusteht? Was heißt das?
Denke, eine Reha sagen wir von 3-4 Wochen gilt dann als AU? Also innerhalb der 6 Wochen-Frist.
Hört sich zwar echt doof an, wenn ich so auf dem Geld reite, aber ohne geht es nun mal nicht. Die Miete usw. läuft ja halt weiter. Und ich bin alleinstehend und meine Tiere müssen unter.
VG VillaKunterbunt
-
- Beiträge: 1469
- Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
- Hat sich bedankt: 213 Mal
- Danksagung erhalten: 721 Mal
Re: Reha
Im Jahr stehen dir auf ein und die selbe Krankheit 6 Wochen Lohnfortzahlung zu. Hast du diese Lohnfortzahlung schon ausgeschöpft, muß der AG keine Lohnfortzahlung mehr leisten. Natürlich muß die Reha dann mit deiner Krankheit zusammen hängen. Wenn du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, muß geprüft werden, ob du Anspruch auf Krankengeld hast.Noch eine Frage. Du schreibst, falls mir Lohnfortzahlung zusteht? Was heißt das?
Denke, eine Reha sagen wir von 3-4 Wochen gilt dann als AU? Also innerhalb der 6 Wochen-Frist.
Psychosomatische Reha wird m.E. jetzt zunächst immer für 5 Wochen genehmigt. Verlängerungen in der Rehaklinik sind nicht ausgeschlossen.
Als ich in der Reha war, war grundsätzlich die Devise, wer arbeitsfähig kommt, wird auch als arbeitsfähig entlassen. Daran hat die Klinik vom ersten Tag an keinen Zweifel aufkommen lassen. Jede Woche wurden ca. 40 Patienten aus der Reha entlassen, maximal 2 Patienten gingen als arbeitsunfähig. Das hieß dann noch lange nicht erwerbsgemindert. Ich durfte nicht einmal allein nach Hause fahren (war mit meinem eigenen Auto dort) und trotzdem ging ich nur als arbeitsunfähig. 3,5 Jahre später (war die ganze Zeit über krank) hat man mir einen erneuten Rehaantrag abgelehnt und im Widerspruch entschieden, Reha bleibt weiter hin abgelehnt, weil keine Aussicht auf Besserung besteht und somit Erwerbsminderung vorliegt.
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste