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Tipps zum Reha-Bericht

Verfasst: Mi 17. Mär 2010, 07:41
von stadtpflanze
von Doppeloma:
....
In Zukunft würde jedoch (von der DRV) meine Gegendarstellung (immerhin 5 Seiten!) an den Reha-Bericht geheftet und nur alles zusammen an andere Institutionen weitergegeben.

Re: Tipps zum Reha-Bericht

Verfasst: Mi 17. Mär 2010, 08:47
von k@lle
dazu noch der Tipp!!
gleicht eure gutachten mit dem gutachter ab (macht euch eigene Kopien aller eurer gutachten)
und überprüft ob sie alle vollständig vorhanden sind.
nicht dass es euch wie mir passiert dass ich erst beim 3 gutachter feststellen musste dass einige gutachten fehlten. (so ein Zufall)
und mein rechtsanwalt........na ja jetzt haben wir ein poss.ergebnis...passt schon....(war aber dann doch nicht so Sg.verwertete gutachten doch nicht so (nicht sein Fachgebiet)
wisst ihr jetzt warum ich auf der suche nach einem GUTEN Rechtsanwalt SUCHE !!!

Re: Tipps zum Reha-Bericht

Verfasst: Mi 17. Mär 2010, 23:25
von Schalentierchen
Ich habe die Gutachten alle über den VdK bekommen; die wussten, dass Rentenantragsteller oftmals Beschaffungsprobleme haben.
Einen wirklich guten Anwalt für Sozialrecht zu bekommen, ist nicht leicht. Aber im Netz sollte es eigentlich Empfehlungen geben, so, wie es auch bei Klinikbewertungen.de möglich ist, gute Kliniken zu finden.
Ansonsten: die Homepage eines guten Anwalts sollte Aufschluss über seine Fähigkeiten geben. Vorsicht bei "Interessengebiet". Das bedeutet, dass er sich nicht auf etwas spezialisiert hat, sondern nur ein persönliches Interesse für ein Sachgebiet hat. Besser ist es, unter sein "Fachgebiet" zu schauen, denn dafür hat er zusätzliche Studienkurse absolvieren müssen.

LG
Schalentierchen

Re: Tipps zum Reha-Bericht

Verfasst: So 17. Okt 2010, 21:26
von Fulgora
dass Rentenantragsteller oftmals Beschaffungsprobleme haben
Bitte anschnallen und festhalten. Neuerdings beruft sich die DRV auf die Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte denn dort steht in §10
§ 10 Dokumentationspflicht
(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben
Unter einem meinen letzten Reha-Berichte stand fett:
Dieser Brief unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht (§203 StGB) und darf nur an den weiterbehandelnden Arzt bzw. Therapeuten weitergegeben werden. Da er auch Angaben Dritter und Bewertungen der Ärzte/Therapeuten enthält, besteht kein Anspruch des Patienten auf Überlassung dieses Briefes (BGH).
Dieses wurde von der DRV hinzugefügt und nicht vom Arzt. Und nun ratet mal was mein Sachbearbeiter von der VDK von der DRV zu hören bekommen hat, als der er diesen Bericht angefordert hat.... Er ist kein (behandelnder) Arzt und daher bekommt er den Bericht nicht....

Demnächst werden für den Patienten positive Gutachten und Reha-Berichte wahrscheinlich mit Verweiss auf das Urheberrecht verweigert weil das DRV Logo drauf ist :groehl:

Re: Tipps zum Reha-Bericht

Verfasst: Di 19. Mär 2013, 18:26
von reallyangry
Hammer!!!
Das nimmt dein Anwalt doch wohl hoffentlich nicht so hin, oder???
Im übrigen sollten Gutachten sich auf objektive Befunde stützen. Subjektive Eindrücke dürfen da nicht vorkommen.
LG
ReallyAngry

Re: Tipps zum Reha-Bericht

Verfasst: Do 9. Jun 2016, 10:54
von Fourstage
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