Wer Krankengeld bekommt, muss nicht in jedem Fall auf Reisen ins Ausland verzichten. Die Krankenversicherung muss vorab zustimmen – sonst kann sie die Zahlungen zeitweise einstellen.
weiter & Quelle:
http://www.vdk.de/deutschland/pages/the ... landsreise
Krankengeld trotz Auslandsreise?
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Re: Krankengeld trotz Auslandsreise?
Und bei der Beantragung am besten gleich einen Verweis auf die rechtliche Grundlage mitschicken. Manche Sachbearbeiter kennen sich da nämlich nicht so aus.
- Unwissend
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Re: Krankengeld trotz Auslandsreise?
Hallo,
das Posting ist zwar schon eine Weile her, aber ich möchte noch was dazuschreiben.
Ich befand mich letztes Jahr in der Situation, dass ich Urlaub gebucht hatte - laaaange bevor ich krank wurde. Ins Ausland sollte es gehen. Mit meiner Tochter.
Ich bekam da schon KG von der KK.
Brav wie ich war, habe ich bei der KK einen Antrag auf Gewährung der Weiterzahlung meines KG gestellt. Auch das Posting vom VDK hier gelesen.
Die KK lehnte aber sofort mit Standard-Ablehnschreiben die Zahlung ab. Ich legte Widerspruch ein.
Auch der wurde ablehnt und ich bekam die Kopie des MDK-GA (auf meine Anforderung) gleich mitgeschickt.
Ergebnis des GA lt. Aktenlage: Aufgrund meiner Depressionen wäre ich zu krank, um diesen AUSLANDS-Urlaub anzutreten. Punkt!
Ich bin dennoch geflogen. Denn ich durfte ja Urlaub dort machen - ich bekam nur kein KG (für 6 Tage).
Diese Zeit war ich also ohne Leistungsbezug und auch in meinem Rentenkonto klafft nun eine 6-Tages-Lücke.
Aber mir ist / war das egal. Ich hatte tolle 6 Tage mit meiner Tochter Urlaub gemacht - in einer eh schon schwierigen Zeit, die sie mit mir hatte!
Und nur das allein war wichtig für mich. Nicht das bekloppte Geld. Ich hatte zwar eine Rücktrittsversicherung, aber ich hätte nur 50 Euro am Ende dadurch gespart. Und keinen Urlaub gehabt. Und so war mir auch der ganze Papierkram mit der Versicherung erspart geblieben. Ich hatte einfach keine Kraft für so was.
Das nur mal so zu diesem Thema.
(Übrigens: meine Ärzte meinten dann noch, ich solle nächstes Mal nicht so brav sein! )
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!
das Posting ist zwar schon eine Weile her, aber ich möchte noch was dazuschreiben.
Ich befand mich letztes Jahr in der Situation, dass ich Urlaub gebucht hatte - laaaange bevor ich krank wurde. Ins Ausland sollte es gehen. Mit meiner Tochter.
Ich bekam da schon KG von der KK.
Brav wie ich war, habe ich bei der KK einen Antrag auf Gewährung der Weiterzahlung meines KG gestellt. Auch das Posting vom VDK hier gelesen.
Die KK lehnte aber sofort mit Standard-Ablehnschreiben die Zahlung ab. Ich legte Widerspruch ein.
Auch der wurde ablehnt und ich bekam die Kopie des MDK-GA (auf meine Anforderung) gleich mitgeschickt.
Ergebnis des GA lt. Aktenlage: Aufgrund meiner Depressionen wäre ich zu krank, um diesen AUSLANDS-Urlaub anzutreten. Punkt!
Ich bin dennoch geflogen. Denn ich durfte ja Urlaub dort machen - ich bekam nur kein KG (für 6 Tage).
Diese Zeit war ich also ohne Leistungsbezug und auch in meinem Rentenkonto klafft nun eine 6-Tages-Lücke.
Aber mir ist / war das egal. Ich hatte tolle 6 Tage mit meiner Tochter Urlaub gemacht - in einer eh schon schwierigen Zeit, die sie mit mir hatte!
Und nur das allein war wichtig für mich. Nicht das bekloppte Geld. Ich hatte zwar eine Rücktrittsversicherung, aber ich hätte nur 50 Euro am Ende dadurch gespart. Und keinen Urlaub gehabt. Und so war mir auch der ganze Papierkram mit der Versicherung erspart geblieben. Ich hatte einfach keine Kraft für so was.
Das nur mal so zu diesem Thema.
(Übrigens: meine Ärzte meinten dann noch, ich solle nächstes Mal nicht so brav sein! )
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!
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Re: Krankengeld trotz Auslandsreise?
Hallo,
ist zwar ärgerlich, dass es das KG nicht gab, aber für das Rentenkonto ist das nicht so schlimm...dort zählen nur die Monate..wenn nur z.B. der 1. Tag im Monat mit Beiträgen belegt ist, zählt der Monat als Beitragsmonat...6 Tagen fallen also nicht auf..
ist zwar ärgerlich, dass es das KG nicht gab, aber für das Rentenkonto ist das nicht so schlimm...dort zählen nur die Monate..wenn nur z.B. der 1. Tag im Monat mit Beiträgen belegt ist, zählt der Monat als Beitragsmonat...6 Tagen fallen also nicht auf..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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