Krankengeld - unbefristet, auf Dauer

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
Machts Sinn
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Krankengeld - unbefristet, auf Dauer

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » So 7. Okt 2012, 10:46

Hallo,

bin neu hier, hauptsächlich mit dem Ziel, Rechtswidrigkeiten beim Krankengeld zu begegnen, und möchte damit gleich beginnen.

Was offenbar viele nicht wissen und die Sozialgerichte bisher nicht angemessen berücksichtigen: auch das Krankengeld ist eine Sozialleistung, für die im Verwaltungsverfahren der Krankenkassen das SGB X gilt.

Um es vorweg zu nehmen: die Krankenkasse darf bewilligtes Krankengeld nicht einfach nach Belieben wieder weg nehmen! Da sie das aber häufig ohne vorherige Anhörung, insbesondere ohne Aufhebungs- / Rücknahmeentscheidung nach den §§ 45 und 48 SGB X macht, eröffnen sich für Betroffene ungeahnte Chancen. Die werden aus dem Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 31.08.2010, L 13 AS 5895/08, deutlich.

Hier ein Auszug:
… bewilligte mit Bescheid vom 19. August 2005 Kinderzuschlag für das Kind F. ab Januar 2005. Wörtlich lautet der Verfügungssatz: "Sehr geehrte Frau K., ab Januar 2005 wird Frau K. Kinderzuschlag für das Kind F. in Höhe von 119,00 Euro monatlich bewilligt."
...
Nachdem der Bescheid vom 19. August 2005, mit dem die Beklagte der Klägerin einen Kinderzuschlag nach § 6a BKGG unbefristet bewilligt hat, noch nicht aufgehoben, zurückgenommen oder sich auf andere Weise erledigt hat (§ 39 As. 2 SGB X), hat die Beklagte der Klägerin auch über den 31. Dezember 2005 hinaus den Kinderzuschlag auf Grundlage der Bewilligungsentscheidung vom 19. August 2005 zu zahlen. Insoweit weist der Senat darauf hin, dass die gesetzliche Befristung des Kinderzuschlags auf 36 Monate nach § 6a Abs. 2 Satz 3 BKGG in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung von der Beklagten in ihrem Bewilligungsbescheid vom 19. August 2005 nicht umgesetzt wurde; der bloße Hinweis auf das Merkblatt im Antragsformular wie auch im Schreiben der Beklagten vom 4. November 2005 genügen nicht. Auch führt die gesetzliche Regelung nicht dazu, dass sich der Bescheid vom 19. August 2005, mit dem die Beklagte ohne zeitliche Befristung den Kinderzuschlag gem. § 6a BKGG gewährt hat, mit Ablauf von 36 Monaten automatisch erledigt; diese gesetzliche Leistungsbefristung hätte die Beklagte durch eine Befristung nach § 32 Abs. 1, Abs. 1 Nr. 1 SGB X oder eine aufhebende Entscheidung nach § 48 SGB X umsetzen müssen.
empfehlenswerte Fundstelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=133961

Wer das Wort „Kindergeldzuschlag“ durch das Wort „Krankengeld“ ersetzt und weiß, dass sich dadurch nach dem Gesetz sonst nichts wesentliches ändert, kann auf Krankengeld über die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen bzw. (bei günstigem zeitlichem Ablauf) von knapp 3 Jahren hinaus hoffen.

Gruß!
Machts Sinn

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reallyangry
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Re: Krankengeld - unbefristet, auf Dauer

Ungelesener Beitrag von reallyangry » So 7. Okt 2012, 21:07

Welcome to the club, MachtsSinn.
Hier kann man ne Menge lernen.
Sehr liebe Grüße
ReallyAngry
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)

Machts Sinn
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Re: Krankengeld - unbefristet, auf Dauer

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » So 7. Okt 2012, 21:29

Hallo ReallyAngry,

... ne Menge lernen ... , gerne, ich bin gespannt ...

Gruß!
Machts Sinn

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mäuschen
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Re: Krankengeld - unbefristet, auf Dauer

Ungelesener Beitrag von mäuschen » Mo 8. Okt 2012, 13:04

Hallo und herzliches Willkommen hier.
Liebe Grüße Mäuschen

Wenn ich mal sterbe komme ich in den Himmel!
Denn in der Hölle war ich schon!

Anjuna
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Re: Krankengeld - unbefristet, auf Dauer

Ungelesener Beitrag von Anjuna » Mo 8. Okt 2012, 15:46

Hallo Machts Sinn,

herzliche willkommen bei uns. Bist Du nicht auch im Krankenkassen-Forum aktiv? Dort habe ich Beiträge von Dir gelesen und war der Annahme, daß Du bei einer Krankenkasse arbeitest. Bist Du denn auch Betroffener? Auf jeden Fall können wir ja hier auch von Dir lernen und das ist gut.

Viele Grüße
Anjuna

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Re: Krankengeld - unbefristet, auf Dauer

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 8. Okt 2012, 16:00

sag dann auch mal Hallo.... :icon_e_wink:

aber dieser "Nick" :Gruebeln: ...irgendwo hab ich den schon mal gelesen...aber wo :confused:
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Machts Sinn
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Re: Krankengeld - unbefristet, auf Dauer

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Mo 8. Okt 2012, 16:21

Hallo,

das ist ja ein netter Empfang hier, danke! :smile:

(Das ist wohl genau das Gegenteil davon, wie mich die
Kassenmitarbeiter im Krankenkassenforum gerne verab-
schieden würden, damit sie wieder unter sich sind.)

Gruß!
Machts Sinn

Vrori
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Re: Krankengeld - unbefristet, auf Dauer

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 8. Okt 2012, 16:59

Hallo,

auch von mir willkommen...

"du bist der Dorn"...denk dran....

wichtig ist, dass du am Ball bleibst...viel zu viel Leistungen werden den Versicherten einfach unterschlagen oder sogar "weggenommen"...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

maday
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Re: Krankengeld - unbefristet, auf Dauer

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 8. Okt 2012, 17:56

Auch von mir herzlich willkommen.
Kann es sein, dass ich dich bereits im elo-forum gelesen habe?

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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aggi61
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Re: Krankengeld - unbefristet, auf Dauer

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mo 8. Okt 2012, 18:08

maday hat geschrieben:Auch von mir herzlich willkommen.
Kann es sein, dass ich dich bereits im elo-forum gelesen habe?

Gruß maday

Ja, daher kam mir der Nick gleich bekannt vor :aha:

Die Welt ist ein Dorf :icon_e_wink:

Willkommen auch von mir :jaa:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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