Hallo Dinkelchen,
Dementsprechend ist die Kündigung nicht wirksam und muss auch nicht an die AfA gemeldet werden nach meinem Wissen.
Dazu kann ich dir nichts sagen, aber es ist ja (vermutlich) nicht anzunehmen, dass du bei Gericht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durchsetzen möchtest, oder ...da wäre ein Hinweis bei der AfA auf die Kündigung und die Klage dazu wohl angebracht.
Aus welchem konkreten Grund hast du denn die KÜ-Schutz-Klage eingereicht, stimmte die Kü-Frist nicht, hast du Schwerbehinderten-Status und das Intergrationsamt wurde nicht informiert /hat keine Zustimmung gegeben ... irgendwie muss ja die Klage begründet worden sein und da will das Gericht jetzt mehr zu wissen.
Nun findet der erste Termin vor Gericht in einigen Tagen statt und da ich Mitglied einer Gewerkschaft bin habe ich Rechtsbeistand. Jetzt ist es so, dass ich meinem Anwalt geschildert habe dass ich aufgrund meines psychischen Zustands mich nicht imstande fühle den Termin persönlich wahrzunehmen.
Dennoch werde ich schriftlich dazu aufgefordert, "zur weiteren Sachverhaltsaufklärung".
Was hast du denn mit deinem Anwalt dazu bisher besprochen, was soll Ergebnis dieser Klage sein (was konkret forderst du von deinem AG), dazu will das Gericht in erster Linie Auskünfte von dir haben, es kann um bestimmte Einzelheiten gehen von denen dein Anwalt nichts weiß, weil ihr eben einfach noch nicht darüber gesprochen habt, denn DU hast dort gearbeitet und nicht dein Anwalt.
Gerade die Arbeitsgerichte wollen wohl solche Fälle möglichst schnell und umfassend klären und abschließen, es könnte Vorschläge zu einer "Einigung /Abfindung" durch deinen AG (bzw. seinem Vertreter) und/oder das Gericht geben, dann möchte man direkt von dir wissen wie du dazu stehst, ob du einverstanden bist das so zu beenden oder nicht.
Dem Anwalt kann ich zwar dringende Gründe des Fernbleibens mitteilen, aber mein Grund wurde ja nicht anerkannt offensichtlich. Bin etwas verzweifelt ehrlich gesagt..
Ich würde lieber 1.000 Euro Ordnungsgeld zahlen als meinem AG noch einmal vor die Augen treten zu müssen!
NaJa, dann hättest du lieber nicht gegen die Kündigung klagen sollen, ein Anwalt soll dich rechtlich unterstützen, konkrete Fragen vom Gericht zu deinem Arbeitsverhältnis kann der nicht beantworten und wenn es Einigungs-Vorschläge geben sollte, braucht auch ein Anwalt deine Zustimmung, ob das so angenommen wird oder nicht ...wen von deiner Firma erwartest du denn da konkret zu sehen (denn mehr wird es nicht sein), die schicken meist auch nur ihre Anwälte ...
Du brauchst dich dort nicht mit denen direkt auseinandersetzen, das macht dann der Richter oder dein Anwalt ... es ist richtig, dass man sich nicht einfach mit AU entschuldigen kann, wenn das persönliche Erscheinen in der Vorladung angeordnet wird.
Das ist nicht nur am Arbeitsgericht so, der Dopa mußte auch zu seiner Verhandlung am Sozialgericht, obwohl er eine Anwältin hatte, nachträglich haben wir uns allerdings gefragt wozu das nötig war, denn wegen seiner Rentenklage, wurde er damals gar nicht vor Gericht angehört ...
Wenn du wegen (vom Gericht anerkannter) ärztlicher Bescheinigung nicht kommen kannst, wird wahrscheinlich der Termin verschoben, bis du wieder "Verhandlungsfähig" bist, ich glaube kaum, dass es dir damit dann besser geht, also "
AUGEN ZU UND DURCH", dann hast du es hinter dir.
Viel Erfolg, wie immer der auch aussehen soll ...
Liebe Grüße von der Doppeloma