Hilfe bei Blockfristberechnung

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
Poldibär
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Hilfe bei Blockfristberechnung

Ungelesener Beitrag von Poldibär » Mo 7. Mai 2012, 10:56

Hallo zusammen,

ich bräuchte von Euch bitte Unterstützung bezüglich der Blockfrist bei längerer Krankheit. Zwar hab ich schon einiges hier gelesen, aber ich blick das ehrlich gesagt nicht die Bohne und meine Konzentrationsfähigkeit ist fast auf Null.

Ich war ab 01.03.2010 für 25 Wochen krank geschrieben inkl. Klinikaufenthalt und hatte im Anschluss eine 7-wöchige Wiedereingliederung. (Diagnose F32.1 Mittelgradige depressive Episode und Z73 BurnOut).

Danach habe ich 5 Monate gearbeitet und war Anfang 2011 wieder für 2 Wochen krank geschrieben (Diagnose F43.2 Anpassungsstörungen).

Danach habe ich 2 ½ Monate gearbeitet und war dann ab Juli 2011 wieder für 13 Wochen krank geschrieben und 4 Wochen Wiedereingliederung (Diagnose F32.1 Mittelgradige depressive Episode).

Dann habe ich 3 Monate gearbeitet und war 2 Wochen krank geschrieben (Diagnose F32.1 Mittelgradige depressive Episode).

Meine Frage nun, beginnt die Blockfrist mit der Krankmeldung vom 01.03.2010 und besteht bis 01.03.2013 oder hat im Juli 2011 eine neue Blockfrist begonnen?

Seit meiner Krankheit 2010 habe ich es nicht mehr geschafft, länger als 2 Wochen am Stück den ganzen Tag zu arbeiten. Danach bin ich einfach nur platt. Ich habe viele „kurze Fehltage“ allerdings ohne Krankmeldung und schiebe zwischendurch immer mal wieder Urlaubstage ein oder auch mal längere Urlaube.

Allerdings kann ich es mir finanziell nicht erlauben weniger zu arbeiten. Ich würde daher gerne eine befristete Teilerwerbsminderungsrente beantragen, da ich einen ganzen Tag einfach nicht mehr schaffe. Ich habe jedoch noch keine Idee, wie ich das am ehesten durchbekomme.
Seit Nov. 2010 habe ich auch einen GdB von 50% anerkannt bekommen.

Muss ich erst auf die Aussteuerung durch die Krankenkasse warten oder könnte ich auch jetzt schon eine EU Rente beantragen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Poldi

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Boo
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Re: Hilfe bei Blockfristberechnung

Ungelesener Beitrag von Boo » Mo 7. Mai 2012, 12:04

Hallo, @Poldibär, :smile:

habe das hier gefunden. Vllt. findest du einige Antworten dort im voraus, bevor sich andere @Forumsteilnehmer melden. :jaa:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... d-233.html

Eine guten Tag für dich ! :umarm:
Liebe Grüße Boo Bild

„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“

Immanuel Kant

http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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Re: Hilfe bei Blockfristberechnung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Mo 7. Mai 2012, 12:23

Hallo Poldi :smile:

Ich denke unsere @Vrori kennt sich auf diesem Gebiet viel besseer aus. Sie hat mir das auch erklärt.

Also wie ich es hier sehe beginnt deine Blockfrist am 01.03.2010 und endet am 28.02.2013.

Auf die Aussteuerung musst du nicht warten. Du kannst auch jetzt schon einen Antrag auf EM-Rente stellen. Du warst ja schon häufig krank und das wird der DRV im Em-Rentenantrag mitgeteilt.

Es gibt allerdings keinen eigenen Antrag auf Teilrente. Es gibt nur ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente und die DRV entscheidet dann ob es eine volle oder eine teilwese Em-Rente wird. Falls sie es überhaupt bewilligen. Hast ja sicher im Forum gelesen wie schwer es ist eine Em-Rente zu bekommen. :Verwirrt:

Ich arbeite momentan auch noch und habe einen Rentenantrag laufen. Stehe im Moment wie viele andere hier in einer Warteschleife nach Begutachtung.

LG Josi :smile:
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Antonia
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Re: Hilfe bei Blockfristberechnung

Ungelesener Beitrag von Antonia » Mo 7. Mai 2012, 12:36

Ahoi Poldibär,

ich hab hier ne ganz eingängige Erklärung gefunden: Dauer des Krankengeldes.

Soweit ich das mit der Blockfrist verstanden habe, setzt eine bestimmte Erkrankung A eine Kette von 3-Jahres-Blockfristen bzgl. genau dieser Erkrankung A in Gang. Und es ist wurscht ob Du dazwischen wieder arbeitsfähig warst oder nicht.

Um Deine Frage
poldibär hat geschrieben:beginnt die Blockfrist mit der Krankmeldung vom 01.03.2010 und besteht bis 01.03.2013 oder hat im Juli 2011 eine neue Blockfrist begonnen?
konkret zu beantworten: Deine Blockfrist bezogen auf ICD F32.1 geht bis 1.3.2013. Danach beginnt der nächste 3-Jahres-Block incl. 78 Wochen K-Geld für genau diese Krankheit.
Ich weiß nicht, ob Deine F43.2 als völlig eigenständige Erkrankung gilt (vermutlich nicht). Falls ja, dann hättest Du seit Anfang 2011 einen zweiten 3-Jahres-Block parallel zum ersten laufen, der dann bis Anfang 2014 reichte....
Theoretisch könntest Du dann, wenn die 78 Wochen K-Geld aus dem ersten Block aufgebraucht sind zum zweiten wechseln. Du müsstest dann eben statt F 32.1 die F43.2 nehmen und bekämst weiter Krankengeld.
So könnte es funktionieren.... man beachte aber folgende Anmerkung auf oben genannter Seite:
Hinzutritt einer weiteren Erkrankung

Der Hinzutritt einer weiteren Erkrankung zu einer bereits bestehenden Erkrankung Verlängert den Anspruch auf Krankengeld nicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Die Auslegung dieses Grundsatzes wird in der Verwaltungspraxis teilweise unterschiedlich gehandhabt. Hintergrund ist das Urteil des Bundessozialgericht vom 8.11.2005, B 1 KR 27/04 R, beschäftigt. Seinerzeit hat das Bundessozialgericht folgenden Grundsatz aufgestellt:

Die Leistungsdauer des Krankengeldes wird auch dann nicht iS von § 48 Abs 1 S 2 SGB V verlängert, wenn innerhalb einer laufenden Blockfrist eine Krankheit, wegen derer bereits Krankengeld gewährt wurde, wieder auftritt und am selben Tag zusätzlich eine weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bedingt.

Eine ausführliche Kommentierung der Rechtsfolgen bei Hinzutritt einer Erkrankung kann an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Letztlich ist immer der Einzelfall zu würdigen, sodass wir Ihnen - sofern Sie von diesem Sachverhalt betroffen sein sollten - lieber die persönliche Beratung empfehlen.
Alles klar?

Die Rente kannst Du jederzeit beantragen.

Grüße

Antonia

Poldibär
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Re: Hilfe bei Blockfristberechnung

Ungelesener Beitrag von Poldibär » Di 15. Mai 2012, 08:09

Vielen Dank für Eure Antworten, ich glaube nun hab ich es kapiert.

Allerding muss ich erst noch den Mut aufbringen, mit meiner Hausärztin über meinen Wunsch zu sprechen. Aber ich schaffe es einfach nicht mehr länger als 2 Wochen am Stück 5 Tage voll zu arbeiten, danach bin ich einfach platt.

Liebe Grüße
Poldi

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Re: Hilfe bei Blockfristberechnung

Ungelesener Beitrag von Dunningen » Di 15. Mai 2012, 10:55

Hallo Poldi,
Dein Krankheitsbild kommt meinem fast gleich ,nur habe ich noch ein paar andere Krankheiten am Hals .

Mich würde mal interessieren ob Du die 50 % GdB von diesen aufgelisteten Krankheiten erhalten hast ?

Der Grund ist derer ,da scheinen die vom Versorgungsamt von Ort zu Ort ganz Große Unterschiede zu machen !

Die 50 % sind die befriestet auf 2 Jahre,oder haben sie Dir eine längere Laufzeit ( unbefriestet ) gegeben ?

Würde mich freuen und so manchem anderen hier im Forum ,wenn Du da nähere Angaben machen könntest:

Grüße von ARNOLD

Poldibär
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Re: Hilfe bei Blockfristberechnung

Ungelesener Beitrag von Poldibär » Mo 11. Jun 2012, 09:20

Hallo ARNOLD,

die 50% GdB habe ich auf Grund der Depressionen und des Burnout bekommen, befristet auf 5 Jahre.
Ich bin zuerst mit 40% "abgespeist" worden. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und den Widerspruch in Kopie auch meinen Ärzten zur Verfügung gestellt. Ich habe auf 3 Seiten detailliert meine Einschränkungen aufgelistet.

Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

Liebe Grüße Poldi

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Re: Hilfe bei Blockfristberechnung

Ungelesener Beitrag von Schahri » Mi 19. Sep 2012, 16:23

Hallo,

ich hab mir schon die Finger wund gesucht, aber nichts gefunden wo man nachlesen kann was in der 3-Jahres-Blockfrist genau "dieselbe Krankheit im krankenversicherungsrechtlichen
Sinne" ist?

Im krankenkassenforum habe ich die Beschreibung der Blockfrist gefunden, aber nicht was "dieselbe Krankheit" näher beschreibt.

Meine KK hat somatoforme Störungen und Depressionen in einen Topf geworfen. Kann man irgendwo nachlesen, welche Erkrankungen als "dieselben" eingestuft werden?

Lieben Dank für jede Hilfe.

LG
Schahri
LG
Schahri

Vrori
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Re: Hilfe bei Blockfristberechnung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 19. Sep 2012, 17:05

Hallo,

es heißt eigentlich nicht "dieselbe krankheit" sondern die im ursächlichem Zusammenhang stehende Erkrankung...

http://kv-media.de/kg_dauer.php#dieselbeKrankheit

Auf die Leistungsdauer von 78 Wochen sind die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld, für die dieselbe Krankheit ursächlich war, anzurechnen.

z.B. Beinbruch in 2010....Nagelentfernung 2012....das hängt zusammen....ursächlicher Zusammenhang..

Bandscheibenvorfall in L5/S 1.....2012

Operation nach erneutem BSV in 2013...ursächlicher Zusammenhang..

und die Mediziner basteln dann noch viel, viel mehr, wenn die KK die Anfrage stellt...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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