Anspruch auf ALG I ??
Verfasst: Sa 28. Apr 2012, 06:49
Hallo zusammen,
ich brauche Eure Hilfe. Im Netz habe ich zwar gesucht jedoch nicht wirkich das gefunden was ich suche.
Folgender Sachverhalt:
Vom 21.2. bis 17.5.2011 (Kündigung wegen AU) war ich versicherungspflichtig beschäftigt. Jedoch bin ich seit 29.4.2011 (bis einschl. heute) durchgehend arbeitsunfähig geschrieben.
Da die AU ja innerhalb eines vers.-pfl. Arbeitsverhältnisses entstanden ist und noch immer (nach über 1 Jahr) andauert, müsste ich ja eigentlich wieder einen Anspruch auf ALG I erworben haben.
Jedoch ist es so, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigert (ist beim SG anhängig u. das kann dauern). Hinzu kommt, dass ich im Januar 2010 einen Antrag auf EM-Rente gestellt habe (mittlerweile im Widerspruchsverfahren vor dem SG anhängig) und mich die KK (da sie ja das KG nicht bezahlt) beim Versicherungsstatus auf 5 (Rentner) gesetzt hat. (Ich werde nächste Woche 51).
Nun meine Frage:
Habe ich in diesem Fall einen neuen Anspruch erworben u. falls ja, wie kann ich diesen durchsetzen?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen durch Erfahrung, Links etc.
LG
Tina
ich brauche Eure Hilfe. Im Netz habe ich zwar gesucht jedoch nicht wirkich das gefunden was ich suche.
Folgender Sachverhalt:
Vom 21.2. bis 17.5.2011 (Kündigung wegen AU) war ich versicherungspflichtig beschäftigt. Jedoch bin ich seit 29.4.2011 (bis einschl. heute) durchgehend arbeitsunfähig geschrieben.
Da die AU ja innerhalb eines vers.-pfl. Arbeitsverhältnisses entstanden ist und noch immer (nach über 1 Jahr) andauert, müsste ich ja eigentlich wieder einen Anspruch auf ALG I erworben haben.
Jedoch ist es so, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigert (ist beim SG anhängig u. das kann dauern). Hinzu kommt, dass ich im Januar 2010 einen Antrag auf EM-Rente gestellt habe (mittlerweile im Widerspruchsverfahren vor dem SG anhängig) und mich die KK (da sie ja das KG nicht bezahlt) beim Versicherungsstatus auf 5 (Rentner) gesetzt hat. (Ich werde nächste Woche 51).
Nun meine Frage:
Habe ich in diesem Fall einen neuen Anspruch erworben u. falls ja, wie kann ich diesen durchsetzen?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen durch Erfahrung, Links etc.
LG
Tina