Blockfrist bei Aussteuerung

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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josi_66
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Blockfrist bei Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » So 25. Mär 2012, 12:00

Hi ihr Lieben.. :smile:

Ich weiß im Board wurde da schon mehrfach drüber geschrieben. Aber irgendwie verstehe ich es alles nicht. Ist so kompliziert. :confused:

Beginnt die Blockfrist nach Austeuerung durch die Krankenkasse am 1 Tag der Krankschreibung ? Oder ab dem Tag der Aussteuerung. :confused: :Gruebeln:

Man darf in der Zeit nicht über 6 Monate auf diese Krankheit krank geschrieben sein? Ist das richtig? Also ich war glaube ich nur eine Woche auf diese Erkrankung krank geschrieben.

Und man muss mindestens 6 Monate gearbeitet haben um wieder Anspruch auf Krankengeld zu haben? Ist das auch richtig? :confused: :Gruebeln:

Mir geht es nicht gut. Auf der Arbeit wird so viel verlangt ich glaube lange halte ich es nicht mehr durch.Kann nicht mehr abschalten und schlafen. Alles kreist nur um die Arbeit. Ich bin völlig fertig. Mein Antrag auf EM Rente läuft und ich muss bald zum GA. Aber ich weiß ja nicht ob sie bewilligt wird. Wollte so lange durchhalten, aber ich weiß nicht ob ich es schaffe. :traurig: :Ohnmacht:

Wäre lieb wenn ihr mir eine Antwort gebt. Danke.

Liebe Grüße Josi :umarm:
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Re: Blockfrist bei Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 25. Mär 2012, 12:45

Hallo,

wenn man wegen einer Erkrankung erstmalig arbeitsunfähig ist, beginnt für diese Erkrankung eine 3-Jahres-Frist...diese 3-Jahres-Fristen werden immer weiter geführt....z.B. 25.3.2010 - 24.3.2013....25.3.2013 - 24.3.2016 usw...
innerhalb von 3 Jahren hat man Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld (Lohnfortzahlung und Übergangsgeldzahlung durch die DRV zählen mit)...

wenn man nach einer länger dauernden Erkrankung ausgesteuert wird, dann muss man die 3-Jahres-Frist für diese Erkrankung kennen....und wenn wieder eine neue Frist beginnt, man wenigstens 6 Monate nicht au war und in einem Versicherungsverhältnis mit Krankengeldanspruch versichert bist...dann hast du wieder einen neuen Anspruch auf KG.

nehmen wir mein Beispiel:

au ab 30.10.2006 - 3-Jahres- frist geht 29.10.20.09..
arbeitsfähig war ich wegen dieser Erkrankung wieder am 22.12.06.....eine REHA-Maßnahme war vom 7.3. - 28.3.2007...

danach war ich wieder arbeitsfähig...

am 28.2.2009 war ich wieder arbeitsunfähig wegen der gleichen Erkrankung...ich hatte noch keine 78 Wochen das KG bezogen...ich bekam also nach Lohnfortzahlung Krankengeld....ich wurde Dauer-AU und am 30.10.09 (noch weiter au) begann eine neue 3-Jahres-Frist wegen meiner Erkrankung....somit habe ich dann mehr als 78 Wochen KG bezogen...
zuerst die Restzeit aus der 1. au und dann die vollen 78 Wochen aus der 2. au...

ich hoffe, es ist dir jetzt etwas klarer geworden..

und zum Gutachter...verfalle nicht in den Fehler, den ich beim 1. mal in 2010 gemacht habe: der Gutachter fragte mich, was ich denn machen würde, wenn die Rente nicht bewilligt würde? da hab ich dusselige Kuh ihm geantwortet: dann würde ich versuchen, wieder zu arbeiten, von irgendwas muss ich ja auch leben und wenn meine Gesundheit dabei ganz drauf geht...

das war für ihn dann Info genug, um zu schreiben, dass ich zwar in meinem Beruf nur für 3 bis unter 6 Stunden eingeschränkt wäre....aber da ich auch im Innendienst in meinem Beruf arbeiten könnte, wäre ich für den Innendienst voll erwerbsfähig...

beim jetzigen Gutachter habe ich darauf keine Antwort gegeben, sondern nur mit den Schultern gezuckt...

vie Erfolg
für dich

LG
Vrori
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Re: Blockfrist bei Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » So 25. Mär 2012, 14:09

Hallo Vrori, danke für deine Antwort. :smile:

Dass musste ich mir aber nun auch erstmal ein paar mal durchlesen, bevor ich das begriffen habe. :jaa:

Na dann ist meine Blockfrist wohl um. Ich wurde im Mai 2008 das erste mal krank. Dann ist meine Blockfrist im Mai 2011 schon abgelaufen gewesen. Und ich dachte das zählt erst nach Aussteuerung.

Am 5.April bin ich ein halbes Jahr wieder in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Dann wäre das auch ok. Vorher habe ich 12 Monate eine Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV absolviert. Zählt das versicherungstechnisch auch dazu ? Oder nur wenn man arbeitet?

In dieser Maßnahme wurde festgestellt dass ich nur noch 4Stunden täglich arbeiten kann. Deswegen habe ich den Antrag auf EM-Rente gestellt. Am Anfang sah alles nach einer Umdeutung aus. Aber nun muss ich doch noch zu GA. :traurig:

Mittlerweile bin ich so fertig dass ih diese 4 Stunden kaum noch schaffe. Ich dachte es wird irgendwann besser mit meiner Angst und Panik wenn ich erstmal wieder ne Weile arbeite. Aber es wird einfach nicht besser.

Ich hab auch voll das schlechte Gewissen wenn ich nun krank werde. Dann muss meine liebe Kollegin alles alleine wuppen. Ich glaube nicht das die noch jemanden einstellt. Die ist so geizig. Für mich bekommt sie ja einen Eingliederungszuschuss von 60%, somit bin ich eine billige Arbeitskaraft. Wenn ich nun krank geschrieben bin werden die wohl nicht weiter zahlen von der DRV. Na ja ich kann es nicht ändern. Ich kann echt bald nicht mehr.

Dann muss ich ja nur noch bis zum 5 April durchhalten, damit ich wieder KG beziehen kann. Dann dürften alle Voraussetzungen erfüllt sein.

Ich danke dir Vrori..lg Josi :Bussi:
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Re: Blockfrist bei Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 25. Mär 2012, 15:10

Hallo Josi, :koepfchen:

die K-Versicherungsrechtlichen Sachen hat dir ja unserere @Vrori schon geschildert und damit kennt sie sich auch ganz sicher BESSER aus als ich, ich versuche das einfach noch mal ein wenig "allgemein-verständlicher" rüberzubringen, denn es ist ja wirklich nur schwer zu verstehen.
Na dann ist meine Blockfrist wohl um. Ich wurde im Mai 2008 das erste mal krank. Dann ist meine Blockfrist im Mai 2011 schon abgelaufen gewesen. Und ich dachte das zählt erst nach Aussteuerung.
Hier ist z.B. schon dein erster "Denkfehler", denn die (starre) Blockfrist von 3 Jahren (Beginn mit dem ALLERERSTEN Tag einer AU auf eine GANZ bestimmte Krankheit) hat nur indirekt was mit der Aussteuerung zu tun.
Als "Aussteuerung" wird NUR die Tatsache bezeichnet, dass man innerhalb der (gerade) laufenden Blockfrist die 78 Wochen Krankengeldzahlung (Anspruch) ausgeschöpft hat.

Dabei spielt es KEINE Rolle, ob man in der Mitte oder schon (fast) am Ende dieser (festen) Blockfrist angelangt ist.

An deinem Beispiel festgemacht heißt das, im MAI 2011 HAT "automatisch" eine NEUE Blockfrist (von 3 Jahren) für GENAU diese Krankheit begonnen, die geht JETZT bis Mai 2014.
In dieser Zeit KANNST du erneut für 78 Wochen Krankengeld bekommen (FÜR genau diese Krankheit), wenn du wenigstens 6 Monate NICHT wegen dieser Krankheit AU gewesen bist UND dich bei erneuter Erkrankung in einem Versicherungs-Verhältnis befindest, das einen Krankengeld-Anspruch beinhaltet.

Diese 6 Monate MÜSSEN übrigens NICHT zusanmmenhängend sein (können auch noch teilweise in die ALTE Blockfrist reinreichen), wenn du also jetzt, seit der Aussteuerung (!!!) NUR mal wenige Tage deswegen AU gewesen bist (wann war das GENAU ???), dann sind diese geforderten 6 Monate (wahrscheinlich) längst beisammen.

Du MUSST auch NICHT die ganze Zeit (seit Beginn der NEUEN Blockfrist) versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, wichtig IST vor ALLEM, dass du JETZT AKTUELL mit Anspruch auf Krankengeld versichert BIST.

Vielleicht solltest du dir mal die Aufstellung deiner AU-Zeiten und Diagnosen (so für die letzten 4 - 5 Jahre!) von deiner KK schicken lassen, daraus KANN man das sehr gut ablesen, da sind nämlich ALLE AU-Zeiten (und Blockfristen!) erfaßt, das kann dir dann (wenn nötig) auch die @ Vrori ganz genau erklären. :ic_up:
Am 5.April bin ich ein halbes Jahr wieder in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Dann wäre das auch ok. Vorher habe ich 12 Monate eine Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV absolviert. Zählt das versicherungstechnisch auch dazu ? Oder nur wenn man arbeitet?
JA, da darfst du nur NICHT schon häufiger/länger wegen GENAU dieser Krankheit (offiziell mit Krankenschein !!!) AU gewesen sein, ansonsten geht das ja schon in die NEUE Blockfrist ein (darum auch meine Frage nach dem WANN) !!!
Mittlerweile bin ich so fertig dass ih diese 4 Stunden kaum noch schaffe. Ich dachte es wird irgendwann besser mit meiner Angst und Panik wenn ich erstmal wieder ne Weile arbeite. Aber es wird einfach nicht besser.
Das bestätigt ja eigentlich NUR, dass dir diese Reha-Maßnahme (der DRV) AUCH nicht wirklich dauerhaft helfen KONNTE.
Ich hab auch voll das schlechte Gewissen wenn ich nun krank werde. Dann muss meine liebe Kollegin alles alleine wuppen. Ich glaube nicht das die noch jemanden einstellt.
"Schmink dir das mal GANZ SCHNELL AB", du machst dir schon wieder Gedanken um die falschen Leute, DENK AN DICH... :Bussi:
Es ist NICHT dein Problem, ob sie jemanden einstellt (dem sie dann den vollen Lohn selber zahlen müßte) oder ob sie es vorzieht sich "lieber" die eigene Gesundheit zu ruinieren... :Sturkopf:
Die ist so geizig. Für mich bekommt sie ja einen Eingliederungszuschuss von 60%, somit bin ich eine billige Arbeitskaraft. Wenn ich nun krank geschrieben bin werden die wohl nicht weiter zahlen von der DRV.


DAS ist doch wirklich NICHT deine Sorge, FÜR DICH kann es eigentlich NUR von Vorteil sein, wenn auch diese "Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben" von der DRV als gescheitert abgebrochen wird, DAS wäre doch ein weiterer deutlicher Hinweis auf die notwendige EM-Renten-Bewilligung...du hast doch den guten Willen gezeigt, was nicht geht, das geht eben NICHT...
Na ja ich kann es nicht ändern. Ich kann echt bald nicht mehr.
KEIN Kommentar... :koepfchen: :troesten:
Dann muss ich ja nur noch bis zum 5 April durchhalten, damit ich wieder KG beziehen kann. Dann dürften alle Voraussetzungen erfüllt sein.
Bitte beantworte meine Fragen (und besorge dir diesen KK-Ausdruck, da reicht oft schon ein Anruf, "brauchst du für die DRV sagst du wenn gefragt wird"), ich denke NICHT, dass du noch bis dahin "durchhalten" musst, wenn deine sonstigen Infos passen, sollten die Bedingungen für eine erneute Krankengeld-Zahlung längst erfüllt sein... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Blockfrist bei Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 25. Mär 2012, 15:36

Hallo,

ich möchte auch noch einmal ergänzen...bei der Berechnung der 3-Jahres-Fristen, der Aussteuerung und eines evtl. neuen Anspruchs müssen schon die genauen Daten her..

wichtig ist, sich bei deiner KK zu erkundigen, welche 3-Jahres-Frist für deine Erkrankung zugrunde gelegt wurde und wie die Krankenkasse jetzt das Ganze sieht...

ich habe die Frage nach der 3-Jahres-Frist nur mal an meinem Beispiel festgemacht...wenn du alles für dich erklärt haben möchtest, dann müßtest du wirklich Zahlen liefern...

ruf morgen einfach mal bei der KK an frag nach einer Aufstellung deiner 3-Jahres-Fristen ab Beginn der Erkrankung, die jetzt wieder zur AU führen würde...

LG
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Re: Blockfrist bei Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » So 25. Mär 2012, 18:13

Danke für euer Antworten Doppeloma und Vrori.. :smile:

Die genauen Daten hab ich nicht mehr im Kopf. :Gruebeln:

Im Mai 2008 wurde ich auf Depressionen und Angst krank. Im März 2009 war ich zur med. Reha durch die DRV, aus der ich AU entlassen wurde. Hab da schon die Teilhabe am Arbeitsleben beantragt.

Im September 2009 wurde ich dann ausgesteuert. 1 Jahr ALG1 bis September 2010. Ein Tag vor Ablauf des ALG 1 habe ich dann die Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV begonnen.

Am Anfang dieser Teilhabe war ich 4 Tage wegen der gleichen Erkrankung AU geschrieben. Meine AU lief dann an einem Sonntag aus. Ich bekam dann aber Bauchschmerzen und war dann 6 Wochen krank( Bauch OP).Also die AU lief nahtlos weiter aber eben nicht wg.der psychischen Erkrankungen sonder wegen der Bauchschmerzen.

Dann habe ich meine berufliche Maßnahme weiter absolviert. Im letzten Drittel der Maßnahme war ich dann nochmal wegen der gleichen Erkrankung AU geschrieben. Aber nur für 4 Tage. Dann habe ich die Maßnahme beendet und bin durch ein Praktikum in mein jetziges Arbeitsverhältnis gekommen.

Das Arbeitsverhältnis begann am 05.10.11. Ich war da aber nur 2 Wochen wegen einer Nasennebelhöhlenentzündung krank, also eine andere Erkrankung. Sonst hatte ich keine weiteren AU Zeiten.

Leider habe ich nicht die genauen Daten. Also ich kann es nicht aufs Datum genau schreiben. Ich werde aber morgen eine Auskunft bei der KK einholen. Hoffentlich sieht es nicht blöd aus wenn ich danach frage und danach dann AU werde. :Gruebeln:

LG Josi :Bussi:
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Re: Blockfrist bei Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 25. Mär 2012, 18:48

Hallo,

Josi, hol dir die Auskunft von deiner KK ...zumal bei deiner Erkrankung noch eine zweite Arbeitsunfähigkeit hinzugetreten ist...und dann benötigt man zur korrekten Berechnung auch noch die 3-Jahres-Frist der zweiten Erkrankung...

und die sollen dir ausrechnen, welchen KG-Anspruch du ab wann, für welche Erkrankung noch hast...

das müssen die ausrechnen, wenn du es wünscht....erzähl denen einfach, dass du es für dich gerne wissen möchtest...

die werden dann natürlich "Verrat" wittern und nicht Hurra schreien....aber, nützt nichts, zur Auskunft sind sie verpflichtet..

bin gespannt, wie es weitergeht...

LG
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Re: Blockfrist bei Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Di 27. Mär 2012, 21:16

Hi Ihr Lieben :smile:

Ich habe jetzt eine schriftliche Anfrage an die KK gestellt mit der Bitte um Übersendung meiner Au Zeiten der letzen 5 Jahre und der dazugehörigen Blockfristen für die jeweiligen Erkrankungen. :jaa:

Nun beschäftigt mich noch eine Frage.

Mein Mann und ich bekommen noch aufstockendes ALG II, weil wir auch zu zweit zu wenig verdienen. Ich hab gelesen dass die KK kein Krankengeld an ALG II Empfänger zahlt. Aber ich denke das gilt nicht für mich oder? :Gruebeln:

Ich habe ja KV Beiträge eingezahlt. :Hilfe:

Was meint ihr? :confused:

Liebe Grüße Josi :Bussi:
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Re: Blockfrist bei Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 27. Mär 2012, 21:49

Hallo Josi, :smile:
Mein Mann und ich bekommen noch aufstockendes ALG II, weil wir auch zu zweit zu wenig verdienen.
GENAU weil ihr "Aufstocker" seid, steht dir (auch deinem Mann) das KG aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit trotzdem zu, bei AU für die aktuelle Beschäftigung, man KANN ja dann AUCH zum Krankengeld "aufstocken".

Traurig genug, dass so viele Menschen NICHT OHNE Geld vom AMT (dazu) von ihrem Einkommen leben KÖNNEN.

Der Ausschluß von Krankengeld von der KK gilt NUR, wenn man komplett (OHNE versicherungspflichtiges Erwerbs-Einkommen!!!) vom H4-Amt abhängig ist.
ICH bekomme z.B. KEIN Krankengeld mehr, weil ich das VOLLE Geld NUR vom Amt bekomme und da wird für Krankengeld KEIN Beitrag gezahlt und beim Dopa gibt es AUCH kein Krankengeld von der KK mehr, weil sowas aus EM-Rente AUCH nicht mehr versichert wird.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Blockfrist bei Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 28. Mär 2012, 08:40

Hallo,

heute morgen steht in der Zeitung, dass in Deutschland die Armut noch unter der durchschnittlichen EU-Grenze liegt...
da frag ich mich doch, was die Politiker veranlasst einen Haufen Geld nach Griechenland zu schaffen und hier die Menschen unter die Armutsgrenze zu schaffen...

mir zu hoch, begreif ich nicht...

LG
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