Na dann ist doch auf JEDEN FALL wieder die AfA zuständig, das ALGI muss eventuel neu beantragt werden,kommt auf die Länge der Reha an, BITTE gehe unbedingt zur AfA, von der KK bekommst du NIX mehr.Ja, ich bin schon seit Anfang Mai diesen Jahres ausgesteuert und bekam bis zur Reha ALG.
Während der Reha wurde dein ALG unterbrochen und du hast "Übergangsgeld" von der DRV bekommen stimmts...
Dann geht es JETZT mit deinem ALGI nach der Aussteuerung weiter, wenn die DRV zahlt, dann braucht die AfA NICHT gleichzeitig zu zahlen (also KEINE "Lohnfortzahlung" von dort), in diesem Falle geht es JETZT einfach wieder bei der AfA weiter, bis zum Ende deines Anspruches dort.
Dazu solltest du dann einen Änderungs-Bescheid bekommen, weil sich das zunächst "geplante" Ende der Zahlungen (vermutlich Anfang Mai 2012 ???), durch die Reha nach hinten verschoben hat, bitte schau mal auf deinen ALG-Bescheid und geh unbedingt zur AfA.
Hast doch sicher auch erst mal (wegen der Reha) eine Aufhebungs-Bescheid von dort bekommen, ODER...???
Langsam kommt Licht in die Sache, für dich KANN (nach Aussteuerung) JETZT NUR noch die AfA (wieder) zuständig sein, wenn die Reha nicht zu lange war, brauchst du wahrscheinlich nicht mal einen neuen Antrag stellen.
Während einer (DRV)-Reha kommt das Geld üblicherweise NICHT von der AfA sondern von der DRV, dazu hast du doch sicher irgendwelche Informationen bekommen, schau bitte noch mal nach, WO das Geld herkam (Konto-Auszug z.B), es ist zwar oft die selbe Summe (Höhe des ALGI), es MUSS aber trotzdem NICHT von der AfA gekommen sein.
Die KK wird sich in diesem Falle auch NICHT mehr bei dir melden, die sind NICHT mehr zuständig und die AU-Bescheinigung muss man dort trotzdem IMMER vorlegen, auch wenn man dort kein Geld mehr bekommt, mache ich ja auch regelmäßig.
WO ich mein Geld zum Leben her bekomme, interessiert die aber schon seit mehr als 2 Jahren NICHT mehr..., auch eine neue /andere Krankheit würde daran nichts mehr ändern, für die KK war ich ja OHNE Unterbrechung weiterhin krank...
Liebe Grüße von der Doppeloma