Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung (BK

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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gretl
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Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung (BK

Ungelesener Beitrag von gretl » Mo 18. Jan 2010, 07:15

Ich hab hier etwas interessantes, zum nach lesen, gefunden..(grad für unsre Orthopädie-Kandidaten)

http://www.ra-kotz.de/berufskrankheit1.htm


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gretl
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Re: Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung (BK

Ungelesener Beitrag von gretl » Mo 18. Jan 2010, 07:18

Das hier find ich auch lesenswert..


Berufskrankheiten der Wirbelsäule: Erleichterte Anerkennung im Ergebnis der Deutschen Wirbelsäulenstudie
Abnutzungserscheinungen und Bandscheibenvorfälle der Lendenwirbelsäule können seit 1993 als Berufskrankheit anerkannt werden, allerdings lag die Anerkennungsquote der gemeldeten Fälle bisher deutlich unter fünf Prozent. In einem neuen Urteil hat das Bundessozialgericht nun die Schwelle für die Anerkennung einer Berufskrankheit deutlich gesenkt. Grundlage der Entscheidung waren die Ergebnisse der Deutschen Wirbelsäulenstudie, die 950 Patienten mit Wirbelsäulenerkrankungen und 900 Kontrollpersonen untersucht hat. Wesentlich an Planung und Durchführung der Studie beteiligt waren Mediziner der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Abnutzungserscheinungen und Bandscheibenvorfälle der Lendenwirbelsäule können seit 1993 als Berufskrankheit anerkannt werden, allerdings lag die Anerkennungsquote der gemeldeten Fälle bisher deutlich unter fünf Prozent. In über der Hälfte der Fälle scheiterten die Antragsteller, weil die notwendige Gesamtbelastungs- dosis für schwere Hebe- und Tragevorgänge im Arbeitsleben nicht erreicht wurde. In einem neuen Urteil hat das Bundessozialgericht am 30. Oktober 2007 nun die Schwelle für die beruflichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit deutlich gesenkt. Grundlage der Entscheidung waren die Ergebnisse der Deutschen Wirbelsäulen- studie (DWS), die 950 Patienten mit Wirbelsäulenerkrankungen und 900 Kontrollpersonen aus der Bevölkerung untersucht hat.

Die vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften finanzierte Studie wurde über drei Jahre in vier bundesdeutschen Städten - Halle (Saale), Frankfurt/Main, Freiburg und Regensburg - durchgeführt. Die Leitung des halleschen Studienzentrums lag beim Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik (Professor Dr. Johannes Haerting) und der Sektion Arbeitsmedizin (Oberärztin Dr. Annekatrin Bergmann) der Universität Halle. Halle war wesentlich an der Planung und Durchführung der Studie, für die Professor Bolm-Audorff (Wiesbaden) als Sprecher und Professor Haerting als dessen Stellvertreter fungieren, beteiligt.

In Zusammenarbeit mit den drei halleschen Kliniken, die Wirbel- säulenerkrankungen behandeln, wurden im Zeitraum 2003 bis 2005 Patienten mit Bandscheibenvorfällen und schweren Verschleißer- scheinungen an der Lendenwirbelsäule untersucht und in einem Interview ausführlich zu ihrem Berufsleben befragt. Als Vergleichsgruppe wurden zudem Bewohner aus Halle und dem Saalkreis im gleichen Altersbereich befragt, insgesamt 258 Fälle und 221 Kontrollprobanden aus Halle und Saalkreis.




Der Direktor des Institutes stellte bereits im März gemeinsam mit den Leitern der anderen Studienzentren erste Ergebnisse der Deutschen Wirbelsäulenstudie auf der Jahrestagung der Arbeitsmediziner in Mainz vor. Inzwischen sind die Ergebnisse auch im Zentralblatt für Arbeits- medizin publiziert. Die Studienergebnisse decken Schwächen der bisher geltenden Berechnungsgrundlage, des so genannten Mainz- Dortmunder-Dosismodells, auf und zeigen, dass im Berufskrank- heitenverfahren bisher angewandte Schwellenwerte für die Berechnung der Gesamtdosis für schwere körperliche Arbeit zu hoch angesetzt waren. Aufgrund dieser Studienergebnisse der DWS wurde nun durch das Bundessozialgericht festgelegt, dass der bisher geltende Gesamtdosiswert halbiert werden muss und auch Schwellenwerte für die Tagesdosis nicht mehr verwendet werden dürfen. Dies wird die Anerkennung dieser Berufskrankheit künftig erleichtern. "Es ist ungewöhnlich, dass die Ergebnisse einer epidemiologischen Studie so schnell Eingang in höchstrichterliche Entscheidungen finden", erklärt Professor Haerting.(idw)


Quelle...http://www.medizin-aspekte.de/07/12/ber ... aeule.html
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Re: Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung (BK

Ungelesener Beitrag von gretl » Mo 18. Jan 2010, 15:20

Die Liste der Berufskrankheiten ist um 5 weitere Krankheitsbilder erweitert worden..
lest mal hier...http://www.dguv.de/inhalt/presse/2009/Q ... /index.jsp



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Re: Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung (BK

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 18. Jan 2010, 15:36

gretl hat geschrieben:Ich hab hier etwas interessantes, zum nach lesen, gefunden..(grad für unsre Orthopädie-Kandidaten)

http://www.ra-kotz.de/berufskrankheit1.htm


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Das könnte mir helfen.

Mit der gleichen Begründung lehnt die BG ja alles bei mir ab.

Thx for link
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Berufskrankheit

Ungelesener Beitrag von Blacky » Do 21. Jan 2010, 17:45

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Menschen, die nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, bezeichnet man als berufsunfähig. Aber auch Personen, die durch die Ausübung ihrer Arbeit körperliche oder geistige Schäden davon getragen haben, sind berufsunfähig. Zu den am weitesten verbreiteten Beschwerden zählen Herz-Kreislauf Krankheiten und Beeinträchtigungen der Gelenke und Wirbelsäule. Aber auch Tumorerkrankungen, und Depressionen sind häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.
Einige Berufsgruppen sind besonders gefährdet, im Laufe ihrer beruflichen Karriere berufsunfähig zu werden. Hierzu zählen vor allem Menschen, deren Arbeit schwere körperliche oder seelische Belastungen mit sich bringt, beispielsweise Bauarbeiter und Musiker, aber auch Lehrer.
Im Sinne der deutschen Rentenversicherung sind all diejenigen berufsunfähig, die ihren Beruf gemessen an ihrer Ausbildung, Erfahrung und den aktuellen Lebensumständen nicht mehr für sechs Stunden ausüben können. Menschen, die in einer zumutbaren anderen Arbeit ganztägig tätig sein können, gelten nicht als berufsunfähig.
Abzugrenzen ist die Berufsunfähigkeit von der Erwerbsunfähigkeit. Hierbei kann der Betroffene keine Art der Beschäftigung mehr ausüben. Außerdem ist er nicht in der Lage, sechs Stunden täglich einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Die Kriterien für eine Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als bei der Erwerbsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit muss in der Regel durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden.

Quelle:http://www.rententips.de/rententips/ber ... /index.php
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Re: Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung (BK

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 22. Jan 2010, 20:31

Die gibt es noch für vor 1961 gebohrene Menschen.

Zumindest steht bei mir im Entlassungsbericht drin das ich "Berufsunfähig" bin.
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Re: Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung (BK

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 22. Jan 2010, 20:59

Schon klar, der Text stammt nicht von mir, ich darf ihn nicht verändern.

Siehe Quellenangabe.

Mir wird ja sogar der Berufsschutz verweigert, die 1/2 Rente steht mir zu, nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit eben die Volle.
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