Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
Care
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Care » Fr 2. Nov 2012, 22:48

Hallo Dinkelchen,
Länger als 6 Monate AU bin ich auch. Allerdings habe ich kein Gutachten vom MDK...
Fatbot meint sicher damit, dass Du zukünftig länger als 6 Monate AU sein musst. Bei mir stand z.B. im MDK Gutachten auf Dauer AU.

Wenn Du nicht zum ÄD gehen willst, müsstest Du ja Befunde (die in Deinem Sinne sind) beilegen sonst kann ja nicht entschieden werden. Oder Du entbindest nur den Arzt Deines Vertrauens von der Schweigepflicht, mit zeitlichen Begrenzung. Ich hatte 3 Jahre durchgestrichen und 2 Monate darüber geschrieben.

LG
Care

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Dinkelchen
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Mo 5. Nov 2012, 02:16

Stimmt denn die Aussage ich sei nicht krankenversichert bis zur ersten ALG-Zahlung?? Mein Krankengeldanspruch ist seit Ende Oktober ausgelaufen.

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Doppeloma
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 5. Nov 2012, 03:41

Hallo Dinkelchen, :smile:
Stimmt denn die Aussage ich sei nicht krankenversichert bis zur ersten ALG-Zahlung?? Mein Krankengeldanspruch ist seit Ende Oktober ausgelaufen.
NEIN diese Aussage stimmt NICHT, denn es gibt eine Nachversicherungszeit (bei allen gesetzlichen KK) von 4 Wochen, genau um solche "Bearbeitungslücken" zu überbrücken.
Die Versicherung beginnt im Übrigen zu laufen mit dem Bescheid von der AfA und nicht erst mit der Zahlung der Leistung.

Was willst du denn jetzt eigentlich tun, du schreibst ja du WILLST NICHT zum Arzt, dann wirst du wohl ein paar aussagefähige Befunde (deiner behandelnden Ärzte) in den Umschlag tun müssen (nur Kopien natürlich), denn woraus soll sonst ein GA nach "Aktenlage" erstellt werden, teile denen kurz mit, dass es bei der DRV keinerlei medizinische Unterlagen von dir gibt und du daher den Sinn und die Notwendigkeit einer Schweigepflicht-Entbindung nicht erkennen kannst.

Die Erteilung von Schweigepflicht-Entbindungen ist generell freiwillig und bei Vorlage vorhandener, notwendiger Arztberichte durchaus entbehrlich.

Mit diesem Anschreiben im Anhang würde ICH mich in Nürnberg beschweren, die Vorlage von Gesundheitsunterlagen ist NICHT leistungsrelevant, dein Antrag liegt der AfA komplett seit dem XXX vor und du forderst deinen Leistungsbescheid, auch um deine Krankenversicherung nahtlos aufrecht zu erhalten.
Im Übrigen ist der Verweis auf Leistungen des SGB II nicht zulässig, ALGI ist als beitragsbasierte Leistung vorrangig in Anspruch zu nehmen, es ist unzumutbar dich hier auf eine untergeordnete Sozial-Leistung zu verweisen, die einer gründlichen Bedürftigkeitsprüfung unterliegt.

E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Die Drohung mit "Einstweiliger Anordnung vom Sozielgericht" würde ich mir aktuell noch aufsparen, Zahltag ist ja erst Ende November und bis dahin sollte der Bescheid wohl noch vorliegen.

Sorge dafür, dass der Med. Dienst (möglichst DIREKT von dir, gegen Eingangsbestätigung) umgehend brauchbare Unterlagen (in Kopie) von deinen Ärzten bekommt, um ein GA nach "Aktenlage" erstellen zu können, deine ganze Krankenakte brauchen die dafür nicht und schon gar nicht Schweigepflicht-Entbindungen für Institutionen bei denen du noch NIE untersucht wurdest...das ist vollkommen überflüssig.

Anders wist du wohl nicht erreichen, dass auf eine Untersuchung verzichtet wird, trotzdem ist dieses Schreiben eine Frechheit über die du dich in Nürnberg beschweren solltest, dann hast du sicher bald wenigstens einen "vorläufigen Leistungs-Bescheid" im Briefkasten, wäre hier nicht das Erste Mal.
Die WISSEN nämlich ganz genau, dass es so nicht korrekt ist... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Mo 5. Nov 2012, 04:55

Danke Doma für deine Hilfe :umarm:

Ich würde den Fragebogen ja gern direkt abgeben, nur habe ich keine Ahnung wo der ÄD seinen Sitz hat. Ich habe lediglich den Umschlag von der AfA auf dem "z. H. LA-N 861, PLZ, Ort" steht. Den Umschlag wollte ich am AfA-Empfang abgeben.

Leider habe ich null Befunde vorliegen. Habe aber welche von meinem Klinikaufenthalt angefordert. Die wollte ich dann dem Fragebogen beilegen.

Hilfst du mir beim Schreiben an Nürnberg? Bin da unerfahren. :schuechtern:

Kann ich meinen dreimonatigen KH-Aufenthalt in dem Fragebogen angeben? Dort wird unter Punkt 6) danach gefragt ob ich in den letzten 3 Jahren ein medizinisches Heilverfahren in Kur- oder REhakliniken in Anspruch genommen habe. Es war aber weder eine Reha, noch eine Kur..

LG Dinkelchen :Bussi:

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 5. Nov 2012, 10:11

Hallo,

ich möchte noch einmal die Sache mit den Schwegiefpflichtentbindungen aufgreifen..

genau gegen diese "Pflicht" freiwillige Unterschriften zu leisten, läuft meine Klage...finanziell abgesichert bin ich, so muss sich niemand Sorgen machen..

wer, wenn nicht jemand mit einem trotzdem regelmäßigem Einkommen (ohne Arbeit) kann das durchführen?
also habe ich mich entschieden, hier einfach noch ein Urteil zu erstreiten..wenn das Urteil so ausfällt wie in den letzten Monaten...das man doch gezwungen werden kann, werde ich das nicht schlucken, sondern weitergehen...bis vor das BSG oder Verfassungsgericht..

es kann nicht sein, dass in der HEGA der Afa steht,"wenn eine Begutachtung per Aktenlage nicht möglich ist, dann hat der ...zur Begutachtung zu erscheinen"..so oder so ähnlich steht es in der HEGA..

somit ist eigentlich auch geklärt: ja, Schweigepflichtentbindungen sind freiwillig, wenn keine Aktenlage vorhanden ist, dann muß der Antragsteller zur Begutachtung eingeladen werden, und das Erscheinen ist Pflicht..

wenn das so alles eingehalten worden wäre, dann hätte ich auch nicht geklagt...

aber in meinem Fall, wie auch hier, wird wohl nur höchsten Wert auf das jeweilige DRV-Gutachten gelegt...damit das abgeschrieben werden kann?
damit der ärztl.Dienst der Afa keine eigene Erkenntnisse treffen muß?

das kann alles nicht sein..im Gesetz und den Ausführungen dazu steht es anders..

Mein Afa hat einen Bescheid erlassen, aus dem hervorgeht: Einstellung ALG I wegen fehlender Unterlagen, hier Schweigepflichtentbindung..

das Sozialgericht sammelt dann ja jeweilige Darstellung der Situation der Antragsgegner..

da vermutlich meine Afa dann doch das muffensausen bekam, schrieben sie das Sozialgericht an und behaupteten plötzlich, dass nicht die fehlender Unterlagen Ausschlag für die Leistungseinstellung seien, sondern mein Nichterscheinen bei ärztl.Begutachtunsgerminen...dummerweise teilten sie dann dem Sozialgericht auch noch mit, an welchen Terminen diese angeblichen Begutachtungen hätten durchgeführt werden sollen..

Zu dumm, denn genau an diesen Terminen hatte ich normale Gesprächstermine bei meinem SB...!! somit kann ich gar nicht gleichzeitig zum ärtzl Dienst eingeladen gewesen sein (oder sollte doch der SB Begutachtungen durchführen..?.*grins*)...

als wir nun die Aussage der Afa mit Beweisen belegen konnten und unsere Stellungnahmen gegenüber des SG nun ganz cool rüberkamen...mit auseinanderpflücken des gegnerischen Schriftsatzes..

bekamen wir nun wieder eine Stellungnahme der Afa an das SG zugesandt: plötzlich reagierten sie ganz anders: ja, stimmt, man hätte sich vertan, wäre nicht der Termin gewesen, aber egal wäre das letztendlich auch, da sich ncihts am Grundproblem geändert hätte, ich hätte ja immer noch nicht die Schweigepflcihtentbindungen eingereicht...
und man verweise auf das Urteil des LAndessozialgerichts München...dananch wären Schweigepflichtentbindungen zu unterschreiben..!!
peng, aus..

anwalt und ich haben das Urteil nun durchgelesen, durchgearbeitet und festgestellt: der Fall liegt ganz anders...der Kläger in dem Fall, hat komplett alles verweigert, auch Schweigepflichtentbindungen gegenüber des Gerichts...er hat komplett zu gemacht und nichts geliefert..

wir hingegen können beweisen, dass die Afa von mir einen Gesundheitsfragebogen, ein sehr umfangreiches Gutachten (nicht das DRV-Gutachten) sowie zwei sehr ausführliche Stellungnahmen meiner Fachärzte über die Erkrankung, den Erkrankungsverlauf, sowie die Einschätzung der Fachärzte über meine Erwerbsfähigkeit, erhalten hat...
ich hatte sogar im Mai letzten Jahres Nürnberg angeschrieben, mit der Frage: wann erhalte ich nun einen Termin bei ihrem ärztl.Dienst?

auf die Frage ist nie eingegangen worden, statt dessen fortdauernd die Forderungen nach den Schweigepflcihtentbindungen...

wie ihr seht und wie auch vermutlich ein "Blinder mit dem Krückstock" fühlen kann, geht es der Afa einzig und allein um das DRV-Gutachten.....aber das DRV-Gutachten war Grundlage für die Rentenablehnung..und gegen die Rentenablehnung läuft ebenfalls eine Klage...
somit kann das Gutachten nicht Grundlage sein, für die Feststellung meiner Leistungsfähigkeit..

aber die Afa will Zeit und Kosten sparen, hat auch wohl keinen Bock auf unterschiedliche Begutachtungen...DRV stellt X fest und Afa-Arzt stellt Y fest...sie wollen sich das ganze Hin und her ersparen und das auf Kosten der Antragsteller...

wie gesagt, ich bekomme kein Geld mehr von der Afa, seit gut 6 Monaten...aber das ist mir egal, ich will endlich ein Urteil erreichen...natürlich gegen die Afa...solte es andersrum sein, werde ich weitergehen..es kann nicht sein, das Urteile der Sozialgerichte plötzliche die Gesetze ersetzen....

KK zahle ich derzeit privat...das würde ich wiederbekommen, wenn die Nachzahlung des ALG I erfolgen würde...sogar ein wenig Zinsen würde ich noch bekommen...
und auf meine Rentenansprüche würde die Zeit angerechnet werden...

In der Höhe des ALG I haben sie mich auch besch....
ich habe ein sehr,sehr hohes Gehalt gehabt...da ich aber fast 2 Jahre KG bezogen habe (neuer 3-Jahres-Zeitraum)...wurde nicht mein Nettoentgelt als Bemessungsgrundlage gewählt, sondern ein Durchschnittsbetrag angenommen...
d.h. ich habe lediglich ca. 850 Euro ALG I bekommen...obwohl ich ca. 1300 Euro hätte bekommen müssen....
angeblich wären die 850 Euro ein Durchschnittsbrutto aller Berufstätigen in meinem Alter, mit meiner Ausbildung....
har,har,har...
wenn das so ist, dann rechnet die Bundesregierung uns Bürgern alles falsch vor....U.vom Leiermann erzählt uns dann jeden Tag eine andere Lüge...

so sieht es derzeit aus...wer als das Geld der Afa benötigt...sollte sich genau überlegen, ob er Schweigepflichtentbindungen einreicht oder nicht...
Hinweise auf die Grenzen der Mitwirkungspflicht haben in meinem Fall nichts genutzt...

ich habe auch die Broschüre des Landesdatenschutzes Brandenburg in der Stellungnahme für das SG beiegefügt....das interessierte die Afa nun überhaupt nicht..das wäre schließlich ALG II - Bereich und das können für sie nicht gelten..

hier noch einmal der Link zu dieser Broschüre, aktueller Stand 8/12...interssant ab ungefähr Seite 14..

http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/me ... r_2012.pdf

das ist mal wieder ein Bericht über den neuesten Stand der Dinge und es heißt..Geduld..ist angesagt...

viel Erfolg für Euch alle...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mo 5. Nov 2012, 14:21

geht es nicht immer darum das
wohl höchster Wert auf das jeweilige DRV-Gutachten gelegt wird...damit das abgeschrieben werden kann?
damit der ärztl.Dienst der Afa keine eigene Erkenntnisse treffen muß?
ICH sehe ich zumindest langsam so :ic_down:
Habe die Schweigepflichtsentbindung auch nicht "mehr" unterschrieben und dank der tollen Hilfe hier aus dem Forum zum Glück auch ihne weitere Probleme dadurch zu bekommen :Bussi:
Im Gegenteil, bekam es sogar noch schriftlich das es sich natürlich um freiwillige Unterschriften handelt :applaus:
Es ist schon krass was die da so mit uns fürn Spiel spielen und ich bekomme langsam das :kotzen: je mehr ich darüber nachdenke :Gruebeln:
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Schahri » Mo 5. Nov 2012, 14:45

Hallo Dinkelchen!
Dinkelchen hat geschrieben:Ich würde den Fragebogen ja gern direkt abgeben, nur habe ich keine Ahnung wo der ÄD seinen Sitz hat. Ich habe lediglich den Umschlag von der AfA auf dem "z. H. LA-N 861, PLZ, Ort" steht. Den Umschlag wollte ich am AfA-Empfang abgeben.
Den Sitz kannst du auch telefonisch erfragen. Da brauchst du noch nicht mal deine Kundennummer nennen. Meistens sind die im in einem AfA-Haus.
:Laber: Denk dran, dir die Abgabe bestätigen zu lassen!
Dinkelchen hat geschrieben:Kann ich meinen dreimonatigen KH-Aufenthalt in dem Fragebogen angeben? Dort wird unter Punkt 6) danach gefragt ob ich in den letzten 3 Jahren ein medizinisches Heilverfahren in Kur- oder REhakliniken in Anspruch genommen habe. Es war aber weder eine Reha, noch eine Kur..
Den KH-Aufenthalt - wenn er hilfreich für dich ist - kannst du unter Punkt 2 angeben. Punkt 6 trifft ja eher nicht zu, wie du ja schon geschrieben hast.
Dinkelchen hat geschrieben:Hilfst du mir beim Schreiben an Nürnberg? Bin da unerfahren. :schuechtern:
Hier meine Beschwerde als Muster, die ich nach Vorgaben von Doppeloma formuliert hatte. Vielleicht kannst du was verwenden:
To: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Kundennummer: xxxxxxx
Mein Antrag auf ALGI nach § 145 SGB III vom xx.xx.2012
Schreiben der Afa xxx vom xx.xx.2012, Ergebnis der ärztlichen Untersuchung noch nicht vorliegt


Sehr geehrte Damen und Herren,

meinen Antrag auf ALGI nach § 145 SGB III, habe ich vollständig am xx.xx.2012 persönlich in der xxxxxxx Geschäftsstelle abgegeben.

Am xx.xx.2012 erhielt ich von der Leistungsstelle in xxxxx ein Schreiben (s. Anlage), das eine Entscheidung noch nicht getroffen werden kann, da die ärztliche Untersuchung noch nicht war.

Dieses Vorgehen ist nicht zulässig.

Der Rechtsanspruch auf ALGI (§ 145 SGB III) ab dem xx.xx.2012 besteht zunächst unabhängig von der Erstellung ärztlicher Gutachten.

Auch ist der Verweis in dem Schreiben auf ALGII ist nicht zulässig.

Ich habe am heutigen Tag, die Leistungsabteilung schriftlich (per Email, s. Anlage) aufgefordert mir diesen Leistungsbescheid auszustellen.

Bitte weisen Sie die Leistungsabteilung in xxxxxx an, mir umgehend - bis zum xx.xx.2012 - den Leistungsbescheid zu zusenden.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
LG und Daumendrück
Schahri
LG
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 5. Nov 2012, 15:44

Hallo Hamburger Deern, :jaa:
geht es nicht immer darum das
wohl höchster Wert auf das jeweilige DRV-Gutachten gelegt wird...damit das abgeschrieben werden kann?
damit der ärztl.Dienst der Afa keine eigene Erkenntnisse treffen muß?
ICH sehe ich zumindest langsam so
das siehst du auch vollkommen RICHTIG, NUR von @Dinkelchen gibt es überhaupt noch NICHTS bei der DRV (hat sie mir mitgeteilt), dann gibt es auch dort NICHTS per Schweigepflicht-Entbindung anzufordern, WO soll denn die DRV was her haben, wenn es bisher weder eine Reha noch ein GA von denen gab... :Ohnmacht:

Was wollen die da von der DRV "abschreiben"...wenn es NICHTS zum Abschreiben gibt... :Verwirrt: :Hilfe:
Allerdings sehe ich auch so ganz OHNE irgendwelche ärztlichen Unterlagen nicht viel Möglichkeiten, dass auf die Untersuchung in diesem speziellen Falle verzichtet wird /werden kann... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 5. Nov 2012, 16:00

Hallo Dinkelchen, :koepfchen:
Leider habe ich null Befunde vorliegen. Habe aber welche von meinem Klinikaufenthalt angefordert. Die wollte ich dann dem Fragebogen beilegen.
wann hast du das denn angefordert, die werden jetzt nicht endlos warten, bis du Befunde "eingesammelt" hast, du bist doch in laufender Behandlung, ODER...

Dann befreie NUR diesen Arzt von der Schweigepflicht, der sollte doch den Klinikbericht auch vorliegen haben... :confused: :Gruebeln:
Hilfst du mir beim Schreiben an Nürnberg? Bin da unerfahren.


was @Schahri da eingestellt hat ist völlig OK, musst natürlich deine eigenen Daten einfügen und dann bitte im Anhang das Schreiben von der AfA mitschicken (nicht anonym !!!), mehr ist da im Moment nicht nötig. :ic_up:
Kann ich meinen dreimonatigen KH-Aufenthalt in dem Fragebogen angeben? Dort wird unter Punkt 6) danach gefragt ob ich in den letzten 3 Jahren ein medizinisches Heilverfahren in Kur- oder REhakliniken in Anspruch genommen habe. Es war aber weder eine Reha, noch eine Kur..
Dann streich durch was nicht passt und schreibe hin was korrekt ist, das ist doch NUR ein FRagebogen, denn füllst du so aus wie es für dich in Ordnung ist und fertig, bitte VOR der Abgabe noch FÜR DICH kopieren.
Auch für diese Klinik KANNST du (wenn DU das WILLST) eine Schweigepflicht-Entbindung erteilen, die KANN man auch einfach SELBER schreiben, man muss auch hier nicht die Vordrucke der AfA verwenden und vergiß nicht die Gültigkeit klar (mit Datumsangabe !!!) zu begrenzen.

Ganz OHNE medizinische Unterlagen und OHNE Untersuchung beim Arzt KANN da kein GA erstellt werden, wie soll das funktionieren ???
Zumindest ist dann absehbar, dass so ein AfA-GA mit dir und deiner Gesundheit nicht viel zu tun hat ...

JEDER HIER versteht deine Angst :Angst: dort zum Arzt zu müssen, aber bei so "magerer" Befundlage, wäre meine Angst vor einem GA nach "Aktenlage" noch größer, du willst doch erreichen, dass deine Probleme bei der AfA anerkannt und berücksichtigt werden, "aus der Glaskugel" können die das aber auch nicht herauslesen, was mit dir los ist... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Mo 5. Nov 2012, 16:23

Also die Befunde wurden heute an mich verschickt, somit hoffe ich dass sie morgen da sind.

Mein Problem ist, dass ich keinen Arzt habe dem ich vertraue. Ich wechsle ständig Ärzte weil ich unzufrieden bin bzw ich mich nicht ernst genommen fühle. Erschwerend kommt hinzu dass ich erst seit zwei Jahren in diesem Ort wohne.

In laufender Behandlung bin ich schon, ja, aber nur wegen der Medis.. die Therapie startet ja erst noch.

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