Hallo,
ich möchte noch einmal die Sache mit den Schwegiefpflichtentbindungen aufgreifen..
genau gegen diese "Pflicht" freiwillige Unterschriften zu leisten, läuft meine Klage...finanziell abgesichert bin ich, so muss sich niemand Sorgen machen..
wer, wenn nicht jemand mit einem trotzdem regelmäßigem Einkommen (ohne Arbeit) kann das durchführen?
also habe ich mich entschieden, hier einfach noch ein Urteil zu erstreiten..wenn das Urteil so ausfällt wie in den letzten Monaten...das man doch gezwungen werden kann, werde ich das nicht schlucken, sondern weitergehen...bis vor das BSG oder Verfassungsgericht..
es kann nicht sein, dass in der HEGA der Afa steht,"wenn eine Begutachtung per Aktenlage nicht möglich ist, dann hat der ...zur Begutachtung zu erscheinen"..so oder so ähnlich steht es in der HEGA..
somit ist eigentlich auch geklärt: ja, Schweigepflichtentbindungen sind freiwillig, wenn keine Aktenlage vorhanden ist, dann muß der Antragsteller zur Begutachtung eingeladen werden, und das Erscheinen ist Pflicht..
wenn das so alles eingehalten worden wäre, dann hätte ich auch nicht geklagt...
aber in meinem Fall, wie auch hier, wird wohl nur höchsten Wert auf das jeweilige DRV-Gutachten gelegt...damit das abgeschrieben werden kann?
damit der ärztl.Dienst der Afa keine eigene Erkenntnisse treffen muß?
das kann alles nicht sein..im Gesetz und den Ausführungen dazu steht es anders..
Mein Afa hat einen Bescheid erlassen, aus dem hervorgeht: Einstellung ALG I wegen fehlender Unterlagen, hier Schweigepflichtentbindung..
das Sozialgericht sammelt dann ja jeweilige Darstellung der Situation der Antragsgegner..
da vermutlich meine Afa dann doch das muffensausen bekam, schrieben sie das Sozialgericht an und behaupteten plötzlich, dass nicht die fehlender Unterlagen Ausschlag für die Leistungseinstellung seien, sondern mein Nichterscheinen bei ärztl.Begutachtunsgerminen...dummerweise teilten sie dann dem Sozialgericht auch noch mit, an welchen Terminen diese angeblichen Begutachtungen hätten durchgeführt werden sollen..
Zu dumm, denn genau an diesen Terminen hatte ich normale Gesprächstermine bei meinem SB...!! somit kann ich gar nicht gleichzeitig zum ärtzl Dienst eingeladen gewesen sein (oder sollte doch der SB Begutachtungen durchführen..?.*grins*)...
als wir nun die Aussage der Afa mit Beweisen belegen konnten und unsere Stellungnahmen gegenüber des SG nun ganz cool rüberkamen...mit auseinanderpflücken des gegnerischen Schriftsatzes..
bekamen wir nun wieder eine Stellungnahme der Afa an das SG zugesandt: plötzlich reagierten sie ganz anders: ja, stimmt, man hätte sich vertan, wäre nicht der Termin gewesen, aber egal wäre das letztendlich auch, da sich ncihts am Grundproblem geändert hätte, ich hätte ja immer noch nicht die Schweigepflcihtentbindungen eingereicht...
und man verweise auf das Urteil des LAndessozialgerichts München...dananch wären Schweigepflichtentbindungen zu unterschreiben..!!
peng, aus..
anwalt und ich haben das Urteil nun durchgelesen, durchgearbeitet und festgestellt: der Fall liegt ganz anders...der Kläger in dem Fall, hat komplett alles verweigert, auch Schweigepflichtentbindungen gegenüber des Gerichts...er hat komplett zu gemacht und nichts geliefert..
wir hingegen können beweisen, dass die Afa von mir einen Gesundheitsfragebogen, ein sehr umfangreiches Gutachten (nicht das DRV-Gutachten) sowie zwei sehr ausführliche Stellungnahmen meiner Fachärzte über die Erkrankung, den Erkrankungsverlauf, sowie die Einschätzung der Fachärzte über meine Erwerbsfähigkeit, erhalten hat...
ich hatte sogar im Mai letzten Jahres Nürnberg angeschrieben, mit der Frage: wann erhalte ich nun einen Termin bei ihrem ärztl.Dienst?
auf die Frage ist nie eingegangen worden, statt dessen fortdauernd die Forderungen nach den Schweigepflcihtentbindungen...
wie ihr seht und wie auch vermutlich ein "Blinder mit dem Krückstock" fühlen kann, geht es der Afa einzig und allein um das DRV-Gutachten.....aber das DRV-Gutachten war Grundlage für die Rentenablehnung..und gegen die Rentenablehnung läuft ebenfalls eine Klage...
somit kann das Gutachten nicht Grundlage sein, für die Feststellung meiner Leistungsfähigkeit..
aber die Afa will Zeit und Kosten sparen, hat auch wohl keinen Bock auf unterschiedliche Begutachtungen...DRV stellt X fest und Afa-Arzt stellt Y fest...sie wollen sich das ganze Hin und her ersparen und das auf Kosten der Antragsteller...
wie gesagt, ich bekomme kein Geld mehr von der Afa, seit gut 6 Monaten...aber das ist mir egal, ich will endlich ein Urteil erreichen...natürlich gegen die Afa...solte es andersrum sein, werde ich weitergehen..es kann nicht sein, das Urteile der Sozialgerichte plötzliche die Gesetze ersetzen....
KK zahle ich derzeit privat...das würde ich wiederbekommen, wenn die Nachzahlung des ALG I erfolgen würde...sogar ein wenig Zinsen würde ich noch bekommen...
und auf meine Rentenansprüche würde die Zeit angerechnet werden...
In der Höhe des ALG I haben sie mich auch besch....
ich habe ein sehr,sehr hohes Gehalt gehabt...da ich aber fast 2 Jahre KG bezogen habe (neuer 3-Jahres-Zeitraum)...wurde nicht mein Nettoentgelt als Bemessungsgrundlage gewählt, sondern ein Durchschnittsbetrag angenommen...
d.h. ich habe lediglich ca. 850 Euro ALG I bekommen...obwohl ich ca. 1300 Euro hätte bekommen müssen....
angeblich wären die 850 Euro ein Durchschnittsbrutto aller Berufstätigen in meinem Alter, mit meiner Ausbildung....
har,har,har...
wenn das so ist, dann rechnet die Bundesregierung uns Bürgern alles falsch vor....U.vom Leiermann erzählt uns dann jeden Tag eine andere Lüge...
so sieht es derzeit aus...wer als das Geld der Afa benötigt...sollte sich genau überlegen, ob er Schweigepflichtentbindungen einreicht oder nicht...
Hinweise auf die Grenzen der Mitwirkungspflicht haben in meinem Fall nichts genutzt...
ich habe auch die Broschüre des Landesdatenschutzes Brandenburg in der Stellungnahme für das SG beiegefügt....das interessierte die Afa nun überhaupt nicht..das wäre schließlich ALG II - Bereich und das können für sie nicht gelten..
hier noch einmal der Link zu dieser Broschüre, aktueller Stand 8/12...interssant ab ungefähr Seite 14..
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/me ... r_2012.pdf
das ist mal wieder ein Bericht über den neuesten Stand der Dinge und es heißt..Geduld..ist angesagt...
viel Erfolg für Euch alle...