Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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Dinkelchen
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Mo 29. Okt 2012, 20:22

Ich hatte vor morgen meinen Antrag abzugeben ohne Termin. Darf die Annahme verweigert werden aufgrund fehlender Schweigepflichtentbindungen bzw Gesundheitsfragebogen?
Die beiden Sachen würde ich nämlich gern nachreichen. Möchte mir dafür aber etwas Zeit nehmen.

Danke für eure Hilfe,
Dinkelchen :smile:

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Schahri
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Schahri » Mo 29. Okt 2012, 20:45

Dinkelchen hat geschrieben:Darf die Annahme verweigert werden aufgrund fehlender Schweigepflichtentbindungen bzw Gesundheitsfragebogen?
NEIN !!!!!

Und wenn jemand meint, die fehlen, dann frag nach der Rechtsgrundlage und das möchtest du schriftlich haben, damit dein Anwalt das prüfen kann.

Schweigepflichtentbindung und Gesundheitsfragebogen sind freiwillig, unterliegen nicht der Mitwirkungspflicht und die Annahme des ALG1-Antrages darf wegen der Unterlagen nicht verweigert werden.

Als ich meinen Antrag abgegeben hatte, schaute die SB den Antrag durch - fragte aber NICHT nach den Dingen.

Wie gesagt, lass dir die Abgabe betätigen.

Toi toi toi für morgen. :umarm:

LG
Schahri
LG
Schahri

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Dinkelchen
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Di 30. Okt 2012, 18:58

Update: Die Dame am Empfang hat keine Fragen gestellt und mir brav die Kopien abgestempelt :grinser:

Danke für eure tollen Tipps, ihr seid super :ic_up: :jaa:

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Dinkelchen
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Fr 2. Nov 2012, 16:18

Hallo zusammen,

heute kam erneut Post von der AfA.. Inhalt siehe Anhang.. :ic_down:

Und nu? :Neugierig:

LG Dinkelchen
Dateianhänge
AA-Fragebogenanforderung-Dinkelchen.jpg

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Fatbob
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 2. Nov 2012, 17:59

Muss ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?

Nein. Die Schweigepflichtsentbindung kann nicht erzwungen
werden. Im Antrag auf Arbeitslosengeld II /ALG1 werden
auch Gesundheitsdaten der Betroffenen erfragt. Im Einzelfall
werden diesbezüglich auch Auskünfte der behandelnden
Ärzte benötigt. Dazu ist es erforderlich, dass der Betroffene
den Arzt von dessen Schweigepflicht entbindet.
Die Abgabe einer solchen Schweigepflichtentbindungser-
klärung fällt nicht unter die Mitwirkungspflichten der § 60ff.
SGB I, sondern steht im freien Ermessen des Betroffenen.
Wird die Erklärung nicht abgegeben, so hat der ärztliche
Dienst die Leistungsvoraussetzungen durch eigene Untersuchungen
zu ermitteln. Dies entspricht der Rechtslage.
Danach hat sich derjenige, der Sozialleistungen beantragt
oder erhält, auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers
ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen
zu unterziehen, soweit diese für die Entscheidung
über die Leistung erforderlich sind. Eine Verpflichtung,
Dritte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, verlangt das
Gesetz nicht.
Die Einwilligungserklärung sollte also einen Hinweis auf
die Freiwilligkeit bezüglich der Abgabe einer solchen Erklärung
enthalten und durch Positionierung und Schriftform
hervorgehoben sein. Ferner sollte klar erkennbar
sein, welcher konkrete Arzt oder welches Krankenhaus
von der Schweigepflicht entbunden wird. Die Aufzählung
aller in Betracht kommenden Personen und Institutionen
genügt nicht den Anforderungen an eine wirksame
Schweigepflichtentbindungserklärung.
Der Einwilligende muss eine im Wesentlichen zutreffende
Vorstellung davon haben, worin er einwilligt. Nur eine informierte
Einwilligung ist eine wirksame Einwilligung.
Er muss die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung
überblicken.
Er muss wissen, aus welchem Anlass und mit welcher
Zielsetzung er welche konkreten Personen von ihrer
Schweigepflicht entbindet.
Er muss darüber hinaus über die Art und den
Umfang der Einschaltung Dritter unterrichtet werden.
Die Angabe eines Behandlungszeitraumes ermöglicht eine
zielgenaue Datenübermittlung.
§ 62 SGB I
Zu beachten ist:

Der Einwilligende muss über sein Recht auf jederzeitigen
Widerruf seiner Erklärung hingewiesen werden.
Grundsätzlich gilt: Hat der Arbeitsuchende seinen Arzt von
der Schweigepflicht entbunden, besteht für den Arzt eine
Auskunftspflicht. Diese Auskunftspflicht des Arztes erstreckt
sich jedoch nur auf die Mitteilung von medizinischen
Tatsachen, zu denen beispielsweise vom Arzt veranlasste
oder selbst erhobene Befunde und Hinweise auf
den aktuellen Gesundheitszustand des Betroffenen gehören.
Nicht mitgeteilt werden müssen gutachterliche Stellungnahmen
oder Fremdbefunde. Eine Einschränkung der
Auskunftspflicht kann es für einzelne Fragen geben, bei
denen ernsthafte Zweifel an der Relevanz für die von der
Behörde zu treffende Entscheidung bestehen.
Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Befundunterlagen,
Untersuchungsergebnissen oder Krankengeschichten besteht
nicht.

Praktisch habe ich nur die Befunde weitergegeben die in mein Sinne waren, welche Ärzte ich angebe ist ja meine Sache.
Hab sie einfach gefüttert. Hab Irgendwelche Schweigeplichtsdinger unterschrieben als ich mit 12 Jahren den Blinddarm
rausbekommen habe. Papier ist geduldig. Wenn du was vergisst ist nicht schlimm, du bist KRANK, du kannst was vergessen
oder verdrängen, spiel das Spiel einfach mit.
In mein Fall habe ich ein Aktuelles Gutachten des MDK abgegeben, was in mein Sinne war, allerdings Ärzte angegeben die seit 10 Jahren Tot sind, bzw in Rente. Ich bin nunmal etwas begriffsstutzig :jaa: , darf ich ja auch sein, genauso wie DRV/AfA es ja auch sind. Stell dich dumm dann gehts dir gut. Schlag sie mit den eigenen Waffen und du bekommst dein Geld.
Zuletzt geändert von Fatbob am Fr 2. Nov 2012, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 2. Nov 2012, 18:13

@Fatbob
iss ja mal ein aussagekräftiges Posting.....von dir ?

oder ist es eine Rechtskräftige Aussage ...dann wäre die Quelle als Relevanz von Interesse
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 2. Nov 2012, 18:29

Ist von 2010, da traue ich mich nicht ran, zu sagen das es rechtskräftig ist.
Zumal ich 2 Urteile gefunden habe (Berlin) die bei Harz4 es anders sehen.

Nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.9.2006, Az. L 19 B 565/06 AS ER,
darf bei Nichtzurücksenden des Gesundheitsbogens und der
Schweigepflichtentbindungserklärung eine Leistungseinstellung nur dann
erfolgen, wenn die ARGE den Leistungsempfänger über die Folgen des
Nichtzurücksendens (nämlich Leistungskürzung) entweder mündlich oder
schriftlich belehrt hat. Das Sozialgericht Berlin hatte das in einem
vorherigen Beschluss übrigens noch anders gesehen und eine
Leistungskürzung auch bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung nicht
beanstandet.

Aber Vrori klagt gerade genau dagegen. (Daumen drück)
Der einfachere Weg ist wohl der den ich beschritten habe.
lg
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Fr 2. Nov 2012, 18:33

Fatbob hat geschrieben: In mein Fall habe ich ein Aktuelles Gutachten des MDK abgegeben, was in mein Sinne war, allerdings Ärzte angegeben die seit 10 Jahren Tot sind, bzw in Rente. Ich bin nunmal etwas begriffsstutzig :jaa: , darf ich ja auch sein, genauso wie DRV/AfA es ja auch sind. Stell dich dumm dann gehts dir gut. Schlag sie mit den eigenen Waffen und du bekommst dein Geld.
Und das hat echt funktioniert? Kamen denn keine Nachfragen? Ich mein ist es niemandem aufgefallen dass deine angegebenen Ärzte nicht mehr ganz "aktuell" (*hust*) sind ?? :Gruebeln:

Den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtentbindungen wollte ich übers Wochenende eh ausfüllen..

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 2. Nov 2012, 18:58

Die haben sich nur auf das Aktuelle Gutachten des MDK`s gestürzt.
Länger als 6 Monate AU.
Was meinste warum ich nur dieses Gutachten in voller länge beigepackt habe ?, und
Rückfragen wegen den anderen Ärzten kamen nicht.
Mein Aktuellen Hausarzt habe ich nicht angegeben, der hätte auch nur alles das bestätigt was im MDK-Gutachten
stand.
Die wollten wur viele Zettel mit Unterschriften, haben sie bekommen, die haben das Eingetütet, und gut war.
Kann ein SB beurteilen ob mir nach den Blinddarm vor 40 Jahren in einen anderen Krankenhaus noch 30 jahre
später z.b die Galle rausgenommen wurde ?
Die wollen nur Papier.
Ansonsten gibt es ja auch noch das Persönliche erscheinen beim ÄD, da kannst du ja alles vorbringen, ohne Angst das dein SB
was mitbekommt.
lg
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Fr 2. Nov 2012, 19:09

Fatbob hat geschrieben:Die haben sich nur auf das Aktuelle Gutachten des MDK`s gestürzt.
Länger als 6 Monate AU.
Länger als 6 Monate AU bin ich auch. Allerdings habe ich kein Gutachten vom MDK...
Fatbob hat geschrieben: Ansonsten gibt es ja auch noch das Persönliche erscheinen beim ÄD, da kannst du ja alles vorbringen, ohne Angst das dein SB
was mitbekommt.
zum ÄD will ich keinesfalls.. hab da Panik vor. möchte nach aktenlage "begutachtet" werden.

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