hier reicht nur ein Zweizeiler.
Persönliches Empfinden, oder Emotionen müssen da nicht rein und gehören da auch nicht hin.Hiermit beantrage ich nach § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner Telefonnummer aus
meinen Daten, die bei Ihnen vorliegen.
Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich umgehend einen entsprechenden,
schriftlichen Nachweis der Löschung.
a.) Geht die das gar nichts an, wie man sich persönlich fühlt.
b.) Haben die nach dem Sozialgesetzbuch zu handeln, ohne das man das weiter rechtfertigen muss.
Gruß,
Zwolle