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Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 15:00
von k@lle
Bei einer Befragung von Gutachtern gab etwa ein Viertel an, beim Gutachtenauftrag durch das Gericht eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben....
weiter
& Quelle
http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014 ... vorgegeben
Re: Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 17:10
von Amethyst
Danke k@lle
ich habe das mal fürs
http://forum.onlyme-aktion.org/ Forum geklaut.
Wie gut ich das doch kenne...
Re: Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 19:00
von k@lle
ups...sorry den Link hab ich von Vrori geräubert
....hab´s voll vergessen es dazu zu dingsen
Re: Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 21:58
von Amethyst
k@lle hat geschrieben:ups...sorry den Link hab ich von Vrori geräubert
....hab´s voll vergessen es dazu zu dingsen
Gleich noch eine Ergänzung, habe ich im Onlyme-Forum geklaut:
Medizinische Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren
Zusammenfassung:
In sozialgerichtlichen Verfahren stehen häufig komplexe medizinische Fragen im Raum. Daher werden im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung oft ärztliche Sachverständige beigezogen. Das Sozialgerichtsgesetz kennt neben der amtswegigen Gutachteneinholung die Besonderheit der Anhörung eines von der Klagepartei benannten Arztes. In einem Forschungsprojekt wurden bundesweit sozialgerichtliche Verfahren daraufhin untersucht, wie sich diese von der Klagepartei veranlassten Gutachten auswirken. Das Projekt ist zugleich ein Beitrag zur Verbindung von Rechtsdogmatik und Rechtstatsachenforschung.
http://www.mpg.de/6693102/MPI_SR_JB_2013
Re: Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben
Verfasst: Sa 8. Feb 2014, 09:45
von k@lle
@Annette werde deinen Link auch noch in den Bereich
viewtopic.php?f=38&t=4612
posten damit er nicht in der Diskussion untergeht
Re: Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben
Verfasst: So 18. Mai 2014, 15:58
von Camper1955
Also mein von mir benannter ärztliche Gutachter hat zwar fast die identischen Diagnosen gestellt, wie die Gutachter von Amts wegen. Die Diagnosen aber ganz anders gewichtet. Zumindest im Rentenverfahren.
Gut, er hatte den Vorteil, dass er mich 8 Wochen in seiner Reha-Klinik und als arbeitsunfähig entlassen hatte. Er hat dann aber die Entscheidung der Klinik selbst noch korrigiert, indem er gesagt hat, ich war damals schon, und zwar rückwirkend für mindestens die letzten 10 Jahre erwerbsunfähig.
lg
Robert