Hallo 
JA leider stets und nicht nur im Zweifel gegen den Patienten !
Vom MDK kann ich auch ein Liedlein singen. 
 
 
Als ich zum 1. Mal wegen meiner Borreliose samt chron Infektion AU geschrieben wurde ( gegen meinen Willen ! ) -  nach ca 6 Wochen AU
bekam ich vom MDK einen Liebesbrief - ich wäre nach Aktenlage wieder Gesund und somit Arbeitsfähig und möchte 
am Montag ( der Montag vor Weihnachten ) wieder meine Tätigkeit aufnehmen.... 
 
 
Da war ich erstmal fassungslos - noch nie in solch einer Situation, Mitten in Ärztl. Behandlungen samt Therapien -
und laut MDK Glaskugel war ich fit.... 
 
 
Was tat ich in meinem Schock - Anruf bei meiner damaligen Gesundheitskasse... blah, blah, blah...
der SB sagte - die KK sei " verpflichtet "  den MDK einzuschalten... und der MDK habe entschieden...
Dann setzte ich mich mit meinen Ärzten in Verbindung - toll das WE stand vor der Türe - die DOC´S hielten mich natürlich weiterhin für AU. 
 
 
Mir bleib nur mich wieder in die Arbeit zu schleppen - Mo + Di + Mitt ( halb ) in dieser Zeit hatte ich das Vergnügen meine " Nachfolgerin " bzw
Krankheitsvertretung einzuarbeiten - dann kamen zum Glück die Feiertage und danach hatte ich einen längeren Stationären-Klinikaufenthalt
somit war die MDK - Story für mich passeeee... 
 
 
Eine persönliche Einladung beim MDK erhielt ich ca 4 Wochen später - aber leider lag ich ja in der KLinik.....
Seitdem hatte ich MDK mässig meine wohlverdiente Ruhe - aber auch nur deshalb weil ich dieser KK die Kündigung geschickt hatte...
DIE hätten mich wohl nie in Ruhe gelassen  

 - deren Telfon-Terror ist mir noch gut bekannt 
 
 
Auch mit dem " gelben Schein " hatte ich Anfangs meine Probs - da die krankschreibende Ärztin privat tätig war und somit nicht berechtigt mich AU zu schreiben
- die Folge ich suchte gezwungenermassen neue Ärzte auf - da ich unmöglich arbeiten konnte -  
 
 
mein Widerspruch bei der Gesundheitskasse wurde nach langem Hin u Her - sogar anerkannt.... Echt Cool.
Lg Engelchen 22