Abgeltung Urlaubsanspruch

Wie sich unser Leben verändert hat und worauf wir uns bald wieder vorbereiten müssen
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Doppeloma
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 14. Sep 2012, 21:18

Hallo Verelda, :smile:

lieben Dank erst mal für den Auszug den du abgeschrieben hast.
Denn ab 01.08.2012 wird Einkommen erzielt, das sich auf die Höhe der Rente auswirkt."
Das ist ja irgendwie nicht ganz richtig, du hast eine Einmalzahlung, aus deinem letzten (nun beendeten) Arbeitsverhältnis bekommen, die Nachteile (Urlaubsanspruch) aus der Vergangenheit ausgleichen soll...

Dieser Satz klingt ja, als würdest du ab dem 01.08.2012 regelmäßig (auch weiterhin) Einkommen aus Erwerbstätigkeit (zusätzlich zur Rente) erzielen, das stimmt doch gar nicht.

Ich erinnere mich, dass man dem Dopa auch mal eine "Anfrage" zugeschickt hat (noch keinen Bescheid!), dass er (angeblich) aktuell regelmäßig zusätzliche Einkünfte erzielen würde, da ging es auch um seine Urlaubsabgeltung, das haben die tatsächlich schon ein Jahr später bemerkt, dass er die bekommen hatte... :Gruebeln:

Wir haben dann mit einer kurzen Erklärung dazu, den entsprechenden "Lohnnachweis" hingeschickt (Kopie) wo das eindeutig drauf gestanden hat, mit der einmaligen Urlaubsabgeltung.

Danach war die Sache erledigt, hast du von deiner Firma auch ein Schriftstück bekommen, aus dem der Grund dieser Zahlung eindeutig hervorgeht, genaue Informationen, um was für eine Zahlung konkret es sich handelt bekommen die wohl bei der DRV in diesem Zusammenhang nicht, die werden nur informiert, "dass Einkommen erzielt wurde und wieviel".

Du solltest auf jeden Fall erst mal fristwahrend Widerspruch einlegen und wenn du einen entsprechenden Nachweis von deinem AG hast, unbedingt eine Kopie davon beifügen.
Ich suche noch weiter nach diesem Urteil, das wäre wirklich eine gute Ergänzung, daraus geht eindeutig hervor, dass Einkommen als Zuverdienst NUR dann angerechnet werden darf, wenn es aus tatsächlicher aktiver Tätigkeit (Nebentätigkeit regelmäßig zusätzlich zur Rente) resultiert und das ist ja auch bei dir nicht der Fall.

In der Vergangenheit hättest du dieses Geld ja gar nicht bekommen, wenn du deinen Urlaub wie es üblich ist, in Anspruch genommen hättest, da kann man das doch jetzt nicht mindernd auf deine Rente "anrechnen" rückwirkend...das verstehe ich überhaupt nicht...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von verelda » Sa 15. Sep 2012, 05:32

Danke, liebe Doma :Bussi:

Ja, ich habe der DRV mitgeteilt, dass es sich um die Urlaubsabgeltung handelt und auch das entsprechende Anschreiben
des AG (aus dem lediglich hervorgeht, dass die Urlaubsabgeltung getätigt wird- ohne Angabe des Betrages) sowie die Kopie der üblichen

Gehaltsmitteilung des AG mitgeschickt (daraus geht nicht hervor, dass es Urlaubsabgeltung ist) .
Auf jeden Fall mache ich den Widerspruch fertig und bitte den AG um Bestätigung, dass es sich bei dem Betrag xxx auf vder Gehaltsmitteilung um die Urlaubsbgeltung

handelt.

lieben Gruß
verelda

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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von verelda » Mo 17. Sep 2012, 05:16

Ich habe nun noch folgendes gefunden:

"Wurde das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Rentenbeginn einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. eine Urlaubsabgeltung) erzielt, liegt kein Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor.

Besteht nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor.

Wurde das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Beschäftigungsaufgabe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. "

Meine Frage nun:

Etwas Schriftliches liegt ja nicht vor, ab WANN das Arbeitsverhältnis gekündigt ist.
Sie haben mir lediglich die letzte Steuerkarte geschickt und alles Gute gewünscht.

lG
verelda

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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 17. Sep 2012, 16:24

Hallo Verelda, :smile:

das ist ja auch wieder sehr schwammig und in jede Richtung zu drehen... :Heiss:
Etwas Schriftliches liegt ja nicht vor, ab WANN das Arbeitsverhältnis gekündigt ist.
Sie haben mir lediglich die letzte Steuerkarte geschickt und alles Gute gewünscht.
War das (Datum auf dem Schreiben z.B.) nun VOR oder NACH der Auszahlung der Urlaubs-Abgeltung, wie ist das zu verstehen mit dem "Renten-Beginn"...ist da der erste Zahlungsmonat mit gemeint :Gruebeln: , schon ab dem 01. des Monats oder erst wenn die Zahlung der Rente tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist, meine Güte wer soll denn da noch durchblicken... :Verwirrt: :Hilfe:

Steht denn was in deinem Arbeitsvertrag dazu, ab WANN das endet bei Bewilligung einer dauerhaften EM-Rente, beim Dopa stand genau drin, dass ab dem Folge-Monat nach dem schriftlichen Bescheid dazu. das Arbeitsverhältnis automatisch beendet ist, also auch völlig unabhängig davon, WANN dann tatsächlich die erste Rente ausgezahlt wird.

Bei ihm kam der Bescheid nach dem 20. Februar und ab (01.) März war offiziell Schluß mit seinem Job, Mitte März kam die U-Abgeltung und die erste Rentenzahlung gab es (lt. Bescheid) erst im April... :Gruebeln:
Seine Firma hat das aber wenigstens auch mit rein geschrieben in den "Abschiedsbrief", dass sein Vertrag nun mit dem Ablauf des Februar offiziell beendet ist.

Habe dieses Urteil leider noch nicht wiedergefunden, hätte ich das bloß direkt irgendwo gesichert.

Vielleicht kann dir deine Firma ja nochmal bestätigen, wann genau dein Arbeitsvertrag beendet war... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 30. Sep 2012, 03:07

Hallo Verelda, :smile:

schau mal was der @K@lle hier gefunden und verlinkt hat, so ähnlich wurde das auch in dem anderen Urteil begründet, dass es sich NICHT um eine Zahlung aus laufendem Erwerbseinkommen handelt.

viewtopic.php?p=37836#p37836

Die Sachlage ist ja bei der Urlaubsabgeltung sehr ähnlich, vielleicht kann dir das ja gegenüber der DRV weiterhelfen :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von verelda » So 30. Sep 2012, 10:12

vielen Dank an Kalle und Doma :respekt:

Auf dieser Grundlage werde ich jetzt den Widerspruch begründen können.

lG
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Boo » Mi 3. Okt 2012, 12:39

Hallo ihr Lieben, :umarm:

wollte keinen " Fred " eröffnen & klinke mich einfach mal hier mit ein, denn gestern am 02.10.2012 war der 3. Anlauf vor dem Arbeitgericht. Ich hatte meinen Arbeigeber verklagt auf Urlaubsabgeltung da er sich stur gestellt hat. :Zunge_zeigen:

Ich hatte das Glück das der erste Termin, Anfang August, nicht nicht zustande kam, da mein Anwalt im Urlaub war. Zudem kam am 09.08.2012 dieses brandneue Urteil vom Bundesarbeitsgericht auf' s Tapet. :grinser: http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_9- ... s13924.htm Der 2. Termin am 18.Sept. wurde von meinen ehemaligen Arbeitgeber abgesagt und nun war Klappe die 3., gestern. Es wurde genau dieses Urteil zu Grunde gelegt. :Laber: 2010 iss leider futsch. Dafür werden 2011 sowie die restlichen 3 Monate 2012 ausgezahlt. Also insgesamt 15 Monate nach Ablauf des laufenden Urtlaubsjahres werden zu Grunde gelegt.
Es hatte sich um eine 6ertausender Summe gehandelt, die sich nun auf 2/3 Drittel reduziert hat. Ich bin jedoch sehr zufrieden, denn ich möchte nicht gierig sein. Es konnte einfach nicht sein, dass ich nach 41 Jahren aktive Arbeitszeit & nach 43 Jahren Zugehörigkeit mit null Komma nüscht abgespeist werde. :aetsch:

Hätte ich diesen Schritt nicht gewagt, nachdem mein Anwalt nach 2 Anschreiben negativ abgewatscht wurde, hätten diese sauberen Herrschaften mal so an die viertausend euronen gespart. Neee, so nich... :groehl: mit uns !

Also, nicht aufgeben, kämpfen meine Lieben :Bussi:
Liebe Grüße Boo Bild

„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“

Immanuel Kant

http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mi 3. Okt 2012, 13:36

Also, nicht aufgeben, kämpfen meine Lieben
Mein reden...

Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg. :ic_up:

Gönn dir was vom Geld :icon_e_wink:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von verelda » Do 4. Okt 2012, 12:47

hallo Boo

Super! :applaus: :Bussi:

Es hat sich gelohnt zu kämpfen :ic_up:

Nun bin ich gespannt, ob die DRV in dem Monat, in dem Dir diese nette Summe überwiesen wird, die gesamte Rente einbehalten wird (bzw. eine Überweisung durch Dich verlangt).

Ich habe ja Widerspruch dagegen eingelegt (siehe oben).

lieben Gruß
verelda

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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Boo » Fr 5. Okt 2012, 11:03

Ja., liebe Verelda :umarm: das werde ich / wir dann sehen. Hatte allerdings zu seiner Zeit - bereits ca. 1 Jahr her - bei meiner Sachbearbeiterin von DRV mal danach gefragt & ich kann mich leise erinnern, dass sie sagte, diese Urlaubsabgeltung hat nix mit Rente zu tun bzw. die Rente bleibt davon unberührt. :Neugierig: schauen wa mal.

Dir viel Erfolg ! :Bussi:
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