Befristete Rente und trotzdem noch viele Fragen

Wie sich unser Leben verändert hat und worauf wir uns bald wieder vorbereiten müssen
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Re: Befristete Rente und trotzdem noch viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 18. Okt 2011, 23:12

Hallo Fulgora, :smile:
kann die Arbeitsmarktrente bis zur Altersrente in eine teilweise EM-Rente + Teilzeitjob oder sogar komplett aufgehoben werden.
Sie HAT KEINE "Arbeitsmarktrente" mehr, diese wird übrigens IMMER zeitlich begrenzt, auch ÜBER 9 Jahre hinaus, eben aus den von dir genannten Gründen.
von Skyer » Di 18. Okt 2011, 21:56

Den Antrag auf die volle Rente hatte ich im April diesen Jahres gestellt.Heute erhielt ich die"Zusage" Rente wegen voller Erwerbsminderung"
Nicht befristet sondern auf "unbestimmte Dauer"!!???Was kann und muß ich darunter verstehen!!???
Muß ich jetzt alle 2 Jahre zum Gutachter!!!??
Auf den erneuten Antrag vom April diesen Jahres bekam sie jetzt die "normale" VOLLE EM-Rente, mit dem Hinweis "auf unbestimmte Dauer", was die (wahrscheinlichen) Überprüfungen betrifft, habe ich schon im letzten Beitrag was geschrieben, eine Aufhebung aus "Arbeitsmarktgründen" ist hier aber NICHT mehr zu befürchten..

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
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Re: Befristete Rente und trotzdem noch viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 19. Okt 2011, 00:14

Hallo Doma,
von Skyer » Di 18. Okt 2011, 21:56

Habe in der vorigen Woche meine Rente bewilligt bekommen,in Form der sogenannten "Arbeitsmarktrente!!??"
Ich tippe jetzt mal das das letzte Woche die Nachricht vom SoVD oder von der AfA war und diese Woche das Scheiben der DRV gekommen ist, war bei mir auch so.


Eine "normale volle EM-Rente" ist immer zeitlich befristet oder unbefristet.
Den Terminus "unbestimme Dauer" gibt es nur bei der "Arbeitmarktrente" die allerdings im Bescheid auch als Rente wegen voller Erwerbsminderung tituliert wird eben nur mit dem Vermerk auf unbestimme Dauer, es gibt imho keinen Bescheid in dem explizit drin steht es wäre eine Arbeitmarktrente.


Denn bei Vorliegen einer teilweisen Erwerbsminderung kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als sogenannte Arbeitsmarktrente gewährt werden, wenn der Arbeitsmarkt eben halt als "verschlossen" gilt

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Re: Befristete Rente und trotzdem noch viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 19. Okt 2011, 01:54

Hallo Fulgora, :smile:

sorry, aber lies doch bitte mal den kompletten Beitrag, es geht da weiter mit einem Anruf bei der DRV, weil diese "Arbeitsmarktrente" NUR bis Februar nächsten Jahres gehen sollte.

USW, USW...
Eine "normale volle EM-Rente" ist immer zeitlich befristet oder unbefristet.
Offensichtlich ja NICHT NUR, wenn es bei Conny so ganz anders drin steht, im AKTUELLEN Bescheid... :confused:
Den Terminus "unbestimme Dauer" gibt es nur bei der "Arbeitmarktrente" die allerdings im Bescheid auch als Rente wegen voller Erwerbsminderung tituliert wird eben nur mit dem Vermerk auf unbestimme Dauer, es gibt imho keinen Bescheid in dem explizit drin steht es wäre eine Arbeitmarktrente.
Und woher weißt du das so genau, dass es DA diesen Terminus gibt, mir ist NUR bekannt, dass diese Rente IMMER zeitlich befristet wird und zwar mit einem konkreten Datum für höchstens jeweils 3 Jahre.
Bei der Verlängerung wird sie allerdings häufiger mal in eine "normale" Voll-EM-Rente geändert, wahrscheinlich gibt auch die DRV irgendwann, die Hoffnung auf das Arbeitsmarkt-WUNDER auf... :Gruebeln:

Das Wort "Arbeitsmarktrente" steht da nicht drin, das ist richtig, es steht aber explizit IM BESCHEID drin, dass diese VOLL-Rente NICHT NUR wegen der gesundheitlichen Probleme sondern AUCH auf Grund der Arbeitsmarktlage gezahlt wird.

Ich habe diesen Passus selber schon bei einem "Arbeitsmarktrentner" im Bescheid gelesen, erinnere mich nur nicht mehr an den ganz genauen Wortlaut, steht auch NICHT direkt auf der ersten Seite, eher etwas "versteckt". :Gruebeln:
Der wußte damit NIX anzufangen, darum habe ich ihm dann erklärt was das bedeutet und, dass er NUR wegen dem "verschlossenen Teilzeit-Arbeitsmarkt" die VOLL-EM-Rente bekommt, sollte er (oder die AfA) einen passenden Teilzeitjob finden, bekommt er aber weiterhin die Teil-Rente dazu..

Das mag jetzt also wörtlich etwas anders ausfallen, diese Bindung an den (verschlossenen Teilzeit-) Arbeitsmarkt geht jedenfalls EINDEUTIG AUCH aus dem Bescheid hervor.
Selbstverständlich KANN diese VOLL-Rente (GENAU deswegen) bei Bereitstellung eines Teilzeit-Arbeitsplatzes (durch die AfA) jederzeit (auch VOR dem Ablauftermin!) wieder entzogen werden, da ja an sich nur der Anspruch auf eine Teil-EM-Rente besteht.
Denn bei Vorliegen einer teilweisen Erwerbsminderung kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als sogenannte Arbeitsmarktrente gewährt werden, wenn der Arbeitsmarkt eben halt als "verschlossen" gilt
Richtig, das ist mir ja auch bekannt, @Conny HAT aber JETZT (mit einem NEUEN/weiteren Bescheid!) die Voll-EM-Rente OHNE Arbeitsmarktbindung bekommen, also (auch) KEINE Teil-EM-Rente mehr, sondern einen Bescheid über die VOLLE EM-Rente und den Terminus "unbestimmte Dauer" gibt es darin offenbar, sonst würde sie ja nicht nachfragen, WAS das zu bedeuten hat... :Gruebeln:

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Re: Befristete Rente und trotzdem noch viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 19. Okt 2011, 07:33

Hallo Doma, ich lese das etwas anders:
Die Teil EM-Rente sollte noch rückwirkend ab Januar 2009 bis Ende Februar 2011 laufen, im April wurde dann Antrag auf volle EM-Rente gestellt über den SoVD. Die jetzt in Form einer vollen EM-Rente mit unbestimmter Dauer gewährt wurde, was aber faktisch nicht anderes ist als die Arbeitsmarktrente.



Es gibt auf der zweiten Seite den Punkt

Ihre Rente wegen teilweiser/ voller Erwerbsminderung.
Da wird aufgeschlüsselt weshalb man eine Rente erhält, ggf weshalb sie zeitlich begrenzt ist.
Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann
Ist der Textbaustein der bei einer wirklichen „vollen Erwerbsminderung auf Zeit“ verwendet wird.
Alles andere ist entweder unbefristet, Teil-EM oder „Arbeitsmarktrente“

Bei Arbeitsmarktrente ist es ja so das für den RVT folgendes gilt:
"Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich ist zu prüfen, ob für den Versicherten seinem Leistungsvermögen entsprechende Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln."
Sprich zu der Teil-EM muss der Kranke auch noch zwingend Arbeitslos sein um die vollen EM-Rente in Form der „Arbeitsmarktrente“ zu bekommen.


Und woher weißt du das so genau, dass es DA diesen Terminus gibt, mir ist NUR bekannt, dass diese Rente IMMER zeitlich befristet wird und zwar mit einem konkreten Datum für höchstens jeweils 3 Jahre.
Weil mir mein Anwalt genau diesen Punkt erklärt hat, auf meine Frage was für eine Rente ich denn eigentlich bewilligt bekommen habe. Ein "echte" volle/teilweise EM-Rente auf Zeit ist immer mit einem Anfangs und Enddatum versehen.

Von "unbestimmter Dauer" kann nur eine Arbeitsmarktrente sein.

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Re: Befristete Rente und trotzdem noch viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 19. Okt 2011, 23:09

Hallo Fulgora, :confused:
Von "unbestimmter Dauer" kann nur eine Arbeitsmarktrente sein.
Das IST UNSINN, weil eine "Arbeitsmarktrente" IMMER mit einem konkreten Datum begrenzt wird für die Dauer von höchstens 3 Jahren.

Und dann steht meinetwegen auf der zweiten Seite des Renten-Bescheides, dass diese Rente NICHT alleine auf Grund der gesundheitlichen Einschränkungen VOLL geleistet wird sondern "auf Grund der Lage am Arbeitsmarkt"...

Auch wenn ich das nicht mehr wörtlich im Gedächtnis habe KANNST DU MIR NICHT erklären WAS ICH gelesen habe dazu, ich nehme es dir auch nicht übel , dass man manchmal was durcheinander wirft kommt schon vor bei der Materie, aber eine Arbeitsmarktrente gibt es NICHT "auf unbestimmte Dauer", PUNKT... :Verwirrt: :Hilfe:

Conny hat geschrieben...
Rückwirkend war bei mir Rente ab Januar 2009 bis Ende Februar. Und dann!!!!??
Hier steht NICHTS von Februar 2011, da steht GAR KEIN Jahr !

Conny hat geschrieben...
Anruf bei der DRV und eine wirklich sehr nette(das meine ich ehrlich!!!! )Mitarbeiterin am Telefon.Auf meine Fragen,wie es zu dem Termin des Rentenbeginns
kommt(hatte da noch keinen Antrag gestellt,erhielt aber schon eine Teilerwerbsminderungsrente) und ob ich jetzt schon einen Verlängerungsantrag stellen muß,dass die Rente
ab März weiter gezahlt wird.
Die "Umwandlung" von einer EM-Teilrente in die "Arbeitsmarktrente" wird "automatisch" auf dem Verwaltungswege zwischen AfA und DRV durchgeführt, die braucht und KANN man gar nicht selber beantragen, man MUSS auch NICHT unbedingt arbeitslos sein, sondern NUR (lange genug /1 Jahr) beim H4-Amt im Bezug sein.

Mit der "Verlängerung" meint Conny wohl die Verlängerung der bewilligten "Arbeitsmarktrente" ab März 2012 (auch wenn sie das NICHT hingeschrieben hatte) ein Antrag (jetzt im Oktober 2011) auf "rückwirkende" Verlängerung (ab März 2011 :Gruebeln: ) ist wohl unwahrscheinlich. :confused:

Conny hat geschrieben...
Sie meinte,ich soll mir erst mal keine Gedanken machen ,ich bekomme noch einen Bescheid!!??
Diesen Bescheid bekam sie nun, mit Bewilligung einer EM-Vollrente OHNE die Bindung an den Arbeitsmarkt und OHNE konkrete Zeitbegrenzung (weil es eben KEINE Arbeitsmarktrente mehr ist!), Überprüfungen durch die DRV sind generell IMMER möglich, auch bei (angeblich) unbegrenzten /unbefristeten EM-Renten.

In Dopas EM-Renten-Bescheid steht zu diesem Thema (unbegrenzt /unbefristet) übrigens GAR NICHTS drin, da steht NUR drin, dass diese Rente ab dem XXXX (Antragsdatum der Rente) längstens bis zum XXXX gezahlt wird und in Klammer "Monat des Eintritts in die Regel-Altersrente", das bedeutet ganz einfach, dass es bis dahin KEINE Befristung gibt, er also auch keine Verlängerungsanträge stellen MUSS.

DASS ihm die EM-Rente damit uneingeschränkt SICHER ist, bedeutet das allerdings auch NICHT unbedingt, denn wie schon geschrieben, auch solche Dauer-EM-Renten werden nach "Lust und Laune" der DRV gelegentlich trotzdem überprüft.

Wirklich SICHER vor solchen Überprüfungen, ist man erst mit einer Altersrente.

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Befristete Rente und trotzdem noch viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 19. Okt 2011, 23:45

@Doma
Dann erkläre mir doch mal, welche EM-Rente es dann sein soll die auf unbestimmte Dauer gezahlt wird?
Eine befristete scheidet aus, denn die MUSS mit Start und Enddatumversehen sein.
:confused:

Ich kann auch nur das wiedergeben was mein Anwalt mir gesagt hat. Und der sagte halt, nur eine Arbeitsmarktrente wird auf unbestimmte Dauer gezahlt , denn da gibt es sowohl die medizinische Komponente als auch die Arbeitsmarktlage.
Es wäre ja auch wohl aus Sicht der DRV total bekloppt, wenn die nach 2 Jahren ne Teilzeitstelle vorweisen könnten, diese aber nicht besetzt werden könnte weil die Arbeitsmarktrente 3 Jahre läuft...., daher unbestimmt, damit wenn die AfA Teilzeitstellen meldet die DRV die volle EM-Rente entziehen kann.
Die "Umwandlung" von einer EM-Teilrente in die "Arbeitsmarktrente" wird "automatisch" auf dem Verwaltungswege zwischen AfA und DRV durchgeführt, die braucht und KANN man gar nicht selber beantragen, man MUSS auch NICHT unbedingt arbeitslos sein, sondern NUR (lange genug /1 Jahr) beim H4-Amt im Bezug sein.
H4 reicht nicht aus denn das betrifft u.u eine Bedarfsgemeinschaft, es muss für die Person die Anspruch auf Teil-EM Rente hat keine entsprechende Teilzeitstelle auf lange Sicht verfügbar sein.
Denn es gibt ja sogar genügend Leute die mit voller befristeter EM-Rente trotzdem im H4 Bezug sind, wenn es sich z.B. um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.

@Conny: Bitte poste mal was auf der zweiten Seite unter dem Punkt "Ihre Rente wegen ..... " steht.

DASS ihm die EM-Rente damit uneingeschränkt SICHER ist, bedeutet das allerdings auch NICHT unbedingt, denn wie schon geschrieben, auch solche Dauer-EM-Renten werden nach "Lust und Laune" der DRV gelegentlich trotzdem überprüft.
Das ist wohl wahr, aber die uneingeschränkte hat ja noch andere "rechtliche" Bedeutungen:

-Arbeitsverhältnis wird dadurch gelöst und man kann den Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubes geltend machen.

-Man kann u.U. Grundsicherung beantragen, was nur bei uneingeschränkter EM-Rente möglich ist.

-Die unbefristete EM-Rente muss aber auf jeden Fall bis zur rechtkräftigen Entscheidung im Falle einer Entziehung erstmal weiter gezahlt werden, bei der befristeten ist es quasi "good-will" wenn die DRV erstmal weiter zahlt (Liegt aber imho eher an den zusätzlichen Verwaltungskosten, wenn erst wieder die AfA einspringen muss)

-Man bekommt nicht ohne weiteres eine Reha bei unbefristeter EM-Rente, da diese ja das Ziel haben soll die Arbeitsfähigkeit wieder zu erlangen. Im schlimmsten Fall bekommt man sogar nicht mal mehr AHB von der KK genehmigt als unbefristeter EM-Rentner.

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Re: Befristete Rente und trotzdem noch viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 21. Okt 2011, 01:33

Hallo Fulgora, :smile:
Dann erkläre mir doch mal, welche EM-Rente es dann sein soll die auf unbestimmte Dauer gezahlt wird?
es ist eine "Variante" der zeitlich unbefristeten VOLL-EM-Rente (OHNE Bindung an den Arbeitsmarkt!!!) und offenbar gibt es das schon längere Zeit so, die werden wohl generell häufiger überprüft (ca. alle 2 Jahre) als die "andere Sorte" die direkt bis zum Datum der Regel-Altersrente ausgestellt sind... :Gruebeln:

So habe ich jedenfalls einige Informationen dazu gefunden, zum Beispiel HIER

http://www.rheuma-online.de/forum/threa ... rungsrente
denn da gibt es sowohl die medizinische Komponente als auch die Arbeitsmarktlage.
Korrekt und darum ja auch der deutliche Hinweis darauf im Renten-Bescheid, dass die Zahlung der VOLL-Rente von der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängig ist. :ic_up:
Es wäre ja auch wohl aus Sicht der DRV total bekloppt, wenn die nach 2 Jahren ne Teilzeitstelle vorweisen könnten, diese aber nicht besetzt werden könnte weil die Arbeitsmarktrente 3 Jahre läuft...., daher unbestimmt, damit wenn die AfA Teilzeitstellen meldet die DRV die volle EM-Rente entziehen kann.
Diese Stelle KANN ja dann SOFORT besetzt werden, weil die VOLL-Rente in diesem Falle JEDERZEIT wieder in die Teil-EM-Rente "umgewandelt" werden KANN, die Vollrente wird längstens bis zum angegebenen Enddatum gezahlt, das heißt sie KANN auch VORHER ENDEN, je nach Lage auf dem Teilzeit-Arbeitsmarkt. :aha:

Ist allerdings meines Wissens, noch nicht wirklich vorgekommen... :Gruebeln:
H4 reicht nicht aus denn das betrifft u.u eine Bedarfsgemeinschaft, es muss für die Person die Anspruch auf Teil-EM Rente hat keine entsprechende Teilzeitstelle auf lange Sicht verfügbar sein.
Ach Mensch @Fulgora WAS HABE ICH DENN geschrieben :Gruebeln: , klar ist eine TEIL-EM-Rente dafür die Grundvoraussetzung (und NUR FÜR Denjenigen müßte der passende /leidensgerechte Teizeitarbeitsplatz zu Verfügung stehen) ob du da einer Bedarfsgemeinschaft angehörst oder nicht ist dafür allerdings vollkommen EGAL, man KANN auch ALLEINE (im SGB II) eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Und mit einer Teil-EM-Rente bleibst du "automatisch" in H4 (wenn du da nun mal schon bist), denn du bist ja immer noch 3 - unter 6 Stunden erwerbsfähig, selbst DANN wenn die "Arbeitsmarkt-Voll-Rente" dann nicht reichen würde, bleibt man im SGB II, da man "fiktiv" IMMER NOCH (mindestens) 3 Stunden erwerbsfähig ist.

Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (aus mehreren Personen) wird sowohl eine Teil-EM-Rente, als auch die Vollrente (Arbeitsmarktrente) als Einkommen angerechnet, DAS ist aber wieder ein GANZ anderes abendfüllendes Thema. :Heiss:
Das ist wohl wahr, aber die uneingeschränkte hat ja noch andere "rechtliche" Bedeutungen:
Völlig RICHTIG und mit dieser Rente bist du (eigentlich) im SGB II (H4) NICHT mehr anspruchsberechtigt, trotzdem wird diese Rente natürlich beim (Ehe)-Partner, der noch im SGB II verbleibt, als Einkommen angerechnet.

Wenn die Rente nicht mal für den eigenen Bedarf des EM-Dauerrentners reicht, gibt es allerdings direkt die nächsten Probleme in so einer "gemischten Bedarfsgemeinschaft"... :Ohnmacht:
-Arbeitsverhältnis wird dadurch gelöst und man kann den Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubes geltend machen.
Auch RICHTIG, soweit hat das auch beim Dopa alles reibungslos funktioniert, allerdings DARF er diese Urlaubsabgeltung nun nicht nutzen, um SEINE Bedarfslücke (wenigstens eine Zeit lang) damit zu schließen, denn diese Zahlung wird nach dem Zufluß auf dem Konto beim Partner der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, das heißt der bekommt auch noch weniger Leistung aus dem SGB II... :Ohnmacht:
-Man kann u.U. Grundsicherung beantragen, was nur bei uneingeschränkter EM-Rente möglich ist.
Auch RICHTIG, man (EM-Dauer-Rentner) bekommt dort aber (AUCH) NIX, wenn der SGB II-berechtigte Ehe-Partner (ICH) der Bedarfsgemeinschaft noch irgendwas besitzt (z.B. ein Auto oder Geld über 600 €), was im SGB II erlaubt ist (Schonvermögen weit über 600 €) aber im SGB XII eben (auch) für den (Ehe)-Partner NICHT erlaubt ist...in diesem Dilemma befinden wir uns jetzt seit der Dopa seine Rente bekommt... :keule:
Man bekommt nicht ohne weiteres eine Reha bei unbefristeter EM-Rente, da diese ja das Ziel haben soll die Arbeitsfähigkeit wieder zu erlangen. Im schlimmsten Fall bekommt man sogar nicht mal mehr AHB von der KK genehmigt als unbefristeter EM-Rentner.
Auch DAS ist RICHTIG, im Moment (bzw. seit Monaten) für uns aber eher ein nachrangiges Problem, denn WIR wären schon froh, wenn wir wenigstens erst mal das "sozio-kulturelle-Existensminimum" hätten, das uns lt. Grundgesetz auch als "gemischter Bedarfsgemeinschaft" gemäß den Vorgaben des SGB II zusteht.

Leider war unser JC da bisher auch mit einschlägigen (aktuellen) Gerichtsurteilen NICHT davon zu überzeugen, darum müssen wir gerade selber am Sozialgericht deswegen klagen, damit wir unser EIGENES Urteil dazu bekommen.

Solange DAS jetzt ALLES dauert, haben wir eben weiterhin JEDEN Monat ZU WENIG Geld vom Amt zu verkraften... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Befristete Rente und trotzdem noch viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Fr 21. Okt 2011, 08:53

@ Doma

Das müsste dann aber explizit vermerkt sein das es bis zum Altersrenteneintrittsalter gilt. Und genau das ist es was mir mein Anwalt erklärt hat, denn NUR wenn der Vermerk "EM-Rente bis zum Beginn der Altersrente" in dem Bescheid drin steht, dann wird das Arbeitsverhältnis als aufgehoben angesehen. Daher wundere ich mich halt.

Ist allerdings meines Wissens, noch nicht wirklich vorgekommen...
Habe ich in meiner letzten Reha des öfteren gehört und auch 2 Bescheide gelesen, was ich dabei sehr auffällig fand, es waren nur Frauen, Mitte 30, die während der "Arbeitsmarktrente" ein Kind bekommen hatten. :applaus:

Skyer
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Re: Befristete Rente und trotzdem noch viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Skyer » Mo 24. Okt 2011, 23:03

Hallo an alle!
Da bin ich wieder. :icon_e_wink: Tut mir sehr leid,dass ich mich erst heute wieder melden kann.
Ich hab mich so gefreut,dass Ihr mir so schnell geantwortet habt.
Geht ja hier noch schneller als in einem Chat!!!??? :ic_up:
Das wollte ich Euch auch sofort mitteilen und DANKE sagen :applaus: Mein PC wollte aber nicht mehr!!!!????
Neue Tastatur(konnte nicht mehr schreiben) neue Mouse und alles ist wieder ok. :pfeif:
Jetzt war ich aber schon erschrocken, das wegen mir ein "Streitthema" entstanden ist aber auch daraus kann man irgendwie
seine Informationen ziehen!!!???Tat mir bloß sehr leid,dass ich in die Diskussion nicht eingreifen konnte!!?? :Schwindelig:
Ich muß aber den Ausführungen von Doma(Du kennst Dich wirklich super aus)in so gut wie allen Punkten recht geben. :respekt:
Es kann jetzt sein,dass sich einiges in meinen Ausführungen wiederholt.Würde ich auf jeden Artikel von Euch eingehen,würde ich morgen früh noch hier sitzen
und tippen.
Wie schon erwähnt,Doma hat völlig recht,die Rente die ich jetzt beziehe ist keine "Arbeitsmarktrente"!!!Den Begriff "Arbeitsmarktrente "gibt es ja eigentlich gar nicht.
Und wer sich nicht wirklich intensiv und tiefgründiger mit der Thematik beschäftigt kennt den Begriff gar nicht.Der überwiegende Teil meiner Ex Arbeitskollegen hat davon noch nie was gehört.
Jetzt noch mal kurz zu meiner Person. Ich werde in 2Wochen 53Jahre bin schon ganz lange glücklich verheiratet,habe 2 erwachsene Kinder und bin seit 7Monaten Oma.
Ich war 17 Jahre in einem Modehaus tätig und bin seit März 2009 durch Insolvenz arbeitslos.Seit 2008 bekam ich eine Teilerwerbsminderungsrente,rückwirkend(aber ohne Wirkung) zu 2006(Datum des Rehaantrages-Umwandlung nach Paragr.116(2)Nr.2SGB VI) Während meiner Arbeitslosigkeit kam zu meinen schon jahrelangen Beschwerden noch die Rheuma Diagnose mit allem was dazu gehört .Während meiner Arbeitslosigkeit in der ich sehr viel krank geschrieben war und damit der Vermittlung nicht zur Verfügung stand,legte man mir sehr schnell nah,doch den Antrag auf die volle EMR zu stellen-da sind wir jetzt wieder bei der Arbeitsmarktrente (obwohl die ja eigentlich!!!???nicht beantragt wird!!!??).Ich war aber vom Kopf noch nicht so weit,den Antrag auf die volle Rente zu stellen(hatte ich zwar schon mal gestellt,wie oben geschrieben aber jetzt dachte ich das geht schon irgendwie!!!???)Auch meine super Ärzte in der Schmerzambulanz(bin seit 7Jahren auf Betäubungsmittel gut eingestellt,sonst würde alles noch schlimmer sein)legten mir immer wieder nahe,den Antrag auf die volle Rente zu stellen.Irgendwie hatte ich Angst vor dem langen Kampf der wieder folgen würde!!?? :gretl: Da meine Beschwerden aber immer schlimmer wurden,habe ich dann im April den Antrag auf volle EMR gestellt.War bei 2Gutachtern - Orthopäde und Neurologin.Anfang Oktober (kurz vor Ablauf der 6-monatigen Frist) kam dann der Bewilligungsbescheid-volle EMR - rückwirkend-das AA möchte ja sein Geld wieder haben!!??- bis Ende Februar.Und dann!!!!???Mir war schon gleich klar - Arbeitsmarktrente-vom.....bis.....beträgt die Nachzahlung.......das Geld wird umgelagert :aha:
@ Doma - Du hast auch hier wieder völlig Recht,es gibt den Zusatz auf Seite 2 der Bewilligung - "Sie haben Anspruch...........wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit.Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihren Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht"

Weiter unten dann"Die Rente kann auf Antrag weiter gezahlt werden...............Wir empfehlen ca 4Monate vor auslaufen der Rente- neuer Antrag.
Schon alleine deshalb mußte ich sofort in Berlin anrufen.1. Wann stell ich neuen Antrag? und 2.wie kommt das Datum des Rentenbeginns(kein Antrag,keine Umwandlung eines Rehaantrages)....Ihr Antrag?vom.......?Irgendwie wurde an diesem Datum mal eine Anfrage zum vorherigen Arbeitsverhältnis gestellt!!??Und wann stell ich jetzt den Antrag auf Weiterzahlung?Da kam dann die wirklich sehr nette Dame von der DRV ins Spiel, die mir sagte ich soll doch erst mal warten,weil ich einen weiteren Bescheid erhalten werde. :Wut: :confused: Nach ca.einer Woche kam der dann auch.
Sehr geehrte........auf Ihren Antrag vom........(meine Antragstellung)erhalten Sie über den Befristungszeitraum hinaus ab...... eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.Da war das erste x,Rente wegen teilw.ERwerbsminderung-kein x,auf Zeit - kein x, auf unbestimmte Dauer - ein x.
Wir behalten uns vor, die Rentenberechtigung zu einem späteren Zeitpunkt erneut nachzuprüfen.
Und dann wieder ein x - Die Regelaltersgrenze wird am.............erreicht.Dieser Rentenanspruch besteht längstens bis zum.........(Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze)

So ich hoffe,ich habe jetzt alle Unklarheiten!!??beseitigt.
Und ich denke auch , das Doma auch meine Ausgangsfrage richtig beantwortet hat :Laber: - Jede Rente kann zu (.un)bestimmten Zeiten(2Jahre!!??) immer wieder durch die DRV überprüft werden.
Es ist spät geworden :nein: :blacky: ,ich mußte aber hier einiges klar stellen.Nicht dass meine Frage zum Streitthema wird!!!??? :schlecht: Ich hoffe ich konnte alles klären aber wie schon erwähnt,die "DOMA" lag mit ihren Ausführungen schon "Goldrichtig". :applaus:


Ihr seid ein wirklich tolles Forum!!!! :aha: Ich hatte Euch ja auch gesucht, um mit Euren Erfahrungen den Kampf aufnehmen zu können.
Morgen schau ich hier noch einmal vorbei,dann bin ich erst einmal für ein paar Tage !!??nicht online.

Herzliche Grüße und DANKE! :winke:
Conny

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Re: Befristete Rente und trotzdem noch viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 25. Okt 2011, 01:46

Hallo Conny, :smile:

schön wieder von dir zu lesen, JAAA so ist das mit der Technik, man merkt erst was fehlt, wenn plötzlich NIX mehr funktioniert... OHHH, NEEE, bloß nicht, eine neuer PC ist aktuell überhaupt NICHT drin...dafür hat unsere Spülmaschine vor kurzem den Geist aufgegeben... :Veraergert: ...na zum Glück haben wir noch NIX an den Händen... :lachen:
Jetzt war ich aber schon erschrocken, das wegen mir ein "Streitthema" entstanden ist aber auch daraus kann man irgendwie
seine Informationen ziehen!!!???Tat mir bloß sehr leid,dass ich in die Diskussion nicht eingreifen konnte!!??
Richtig, wir ziehen hier sogar noch aus Meinungsverschiedenheiten unseren Vorteil und DANN ist doch ALLES GUT. :icon_e_wink:

Nun wissen wir ja GENAU, was in deinem alten UND nun in deinem neuen Bescheid drinsteht an dieser Stelle und du hast in etwa auch eine Vorstellung davon, was dich erwartet.

Es IST (leider) einfach so, dass man inzwischen (habe jedenfalls davon gehört, dass es mal anders war :Gruebeln: ) auch bei einer EM-Rente bis zur Regelaltersgrenze IMMER mit Überprüfungen rechnen MUSS, wahrscheinlich hat die DRV sonst NIX weiter zu tun... :confused: :Gruebeln:

Bei meinem Männe steht direkt auf der ersten Seite:

Auf Ihren Antrag vom 10.10.10. erhalten Sie von uns

Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die Rente beginnt am 01.11.10. Sie wird längstens bis zum 31.08.2020 (Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze) gezahlt.


Bei den Daten habe ich jetzt natürlich ein wenig geschwindelt, das Fett gedruckte IST tatsächlich auch im Bescheid extra fettgedruckt :groehl: , im weiteren Text geht es dann nur noch um die angesammelte Nachzahlung und die konkreten Zahlen zum Renten-Betrag usw.

Dieses "theoretische offen halten" einer erneuten Überprüfung, ist also auch HIER gegeben, es steht ja auch NIX von unbegrenzt oder unbefristet drin, sondern dieses schwammige "wird längstens gezahlt" bis zum ... :teufel:

Ich denke nur, dass man auf Dopas Akte bei der DRV schon eine Warnung draufgeklebt hat, da sie schon so Einiges mit uns erleben durften... :lachen:

Wenn du magst (und noch nicht hast) kannst du hier mal nachlesen, da hat der Dopa das mal kurz zusammengefasst.

viewtopic.php?f=49&t=1525

Inzwischen bin ich auch mit meiner EM-Rente am Sozialgericht, wir sind also schon seit 2006 mit diesem Thema konfrontiert, da bleiben dann irgendwann doch mal ein paar Eckdaten kleben und das Eine oder Andere hat mich dann auch zeitweise interessiert, mal genauer nachzulesen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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